Ulrich Thomas: Schallende Ohrfeige für energiepolitische Vorstellungen der Grünen
Für den wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, ist das vorgestellte Landesenergiekonzept ein Beleg für die Notwendigkeit eines breiten Energie-Mixes aus regenerativer und konventioneller Verstromung. Thomas macht deutlich, dass man sich durchaus über einen ständig steigenden Anteil regenerativer Energien freuen könne.
„Das tun wir auch. Doch Sonne und Wind sind so unsicher wie die Planvorgaben in einem sozialistischen DDR-Betrieb. Trotz utopischer Werte blieben die Regale in den Geschäften dennoch stets leer.
Die CDU-Fraktion steht für eine unabhängige und preisstabile Energieversorgung. Diese lässt sich angesichts der mangelnden Grundlastfähigkeit regenerativer Energien in der Zukunft nur mit der heimischen und subventionsfreien Braunkohle organisieren. Das aktuell vorgestellt Konzept ist eine schallende Ohrfeige für Bündnis 90/Die Grünen. Demnach wird die hochgelobte und teure Solarenergie im Jahr 2030 gerade einmal fünf Prozent der Gesamtenergieversorgung übernehmen können. Großtechnische Speichermöglichkeiten sind nicht in Sicht.
Die Empfehlung, weiterhin auf einen breiten Energie-Mix zu setzen, ergibt sich aus folgendem Grund: der Notwendigkeit, die Grundlast sicherzustellen und die Verteuerung durch die EEG-Subventionen auszugleichen. Das alles haben die Grünen bisher bestritten. Nun haben sie es sogar schriftlich“, so Thomas.
Siegfried Borgwardt / Ralf Wunschinski: Der Schutz der Allgemeinheit muss gewahrt bleiben
Zum Fall Silvio Titsch erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Der aktuelle Fall des geflohenen Schwerverbrechers Titsch führt uns allen vor Augen, dass neben einem berechtigten Anliegen der Resozialisierung der Straftäter der Schutz der Allgemeinheit unbedingt gewahrt werden muss! Erfahrungsgemäß haben Gefangene vorrangig das Bestreben, Lockerungen zu erhalten. Es ist richtig, dass die Vorbereitung für ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung bereits in der Vollzugsanstalt einsetzt. Wir werden uns aber immer dafür stark machen, dass Lockerungen für den Gefangenen nur unter der Voraussetzung erprobt und gewährt werden, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe nicht entzieht oder die Lockerungen nicht zur Begehung weiterer Straftaten missbraucht. Grundlage hierfür muss eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall sein.
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung zum Fall Titsch eingehend berichten. Wir sind alle gut beraten, die Ergebnisse der Prüfung der Ereignisse in der Wohnung und den Bericht des Ministeriums abzuwarten.
Es wird immer Schwerpunkt unserer Justiz- und Rechtspolitik sein, einen gerechten Strafvollzug zu gewähren, der vorrangig das Interesse der Bevölkerung an Sicherheit und Schutz vor Intensiv- und Rückfalltätern berücksichtigt. Aus diesem Grund lehnen wir auch die im Musterentwurf des Landesstrafvollzugsgesetzes von zehn Bundesländern vorgesehene täterfreundliche Regelung konsequent ab, zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten bereits nach fünf Jahren Langzeitausgang zu gewähren. Der Fall Titsch bekräftigt uns in unserer Forderung mit Nachdruck.“
Abschließend erklärt Ralf Wunschinski, Vorsitzender des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung: „Derzeit ist in Sachsen-Anhalt ein Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Entlassungsvorbereitung und bei Vollzugslockerungen nicht vorgesehen. Hierzu laufen jedoch in anderen Bundesländern Modellprojekte. Deren Ergebnisse, Erfahrungen und Analysen müssen auch in Sachsen-Anhalt ausgewertet werden. Es ist für uns grundsätzlich durchaus vorstellbar, zukünftig auch bei Vollzugslockerungen zum Schutz der Allgemeinheit eine solche elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen.“
Ulrich Thomas: Fehler darf man gern bei den Herren Schröder und Trittin geltend machen
In Hinblick auf die Situation der Solarindustrie hat der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, Kritik an Bundes- und Landesregierung verbeten. Weiterhin erhebt er schwere Vorwürfe gegenüber der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung. Diese habe ein EEG eingeführt, das nicht die Innovation, sondern die Investition gefördert habe. Das EEG sei damals von rot-grün als marktverzerrendes Instrument mit dem ideologischen Ziel ins Leben gerufen worden, regenerative Energien um jeden Preis und unabhängig vom technologischen Stand in die deutsche Energielandschaft einzuführen. Sovello sei, so Thomas, nicht in existenziellen Nöten, weil die Subventionierung zu gering sei. Die üppige Förderung in Deutschland habe die tatsächlichen Produktionskosten im Hinblick auf die wahren Marktkosten über Jahre hinweg verschleiert.
„Man kann sich nur noch über den Realitätsverlust der aktuellen Kritiker wundern. Deren Lösungsvorschläge, wie noch mehr Förderung und Marktabschottung, erinnern stark an Planwirtschaft, die noch nirgendwo funktioniert hat. Seit Jahren steigt die installierte Leistung drastisch an, aber die Gewinne der deutschen Solarindustrie gehen genauso schnell zurück. Solange die deutsche Solarindustrie ein Alleinstellungsmerkmal hatte, konnte sie gut vom EEG leben. Jetzt muss sie sich dem globalen Wettbewerb stellen und es wird plötzlich deutlich, dass man leider vielfach qualitativ und produkttechnisch nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Wir bedauern sehr, dass aktuell über 1000 Arbeitsplätze zur Disposition stehen. Die Landesregierung wird daher auch weiterhin das Unternehmen bei einer geeigneten Investorensuche unterstützen“, so Thomas abschließend.
Jürgen Stadelmann: Umsetzung der Richtlinien als oberste Priorität
Zehn Jahre sind seit der Hochwasser-Katastrophe in Sachsen-Anhalt mittlerweile vergangen. Ihre Folgen waren für die Bevölkerung noch lange spürbar. Die Defizite im Hochwasserschutz des Landes wurden deutlich. In diesen Tagen wird die Thematik in der Politik und den Medien aufgearbeitet. Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jürgen Stadelmann, äußert sich dazu wie folgt:
„Die 2002 angerichteten Schäden beliefen sich auf 1,3 Mrd. Euro. Weitere meteorologische Ereignisse wie dieses sind nicht auszuschließen. Aus diesem Grund wurden Richtlinien zur Prävention in der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2020 festgeschrieben. Mit dem Grundsatz, so ist es zu lesen, dass Vorgehensweisen national und international für einen optimalen Hochwasserschutz abgestimmt werden. Die Umsetzung der Richtlinien als Schutz- und Vorsorgemaßnahmen über das Land hinaus muss für die Gewährleistung eines effektiven Hochwasserschutzes oberste Priorität im Doppelhaushalt haben.“
André Schröder: Personalmanagement ist nicht nur bei Lehrern gefragt
Vor dem Hintergrund anwachsender Kritik an fehlenden Lehrkräften in Sachsen-Anhalt hat sich André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, zum Personalabbauziel im Koalitionsvertrag bekannt. Gleichzeitig hat er die Umsetzung von Reformen gefordert, um den jährlichen Stellenkorridor flexibel handhaben zu können.
Die notwendige Suche nach Lehrkräften dürfe nicht auf Dauer auf dem Rücken der übrigen Landesverwaltung ausgetragen werden.
„Mit der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts soll sich der Stellenbestand in den kommenden Jahren um insgesamt 8000 reduzieren. Damit wird bis 2019 das Ziel verbunden, 19 Vollbeschäftigteneinheiten pro 1000 Einwohner zu erreichen. Wer Schwerpunktsetzungen in Teilbereichen, wie bei den Lehrkräften, weiter forciert, erreicht schnell das Ende der Fahnenstange, wenn in kleinen Schulen zwar noch unterrichtet wird, dafür aber beispielsweise Straßenmeisterdienste, Forstbewirtschaftung oder Antragsbearbeitung im Landesverwaltungsamt nicht mehr stattfinden.
Ein strategisches Personalmanagement muss daher flexible Stellenkorridore ermöglichen, um die Arbeitsfähigkeit der gesamten Landesverwaltung zu gewährleisten. Die Koalition wird hier Druck machen“, kündigt Schröder an.
Die Erledigung öffentlicher Aufgaben müsse auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der Aufbau der öffentlichen Verwaltung sei in einem Landesorganisationsgesetz klar zu definieren. Darüber hinaus sei eine schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit für Beamte auf 67 Jahre entsprechend der Regelung für Tarifbeschäftigte umzusetzen.
Außerdem müssten die verabredeten Reformschritte zur Erzielung einer höheren Verwaltungseffizienz umgesetzt werden. Als Beispiel nannte Schröder die Einführung des digitalen amtlichen Liegenschaftskatasters (ALKIS) in Sachsen-Anhalt, mit dem über 200 Verwaltungsstellen entfallen könnten. Obwohl im Doppelhaushalt eine finanzielle Absicherung erfolgt sei, fehlten derzeit noch die Umsetzungsschritte.
Frank Scheurell: Sacharbeit statt oppositioneller Beißreflexe
Zur Mitteilung des parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Striegel, seine Fraktion unterstütze das vom Abgeordneten Erdmenger beantragte Organstreitverfahren beim Landesverfassungsgericht, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Scheurell:
„In der Sache ging es den GRÜNEN einmal um die Frage, ob die Vergabe des sogenannten Elektronetzes Nord an die DB Regio AG den geltenden Vergabevorschriften entspricht. Die GRÜNEN bezweifeln, dass es sich bei der Vergabe des Elektronetzes Nord an die DB Regio AG tatsächlich um eine sogenannte ‚vorteilhafte Gelegenheit? gehandelt habe, mit der das Land die gewählte Vergabeform begründet. Die CDU-Landtagsfraktion hat keinerlei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vergabe des Elektronetzes Nord an die DB Regio AG. Gegenteilige Fakten scheinen auch den GRÜNEN nicht vorzuliegen. Anders ist nicht zu erklären, warum man jetzt nicht mehr in dieser Sache argumentiert, sondern sich im Verfassungsrecht verhakt.
Der Vorwurf der Opposition, nicht ausreichend über das Regierungshandeln informiert zu sein, ist so alt wie der Parlamentarismus. Auf ausreichende Information Wert zu legen, ist das gute Recht jedes Oppositionspolitikers. Parlamentarischer Minderheitenschutz bedeutet aber auf der anderen Seite nicht, dass eine Regierung nur noch das verkündet, was GRÜNE denken. Ich fordere die GRÜNEN auf, ihre Unterstellungen über angebliche Mauscheleien und Korruption bei der Vergabe des Elektronetzes Nord unverzüglich anhand von Fakten zu belegen. Herr Erdmenger und die GRÜNEN sollten sich einmal bei den Bürgerinnen und Bürgern im Lande erkundigen, ob ihnen eher an einem funktionierenden Öffentlichen Personennahverkehr gelegen ist oder an den oppositionellen Beißreflexen der GRÜNEN.“
Markus Kurze: Herrn Striegel fehlt der Blick über den Tellerrand
Zur Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Polizeibeamtinnen- und beamten individuell im Einsatz zu kennzeichnen, äußert sich Markus Kurze, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, wie folgt:
„Sebastian Striegel greift mit seiner Forderung wieder einmal zu kurz. Er übersieht, dass nicht nur Demonstranten vor groben Gewalteinwirkungen geschützt werden sollten, sondern auch die sich im Einsatz befindlichen Polizeibeamtinnen- und beamten!
Wie bereits in der Halleschen Erklärung vom 25. Mai 2012 niedergeschrieben, stehen wir einer individuellen Kennzeichnung von Beamtinnen und Beamten skeptisch gegenüber. Angesichts zunehmender Gewaltakte gegen die Polizei, haben Beamtinnen und Beamte verständlicherweise die Sorge, im Privatleben Opfer von Gewaltakten zu werden.
Wir verurteilen überzogene Gewalt gegen Demonstranten, aber wir müssen auch unsere Beamtinnen und Beamten davor schützen, zur privaten Zielscheibe von Gewalt zu werden. Ein solcher Schutz ist durch eine individuelle Kennzeichnung nicht mehr gewährleistet. Wo eine Identifizierung über Gruppenkennzeichnungen oder interne Zeugenbefragungen möglich ist, erscheint eine zusätzliche Kennzeichnung sowieso als überflüssig.“
Kay Barthel: Debatte geht am eigentlichen Problem vorbei!
Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, äußert sich zu der momentanen Debatte über eine steuerliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher mit klassischen Ehen:
„Nachhaltige Steuerpolitik muss nach unserer Vorstellung auf lange Sicht bestimmte soziale Verhaltensweisen, wie z.B. den Wunsch nach einem Kind, befördern. Das Einkommenssteuerrecht muss deshalb insgesamt zeitgemäß und familienfreundlich umgebaut werden. Anstatt das bestehende System weiter zu ‚verschlimmbessern‚, sollte man sich endlich einmal der Diskussion über ein einfaches, gerechtes und familienfreundliches System stellen. So richtig die Diskussion um die Gleichstellung in diesem einzelnen Punkt auch sein mag, so sehr geht sie an dem eigentlichen Problem vorbei. Das aktuelle Einkommenssteuerrecht benachteiligt hauptsächlich Familien mit Kindern. In einer Zeit, die durch flächendeckende Geburtenrückgänge und gesellschaftliche Überalterung gekennzeichnet ist, müssen wir darüber nachdenken, wie wir bei jenen für Entlastung sorgen, welche sich noch für Kinder entscheiden. Nur diese Paare haben auch einen tatsächlichen Mehraufwand, der steuerlich wesentlich stärker anerkannt werden sollte. Es ist ein Anachronismus, dass Steuervergünstigungen im Einkommenssteuerrecht immer noch nicht an das Vorhandensein von Kindern geknüpft sind.
Der richtige Weg ist eine Umschichtung innerhalb des Systems: künftig sollen nur noch die Partnerschaften entlastet werden, die durch das Versorgen von Kindern auch größere Aufwendungen zu tragen haben. Es kann nicht richtig sein, dass inzwischen fast die Hälfte des Splittingeffektes bei kinderlosen Paaren ankommt.
Der Splittingvorteil bei kinderlosen Paaren sollte künftig entweder wesentlich geringer ausfallen oder ganz abgeschafft werden. Egal, ob es sich um das klassische Modell der Ehe oder um eingetragene Lebenspartnerschaften handelt. Das eingesparte Geld kann dann zugunsten der Partnerschaften mit Kindern eingesetzt werden, ohne dass mehr Geld in das System investiert werden muss. Das ist unsere Vorstellung einer systematischen Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zum Familiensplitting“, so Barthel.
André Schröder: Zusätzliche Belastungen für Autofahrer darf es nicht geben
Zur Diskussion über die mögliche Einführung einer PKW-Maut erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder:
„Das Autobahn- und Fernstraßennetz in Deutschland ist im europäischen Vergleich überdurchschnittlich gut. Insbesondere die Autobahnen sind statistisch gesehen die sichersten Verkehrswege in Deutschland überhaupt. Deswegen dürfen keine Anreize gesetzt werden, durch die sich der Verkehr von der Autobahn auf die Landstraße und die Ortsdurchfahrt verlagert.“
„Richtig ist: Für die notwendige Instandhaltung des Straßenverkehrsnetzes in Deutschland müssen auch öffentliche Mittel bereitstehen. Der (bayerische) Ruf nach einer PKW-Maut allein taugt aber noch nicht für eine sachliche Diskussion. Denn bereits heute fließen dem Fiskus durch KfZ-Steuer und Mineralölsteuer rund 53 Mrd. Euro jährlich zu. Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Straßenverkehrsinfrastruktur beliefen sich zuletzt jedoch auf lediglich 17 Mrd. €. Bevor also über neue Belastungen nachgedacht wird, müssen vorhandene Gelder endlich auch vollständig in die Instandhaltung der Straßen zurückfließen, statt im globalen Haushalt zu versickern. Mobilität muss bezahlbar bleiben. Deswegen kann es nicht darum gehen, den Bürger noch weiter zu belasten. Bedingung jeder PKW-Maut muss eine Entlastung der Autofahrer an anderer Stelle sein. Einnahmen müssten zudem unmittelbar und komplett zweckgebunden in den Straßenbau zurückfließen.“
Schröder warnte gleichzeitig davor, die Maut-Diskussion auf dem Rücken ausländischer Autofahrer auszutragen:
„Ich kann politisch nachvollziehen, dass Herr Seehofer im Transitland Bayern vor allem die ausländischen Autobahnnutzer zur Kasse bitten möchte. Denn die können ihm eine Mauteinführung bei der nächsten bayerischen Landtagswahl auch nicht übel nehmen. Klar ist aber auch, dass der Anteil ausländischer PKW auf deutschen Bundesfernstraßen noch immer unter fünf Prozent liegt. Ausländische Autofahrer allein werden also die Instandhaltung der deutschen Straßen nicht finanzieren können, es sei denn, man möchte sie mit exorbitanten Beträgen belasten und sie so auch gleich noch von ihren beliebten Urlaubszielen in Deutschland fernhalten. Aufgrund der großen Entfernungen in Deutschland ist zudem völlig unzweifelhaft, dass auch ausländische Autofahrer bereits heute über die Mineralsteuer zur Instandhaltung der deutschen Straßen beitragen würden, wenn diese Einnahmen endlich vollständig zweckgebunden eingesetzt würden.
Ulrich Thomas: Sachsen-Anhalt ging weit über seine Schmerzgrenze hinaus
Ulrich Thomas, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, hat die Solarförderung im Land als „beispiellos“ bezeichnet. Insgesamt seien hierzulande ca. 170 Mio. Euro an Förderung und zur Kreditabsicherung in eine einzige Branche geflossen.
Thomas spricht von einer schallenden Ohrfeige für die Opposition, welche immer wieder beklagen würde, die Landesregierung unternehme zu wenig für die Solarbranche.
„Die aktuellen Forderungen der Opposition erinnern an einen ausgetrockneten Teich, an dem um jeden Preis Frösche angesiedelt werden sollen. Auch wenn Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE einen recht lockeren Umgang mit Steuergeldern pflegen, ist jetzt nicht die Zeit für noch mehr Förderung. Jetzt muss besonnen agiert werden. Es gilt, die strukturellen Probleme der Solarbranche aufzuarbeiten und den Rückfluss von Steuergeldern sicherzustellen.
Die Grünen haben in ihrer Regierungszeit ein EEG auf den Weg gebracht, das ausschließlich auf monetäre Anreize setzt. Dies führt nun dazu, dass zunehmend ausländische Anbieter von der deutschen Subventionierung profitieren. Dieser ‚Webfehler? lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Es ist daher unredlich, Kritik an der Förderpolitik des Landes zu üben. Die üppige Förderung hat mit Sicherheit nicht zur Krise der deutschen Solarwirtschaft geführt. Sachsen-Anhalt ist stattdessen an die Grenzen des politisch Verantwortbaren gegangen.
Es wäre schön, wenn sich die Opposition genauso für die vielen kleinen und mittelständischen Firmen einsetzen würde, die den Großteil des heimischen Steueraufkommens generieren. Wenn diese in Schieflage geraten, kommen weder Linke noch Grüne, sondern der Insolvenzverwalter“, so Thomas abschließend.