Kolze: Aufnahmekapazitäten für tatsächlich Schutzbedürftige vorhalten
Zum Erlass des Innenministeriums, zukünftig Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung zu vollziehen, erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Sachsen-Anhalt wird seiner humanitären Verantwortung gerecht und nimmt Asylsuchende und Flüchtlinge auf. Menschen, die wegen politischer Verfolgung oder menschenrechtswidriger Behandlung in ihrer Heimat zu uns kommen, können bei uns Aufnahme erwarten. Die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger leisten viel, um diese Menschen hier willkommen zu heißen und ihnen zu helfen.
Allerdings können nicht alle zu uns kommenden Menschen gleichermaßen gute Gründe für eine Aufnahme als Asylberechtigter oder Flüchtling vorbringen. So kommt ein nicht geringer Teil der Asylbewerber aus Staaten, in denen ihnen keineswegs eine politische Verfolgung droht. Bei vielen Asylbewerbern liegen wirtschaftliche Motive vor, die zum Verlassen der Heimat geführt haben. Während die Gesamtschutzquote derzeit bei 36 Prozent liegt, liegt die Schutzquote insbesondere bei Asylantragstellern aus Serbien, Mazedonien, Albanien und dem Kosovo bei 0,1 bis 0,3 Prozent.
Daldrup: Hilfestellung für Land- und Forstwirte im agrarsozialen Bereich
Im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt hat der Agrarausschuss des Landtages beschlossen, Mittel in Höhe von 10.000 Euro für die Förderung agrarsozialer Projekte, die insbesondere kleineren Land- und Forstwirten zu Gute kommen sollen, für das Jahr 2016 frei zu machen. Dazu erklärt Bernhard Daldrup, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Ich freue mich, dass wir einen Weg gefunden haben, Projekte im agrarsozialen Bereich zu fördern. So könnte ein Projekt, welches sich mit der Erstberatung von Bauern in komplexen Versicherungsfragen, bspw. zur Alters- sowie Kranken- und Pflegeversicherung beschäftigt, unterstützt werden. Viele Ausgaben, wie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Darüber hinaus gestalten sich die Übergänge innerhalb des privaten Sicherungssystems auf der einen Seite und des gesetzlichen Systems auf der anderen als sehr komplex.
Schröder: Jetzt verstärkt den Lückenschluss A 143 um Halle angehen!
Die BAB 71 verbindet als Autobahn die Länder Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt miteinander. Am Donnerstag der kommenden Woche um 12.30 Uhr erfolgt durch die DEGES nun die Gesamtfreigabe der 220 Kilometer langen Strecke zwischen Sangerhausen und Schweinfurt. Beim letzten 11,5 Kilometer langen Bauabschnitt im thüringischen Sömmerda gab es zuletzt wegen technischer Probleme immer wieder Verzögerungen.
„Die A 71 ist Bestandteil der sogenannten Mitteldeutschen Schleife, zusammen mit den Autobahnen A 38 und A 143. Die volle verkehrliche Wirkung entfaltet das Autobahnnetz erst, wenn auch die Westumfahrung Halle vollendet wird! Die gute Nachricht der verbesserten Südanbindung kann daher nur mit der Forderung einhergehen, jetzt auch verstärkt die A 143 in den Blick zu nehmen. Die naturschutzfachlichen Einwände sind rasch abzuarbeiten, damit Baurecht herrscht. Realistisch ist aus unserer Sicht, die Fertigstellung in spätestens vier Jahren zu erreichen“, so der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Sangerhäuser CDU-Landtagsabgeordnete, André Schröder.
Feußner: Fraktion berät über Zeitplan für Nachtragshaushalt am ersten September
Die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner, zur Debatte um den Nachtragshaushalt:
„Die CDU-Landtagsfraktion wird über den Zeitpunkt der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes auf ihrer kommenden Fraktionssitzung beraten und dann eine Entscheidung treffen. Als Haushaltsgesetzgeber ist der Landtag und nicht die Landesregierung für die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes zuständig.
Schon jetzt ist aber klar, dass aufgrund der deutlich erhöhten Flüchtlingszahlen das Haushaltsrisiko weiter gestiegen ist und wir möglichst Klarheit über die anteilige Kostenerstattung des Bundes benötigen, bevor der Haushalt verabschiedet wird. Die Landkreise, die auf die Hilfe des Landes warten, dürfen nicht einfach um einen Monat vertröstet werden.
Daher will die CDU-Landtagsfraktion unabhängig vom Zeitpunkt der Verabschiedung des Nachtrages ein klares Signal der Kommunalentlastung geben.
Aus der Städtebauförderung kennen wir den Mechanismus einer vorzeitigen Freigabe von Landesmitteln, bevor der Bund seine Fördergrundlagen geschaffen hat.“
Thomas: Lieber eine späte Erkenntnis, als gar keine!
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat den Vorschlag der SPD-Fraktionsvorsitzenden Katrin Budde, das Vergaberecht zu vereinfachen, als späte Erkenntnis begrüßt. Die SPD merkt nun selbst, dass das viel zu komplizierte Vergaberecht nicht hinreichend praktikabel ist, um auch auf aktuelle politische Ereignisse angemessen zur reagieren.
„Die CDU hat sich immer für ein schlankes Vergabegesetz ausgesprochen. Wäre es allein nach dem Willen der SPD gegangen, wäre dies mit vergabe-fremden Leistungskriterien noch mehr überfrachtet worden.
Wir werden uns Vereinfachungen nicht verschließen, wenn sie als ersten Schritt den zügigen Bau von Flüchtlingsunterbringungen ermöglichen. Wir hal-ten es jedoch nach wie vor für erforderlich, das Vergabegesetz auf den Prüf-stand zu stellen mit dem Ziel, es zu verschlanken.
Die CDU-Landtagsfraktion hat sich bereits in der Debatte um den demografischen Wandel sowie beim Hochwasserschutz und Verkehrswegebau für die Beschleunigung von Verfahren ausgesprochen.“
Schröder: CDU handlungsfähig durch klare Position in Flüchtlingspolitik
Fraktionschef André Schröder hat für die CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt deutlich gemacht, dass trotz der erhöhten Flüchtlingsprognosen die gemachten Zusagen zur Kommunalentlastung im Nachtragshaushalt Bestand haben sollen. Entsprechende finanzielle Risiken müssten bis zur Verabschiedung des Nachtrages im Landtag nun geklärt werden. Überdies sei die strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten zu klären.
„Die CDU hat ihre deutschlandweite Position zur Flüchtlingspolitik im Rahmen der Großen Fraktionsvorsitzendenkonferenz in Magdeburg im Beisein des Bundesinnenministers beschlossen. Die weiter steigenden Flüchtlingszahlen bestätigen unsere Haltung, neben einer gerechten Verteilungspraxis innerhalb Europas vor allem auf schnellere Verfahren und die Durchsetzung von Ausreisepflichten zu achten.
Personal- und Sachausstattung unserer Polizei muss den wachsen-den Herausforderungen gerecht werden
Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, begrüßt die Debatte über die Personalausstattung der Polizei im Hin-blick auf die Herausforderungen von Großeinsatzlagen:
„Die Innere Sicherheit wird in Sachsen-Anhalt mit verschiedenen sicherheitsre-levanten Großeinsatzlagen konfrontiert. So müssen Risikospiele für die 3. Liga, Großdemonstrationen und zunehmend auch andere Großeinsätze abgesi-chert werden. Dieser operativen Lageentwicklung müssen wir uns stellen.
Wir begrüßen daher die von Innenminister Holger Stahlknecht in aller Offen-heit angestoßene Diskussion zur Personalausstattung. Unsere Polizei muss per-sonell so ausgestattet bleiben, dass sie auch den zukünftigen Aufgaben ge-recht werden kann.
Brauchen eine langfristige Lösung
Die Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagfraktion von Sachsen-Anhalt besichtigte heute verschiedene Kommunal- und Landesstraßenbauprojekte in der Harzregion, darunter auch die Zufahrtsstraße Susenburg in Rübeland. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Scheurell, und die Wernigeröder CDU-Landtagsabgeordnete, Angela Gorr:
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Kurze: Familienpolitische Instrumente für längere Elternzeit einsetzen – Landeserziehungsgeld denkbar
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld des Bundes erklärt der stellvertretende Vorsitzende und Sprecher für Bundes- und Europaangelegenheiten der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nehmen wir zur Kenntnis. Es traf keine inhaltliche Entscheidung darüber, ob die Leistung gegen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verstößt, sondern stellte fest, dass die Länder für diese Familienleistung zuständig sein.
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