CDU begrüßt Einigung mit Bundesumweltministerin
Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt zeigt sich erleichtert, dass sich das Land Niedersachsen den Forderungen der CDU zum Abschuss von Problemwölfen anschließe. Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Detlef Radke teilt mit:
„Die Bundesumweltministerin habe sich gemeinsam mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten und dem dortigen grünen Umweltminister darauf verständigt, dass künftig sogar komplette Problemrudel abgeschossen werden können. Der Artenschutz lasse dies in Ausnahmefällen zu.“
„Wir hoffen sehr, dass man sich in Niedersachsen auch nach den Wahlen an die Einigung erinnert. Bisher wurde immer argumentiert, der Abschuss von einzelnen Problemwölfen ist nur unter besonderen Bedingungen möglich. Dass jetzt sogar ganze Rudel entnommen werden können, kommt einer zentralen Forderung der CDU nah. Wir gehen davon aus, dass der Inhalt dieser Einigung auch in Sachsen-Anhalt gelten soll“, so Radke weiter.
Sportfamilie bei der CDU gut aufgehoben
Zur heutigen Regierungserklärung des Ministers für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, zum Thema „Sportland Sachsen-Anhalt – Bilanz und Ausblick“ erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Carsten Borchert:
„Sport ist für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung. Sport verbindet Generationen, Kulturen und fördert die Gemeinsamkeit. Auch in Sachsen-Anhalt ist Sport in vielen Facetten fest verankert.
Die meisten Sporttreibenden sind in unserem Bundesland im Breitensport aktiv, der von großer Vielfalt geprägt und auf alle Altersbereiche ausgerichtet ist. Den Breitensport langfristig und nachhaltig zu entwickeln und dabei stets die Bedürfnisse der Sportler zu berücksichtigen, ist unser erklärtes Ziel. Daher wird bis 2018 eine Analyse der bestehenden Sportstätten durchgeführt und im Anschluss daran ein Sportstättenkonzept erarbeitet, um Doppelstrukturen zu vermeiden und eine ordentliche Schwerpunktsetzung zu gewährleisten.
Um den Spitzensport in Sachsen-Anhalt zu fördern, hat unser Sportminister die ‚AG Spitzensport‛ ins Leben gerufen. Die wichtigsten Ergebnisse sind:
- Die Einführung von vier hauptamtlichen Stützpunktleitern ab Januar 2018
- Die Einführung eines Attraktivitätsprogramms für Trainerinnen und Trainer des Trainerpools ab 2019
- Die Überführung des Pädagogischen Leistungssportpersonals in den Trainerpool ab August 2020
- Die Einführung eines Sportstipendiums für Leistungssportler an Universitäten und Hochschulen des Landes ab 2019
- Die Unterstützung von Kommunen mit Landesleistungszentren bei der Trainingsstättenfinanzierung ab 2019
Wir wollen die Attraktivität für Sportlerinnen und Sportler in Sachsen-Anhalt deutlich erhöhen, daher setzen wir alle Hebel in Bewegung, um den Sport nachhaltig zu fördern.“
Landtag stimmt der Änderung des Rettungsdienstgesetzes zu
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) zugestimmt. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„In der heutigen Endabstimmung wurde die Änderung des Rettungsdienst-gesetzes beschlossen, wodurch nun die Anpassung an das Bundesrecht vollzogen ist. Fortan wird das Berufsbild des Rettungsassistenten durch das des Notfallsanitäters ersetzt, wodurch das Berufsbild geschärft und die notwendigen Qualifikationen klar umrissen werden. Um die Umstellung auf den Notfallsanitäter zu erleichtern, wird eine Übergangsfrist gewährt, die regelt, dass für die Dauer von längstens zehn Jahren ab dem Inkrafttreten des Gesetzes, Rettungsassistenten anstelle von Notfallsanitätern weiterhin tätig werden dürfen. Zudem beugt u. a. die Übergangsfrist Engpässen vor, die andernfalls aufgrund der um ein Jahr verlängerten Ausbildungszeit des Notfallsanitäters entstehen könnten.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes behalten Hilfsorganisationen ihre Vorrang-position, ohne Private auszuschließen. Die Hilfsfrist von 12 Minuten bleibt unangetastet. Damit gewährleisten wir eine schnelle und gute Versorgung unserer Bürger!“
E-Mobilität muss eine wirkliche Alternative werden
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität aufbauen“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Mit diesem Antrag kommen wir unserer Vereinbarung im Koalitionsvertrag nach, einen Impuls zu geben, um den Anteil elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge in Sachsen-Anhalt zu erhöhen. Zudem gehen wir einen weiteren Schritt dahingehend, die Elektromobilität als Beitrag der nationalen und europäischen Zielsetzungen voranzutreiben“.
Daniel Szarata, Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr, ergänzt: „Als konservative Partei stehen wir für die Erhaltung des Bewährten, in diesem Fall des Individualverkehrs. Da auch Sachsen-Anhalt jeden Euro nur einmal ausgeben kann, müssen wir versuchen mit durchdachten Konzepten die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass E-Mobilität in unserem Land eine wirkliche Alternative wird.“
Mit dem Antrag wird die Landesregierung gebeten, auf Grundlage einer Potenzialprognose den voraussichtlichen kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf einer Lade-Infrastruktur zu ermitteln. Des Weiteren soll mit potenziellen Betreibern der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, wie Stadtwerken, Gemeinden oder Unternehmen der Privatwirtschaft, in einen Dialog getreten werden, um diese zum Aufbau dieser notwendigen Lade-Infrastruktur zu animieren.
Hintergrund:
Von den 2016 in Deutschland neu zugelassenen 3,4 Millionen Pkw hatten lediglich knapp 60.000 einen Elektro- oder Hybridantrieb (1,76 Prozent). Von den knapp 1,2 Millionen Pkw, die auf den Straßen Sachsen-Anhalts unterwegs sind, sind nach Zahlen des Kraftfahrbundesamtes vom Januar 2017 gerade einmal 310 Elektroautos (0,026 Prozent) und 3739 Pkw mit normalen Hybridantrieb. Nach Angaben des Verkehrsministeriums stehen mit Stand vom 1. Januar 2017 155 Ladepunkte in Sachsen-Anhalt zur Verfügung.
Menschen mit Behinderung müssen mitentscheiden können
Zum Antrag „Bundesteilhabegesetz im Sinne der Menschen mit Behinderung umsetzen. Mitbestimmung garantieren. Selbstbestimmung fördern“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„‚Nichts über uns, ohne uns‛, so lautet das Motto der Menschen mit Behinderungen, wenn es um Entscheidungen über ihre Angelegenheiten geht. Als CDU-Landtagsfraktion haben wir uns von diesem Leitsatz bei der Stellung des oben genannten Antrags leiten lassen.
Deshalb wollen wir bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen-Anhalt unbedingt die Behindertenverbände mit einbeziehen, unter anderem bei der Erarbeitung des Landesrahmenvertrages. Also der Vereinbarung zwischen dem Land und den Leistungserbringern bzw. Trägern wie der Lebenshilfe oder diakonischen Einrichtungen für die Leistungen der Eingliederungshilfe.
Wir möchten dafür Sorge tragen, dass die Frauenbeauftragten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung für ihre Tätigkeit qualifiziert werden. Mit dem Budget für Arbeit werden die Möglichkeiten für die Behinderten erweitert, um auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden. Dazu sollen die Aufwendungen, die bisher für einen Platz in den Behindertenwerkstätten angefallen sind, auch für andere Zwecke verwendet werden können. Zum Beispiel als Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber oder für eine Assistenz am Arbeitsplatz.
Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.“
Sicherung des schriftlichen Kulturgutes für die Zukunft ist eine nationale Aufgabe
Zu der heutigen Landtagsdebatte um die Sicherung des schriftlichen Kulturgutes geben die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, und der kulturpolitische Sprecher, Andreas Schumann, nachfolgende Erklärung ab:
„Die Zahlen sprechen für sich: Es gibt 9.117 öffentliche Bibliotheken und Archive mit einem Bestand von 119 Millionen Einzelstücken, davon allein 90,58 Millionen Bücher. Der Umsatz dieser Bibliotheken und Archive beläuft sich auf rund 55 Millionen Euro. Dies macht die Notwendigkeit einer nationalen Kraftanstrengung deutlich, um das schriftliche Kulturgut durch Digitalisierung für die Zukunft zu sichern“, so Angela Gorr.
„Ziel unseres Antrags ist deshalb, den Bestand an schriftlichem Kulturgut in unseren Bibliotheken und Archiven für die Nachwelt zu erhalten und zu schützen, so dass keine Verluste an Wissen und Erkenntnis entstehen. Die Bundesregierung ist im März 2017 bereits erste Schritte mit dem Programm ‚Originalerhalt 2017‛ in Höhe von 1 Million Euro gegangen. Diese Anschubfinanzierung wird allein nicht ausreichen und muss durch Maßnahmen auf Länderebene flankiert werden. Sachsen-Anhalt darf sich dieser nationalen Aufgabe nicht verschließen“, ergänzt Andreas Schumann abschließend.
Landtag wählt Präsident und Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts
Zur heutigen Wahl eines neuen Präsidenten und einer neuen Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Die CDU-Fraktion gratuliert Herrn Lothar Franzkowiak zur Wahl zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichts sowie dem neuen Mitglied des Landesverfassungsgerichts Frau Dr. Afra Waterkamp zur Wahl zur Vizepräsidentin.
Das Hohe Haus hat mit großer Mehrheit beiden Richtern das Vertrauen ausgesprochen und damit verbunden, dass sie ihre Entscheidungen in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit zum Wohle des Landes treffen werden. Das Landesverfassungsgericht, als drittes Verfassungsorgan, erhält damit eine neue Führungsspitze.
Wir danken dem scheidenden Präsidenten Winfried Schubert für seine langjährige Tätigkeit sowie herausragende Arbeit und wünschen ihm für seinen neuen Lebensabschnitt alles Gute.“
Heuer: Die deutsche Tierhaltung ist längst moderner, als der Berliner Flughafen
Der landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, hat die Klage des Berliner Justizministers (Bündnis 90/Grüne) gegen die Tierhaltung in Schweineställen als „schlechten Treppenwitz“ bezeichnet. Der rot-rot-grüne Senat hat am Dienstag beschlossen, die Schweinehaltung in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das merkwürdige daran: Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Berlin keinen einzigen Schweinebetrieb! Nach Angaben des Berliner Senats würden die Haltungsbedingungen gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Verfassung verstoßen.
„Wer keine Ahnung hat vom Bau eines Flughafen, der hat erst recht keine Ahnung von der Schweinehaltung. Offenbar sind die vielen portionierten Wurstpackungen der Discounter großen Teilen des Berliner Senates nicht bekommen“, so Heuer. Dieser sprach von einem beispiellosen Skandal gegenüber allen verantwortungsvollen Landwirten in der Bundesrepublik. „Damit spaltet rot-rot-grün bewusst Stadt- und Landbevölkerung. Je größer die Entfernung zum ländlichen Raum, umso größer ist die Begeisterung für eine völlig weltfremde Landwirtschafts- und Umweltpolitik. Dass ein schweineloser Stadtstaat gegen die Schweinehaltung nach Karlsruhe zieht, ist ein deutschlandweit beispielloser Vorgang. Die deutsche Tierhaltung ist längst moderner, als der Berliner Flughafen“, so Heuer. Der Vorgang zeige die Entfremdung der Städte von den ländlichen Räumen. „Man soll sich in Berlin lieber auf die Kernkompetenzen wie Unisex Toiletten und intersexuelle Sprache oder die Problematik der brennenden Autos konzentrieren, als sich in die Belange moderner Tierhaltung einzumischen. Offenbar glaubt der grüne Justizminister, dass die Wurst beim Aldi wächst“, so Heuer abschließend.
Gut aufgestellte Polizei sorgt für Sicherheit und Ordnung
Zur heutigen Aussprache über die Große Anfrage zum Thema „Die Polizei in Sachsen-Anhalt – Für die nächsten Jahre ihren Aufgaben gewachsen?“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Als Partei der inneren Sicherheit sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unsere Polizei auch in Zukunft für Sicherheit und Ordnung sorgen kann. Das erfordert eine entsprechende personelle Aufstellung, eine bestmögliche Aus- und Fortbildung sowie eine professionelle sächliche Ausstattung.
Es ist Tatsache, dass der Stellenabbau bei der Polizei nicht durch ein CDU-geführtes Innenministerium betrieben wurde. Im Gegenteil, wir waren es, die sich immer wieder dafür eingesetzt haben, diese Entwicklung zu stoppen. Dies haben wir nun geschafft. Bis zum Jahr 2021 soll die Landespolizei auf 6.400 Polizeivollzugsbeamte aufgestockt werden. Langfristig soll eine Personalstärke von 7.000 Polizeivollzugsbeamten erreicht werden. Erst im August dieses Jahres konnte Innenminister Holger Stahlknecht die 700. Einstellungszusage erteilen.
Die mittlerweile wieder deutlich höheren Einstellungszahlen, stellen die Fachhochschule Polizei in Aschersleben aber auch vor große Herausforderungen. Die theoretische und praktische Ausbildung sowie das Studium müssen nun für deutlich mehr Anwärter abgesichert werden. Mein Dank gilt daher den Dozenten, Beamten und Angestellten für ihre professionelle und engagierte Arbeit.
Gute Arbeit muss sachgerecht entlohnt und honoriert werden. Daher setzt sich die CDU-Fraktion weiter für eine leistungsgerechte Bezahlung und den schnellen Abbau des Beförderungsstaus ein.“
Änderungen drücken Wertschätzung für unsere Beamten aus
Zum Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Die Beamten unseres Landes leisten eine hervorragende Arbeit. Um dieser die entsprechende Wertschätzung zu geben, nehmen wir mit dem Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften entsprechende Anpassungen vor. So setzen wir die von den Tarifparteien beschlossene Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent zum 1. Januar 2017 sowie die Erhöhung der Entgelte zum 1. Januar 2018 um 2,35 Prozent um und führen die Jahressonderzahlung ein. Gleichzeitig vereinheitlicht und modernisiert der Entwurf vielfältige Rechtsgegenstände. Er überträgt die Altersgrenzen aus dem Rentenrecht in das Beamten- und Richterrecht des Landes und die schafft eine landesgesetzliche Vollregelung im Beamtenversorgungsrecht.“
„Darüber hinaus“, erklärt Feußner: „sollen die Lehrkräfte an Grundschulen, die sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage befinden, künftig in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 überführt werden. So schaffen wir einen ausreichenden Abstand der Ämter in den Schulleitungen und stellvertretenden Schulleitungen zu den sonstigen Lehrkräften an den Grundschulen.
Ein weiterer Änderungswunsch betrifft die Eingruppierung der sogenannten ‚Ein-Fach-Lehrer‛, die ihre Ausbildung in der ehemaligen DDR absolviert haben, nun aber mitunter schon 27 Jahre in bundesdeutschen Schulen arbeiten. Sie machen die gleiche Arbeit, unterrichten besonders in den Schulen auch eine Vielzahl von Fächern und sollten nun auch finanziell gleichberechtigt werden. Besonders vor dem Hintergrund fehlender Lehrer in vielen Schulen, sollten wir die Arbeit dieser Lehrkräfte honorieren.“