Hardy Peter Güssau: Weitere Schritte in naher Zukunft erwünscht
Hardy Peter Güssau, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, kommentiert die heute von der Kultusministerkonferenz vorgestellten Ergebnisse zu vergleichbaren Abiturstandards in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch wie folgt:
„Ein Kenner der Szene wird nicht überrascht sein: Gemeinsame Abiturstandards wurden schon vor Jahren angekündigt. Die heutige Entscheidung ist also nur als Beginn des Prozesses hin zu einem einheitlichen Deutschland-Abitur anzusehen. Dies hat die CDU-Fraktion schon immer gefordert. Deshalb unterstützen wir den Beschluss, streben aber weitergehende Schritte in naher Zukunft an.“
Jens Kolze: Vollständige Netzabdeckung soll erreicht werden
Zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauflagen im Land Sachsen-Anhalt, welches Tagesordnungspunkt der heutigen Landtagssitzung war, äußert sich Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„In unserem Bundesland wurde im April dieses Jahres der erweiterte Probebetrieb für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen (BOS) gestartet. Derzeit können wir 89 Prozent des Territoriums unseres Landes mit Digitalfunk abdecken. Bis voraussichtlich Ende des Jahres wird die vollständige Netzabdeckung erreicht sein. Besonders die Feuerwehren, Hilfsorganisationen und die Polizei erwarten die flächendeckende BOS-Digitalfunkversorgung in Fahrzeugen.
Das alles ist das Ergebnis intensiver Arbeit in der im Technischen Polizeiamt verorteten Projektgruppe der Landespolizei. Ihnen gebührt unser Dank.
Minister Stahlknecht hat heute den Gesetzentwurf über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in dieses Hohe Haus eingebracht. Durch den Gesetzentwurf wird die Verpflichtung Sachsen-Anhalts zur Mitwirkung bei der Sicherstellung des störungsfreien Betriebs des bundesweit eingeführten Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben umgesetzt. Die CDU-Fraktion wird dieses Gesetzesvorhaben der Landesregierung positiv begleiten. Hier geht es explizit um die Erfüllung landesspezifischer Aufgaben im Zusammenhang mit der bundesweiten Einführung und dem Betrieb des BOS im Land.“
Ulrich Thomas: Für eine preisstabile, unabhängige und sichere Energie
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat sich für eine Anpassung der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Förderung ausgesprochen.
„Es gilt, die Preissteigerungen für Verbraucher und Wirtschaft einzudämmen. Unsere Fraktion fordert weiterhin einen am Stand der Technik orientierten Ausbau der regenerativen Energien. Dieser Ausbau muss mit Augenmaß geschehen. Wir sind vom Gelingen der Energiewende durchaus überzeugt. Sie muss jedoch für den Verbraucher bezahlbar sein und die Wirtschaft wettbewerbsfähig halten“, so Thomas.
Es sei eine bessere Koordinierung der Energiewende durch die jeweiligen Länder erforderlich. An einem breiten Energiemix müsse so lange festgehalten werden, bis geeignete Technologien zur Sicherstellung der allgemeinen Grundlast gefunden sind.
Siegfried Borgwardt: Toleranz und Akzeptanz nicht nur politische, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgabe
„Es ist unser Ziel, dass die Menschen in unserem Land ganz nach ihrer Fasson selbstbestimmt leben sollen und dabei auch verschieden sein können“, so Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. Hintergrund ist die Behandlung der Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen (LSBTI) in Sachsen-Anhalt in der heutigen Landtagssitzung.
„Das grundrechtlich verbürgte, allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die persönliche Lebenssphäre und damit auch die sexuelle Identität, die Geschlechteridentität und die sexuelle Orientierung. Keine Partei oder Fraktion hat heute beispielsweise ein Monopol für homopolitische Anliegen.
Emanzipation und Akzeptanz von Menschen mit verschiedener sexueller Identität und Orientierung können aber nicht allein Aufgabe der staatlichen Gewalt sein. Es ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit.
Toleranz und Akzeptanz lassen sich hauptsächlich im Umgang der Gesellschaft mit ihren Mitmenschen messen. In einer toleranten Gesellschaft muss jeder leben und lieben können – wie und wen er will. Wir sind immer in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass sich in unserem Land keine homophobe oder transphobe Mentalität herausbildet. In diesem Sinne arbeiten wir daran, den moralischen Umgang der Gesellschaft mit Homosexualität stetig zu verbessern.
Die Beratungsangebote im Land sind vorbildlich, transparent und finanziell ausreichend gefördert. Zahlreiche Projekte und Initiativen werden unterstützt. Beratungsstellen leisten eine hervorragende Arbeit. Dies hat uns die Beantwortung der Großen Anfrage wieder vor Augen geführt“, so Borgwardt abschließend.
Ulrich Thomas: Kritik der Linken an Staatsanwaltschaft zeugt von mangelndem Demokratieverständnis
Der ausgewählte Sprecher zur Einsetzung des dreizehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses für die CDU-Landtagsfraktion, Ulrich Thomas, hat die Kritik der Linken an der leitenden Staatsanwaltschaft in dem Fall zurückgewiesen.
„Es zeugt von einem sehr merkwürdigen Politik- und Demokratieverständnis, wenn man ausgerechnet jene kritisiert, die in einer demokratischen Grundordnung dafür sorgen, dass Recht und Gesetz gewahrt werden. Damit wird der Parlamentarische Untersuchungsausschuss schon vor Beginn schwer belastet. Die Opposition scheint von dem Umstand ablenken zu wollen, dass sie selbst keine neuen Erkenntnisse zur IHK-Fördermittelaffäre erwartet. Wir werden daher sehr genau darauf achten, dass der Untersuchungsausschuss die ermittelnde Staatsanwaltschaft nicht politisch unter Druck setzt. Die Untersuchung der Vorgänge in Dessau liegt in den Händen der unabhängigen Justiz und ist nicht Sache von politisch motivierten Aufklärern“, so Thomas.
Er betont weiter, dass man sich dennoch nicht der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verweigere. Man achte die Minderheitenrechte der Opposition und werde nach bestem Ermessen die Arbeit des dreizehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses unterstützen.
Hintergrund:
Die Fraktion DIE LINKE kritisiert, dass die Aufklärung des Falls bewusst verzögert worden ist, da ein mit dem Fall betrauter Staatsanwalt aus Halle kurz vor der Veröffentlichung erster Erkenntnisse zum Finanzgericht wechselte.
Wigbert Schwenke: Regelmäßige Gespräche sind wichtig für ein produktives Weiterkommen
Die Arbeitnehmergruppe der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute in Magdeburg ihre neue Spitze bestimmt. Zum Vorsitzenden wurde der Magdeburger Landtagsabgeordnete Wigbert Schwenke wiedergewählt, der bereits seit 2006 das Amt ausübt. Als Stellvertreterin wurde die Wernigeröder Landtagsabgeordnete Angela Gorr bestätigt.
„Ich freue mich über das mir entgegengebrachte Vertrauen“, äußerte sich Schwenke zu seiner Wahl, „Gespräche mit Gästen aus dem politischen Umfeld sind uns bei unserer Arbeit sehr wichtig. In unserer heutigen Sitzung war beispielsweise Udo Gebhardt, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Sachsen-Anhalt (DGB), zu Gast. Wir diskutierten die Themen Mindestlohn, die Rolle der Tarifvertragsparteien sowie die Zukunft der Rente. Regelmäßige Gespräche mit ihm wurden vereinbart. Uns ist dabei besonders wichtig, dass die Erkenntnisse der geführten Sachdialoge in die Gesellschaft eingebracht werden.“
Hintergrund:
Der Arbeitnehmergruppe der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt gehören zehn Mitglieder der CDU-Fraktion an. Die Arbeitnehmergruppe befasst sich thematisch mit den im Landtag behandelten Angelegenheiten, welche arbeitsmarktpolitischen Hintergrund haben. Darüber hinaus werden sozialpolitische Themen in Bezug auf Arbeitnehmerinteressen besprochen.
Jens Kolze / Siegfried Borgwardt: Schutz der Opfer und Helfer oberstes Gebot
Der innenpolitische Sprecher, Jens Kolze, sowie der rechtspolitische Sprecher, Siegfried Borgwardt, der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt äußern sich wie folgt zu dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) und explizit zu der Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den darin vorgesehenen körperlichen Untersuchungen (Blutentnahme):
„Beabsichtigt ist durch diese Neuregelung nach der Gesetzesbegründung der Landesregierung eine Verbesserung des Schutzes von Personen, die einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren. Vor allem Polizeivollzugskräfte und Rettungshelfer können betroffen sein, wenn beispielsweise die eigenen offenen Wunden mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen. Auch Opfer von Gewalttaten und Sexualstraftaten können einem direkten Kontakt mit möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten ausgesetzt sein. In diesem Fall besteht die Gefahr einer Übertragung von Krankheitserregern wie HIV und Hepatitis B- oder Hepatitis C-Viren. Für die Entscheidung über die Einleitung oder Fortführung einer medizinischen Behandlung der Betroffenen ist die Kenntnis bestehender Infektionen des Verursachers ein wichtiges Kriterium.
Eine solche Regelung wird von der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt und gewünscht. Wir halten es nicht für hinnehmbar, dass unter anderem auch ein Vergewaltigungsopfer, das möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten des Täters ausgesetzt war, eine Einwilligung des Täters für seine körperliche Untersuchung einholen muss. Medizinische Maßnahmen unmittelbar nach der Übertragung der Krankheitserreger können die Gefahr einer Infektion signifikant verringern beziehungsweise die Heilungschancen verbessern.
Unserer Auffassung nach gebietet die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes vordergründig einen Schutz des Opfers von Straftaten. Dass die Bündnisgrünen hierzu eine andere Auffassung vertreten, verdeutlicht die wenig durchdachten Äußerungen der Abgeordneten Striegel und Lüddemann. Ihrer Meinung nach bewege sich diese präventive Maßnahme, die sich in anderen Bundesländern bewährt hat, außerhalb der Grenzen unserer Verfassung.
Ulrich Thomas: Tragbares Gesetz beschlossen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat das heute beschlossene Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt als tragbar bezeichnet.
„Es ist den Koalitionsfraktionen gelungen, ein Vergabegesetz zu erstellen, das auf eine praktikable und anwendungsorientierte Handhabung ausgerichtet ist. Der Entwurf der Fraktion DIE LINKE hätte hingegen die Wirtschaft und die Kommunen mit nicht zu verantwortendem bürokratischen Mehraufwand belastet. Die Koalition hat verhindert, dass politisch motivierte Mindestlöhne Arbeitsplätze und Unternehmen gefährden.
Die Kommunen sind nun aufgerufen, die Schwellenwerte und Gestaltungsspielräume des Gesetzes wirtschaftsfördernd für Mittelstand und Handwerk zu nutzen. Wir wollen möglichst kleine Ausschreibungslose, damit unsere heimische Wirtschaft stärker von öffentlichen Aufträgen profitiert. Die Nichtanwendung des Vergabegesetzes unterhalb der Schwellenwerte ist ein Angebot, das die Kommunen von zusätzlichem bürokratischen Aufwand entlastet und die regionale Wertschöpfung stärkt“, so Thomas abschließend.
Markus Kurze / Petra Grimm-Benne: KiföG-Einigung – Ganztagsbetreuung für alle Kinder ab August 2013 und stufenweise Verbesserung des Betreuungsschlüssels
Nach der Einbringung des Kinderförderungsgesetzes hatte der Landtag im Rahmen der Gesetzesberatung im September eine Anhörung mit Trägern, Erzieherinnen, Vertretern der Eltern und Fachleuten durchgeführt. „Das war eine sehr gute und konstruktive Anhörung“, erklärten Markus Kurze, stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, und Petra Grimm-Benne, parl. Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion. „Wir haben die Anregungen sehr intensiv diskutiert und werden wesentliche Punkte in das KiföG aufnehmen.“
Die Koalitionsfraktionen haben sich daraufhin am Dienstag in Abstimmung mit dem Sozialminister auf die Inhalte des Kinderförderungsgesetzes geeinigt und werden entsprechende Änderungen in der nächsten Woche in den Sozialausschuss einbringen.
Das Kinderförderungsgesetz wird folgende Eckpunkte haben:
- I. Ganztagsanspruch:
Ab dem 1. August 2013 wird ein Ganztagsanspruch von bis zu zehn Stunden für alle Kinder eingeführt.
- II. Gestaltung der Elternbeiträge:
Die Elternbeiträge werden nach dem Umfang der vereinbarten Stunden gestaffelt. Mehrkind-Familien werden entlastet. Die Summe der von Familien mit zwei und mehr Kindern zu entrichtenden Elternbeiträge wird nicht höher ausfallen als 160 Prozent des Elternbeitragswertes, der für das älteste Kita-Kind fällig werden würde.
- III. Verbesserung der Bedingungen für die Erzieherinnen:
Der Mindestpersonalschlüssel wird in zwei Stufen verbessert. Ab dem 1. August 2013 wird der Mindestpersonalschlüssel im Bereich der 3-6jährigen von 1:13 auf 1:12 verbessert. Ab dem 1. August 2015 verbessert er sich bei den 0-3jährigen von 1:6 auf 1:5. Das war eine wesentliche Forderung in den Anhörungen.
- IV. Verbesserung der Bildungsqualität:
Das Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“ wird nicht nur Leitlinie sein, sondern in Zukunft als verbindliche Grundlage für die frühkindliche Bildung in den Kindertagesstätten im Kinderförderungsgesetz verankert.
- V. Finanzierung:
Die Änderungen am Gesetzentwurf sind in Bezug auf die Mehrausgaben kostenneutral. Aufgrund des Konnexitätsprinzips trägt das Land die Kosten, die durch die Verbesserung der Standards entstehen, vollständig. Die Gesamtfinanzierung der Kinderbetreuung wird transparent und vereinfacht. Es bleibt bei der Mitfinanzierung der kommunalen Ebene im bisherigen Umfang. Durch die Einführung einer Verhandlungslösung, die ab dem 1. Januar 2015 voll greifen wird, soll für alle Träger von Kindertageseinrichtungen ein Eigenanteil von bis zu 5 v. H. der zu erbringenden Gesamtkosten entfallen. Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach mehr Mitspracherecht wird darüber hinaus durch die Beibehaltung der Satzungshoheit der Gemeinden garantiert.
„Es ist eine Qualität dieser Koalition, dass sie fachliche Anregungen aufnimmt und in ihre Entscheidungen einfließen lässt“, erklärte Markus Kurze. „Wir werden mit der Verbesserung des Betreuungsschlüssels eine zentrale Forderung aus der Anhörung umsetzen. Die Gemeinden behalten ihre Satzungshoheit und die Mitfinanzierung der kommunalen Ebene bleibt auf bisherigem Niveau. Zudem wird es eine Entlastung von Mehrkind-Familien geben. Das war uns als CDU besonders wichtig.“
Dazu erklärte Petra Grimm-Benne: „Es ist uns gemeinsam mit dem Arbeits- und Sozialminister Norbert Bischoff gelungen, das geltende Kinderförderungsgesetz wesentlich zu verbessern. Es gibt wieder einen Ganztagsanspruch für alle Kinder, eine Entlastung der Erzieherinnen und einen klaren, gesetzlich verankerten Bildungsauftrag. Damit ist die bestmögliche Bildung und Betreuung unserer Kinder gesichert.“
Ulrich Thomas: Gewerkschaften im Erkenntnisgewinn bezüglich Mindestlohn weiter als Linke und Grüne
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, begrüßt die Nichtteilnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) am Aktionsbündnis für Mindestlöhne. Damit sei der DGB in seinem Erkenntnisgewinn bereits deutlich weiter als die Opposition im Land.
„Der Deutsche Gewerkschaftsbund scheint erkannt zu haben, dass die meisten Branchen in Sachsen-Anhalt mittlerweile Tariflöhne bezahlen. Angesichts der Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften hat sich das allgemeine Lohngefüge in Ostdeutschland und Sachsen-Anhalt inzwischen deutlich nach oben entwickelt. Ein zentraler und gesetzlich gesteuerter Mindestlohn bildet die Leistungsfähigkeit einer Branche nicht ab und gefährdet stattdessen Arbeitsplätze. Es ist zu begrüßen, dass dies inzwischen auch die Gewerkschaften erkennen. Ein politisch motiviertes Aktionsbündnis ist für den DGB offensichtlich nicht der richtige Ort, um Lohnforderungen ideologisch an der Wirtschaft vorbei zu diskutieren“, so Thomas.