Novelle stärkt Beurteilungsspielraum der Behörden
Zur Beratung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Im Jahr 2009 ist das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Kraft getreten. Im Ergebnis der Evaluierung können wir festhalten, dass sich sowohl unser modernes Hundegesetz, als auch das ihm zugrundeliegende Regelungskonzept grundsätzlich bewährt haben. Die eingebrachte Novelle ist Ergebnis der Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport und greift viele gute Vorschläge auf.
Neues Polizeigesetz steht – Gefahrenabwehr wird moderner und wirksamer
Zum Beschluss eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalts (SOG) erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Das Landesverfassungsgericht hat im letzten Jahr einzelne Regelungen des SOG als verfassungswidrig beanstandet, die Novelle aber in großen Teilen bestätigt.
Die vorgesehene Befugnis zur Unterbrechung und Verhinderung von Kommunikationsverbindungen wurde nicht beanstandet. Eine solche Ermächtigung gibt es im Übrigen auch in neun weiteren Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg und Brandenburg. Der Anwendungsfall dieser Befugnis ist eben nicht die Antinazidemo, sondern die Verhinderung der Fernzündung eines Sprengsatzes per Mobilfunkgerät oder die Unterbrechung der Kommunikationswege des Täters bei einer Geiselnahme.
Für nichtig erklärt hat das Landesverfassungsgericht die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Ermächtigung, für bestimmte öffentliche Bereiche zu bestimmten Zeiten den Verkauf und Genuss alkoholischer Getränke und das Mitsichführen von Glasgetränkebehältnissen zu verbieten.
Netzausbaukosten gefährden ostdeutsche Arbeitsplätze
Der wirtschaftspolitische Sprecher Ulrich Thomas und der energiepolitische Sprecher Steffen Rosmeisl der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt lehnen gemeinsam eine Erhöhung der Netzumlage als arbeitsplatzgefährdend ab. Der ostdeutsche Regionalnetzbetreiber 50 Hertz hat angekündigt, die Netzentgelte im Jahr 2016 um bis zu 30 Prozent anzuheben. Die neuen Länder hätten bereits 50 Prozent höhere Netzentgelte zu tragen, eine erneute Erhöhung sei wettbewerbsverzerrend. Obwohl Sachsen-Anhalt die Klimaschutzziele des Bundes bereits seit langem erfülle, werde es nun erneut durch eine Anhebung der Strompreise bestraft. Der Bund habe Milliarden für den Aufbau Ost und die Stabilisierung der Wirtschaft in den neuen Ländern ausgegeben. Eine ständige Erhöhung der Strompreise gefährde diese Bemühungen.
„Sachsen-Anhalt und die neuen Länder haben rechtzeitig ihre Leitungsnetze modernisiert. Das führte in den zurückliegenden 20 Jahren zu hohen Netzentgelten die private Verbraucher, Mittelstand, Handwerk und die heimische Industrie tragen mussten. Es ist nicht hinnehmbar, dass wir den Netzausbau für die alten Bundesländer bezahlen, obwohl diese über zwei Jahrzehnte einen klaren Wettbewerbsvorteil hatten“, so Rosmeisl.
Bereits jetzt reiche die EEG-Befreiung für energieintensive Unternehmen kaum noch aus, da die Produktionsprozesse bereits bis zur Grenze des Machbaren optimiert seien. Im internationalen Wettbewerb hätten deutsche Unternehmen mit grundsätzlich hohen Energiekosten zu kämpfen. Dies wirke sich lang-fristig auf das Investitionsverhalten und den Arbeitsmarkt in den neuen Ländern aus.
Artenvielfalt wird vielfach im Land gefördert – eigene Strategie wird weiterentwickelt
Auf der heutigen Landtagssitzung ging es um die Strategie und den Aktionsplan der Landesregierung zur Biodiversität. Dazu erklärt Thomas Leimbach, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der wenig überzeugende Antrag der Grünen verzerrt die Wirklichkeit. Sowohl im europäischen Maßstab, als auch im nationalen Vergleich müssen wir uns weder im Trend noch in der Richtung der Entwicklung in Sachsen-Anhalt verstecken, was die Förderung der Biodiversität anbelangt.
Schachtschneider/Leimbach: Kommunalen Hochwasserschutz stärken – Kommunales Hochwasserschutzprogramm nutzen
Auf der heutigen Landtagssitzung wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen „Unterstützung der kommunalen Hochwasservorsorge“ eingebracht. Thomas Leimbach, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, erklärt dazu:
„Erst vorletzte Woche wurde im Kabinett die veränderte Hochwasserschutzkonzeption verabschiedet. Damit sollen nicht nur alle Deiche bis 2020 DIN-gerecht saniert sein, sondern auch bis 2020 über 700 Millionen Euro in Sachsen-Anhalt in den Hochwasserschutz investiert werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass in der Konzeption erstmals die Belange des kommunalen Hochwasserschutzes erfasst werden. Um die Landesplanungen in den Land-kreisen transparenter zu gestalten, hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Listen mit den Schwerpunktmaßnahmen und Umsetzungszeiträumen in den einzelnen Landkreisen im Internet eingestellt. Gerade vor Ort ist es sinnvoll, wesentliche Voraussetzungen oder auch Vorkehrungen für den Hochwasserfall zu schaffen. Dies betrifft nicht nur den Katastrophenfall, sondern auch den Hochwasserschutz in der Bauleitplanung oder interkommunale Zusammenarbeit.“
Kehrtwende der SPD-Kollegen
Der aktuellen Volksstimme ist zu entnehmen, dass sich der Kollege der SPD, Holger Hövelmann, für eine Bezahlung der Schülerverkehre aus Landesmitteln ausspricht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Wir begrüßen diese Kehrtwende unseres Koalitionspartners ganz ausdrück-lich. Bisher haben die SPD-Kollegen in den Haushaltsberatungen genau diesen Vorschlag unserer CDU-Fraktion stets abgelehnt. Die CDU-Verkehrspolitiker sind jedenfalls offen für konkrete Vorschläge der SPD, welche Landesmittel sie künftig zugunsten der Schülerverkehre einsetzen möchte.“
„Vorwürfe wie die des fachlich sehr geschätzten Kollegen Hövelmann, wo-nach die Verantwortlichen für unser Land beim Thema Regionalisierungsmittel schlecht verhandelt hätten, sind jedenfalls kein geeignetes Mittel zur Lösung von Problemen und fallen letztlich auch auf die Ministerpräsidenten Woidke, Sellering und auch Ramelow zurück“, ergänzt Hardy Peter Güssau, Sprecher für Raumordnung und Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Schröder: Erhalt alter Bausubstanz setzt ihre Nutzbarkeit voraus
Nach einer Veranstaltung der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt zum Thema: „Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt – Fluch und Segen?“ erklären der Vorsitzende, André Schröder, sowie der Sprecher der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr, Frank Scheurell:
„Das Denkmalschutzrecht in Sachsen-Anhalt hat zu lange nicht die politische Aufmerksamkeit erhalten, die es verdient. Das hat sich in der Diskussion ganz deutlich gezeigt. Es hat sich ein Zustand etabliert, bei dem die Interessen von Kommunen, Eigentümern und Bauherren nicht hinreichend berücksichtigt werden. Das sollte sich ändern, wenn wir den Stadtumbauprozess weiter erfolgreich fortsetzen wollen.
Für die CDU-Fraktion ist klar: Nach 25 Jahren Denkmalschutz hat sich das Gesicht unserer Städte und Gemeinden sehr positiv verändert. Der jahrzehntelange Reparaturstau an Dächern und Fassaden ist Geschichte. Aber um so viel alte Bausubstanz auf Dauer er- und unterhalten zu können, müssen wir trotz Denkmalschutz Denkmale auch wirtschaftlich nutzbar machen. Wichtiger noch als ein Denkmalstatus sind das bauliche Erscheinungsbild und die Attraktivität des Wohnraums vor Ort.
Niestädt/Feußner: Finanzausschuss berät abschließend über Nachtragshaushalt 2015/2016
Vom Finanzausschuss des Landtages wurde heute der Nachtragshaushalt 2015/2016 abschließend beraten. Den Mittelpunkt des Nachtragshaushalts bilden das Investitionsprogramm für die Kommunen in Höhe von 123 Millionen Euro sowie die verbesserten Hilfen für die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern und eine wirksame Kostenerstattung für die durch die Unterbringung stark belasteten Kommunen.
Sonderzuweisung Kommunen
Der Finanzausschuss hat den kommunalen Finanzausgleich noch einmal verbessert und die Mittel für die Kommunen für die Jahre 2015 und 2016 um 50 Millionen Euro erhöht. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Verteilmaßstab der Schlüsselzuweisungen für die Kommunen.
Asyl und Flüchtlinge
Nachdem der Bund am 24. September 2015 mit den Ländern zu den Flüchtlingshilfen mit den Länder und Kommunen eine Einigung erzielte, konnten bei den Beratungen des Nachtragshaushaltes die Zahlungen des Bundes nunmehr mit gesicherten Zahlen Berücksichtigung finden.
Über diese Veränderungen hinaus wurden im Nachtragshaushalt Mittel für die Integration der Flüchtlinge eingestellt. Neben Mittel wie zum Beispiel für spezielle Lehrbücher und Sprachklassen wurden soziale Projekte zur Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft in den Nachtragshaushalt aufgenommen.
Zudem wurden im Nachtragshaushalt die Mittel für die Kommunen des Landes für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge veranschlagt. Hierfür sind pro Flüchtling 8.600 Euro jährlich vorgesehen.
Klimaschutz verbindlich vorantreiben, aber marktwirtschaftlich ausrichten
Auf der Tagung der CDU/CSU-Landtagsfraktionen einigten sich die umweltpolitischen Sprecher nach ausführlicher Diskussion, aber dann doch einstimmig, auf eine Resolution zum Klimaschutz. Dazu Thomas Leimbach, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, 40 Prozent der Treibhausgase bis 2020 einzusparen. Die EU sieht dies erst im Jahr 2030 vor. Damit die Umsetzung gelingt, liegt noch einiges an Aufgaben vor uns. Das europäische System des Emissionshandels ist dafür ein ganz wichtiger Baustein. Die Umsetzung und Realisierung der Energiewende in Deutschland darf aber nicht zu Deindustrialisierungsprozessen, hohen Strompreisen oder einer Gefährdung der Versorgungssicherheit führen!
Schröder: Kleine und große Wunder der Einheit beim Namen nennen
André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Tag der Deutschen Einheit:
„Wie macht man das? – Ein Bundesland wie Sachsen-Anhalt. Vor 25 Jahren gab es nirgendwo eine Schublade, in der auch nur ein Blatt Papier gelegen hätte, welches Auskünfte dazu erteilt.
Aus dem Stegreif musste gehandelt werden. Nach wie vor gibt es Probleme. Wirtschaftsleistung und Steuerkraft sind zu gering und unsere öffentlichen Haushalte stehen nicht auf eigenen Füßen. Unsere größten Probleme bleiben der Arbeitsmarkt und die demografischen Veränderungen. Aber zur Bilanz gehört auch, dass unsere Städte und ganze Landstriche nicht wiederzuerken-nen sind. Umweltschäden wurden beseitigt. Die Qualität des Wohnens hat sich verbessert.