Koalition beschließt im Bildungsausschuss Nachtragsetat
Mit den Stimmen der Koalition ist der Nachtrag zum Bildungshaushalt im zu-ständigen Ausschuss beschlossen worden. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Hardy Peter Güssau:
„Wir konnten erfreulicherweise einige Entscheidungen herbeiführen, die die Ausgangslage für das Haushaltsjahr 2016 in einigen Bereichen des Kultusetats verbessert haben.
So haben wir zur Finanzierung einer Geschäftsstelle Mittel für das Bauhausjubiläum 2019 in Höhe von 808.000 Euro (Verpflichtungsermächtigungen) beschlossen. Ebenso haben wir die Verpflichtungsermächtigung für die Allgemeine Musikförderung bzw. für die Unterstützung von Musikfesten um zusätzlich 405.000 Euro auf insgesamt 892.000 Euro erhöht. Von Letzterer profitieren die Bachfesttage in Köthen, das IMPULS-Festival, die Merseburger Orgeltage und die Arbeit der Landesjugendensembles (Landesjugendchor, Landesjugendjazzorchester, Landesjugendsymphonieorchester). Schließlich sollen Mittel in der Größenordnung von 1,8 Mio. Euro für die Verstärkung der Vertretungslehrkräfte bereitgestellt werden.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Bildungshaushalt in deutlichem Maße von den Nachträgen im Gesamthaushalt 2016 profitieren wird.“
Hallenser Zahnklinik im Plan
„Die Zahnklinik Halle ist im Plan“, so das Fazit des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktionen in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas. Vertreter des zuständigen Arbeitskreises haben sich vor Ort im Rahmen einer Baustellenbesichtigung über den Stand der Arbeiten informiert.
„Das ist eine gute Nachricht für alle Beteiligten, für die Stadt Halle, aber auch für die Studentinnen und Studenten. Die zahnmedizinische Ausbildung hat am Standort Halle eine lange Tradition und eine überregionale Bedeutung. Trotz der Haushaltskonsolidierung ist es gelungen, die finanziellen Mittel für die Sanierung des neuen Standortes bereitzustellen. Damit wird die Zukunft der Zahnklinik Halle in gesichert“, so Thomas
Neubau der Förderschule für Körperbehinderte vereinbarte Sache der Koalition
Zu der im Finanzausschuss getroffenen Entscheidung zugunsten eines Neubaus der Förderschule für Körperbehinderte Magdeburg geben die finanzpolitische Sprecherin und der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner und Hardy Peter Güssau, folgende Erklärung ab:
„Wir freuen uns mit allen Beteiligten, dass diese Entscheidung zugunsten einer neuen Förderschule getroffen und durch ausreichend Mittel im Landeshaus-halt abgesichert werden konnte. Allerdings war der Weg dahin äußerst schwierig und noch bis in die letzte Woche hinein war eine positive Entscheidung nicht absehbar.
Mit der Entscheidung der Koalitionsfraktionen Haushaltsmittel für die Förder-schule für Körperbehinderte einzustellen, können wir zielorientiert in die Zu-kunft blicken, die für die Eltern und ihre Kinder zufriedenstellende und sichere Bedingungen in der neuen Schule bieten wird.“
Schröder: Jetzt brauchen wir grünes Licht für den Lückenschluss der A 143 um Halle!
Angesichts der heutigen Freigabe der BAB 71 erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Sangerhäuser CDU-Landtagsabgeordnete, André Schröder: „Die Baustellenampel schaltet endlich auf Grün, denn um 12.30 Uhr erfolgt durch die DEGES nun die Gesamtfreigabe der 220 Kilometer langen Strecke zwischen Sangerhausen und Schweinfurt, in Bayern.
Die A 71 ist Bestandteil der sogenannten Mitteldeutschen Schleife, zusammen mit den Autobahnen A 38 und A 143. Die volle verkehrliche Wirkung entfaltet das Autobahnnetz erst, wenn auch die Westumfahrung Halle vollendet wird!
Die gute Nachricht der verbesserten Südanbindung kann daher nur mit der Forderung einhergehen, jetzt auch grünes Licht für die A 143 zu erwirken. Um Baurecht zu erlangen, sind naturschutzfachliche Einwände rasch abzuarbeiten. Eine Fertigstellung in spätestens vier Jahren ist realistisch.“
Kein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine
Zur heutigen Diskussion im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über ein Verbandsklagerecht in Sachsen-Anhalt erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Bernhard Daldrup:
„Die CDU-Landtagsfraktion hat zusammen mit dem Koalitionspartner in dieser Wahlperiode etliche Initiativen zum Tierwohl auf den Weg gebracht (siehe beispielsweise Drs. 6/3898, Drs. 6/3298), die die Heimtierhaltung und Nutztier-haltung betreffen.
Trotzdem hält die CDU-Landtagsfraktion auch weiterhin daran fest: Ein Ver-bandsklagerecht für Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt ist weder sinnvoll, noch bringt es den Tieren im Lande einen echten Mehrwert. Der Gesetzent-wurf der Fraktion DIE LINKE stellt unsere Behörden unter Generalverdacht, da er ausdrücklich auf Verwaltungsakte abhebt und sich gegen ‚die Arbeitswei-se und das Verhalten von Behörden, die die Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Informationsrechte nach § 2 [Mitwirkungs- und Informationsrechte] be-hindern‛ richtet. Im Gegensatz zu den LINKEN haben wir Vertrauen in unsere Behörden, die wir weiterhin darin bestärken wollen, geltendes Tierschutzrecht durch Kontrollen umzusetzen.
Koalition legt Mitentscheidung des Ausschusses bei Inhalten des Vertrages mit Microsoft fest
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur haben die Koalitionsfraktionen mit einer eigenen Beschlussempfehlung die Modalitäten für den Vertragsschluss mit der Firma Microsoft festgelegt. Dazu erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Hardy Peter Güssau, und Dr. Gunnar Schellenberger, Mitglied der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Landtagsfraktion sowie Vorsitzender des Ausschusses:
„Wir haben als Koalition festgelegt, über die Vertragsinhalte der Vereinbarung der Landesregierung mit Microsoft vor Vertragsabschluss im 4. Quartal 2015 informiert zu werden und über die Inhalte des Vertrages mitzuentscheiden.
CDU-Fraktion bleibt verlässlicher Partner der Kommunen
Die Koalitionsfraktionen haben im Zuge der heutigen parlamentarischen Beratungen über den Nachtragshaushalt des Landes beschlossen, den kommunalen Sportstättenbau und den Vereinssportstättenbau zu
stärken. Im Nachtragshaushalt werden für das Jahr 2016 vier Millionen Euro zusätzlich eingestellt.
„Die CDU-Fraktion ist und bleibt ein verlässlicher Partner des Sports in Sachsen-Anhalt. Mit der erneuten Stärkung der kommunalen Sportförderung wird die Bedeutung des Sports als wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens sowie als quantitativ wichtigster Träger freiwilligen, bürgerschaftlichen Engagements gewürdigt“, so Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Kolze: Ressourcen für wirklich Schutzbedürftige sichern
Zur heute vollzogenen Sammelrückführung abgelehnter Asylbewerber erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Wir begrüßen die vom Ministerium vorgenommene Sammelrückführung. Man darf nicht vergessen, dass nicht alle zu uns kommenden Menschen gute Gründe für eine Aufnahme als Asylberechtigter oder Flüchtling vorbringen können. So kommt ein großer Teil der Asylbewerber aus Staaten, in denen ihnen keineswegs eine politische Verfolgung droht. Bei vielen Asylbewerbern liegen wirtschaftliche Motive vor, die zum Verlassen der Heimat geführt ha-ben. Die Gesamtschutzquote bei den Asylantragstellern liegt gemäß den ak-tuellen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei 36 Pro-zent. Bei zu uns kommenden Menschen aus dem Kosovo, aus Albanien, Serbien und Mazedonien liegt die Schutzquote bei 0,1 – 0,3 Prozent.
Regierungsfraktionen einig über weitere Vorhaben im Nachtragshaushalt
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen über den Nachtragshaushalt des Landes haben sich die Fraktionen von CDU und SPD heute über das weitere Verfahren und über eine Reihe von Vorhaben verständigt, die in die Sitzung des Finanzausschusses am morgigen Mittwoch eingebracht werden sollen.
Im Mittelpunkt des Nachtragshaushaltsentwurfs stehen deutlich verbesserte Hilfen für die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern und eine wirksame Kostenerstattung für die durch die Unterbringung stark belasteten Kommunen. Aufgrund der derzeit noch ausstehenden Verständigung der Länder mit dem Bund über sein finanzielles Engagement soll der Nachtragshaushalt im Oktober abschließend behandelt werden. Die Entlastung für die Kommunen wird deshalb nicht aufgeschoben: Die Auszahlung der Auftragskostenpauschale, die regulär in sechs Raten über das Jahr verteilt erfolgt, wird vorgezogen. Sobald der Nachtragshaushalt in Kraft tritt, können die Mittel aus der künftigen Fallpauschale zur Asylbewerberunterbringung gezahlt werden.
Schröder: Ja zur Integration Schutzbedürftiger – Nein zu einem Bleiberecht Nichtschutzbedürftiger
„Die CDU-Landtagsfraktion ist für die Integration Schutzbedürftiger, jedoch gegen ein Bleiberecht Nichtschutzbedürftiger, welche die Zuwanderungskriterien nicht erfüllen“, so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder, zur aktuellen Debatte um zukünftige Abschiebungen ohne vorherige Ankündigungen.
„Die Gesamtschutzquote bei den Asylantragstellern liegt gemäß den aktuellen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei 36 Prozent. Bei zu uns kommenden Menschen aus dem Kosovo, aus Albanien, Serbien und Mazedonien liegt die Schutzquote bei 0,1-0,3 Prozent. Diejenigen, für die kein Asylgrund besteht, da sie politisch nicht verfolgt werden oder aus einem sicheren Herkunftsland kommen und die auch keinen anderen Flüchtlingsschutz genießen, sind rückzuführen. Die Entscheidung hierüber muss zeitnah erfolgen und konsequent durchgesetzt werden. Alles andere untergräbt auf Dauer die Akzeptanz für die Gewährung von Asyl in unserem Land.