Ulrich Thomas: Opposition setzt auf Krawall, nicht auf Aufklärung
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, würdigt die Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zur Dessauer IHK-Fördermittelaffäre als sehr umfangreich.
„Nach der heutigen Befassung im Ausschuss scheint es allerdings fraglich, ob neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Der aktuelle Sachstand entspricht dem, der über die Medien bereits seit Jahren bekannt ist. Es ist nun Sache der Staatsanwaltschaft, die Vorgänge der IHK-Fördermittelaffäre restlos aufzuklären. Dazu bedarf es nicht des Landtages.
Die Berichterstattung hat erneut verdeutlicht, dass es eine missbräuchliche Verwendung von Fördermitteln bei der Dessauer IHK gab. Die Landesregierung hat nach Bekanntwerden schnell und rechtzeitig auf die Vorgänge reagiert. Der Opposition geht es mangels eigener Themen um politischen Krawall, nicht um Aufklärung. Daher sehen wir den kommenden Entwicklungen mit großer Gelassenheit entgegen. Jetzt ist die Opposition gefordert, ihre gespielte Entrüstung mit entsprechenden Erkenntnissen zu belegen“, so Thomas.
Frank Scheurell: „Sommerlochdebatte für Latte-Macchiato-Trinker“
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat heute in einer Pressemitteilung ihre Kritik an der Nordverlängerung der A 14 erneuert. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Scheurell:
„Der alte Hut darf mal wieder aus seiner Mottenkiste. Die Grünen machen sich anscheinend Sorgen um das Sommerloch in diesem Jahr. Anders sind derart durchsichtige Versuche, ein bereits in Bau befindliches Projekt durch naseweise Nachfragen zu torpedieren, nicht zu erklären.“
Scheurell machte deutlich, dass der Bau der A 14 nicht mehr allein eine Frage der Verkehrspolitik sei, sondern auch eine Frage der Glaubwürdigkeit von Politik insgesamt.
„Die Koalitionsfraktionen in Sachsen-Anhalt machen das, was sie vor der Wahl gesagt haben. Sie setzen sich dafür ein, dass die Nordverlängerung der A 14 so zügig wie möglich gebaut wird. Das unterscheidet uns zum Beispiel von der baden-württembergischen Landesregierung. Denn die einstige Avantgarde der grünen Anti-Verkehrs-Bewegung, Kretschmann und Hermann, setzt heute Stuttgart 21 um und fordert laut mehr Autobahnen in Baden-Württemberg.
Die Grünen, die einmal angetreten sind, um die Politik wieder näher an die Lebenswirklichkeit der Menschen heran zu bringen, machen in der Altmark das genaue Gegenteil: Die übergroße Mehrheit der Menschen in der Altmark wünscht sich die Nordverlängerung, und die meisten so schnell es geht. Die Grünen mögen für manch‘ einen großstadtsozialisierten Latte-Macchiato-Trinker eine Wahlalternative sein. Für Arbeitnehmer, Auszubildende und Selbständige, die Tag für Tag auf ein leistungsfähiges Verkehrsnetz angewiesen sind, sind sie es nicht“, so Scheurell.
André Schröder: Wahlrecht ist nicht nur ein Recht, sondern eine moralische Verpflichtung
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt bedauert die Wahlniederlage des Fraktionsmitglieds Bernhard Bönisch.
André Schröder, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, äußert sich zum Ergebnis wie folgt:
„Der Wahlausgang ist sehr bedauerlich. Mit seinem jahrelangen Engagement für die Stadt Halle, dem Willen zur Veränderung sowie seinem fundierten politischen Verständnis hätte Bernhard Bönisch den Posten als Oberbürgermeister von Halle mit Sicherheit zu aller Zufriedenheit voll ausgefüllt und die Stadt vorangebracht.
Doch nicht nur das Wahlergebnis stimmt missmutig, auch die Wahlbeteiligung. In Artikel 38 des Grundgesetzes heißt es ,Jeder Deutsche hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten´. Demokratie lebt von Beteiligung! Dafür ist das Volk 1989 auf die Straße gegangen. Doch das Recht zu haben bedeutet für viele nicht, es auch aktiv zu nutzen. Entscheidend für eine Wahl ist daher die Wahlbeteiligung und nicht die Zahl der Wahlberechtigten. Die absolute Mehrheit bei dieser Wahl lag mit über 70 Prozent eindeutig bei den Nicht-Wählern.
Angesichts dieser geringen Wahlbeteiligung von unter 30 Prozent muss die Legitimität und Sinnhaftigkeit von Stichwahlen in Zweifel gezogen werden. Fraglich ist, ob dies wirklich das beste Mittel für die demokratische Entscheidung ist, wenn weniger als 30 000 von rund 195 000 Wahlberechtigten das neue Stadtoberhaupt gewählt haben.
Das Wahlrecht ist nicht nur ein Recht, sondern eine moralische Verpflichtung jedes wahlberechtigten Bürgers, das Wesen der Demokratie zu respektieren. Denn die politische Qualität kann nicht nur an den Politikern gemessen werden, sondern auch an der Bereitschaft der Bevölkerung, sich aktiv mit einzubringen und Verantwortung zu übernehmen.“
Kay Barthel: Niedersächsischer Weg wäre eine gute Lösung
Die Arbeitsgruppe für Finanzen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt trifft sich heute zu einer Klausurtagung mit dem Arbeitskreis Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages in Hannover.
Die Gespräche werden sich auf die aufgabenangemessene Ausstattung bei gleichzeitiger Entschuldung der Kommunen sowie die Vergabe von IT-Dienstleistungen an die Anstalt öffentlichen Rechts „dataport“ konzentrieren.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Kay Barthel, erläutert die Anlässe des Treffens:
„Im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichgesetzes ist es unserer Arbeitsgruppe für Finanzen wichtig, praktische Erfahrungen und Einschätzungen mit den niedersächsischen Kollegen zu diskutieren. Niedersachsen hat als eines der ersten Bundesländer Maßnahmen zur Entschuldung der kommunalen Familie ergriffen und einen Zukunftsvertrag unterzeichnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern beinhaltet der niedersächsische Weg neben einer finanziellen und nachhaltigen Entschuldungslösung auch ressortübergreifende Strukturveränderungen sowie eine Reform zur bürgernahen Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Die Vorbereitungen des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt zum Beitritt in den Trägerverbund ,dataport´, der als einziger IT-Dienstleister der deutschen Verwaltung gemeinsam von Bundesländern und Kommunen getragen wird, laufen aktuell. IT-Dienstleistungen zur Bereitstellung und Unterhaltung eines Landesdatennetzes sollen an ihn vergeben werden. Niedersachsen ist hier schon einen Schritt weiter und hat ,dataport´ bereits für einen Teilbereich verpflichtet. Uns interessieren daher die Erfahrungen zur Leistungsfähigkeit der derzeitigen Konstellation mit ,dataport´ in Niedersachsen. Die Erledigung von hoheitlichen Aufgaben durch ,dataport´ und die Beteiligung der regionalen Wirtschaft im Rahmen einer Ausschreibung des Netzbetriebes halten wir für einen möglichen Weg für Sachsen-Anhalt, der zu prüfen wäre.“
Markus Kurze: Landtag sendet Stopp-Signal
Der Landtag hat heute einstimmig einem interfraktionellen Antrag zugestimmt, der im Zuge der GEMA-Tarifreform 2013 einen sinnvollen Interessenausgleich fordert. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze:
„Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein hohes Gut. Wer Werte schafft, muss auch von dieser Leistung profitieren können. Die GEMA sichert daher den rechtlichen Anspruch der Kulturschaffenden an einer angemessenen Vergütung ihrer geistigen Leistung. Hierauf hat sie aber auch ein politisch gewolltes Monopol. Gerade deswegen muss sie ihren Auftrag sehr verantwortungsbewusst wahrnehmen. Ein Grundrecht auf Raubkopie gibt es nicht. Genauso aber ist die GEMA kein Selbstbedienungsladen. Bei Weitem nicht alle GEMA-Einnahmen sind in den letzten Jahren auch an die Urheber abgeflossen. Deswegen gilt, es bei der künftigen Tarifgestaltung Maß zu halten und unverhältnismäßige Mehrbelastungen zu vermeiden.“
Markus Kurze: Rettungsdienstgesetz auf gutem Weg
Zur Einbringung des ersten Entwurfes des Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze:
„Bereits in der letzten Wahlperiode gab es Überlegungen, das Rettungsdienstgesetz des Landes zu novellieren. Zu einer grundsätzlichen Novellierung des Gesetzes kam es jedoch nicht mehr. Wir haben es beim neuen Rettungsdienstgesetz mit einer ganz neuen Qualität der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung zu tun. Das große Ziel ist Rechtssicherheit. Der Weg über die Vergabe von Konzessionen ist hierbei der rechtssicherste Weg. Für die Vorhaltung einer qualitativ hochwertigen Versorgung bedarf es einer engen Einbindung der Hilfsorganisationen (u. a. DRK, ASB, JUH, Malteser, DLRG und Bergwacht) im Land, die seit Jahrzehnten für unser Land einen ordentlichen Rettungsdienst erbringen.
Wichtige Punkte sind aus Sicht der CDU-Fraktion die tarifgebundene Entlohnung, die dem Ärztemangel geschuldete engere Einbindung der Krankenhäuser, die primäre Sicherstellung des Rettungsdienstes durch die Leistungserbringer und Hilfsorganisationen, die Berücksichtigung des Eignungskriteriums des Massenanfalls von Kranken und Verletzten bei der Konzessionsvergabe sowie die Beibehaltung der Hilfsfrist von 12 Minuten. Dies bedeutet, dass ein Rettungswagen mit Notarzt innerhalb von 12 Minuten beim Erkrankten oder dem Verunfallten vor Ort sein muss. Dies wird in Sachsen-Anhalt schon jetzt zu 95 Prozent realisiert. Diese Kernpunkte des Gesetzes sind Garantien der Daseinsvorsorge für unsere Bürgerinnen und Bürger im Land Sachsen-Anhalt.
Im Entwurf wurden auch die speziellen Aufgaben der Wasser- und Bergrettung berücksichtigt. Die Formulierung einer solchen gesetzlichen Pflichtaufgabe im Rettungsdienstgesetz unter Berücksichtigung der geographischen Gegebenheiten sehen wir derzeit jedoch skeptisch, da die Gefahr besteht, dass wir hinter dem derzeitigen Rechtszustand zurückfallen würden. Nach § 1 Brandschutzgesetz besteht diese Pflicht im gesamten jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes und des Katastrophenschutzes.“
Jens Kolze: Die Bierflasche als Lifestyle unterstützen wir nicht
Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, zur morgigen ersten Beratung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA):
„Es ist erklärtes Ziel der CDU, dass sich die Menschen in Sachsen-Anhalt ohne Angst vor Straftaten und Gewalt sicher und wohl fühlen sollen. Dieses Sicherheitsgefühl ist Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität und kann als entscheidender Standortfaktor für die Wirtschaft und für zukünftige Investitionen in Sachsen-Anhalt gesehen werden.
In diesem Sinne wird in die Juli-Sitzung des Plenums der Entwurf zur Novellierung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingebracht. Bündnis90/Die Grünen sprechen von der Aushöhlung der Bürgerrechte und von einem der repressivsten Polizeigesetze der Republik. Das sind nur Nebelkerzen. Die Novelle ist unter strikter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig ausgearbeitet worden. Wir betrachten die Novelle als eine sinnvolle Weiterentwicklung eines der modernsten Polizeigesetze Deutschlands. Sie gewährleistet sowohl Rechtssicherheit als auch Handlungsfähigkeit zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. Die Novelle ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur Sachsen-Anhalts in konsequenter Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen.
Ein aus Sicht der CDU-Fraktion wichtiger Punkt ist die vorgesehene Ermächtigung, mit einer Gefahrenabwehrverordnung präventiv gegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit vorzugehen und die damit häufig verbundene Folgekriminalität zu senken. Ziel ist, Kommunen im Kampf gegen alkoholbedingte Straftaten und Ordnungsstörungen an Brennpunkten vor allem in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden wirksam zu unterstützen. Ob Randalierer, Vandalismus, Sachbeschädigungen, Lärmbelästigungen, Gewaltexzesse oder Verunreinigungen – Schuld und Begleiter ist oft der Alkohol. Die Bierflasche als Lifestyle unterstützen wir nicht. Wer diese Novelle verhindern will, schwächt bewusst oder unbewusst die öffentliche Sicherheit und Ordnung.“
Dietmar Krause: „Das Sportfördergesetz ist auf einen guten Weg gebracht.“
Zur morgigen ersten Beratung zum Entwurf des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetz) erklärt Dietmar Krause, sportpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Der Sport ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Sport hat eine hohe Integrationskraft und ist von besonderer Bedeutung für die Gesundheit, die Sozialbeziehungen und die Freizeitgestaltung unserer Gesellschaft. Der organisierte Sport ist der quantitativ bedeutsamste Träger bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft.
Kernziele des Sportfördergesetzes sind die Förderung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den Breiten-, den Leistungs-, Gesundheits- und den Behindertensport sowie die Förderung des Sportstättenbaus.
Ein aus Sicht der CDU-Fraktion wesentlicher Punkt ist das ganz neue Verfahren zur Ausreichung von Landesmitteln zur Unterstützung der Sportorganisationen. Dies bedeutet im Kern eine Entlastung des Ehrenamtes und durch die pauschalen Zuschüssen für die Sportorganisationen nach klaren Kriterien eine sinnvolle Abkehr vom bisherigen sehr aufwändigen Zuwendungssystem. Das finden wir gut und richtig.
Eines möchten wir ganz unmissverständlich sagen. Die vom Landessportbund geforderte Ausreichung der finanziellen Zuschüsse des Landes an die Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Landesfachverbände durch den Landessportbund nach eigenen Kriterien, lehnen wir kategorisch ab. Der LSB befindet sich im gegenwärtigen Zeitpunkt in der Konsolidierung. Wir sind gut beraten, dem LSB die Last zu nehmen, Empfänger der Zuwendungen und Verwalter der Sportfördermittel zu sein.“
„Die Bereitstellung kommunaler Sportanlagen für eine gebührenfreie Nutzung durch gemeinnützige Sportvereine gehört traditionell zu einem Kernstück kommunaler Sportförderung. Durch das Sportfördergesetz wird nunmehr endlich die alte Verordnung zur Sicherung und Nutzung von Sporteinrichtungen im öffentlichen Eigentum aus dem Jahr 1990 ersetzt“, ergänzt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kolze.
Ulrich Thomas: Entwicklung von Speichertechnologien ist größte technologische Herausforderung
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, betrachtet die großtechnische Sicherstellung von Speicherkapazitäten für regenerative Energiearten als technologische Haupt-Herausforderung der nächsten Jahrzehnte.
„Die aktuellen Speichermöglichkeiten begrenzen die Verbreitung regenerativer Energien. Der Durchbruch wird erst dann gelingen, wenn deren Grundlastfähigkeit hergestellt werden kann. Momentan gibt es noch keinen erkennbaren technologischen Weg. Der Zubau weiterer Wind- und Solaranlagen muss künftig eng an die Fortschritte in der Speichertechnologie gebunden werden. Der Zubau regenerativer Energien wiederum erfolgt aktuell ausschließlich aus monetären Gründen. Dieser darf sich in Zukunft aber nur noch an ökonomischen und technologischen Belangen orientieren.
Wenn es Deutschland gelingt, das Problem der Speichertechnologie zu lösen, dann steht der Verbreitung regenerativer Energien nichts mehr im Weg. Bis das Ziel jedoch erreicht ist, muss eine grundlastfähige Verstromung aus konventioneller Energieerzeugung für einen Übergangszeitraum organisiert werden“, so Thomas abschließend.
Frank Scheurell: Weniger ist manchmal mehr!
Zur heutigen ersten Lesung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion, Frank Scheurell:
„Diese Koalition redet nicht nur über die Herausforderungen des demografischen Wandels, sondern sie unternimmt konkrete Maßnahmen. Die Abschaffung der Vermessungspflicht für Gartenlauben in Kleingartenanlagen ist eine solche konkrete Maßnahme. Gerade bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung bedeutet weniger Regulierung häufig deutlich mehr Bürgernähe. Das wollen wir auch im Kleingartenwesen ermöglichen. Nach der heutigen ersten Lesung werden wir im zuständigen Ausschuss noch über einige gesetzestechnische Feinheiten reden. Die Botschaft aber ist klar: In Kleingartenanlagen wird es künftig keine Vermessungspflicht von Gartenlauben mehr geben.“