Ulrich Thomas: Keine taktischen Spielchen mit der Koalition
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, äußert sich zu dem Vergabegesetz wie folgt:
„Die CDU-Landtagsfraktion hat erreicht, dass Schwellenwerte für die Geltung des Gesetzes hoch angelegt worden sind und vergaberechtsfremde Aspekte auf ein Minimum beschränkt wurden. Darüber hinaus soll das Vergabegesetz nach vier Jahren in seiner Wirkungsweise überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Besonders hervorzuheben ist die verbesserte Chance, durch das Gesetz zu einem einheitlichen Formularwesen für alle Vergaben des Landes zu kommen, welches sich am Vergabehandbuch des Bundes orientiert. Dies hatte die Wirtschaft im Anhörungsprozess einhellig begrüßt.
Schließlich ist auch noch eine Regelung im Gesetz aufgenommen worden, die die Kostenerstattung für die kommunalen Vergabestellen koordiniert.
Der Weg ist nun frei, das Vergaberecht im laufenden Monat zu beschließen. Der fragwürdige Versuch der Opposition, mit taktischen Spielchen die Koalition zu entzweien, ist gescheitert.“
Hardy Peter Güssau: Ergebnisse belegen hervorragende Schulpolitik der letzten 10 Jahre
„Die Ergebnisse des Ländervergleichs sind ein Beleg für die hervorragende Schulpolitik unter CDU-Führung in den zurückliegenden zehn Jahren seit 2002“, so Hardy Peter Güssau, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt zur heute vorgestellten Schulleistungsstudie der Kultusministerkonferenz,
„Daran wird der neue Kultusminister gemessen werden. Zumal die Ergebnisse auf Entscheidungen vor allem der letzten Wahlperiode zurückzuführen sind. Aus den guten Ergebnissen der Grundschüler werden hoffentlich auch gute Ergebnisse in den weiterführenden Schulen resultieren. Der grundsätzlich eingeschlagene Kurs der Bildungspolitik stimmt und wird sich unter unserem Zutun auch nicht ändern!“
Markus Kurze: Die Änderungen müssen sich bewähren
Zu den aktuellen Medienberichten über die künftige Rundfunkbeitragspflicht in kommunalen Einrichtungen erklärt der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Kern der Rundfunkfinanzierungs-Reform war es, die nicht mehr zeitgemäße, geräteabhängige Gebühr durch einen geräteunabhängigen Beitrag zu ersetzen und somit Beitragsstabilität für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Denn klar ist: Mit 17,98 Euro ist das Ende der Fahnenstange erreicht.
Ohne diese Reform würden zum 01. Januar 2013 GEZ-Gebühren für das Radio, den Fernseher, das Smartphone und – wie wir seit gestern wissen – auch den internetfähigen Computer anfallen. Mit der Reform aber ist klar: Eine Wohnung – ein Beitrag.
Klar ist aber auch, dass mit der Rundfunkreform, so wie sie konzipiert wurde, auch Probleme verbunden sind. Hierauf hat die CDU-Landtagsfraktion mit einer Antragsinitiative bereits vor der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten im Dezember 2010 hingewiesen. Bei der Ratifizierung der Reform durch den Landtag im November 2011 war es uns deswegen ein wichtiges Anliegen, dass die zum 01. Januar 2013 in Kraft tretenden Änderungen nach spätestens zwei Jahren evaluiert werden. Sollten dabei unverhältnismäßige Belastungen deutlich werden, muss hier auch entsprechend nachgebessert werden.
Um etwaigen Versuchungen der Opposition im Landtag auch gleich vorzubeugen, sei vorsorglich daran erinnert, dass die Rundfunkreform auch durch DIE Landtage ratifiziert wurde, in denen LINKE und GRÜNE die Regierungsmehrheit bilden.“
Frank Scheurell: Erst nachdenken, dann sprechen
Zur Pressemitteilung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Thema City-Maut äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell, wie folgt:
„Da haben unsere werten Kollegen der Opposition wohl nicht richtig aufgepasst. Unser Landesverkehrsminister stellt die Sinnhaftigkeit einer City-Maut für Großstädte wie beispielsweise Stuttgart allgemein nicht konkret in Frage. Es geht ihm gezielt um Sachsen-Anhalt – und dass die Konsequenzen einer solchen Gebühr für Städte wie Halle oder Magdeburg eher kontraproduktiv werden könnten. Bündnis90/Die Grünen täten gut daran, erst einmal nachzudenken, wo und wem eine City-Maut tatsächlich Vorteile bringen kann, bevor sie wieder mit leerer Kritik um sich werfen.“
Ulrich Thomas: Subventionierung hilft nur chinesischen Unternehmen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, sieht die deutsche Solarwirtschaft weiterhin in schwerem Fahrwasser.
„Die Situation wird sich in den nächsten zwei Jahren nicht wesentlich ändern. Das wird erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Solarbranche haben. Es wird künftig kleine, sehr stark technologieorientierte Unternehmen geben, die im Wettbewerb durch Systemlösungen bestehen“, so Thomas.
Angesichts einer aktuellen Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft sei deutlich geworden, dass die EEG-Subventionen ein Auslaufmodell seien. Die deutsche Solarbranche setze nicht mehr auf die Subventionierung durch das EEG, sondern auf Marktreife, Wirkungsgrad und anwendungsorientierte Produkte. Angesichts stark gesunkener Preise für Module und Anlagen, komme man inzwischen in neue Kostenstrukturen, die eine Rendite auch ohne Subventionen ermögliche. Dies mache die Solarzelle am freien Markt wettbewerbsfähig.
„Die Anhörung hat gezeigt, dass das EEG der heimischen Wirtschaft kaum noch hilft. Stattdessen werden asiatische Hersteller durch den deutschen Stromkunden zukünftig massiv subventioniert. Dies führt zu Preissteigerungen, die den Strom verteuern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen massiv schwächen“, so Thomas abschließend
Jürgen Stadelmann: Energiewende in Deutschland aktiv gestalten
Auf ihrer Sprechertagung haben die umweltpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen in der Münchener Resolution, die heute verabschiedet wurde, eine stärkere Kooperation als bisher zur Durchführung der Energiewende zwischen Bund und Ländern in den Kommunen gefordert.
„Wir müssen als Politiker verstärkt die Bürger mitnehmen. Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass Bürger von den sinkenden Börsenstrompreisen profitieren und nicht nur steigende EEG-Kosten aufgebürdet bekommen.
In der Resolution wird darüber hinaus gefordert, Landwirte, die Flächen für Energieleistungstrassen zur Verfügung stellen -vergleichbar der Pacht – , dauerhaft zu entschädigen.
Die konventionelle Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern bleibt aufgrund der hohen Volatilität der regenerativen Energien auch in nächster Zeit unerlässlich, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Suche nach Speicherlösungen ist zu verstärken. Im Sinne einer klima- und umweltverträglich bezahlbaren Energieversorgung ist die Ergänzung bzw. der Ersatz von modernen, effizienten und deutlich besser regelbaren Gaskraftwerken erforderlich.
Die vom Bundesumweltminister vorgeschlagene Möglichkeit der Beteiligung der Bürger an den Investitionen in die Übertragungsnetze, über die der Bürger eine Dividende erhält, wird ausdrücklich begrüßt“, so Jürgen Stadelmann, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
„Beim weiteren Ausbau der Netzübertragungsleistungen sind Prioritäten zu setzen. Alles auf einmal auszubauen, ist technisch nicht möglich. Die benötigten, besonderen Maschinen sind nur begrenzt verfügbar. Darüber hinaus gibt es derzeit nicht genügend Arbeitskräfte, um den Netzausbau schnell über die Bühne zu bringen. Demnach ist es für die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze besser, schrittweise beim Ausbau vorzugehen“, so Stadelmann abschließend.
Jens Kolze / Rüdiger Erben: Koalition bringt Änderungen zum Rettungsdienstgesetz auf den Weg
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 4. Oktober 2012 werden die Koalitionsfraktionen einzelne Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens (Drs. 6/1255) auf den Weg bringen. Darauf einigten Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, und Rüdiger Erben, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, im Ergebnis der intensiven Beratungen.
Die Eckpunkte sind:
- Sicherung der Wasser und Bergrettung: Vereinbarungen über die Nutzungsentgelte bzw. über jährliche Pauschalen der Wasser- und Bergrettung werden gesetzliche Pflicht. Sie sollen insbesondere den Ersatz der sächlichen Aufwendungen für die Wasser- oder Bergrettung enthalten. Dieser Punkt war von vielen Praktikern angemahnt worden.
- Engere Verzahnung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz: In Zukunft wird der Katastrophenschutz als Teil des Rettungsdienstes definiert. Damit sollen nur noch Bewerber für Rettungsdienstleistungen in Frage kommen, die ihre Fähigkeit zur Mitwirkung im Katastrophenschutz nachweisen können. Das gewährleistet die notwendige Verzahnung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Zudem sehen die Eignungskriterien für die Leistungserbringer bestimmte, notwendige Fähigkeiten zur Mitwirkung im Katastrophenfall vor.
- Übertragung der Rettungsdienste an geeignete Leistungserbringer: Die Landkreise und Kreisfreien Städte sollen sich als zuständige Aufgabenträger grundsätzlich geeigneter dritter Leistungserbringer (z.B. DRK, ASB oder JOHANNITER) durch Dienstleistungskonzession bedienen. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Insolvenz eines Leistungserbringers) sollen die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte diese Leistungen selbst erbringen dürfen.
Dazu erklärt Jens Kolze: „Die vorliegenden Änderungen bringen ein modernes Rettungsdienstgesetz auf den Weg, das den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt dort ermöglicht, wo er hingehört, nämlich vor Ort! Jetzt haben sowohl die Aufgabenträger als auch die Leistungserbringer einen sicheren Rahmen, im dem sie ihre verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben können, schließlich ist der Rettungsdienst als unmittelbarer Helfer in Gefahren- und Notsituationen ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Im Nachgang der Anhörung hat uns insbesondere die finanzielle Situation der Wasser- und Bergwacht beschäftigt. Die Wasser- und Bergrettung wird in der Regel durch ehrenamtliche Rettungskräfte sichergestellt. Die Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, dass sich die ehrenamtliche Tätigkeit auch im Leistungsspektrum durch Ersatz der sächlichen Aufwendungen abbilden muss, haben wir entsprechend aufgenommen.
Der Kompromiss wird morgen in unserer Fraktion vorgestellt.“
Rüdiger Erben erklärte: „Die Ausgestaltung der Rechtsgrundlagen für den Rettungsdienst kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Mit der stärkeren Verzahnung des Katastrophenschutzes in den Rettungsdienst erhält die meist ehrenamtliche Tätigkeit im Katastrophenschutz eine zentrale Bedeutung innerhalb des Gesetzes.
Zudem haben wir mit der nunmehr enthaltenen Regelung zur Finanzierungssicherheit der Wasser- und Bergrettung im Land Sachsen-Anhalt eine wichtige Baustelle zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes beseitigen können.“
André Schröder / Hardy Peter Güssau: Ein für beide Seiten tragbarer Kompromiss zeichnet sich ab
Zur Billigung des Beratungsstands der 14. Schulgesetznovelle in der heutigen Fraktionssitzung geben der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, und der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hardy Peter Güssau, folgende Erklärung ab:
„Es zeichnet sich ein für beide Koalitionspartner tragbarer Kompromiss ab. Die Beratungen sind so weit fortgeschritten, dass am 10. Oktober eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse gegeben werden kann. Die CDU hat den Verhandlungen ihren Stempel aufgedrückt, indem wichtige Passagen der Novelle keine Nachteile für das bestehende gegliederte Schulwesen nach sich ziehen werden. Die Inklusion soll – so sind sich die Koalitionspartner einig – zukünftig an allen Schulen Sachsen-Anhalts angestrebt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die personellen und die sächlichen Ressourcen vorhanden sind und die baulichen Bedingungen an den Schulen dies ermöglichen. Die CDU konnte den Erhalt des bestehenden Förderschulwesens durchsetzen, um so Kindern, die nach wie vor besondere Hilfe benötigen, gezielte Förderung anzubieten.
Das Modell der Gemeinschaftsschule wird bei weitem nicht so umgesetzt werden, wie der Koalitionspartner bzw. das Kultusministeriums dies noch im November 2011 in einem ersten Konzept vorgesehen hatten. So wird es keine ‚Basisstufe‛ (Sjg. 5-8) und keine ‚Profilstufe‛ (Sjg. 9 und 10) geben. Die Gemeinschaftsschule wird ebenfalls nicht die Primarstufe (Sjg. 1-4) umfassen. Ferner wird es explizit möglich sein, dass sich eine Gemeinschaftsschule in eine Schule des bestehenden Schulwesens rückumwandelt. Der Schritt zu einer Gemeinschaftsschule ist also nicht irreversibel.
Wichtig war uns als CDU auch das Thema Schülerbeförderung: Hier wird es so sein, dass die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Sekundarschule und zum nächstgelegenen Gymnasium erstattet werden, sofern die Eltern ihr Kind auf eine dieser Schulen schicken wollen.
Insgesamt zeichnet sich ein für die CDU günstiges Verhandlungsergebnis ab. Die jetzt vereinbarten Ziele der Novelle tragen wir ohne Abstriche mit, um so der Koalitionsvereinbarung vom Beginn der Legislaturperiode Geltung zu verschaffen.“
Einladung Auswärtiger Fraktionstag der CDU-Landtagsfraktion in Alexisbad
Die CDU-Landtagsfraktion ist zu einem auswärtigen Fraktionstag am kommenden Dienstag, 02. Oktober 2012, in Alexisbad zu Gast. Medienvertreter sind zu folgenden Vor-Ort-Terminen der Facharbeitsgruppen herzlich eingeladen:
Gemeinsamer Besuch der CDU-Fraktion des „Jüdischen Friedhofs“ Harzgerode.
AG Inneres und AG Recht und Verfassung und Gleichstellung
ca.10:00 Uhr Arbeitsbesuch Revierstation Harzgerode
Unterstraße 12
06493 Harzgerode
Telefon: 039484/ 723790
AG Bildung und Kultur und AG Bundes- und Europaangelegenheiten
ca.10:00 bis 11:00 Uhr Besuch Grundschule „Weißer Garten“ Harzgerode
Weißer Garten 2
06493 Harzgerode
ca. 11:20 bis 11:45 Besuch der Ev. Kirche St. Marien
Marktplatz 6
06493 Harzgerode
AG Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und AG Umwelt
ca.10:00 Uhr Arbeitsbesuch „Unterharzer Waldhof“
Silberhütte
Kreisstraße
06493 Harzgerode OT Silberhütte
Mobil: Herr Presch 0174/ 3258011
AG Arbeit und Soziales
ca. 10:00 Uhr Mehrgenerationenhaus Kita Regenbogenland
Integrative Kindertagesstätte
in Kooperation mit dem Pflegeheim „Goldener Herbst“
Feldstraße 6
06493 Harzgerode
Telefon: 039484/ 2491
AG Landesentwicklung und Verkehr
ca. 10:00 Uhr Arbeitsbesuch Ortsteil Königerode
Zweckverband Wasserversorgung
Dorfstraße 91 a,
Sitzungssaal Gemeindeverwaltung 06493 Harzgerode, Ortsteil Königerode
AG Finanzen
ca. 10:00 Uhr Rathaus Stadt Harzgerode
Marktplatz 1
06493 Harzgerode
Telefon: 039484/ 7476100
AG Wissenschaft und Wirtschaft
ca. 10:00 Uhr Ostharz Elektrotechnik GmbH
Geschäftsführer Dipl.-Ing. Karl-Heinz Jahns
Allee 4
06493 Harzgerode
Tel.: 039484/94038
Im Anschluss an die Vor-Ort-Termine findet eine nichtöffentliche Fraktionssitzung im Morada Hotel Alexisbad statt.
In Auswertung des Fraktionstages sind Medienvertreter sowie Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen zu einem
Pressegespräch mit anschließender Bürgersprechstunde
am Dienstag, 02. Oktober 2012,
um 15.00 Uhr,
im Morada Hotel Alexisbad,
Kreisstraße 10, 06493 Alexisbad.
Als Ansprechpartner stehen der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, sowie die CDU-Wahlkreisabgeordnete Angela Gorr zur Verfügung.
Frank Scheurell: Schienenbonus muss fallen
Der Deutsche Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Entwurf des sogenannten Bundesimmissionsschutzgesetzes. Bereits im Vorfeld der Beratungen im Deutschen Bundestag deutet sich an, dass die Koalitionsfraktionen den Schienenbonus abschaffen wollen. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die CDU-Fraktion steht für Vernunft, auch in der Verkehrspolitik. Denn alle Verkehrsträger haben Stärken und Schwächen. Und gerade dort, wo das nahezu lärmfreie Schiff in Ungnade fallen soll, wird natürlich immer mehr auf die Schiene verlegt werden.
Deswegen ist der Schutz der Bürger vor Bahnlärm ein ganz zentrales Anliegen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag ernst machen in der Sache der Bekämpfung des Bahnlärms. Die Abschaffung des Schienenbonus ist hierfür ganz entscheidend. Als Relikt aus einer anderen Zeit ist er nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Zusammen mit der Umrüstung der Bremstechnik an Güterwagen im Rahmen des Pilotprogramms ‚Leiser Güterverkehr‛ und dem zum Fahrplanwechsel 2012 in Kraft tretenden System der lärmabhängigen Trassen-Preise, ist dies ein weiterer Schritt in Richtung weniger Bahnlärm.“
Hintergrund:
Der Schienenbonus ist ein bei der Bewertung von Geräuschemissionen an Schienenwegen berücksichtigter Korrekturfaktor. Entscheidend für die Bewertung ist also nicht die reale Lärmemission, sondern der sogenannte Beurteilungspegel. Seit 1990 wird dieser auf der Schiene um 5 dB(A) geringer angesetzt als auf der Straße – mit der Folge, dass Lärmschutzvorkehrungen auf der Schiene bei gleicher Lärmemission erst später erforderlich werden als auf der Straße. Die Lärmschutzvorschriften sind an der Schiene also weniger streng als auf der Straße. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag wollen dies nun ändern. Denn mit einer Absenkung des Schienenbonus steigt auch der Anreiz, Modernisierungen an den Schienenwegen durchzuführen und moderne Flüstertechnik zu verbauen.