Ulrich Thomas: „Sündenbock Industrie“ – Grüne verschweigen Kosten der Energiewende
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, sieht in steigenden Energiepreisen eine soziale und wettbewerbsgefährdende Benachteiligung von Bürgern und Wirtschaft. Die hohen Energiepreise seien im Wesentlichen das Ergebnis eines falschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das nicht auf Innovation, sondern auf massenhafte Verbreitung gesetzt habe. Die tatsächlichen Energieerzeugungskosten seien in den zurückliegenden zehn Jahren kaum gestiegen. Mit dem aktuellen Rekordanstieg aus der Ökostrom-Umlage steige automatisch auch der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese würden den Strompreis inzwischen mit gut 50 Prozent belasten.
In diesem Zusammenhang übt Thomas Kritik an Bündnis 90/Die Grünen:
„Eine Kostenlegende wird hier gesponnen. Die Grünen sind nicht die Hüter des Strompreises. Es ist schlichtweg unwahr, wenn sich deren Vertreter heute öffentlich die aktuellen Strompreiserhöhungen kritisieren. Unter Herrn Trittin haben die Grünen die EEG-Umlage eingeführt. Dies war auch der Grund für die massenweise Verbreitung der regenerativen Energien. Seitdem werden nicht nur die Strompreise belastet. Hinzu kommen noch die Nebenkosten wie der Ausbau der Netze, die Beteiligung an Schadensersatzzahlungen, neue Kraftwerke, technisches Equipment und ein teures Energiemanagement. Das alles wird einfach auf den Stromkunden umgelegt, aber in den Berechnungen der Grünen wohlweislich verschwiegen. Stattdessen schaffen sie den ‚Sündenbock Industrie‛, um die tatsächlichen Probleme zu verschleiern.“
Hintergrund:
Nach aktuellen Angaben des Bundesverbands e.V. (BDEW) der Energie- und Wasserwirtschaft müssen die Stromkunden für die Förderung der Ökostromerzeugung im Jahr 2013 voraussichtlich insgesamt knapp 20,4 Milliarden Euro aufbringen. 2012 waren es 14,1 Milliarden, 2011 rund 13,4 Milliarden und im Jahr 2010 fielen erst 8,3 Milliarden Euro an.
Jürgen Stadelmann: Viel Lärm um einen normalen Vorgang
Jürgen Stadelmann, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, äußert sich zu einer Ausschreibung der Bodenverwertungs- und Verwaltungs-GmbH (BVVG) wie folgt:
„Was die Grünen zu einem medialen Skandal hochstilisieren wollen, ist ein normaler Vorgang. Eine Privatisierung in Naturschutzgebieten ist nicht ausgeschlossen. Ebenso wenig die Bewirtschaftung auf den Flächen. Der Käufer der Flächen wird auf die geltenden Naturschutzregelungen hingewiesen. So darf beispielsweise bei landwirtschaftlicher Nutzung keine Gülle aufgebracht werden.
Im Bundes- und Landesnaturschutzgesetz ist ein Vorkaufsrecht ausgeschlossen, wenn der Bund am Rechtsgeschäft beteiligt ist. Zwar ist die BVVG hier der Vertragspartner und nicht der Bund, allerdings ist laut Ausgleichsgesetz für die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke die mit der Privatisierung betraute Stelle gemeint. Eine Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz entfällt hier. Dies ist nach rechtlicher Einschätzung auch auf das naturschutzfachliche Vorkaufsrecht anzuwenden.
Ein Minister ist an Recht und Gesetz gebunden und kann nicht nach Wunsch und Gutdünken diese rechtliche Einschätzung außer Acht lassen“, so Stadelmann abschließend.
Hintergrund:
Die Bodenverwertungs- und Verwaltungs–GmbH hat seit 1992 vor allem die Aufgabe, die ihr vom Bund übertragenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu verkaufen. Die Flächen stehen teilweise auch unter Naturschutz. Vor dem Angebot an Private erstellt das Land Sachsen-Anhalt bei Flächen, wie beispielsweise dem Nationalen Naturerbe (NNE), eine Flächenkulisse unter Einbeziehung der anerkannten Naturschutzvereinigungen. So sind in die Flächenkulisse des NNE rund 4.800 Hektar BVVG-Flächen eingeflossen, wovon rund 2.700 Hektar an Verbände und Stiftungen übertragen wurden. Die angesprochenen Flächen „Gemischtlos in Schmon“ und „Flächen in Grockstädt und Vitzenburg“ wurden nicht in die Flächenkulisse aufgenommen. Dies wurde von den Naturschutzverbänden nicht artikuliert.
André Schröder: Energiewende mit Vernunft und Augenmaß gestalten
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat für die kommende Landtagssitzung eine Aktuelle Debatte zur Energiewende angekündigt.
„Strom muss für alle Bürger und die Wirtschaft bezahlbar bleiben. Wir brauchen eine öffentliche Debatte über die tatsächlichen Ursachen steigender Energiepreise. Die aktuellen Vorschläge von Bundesumweltminister Altmaier zur Weiterentwicklung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) begrüßt meine Fraktion ausdrücklich. Die jetzigen ökonomischen Fehlsteuerungen beim EEG stehen einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende entgegen.
Wir brauchen die Kopplung der Förderung an klare Ausbauziele und eine schnellere Marktintegration bei den Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus brauchen wir eine bessere Koordinierung zwischen den Ländern beim Netzausbau und bessere Anreize für Innovationen, vor allem bei der Energiespeicherung.
Wir werden auf Vernunft und Augenmaß achten! Grüne Ideologen betreiben letztlich eine unsoziale Energiepolitik, wenn sie bestimmte Energieträger als Klimakiller abschaffen wollen und Förder- und Technologieforschung tabuisieren.“
Jürgen Stadelmann: Potenziale für Wasserkraft vorhanden
In der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses wurde auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion eine Anhörung zum Beitrag der Wasserkraft und Pumpspeichertechnik für die Energiewende durchgeführt.
„Auch wenn Sachsen-Anhalt ein Bundesland mit relativ geringem topografischen Gefälle ist und demnach das Potenzial in anderen Bundesländern vergleichsweise höher ist, lohnt sich im Zuge der Energiewende definitiv ein Blick auf die Wasserkraft in Sachsen-Anhalt. Sie eröffnet weitere Potenziale“, so Jürgen Stadelmann, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt.
„Der Verband der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. gab sinnvolle Anregungen, um den Verwaltungsvollzug weiter zu optimieren. Als ein Ergebnis unserer Initiative hat das Umweltministerium angekündigt, zusammen mit dem Wirtschaftsministerium eine Potenzialstudie analog wie beispielsweise in Thüringen zu erarbeiten. Sie soll die Potenziale für Wasserkraftnutzung und Pumpspeichertechnik aufzeigen. Darin sehe ich eine gute Ergänzung für das in Arbeit befindliche neue Energiekonzept unseres Bundeslandes. (mehr …)
Ulrich Thomas: Der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ist eine nationale Aufgabe
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, bezeichnet die EEG-Ausnahmeregelungen als notwendig. Man müsse den Wirtschaftsraum Deutschland in seiner Gesamtheit betrachten. Deutschland sei eine der größten Exportnationen weltweit. Hohe Strompreise würden Hunderttausende Industriearbeitsplätze in energieintensiven Branchen wie der Automobilindustrie, der chemischen Industrie oder beim Maschinenbau gefährden.
„Sollten die Konzerne nicht wettbewerbsfähig bleiben, dann kommen auch die mittelständischen Zulieferer in Schwierigkeiten. Dieser Domino-Effekt wirkt sich dann bis nach Sachsen-Anhalt aus. Die Energiewende darf nicht zu einer Schwächung der deutschen Wirtschaft führen“, so Thomas.
„Gleichzeitig kritisiert er die Opposition. Durch ihre Forderung einer Umlage auch auf die energieintensive Wirtschaft zeigen Linke und Grüne, dass ihnen die Arbeitsplätze völlig egal sind. Deutschland verfügt seit Jahren mit über die höchsten Industriestrompreise. Das aktuelle Beispiel des BMW Zulieferers Faurecia, der Deutschaland in Richtung Tschechien verlässt, sollte aufhorchen lassen“, so Thomas abschließend.
André Schröder: CDU will rasch Klarheit über Nachfolger
„Der Bundestagswahlkampf darf in der täglichen Arbeit eines Landesministeriums keine Rolle spielen“, so André Schröder, Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt, zum Rücktritt von Staatssekretär Heiko Geue.
„Deswegen ist der Schritt Geues konsequent. Wichtiger für Sachsen-Anhalt als Geues persönliche Entscheidung ist, dass das Finanzministerium mit seinen vielgestaltigen Aufgaben schnell einen kompetenten Nachfolger präsentiert. Das SPD-Wahlkampfmanagement darf nicht zu Arbeitshemmnissen in der Landespolitik führen“, so Schröder abschließend.
André Schröder: Der demografische Wandel erfordert Flexibilisierung von Standards
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat sich zur Gestaltung des demografischen Wandels für eine stärkere Abwägung zwischen Kosten und Nutzen von Rechtsvorschriften ausgesprochen. Eine flexiblere Handhabung bestehender Standards sei aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung in Teilräumen des Landes notwendig und müsse auch im Demografie-Konzept der Bundesregierung Eingang finden.
„Flexiblere Standards ermöglichen auch die Ausrichtung von Rechtsvorschriften auf Belastungsobergrenzen für die Bürger im ländlichen Raum. In Zukunft muss alles vermieden werden, was neue Belastungsmomente im ländlichen Raum schafft. Ich begrüße ausdrücklich die Aktivitäten der Landesregierung, eine Standardentlastung auf kommunaler Ebene zu erreichen“, so Schröder.
Haushaltskonsolidierung und Bevölkerungsrückgang ließen keine Alternativen. Wenn die Kapelle nicht länger bezahlt werden könne, dürfe auch kein Radetzky-Marsch verlangt werden.
Ulrich Thomas / Kay Barthel: Chancengleichheit für heimische IT-Wirtschaft
„Sachsen-Anhalt braucht ein besseres Datennetz und Einbeziehung der leistungsfähigen IT-Wirtschaft im Land“, so das Fazit der Sprecher der CDU-Landtagsfraktions-Arbeitsgruppen für Wissenschaft und Wirtschaft, Ulrich Thomas, und für Finanzen, Kay Barthel. Zur Diskussion um einen Beitritt des Landes in den norddeutschen IT-Verbund Dataport.
Für die CDU-Fraktion sei klar, dass es bei öffentlichen Ausschreibungen einen fairen Wettbewerb geben müsse. Dies gelte auch für die Erneuerung des Landesdatennetzes.
„Der Landtag wird noch in diesem Jahr ein neues Vergabegesetz beschließen. Transparenz und Chancengleichheit müssen aus diesem Grund erst recht für Ausschreibungen des Landes Sachsen-Anhalt gelten. Wir wollen daher ein Verfahren, das heimische Anbieter mit einbezieht. Der Argumentation der Landesregierung, alle Aufgaben und Verfahren auf Dataport übertragen zu wollen, kann so lange nicht gefolgt werden, bis die angekündigte Wirtschaftlichkeitsberechnung geprüft worden ist. Darüber hinaus sind wir dafür, Betrieb und Ertüchtigung des Datennetzes im Wettbewerb zu vergeben. Es gilt, die strategische Hoheit über das Landesdatennetz langfristig zu behalten. Es gibt genügend Potentiale in Sachsen-Anhalts IT-Wirtschaft. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs und auch, um die regionale Wertschöpfung im Land zu stärken, wollen wir eine öffentliche Ausschreibung“, so Thomas und Barthel abschließend.
André Schröder / Kay Barthel: Das Urteil wird im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt
Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) äußern sich André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, und der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Kay Barthel, wie folgt:
„Wir werden die Urteilsbegründung auswerten und in das Gesetzgebungsverfahren des FAG einbeziehen.
Wir sehen uns in der Absicht bestärkt, die Berücksichtigung der Einwohnerentwicklung im FAG neu auszusteuern. Dies haben wir als politische Baustelle bereits vor Einbringung des Gesetzentwurfs benannt.“
Ulrich Thomas: Keine taktischen Spielchen mit der Koalition
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, äußert sich zu dem Vergabegesetz wie folgt:
„Die CDU-Landtagsfraktion hat erreicht, dass Schwellenwerte für die Geltung des Gesetzes hoch angelegt worden sind und vergaberechtsfremde Aspekte auf ein Minimum beschränkt wurden. Darüber hinaus soll das Vergabegesetz nach vier Jahren in seiner Wirkungsweise überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Besonders hervorzuheben ist die verbesserte Chance, durch das Gesetz zu einem einheitlichen Formularwesen für alle Vergaben des Landes zu kommen, welches sich am Vergabehandbuch des Bundes orientiert. Dies hatte die Wirtschaft im Anhörungsprozess einhellig begrüßt.
Schließlich ist auch noch eine Regelung im Gesetz aufgenommen worden, die die Kostenerstattung für die kommunalen Vergabestellen koordiniert.
Der Weg ist nun frei, das Vergaberecht im laufenden Monat zu beschließen. Der fragwürdige Versuch der Opposition, mit taktischen Spielchen die Koalition zu entzweien, ist gescheitert.“