Rundfunkbeitrag darf nicht steigen
Zur Diskussion über das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem und seine zukünftige Ausgestaltung äußert sich der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Niemand will die ARD oder das ZDF abschaffen. Jedoch wollen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit den notwendigen strukturellen und organisatorischen Veränderungen fit für die Zukunft machen. Dazu ist eine nachhaltige und sparsame Haushaltsführung bei den Rundfunkanstalten erforderlich. Oberstes Ziel muss es sein, den Rundfunkbeitrag auch über 2020 hinaus stabil zu halten. Vor dem Hintergrund, dass sich in Deutschland auch viele einen schlankeren öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorstellen können und die Akzeptanz nicht nur vom Programm, sondern auch am Beitrag festgemacht wird, brauchen wir eine ehrliche Diskussion.“
Hintergrund:
Jährlich haben ARD, ZDF und Deutschlandradio 8 Milliarden Euro zur Verfügung, überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben Einsparvorschläge für 1,3 Milliarden Euro unterbreitet. Ob das ausreicht, um den Rundfunkbeitrag stabil zu halten, ist zweifelhaft. Vor diesem Hintergrund hat Staatsminister Rainer Robra in einem MZ-Interview den Vorschlag unterbreitet, allein das ZDF als nationalen Sender zu betrachten und das ARD als Schaufenster der Regionen umzubauen.
Wir nehmen die Forderungen der Volksinitiative ernst – Anstrengungen der Landesregierung sind erfolgreich
Zu der heutigen Debatte um die Forderungen der Volksinitiative erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Wir nehmen die Forderungen der Volksinitiative ernst. Allerdings ist die Sachlage bekannt, so dass die Landesregierung gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen bereits im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten gehandelt hat. So sind seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode rund 1000 Lehrkräfte neu eingestellt worden. Des Weiteren hat das CDU-geführte Ministerium für Bildung mit offensiven Maßnahmen erfolgreich um Bewerberinnen und Bewerber für den Lehrerberuf geworben, indem es außer der Reihe im September 2017 einen Ausschreibungstermin angeboten hat, bei dem mehr Bewerberinnen und Bewerber erreicht, als Stellen angeboten werden konnten.
Dies ist eine grundsätzlich andere Herangehensweise als zum Beispiel noch in der vergangenen Legislaturperiode, als das Kultusministerium SPD-geführt war.
Sollte es uns gelingen, alle im September 2017 ausgeschriebenen Stellen fachgerecht zu besetzen, dann haben wir bereits jetzt ein Ziel des Koalitionsvertrages für die laufende Legislaturperiode erreicht. Natürlich müssen veränderte Bedingungen wie erhöhte Schülerzahlen jenseits der Festlegungen im Koalitionsvertrag neu in den Blick genommen werden.“
Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG)
Aktuell wird im politischen Raum das Auslaufen der Fristen für Entschädigungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen diskutiert. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Wem in der ehemaligen DDR Unrecht widerfahren ist, beispielsweise durch rechtsstaatswidrige Inhaftierung, politisch bedingte Nachteile im Rahmen der Ausbildung oder im Beruf und wer dadurch Schaden erlitten hat, dem können nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen Ansprüche auf Nachteilsausgleich zustehen.
Nach aktueller Gesetzeslage läuft die Frist für das Geltendmachen der Ansprüche zum 31. Dezember 2019 aus. Wenngleich die Zahl der Antragsteller bzw. Antragsberechtigten immer geringer wird, halten wir es für das richtige Signal zumindest über eine Verlängerung der Fristen nachzudenken. Ob eine gänzliche Entfristung zielführend ist, ist derzeit Gegenstand parlamentarischer Beratungen.
Aus Sachsen und Thüringen gibt es bereits eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Lage von Heimkindern nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). Wir können uns gut vorstellen die Kollegen aus den Nachbarbundesländern hierbei zu unterstützen.
Um das erlittene Unrecht auch nachfolgenden Generationen im Bewusstsein zu erhalten, sprechen wir uns ausdrücklich für eine gesunde Erinnerungskultur aus. Im Zuge dessen wird die CDU-Fraktion zum Novemberplenum eine Aktuelle Debatte zu dem Thema ‚25 Jahre SED-Unrechtsbereinigungsgesetze‛ beantragen.“
Hintergrund:
Bei den SED-UnBerG wird in drei verschiedenen Gesetzen unterschieden. Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (1. SED-UnBerG), das Verwaltungsrechtliche und Berufliche Rehabilitierungsgesetz (2. SED-UnBerG) und das Gesetz über eine besondere Zuwendung für Haftopfer, die sog. „Opferrente“ (3. SED-UnBerG). Das 1. SED-UnberG ist am 4. November 1992 in Kraft getreten und wird dieses Jahr somit 25 Jahre alt.
Philipp: Eigene Ressourcen für Lehrerbedarf nutzen
Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Florian Philipp, begrüßt die Aufstockung der Plätze für das Lehramtsstudium im kommenden Jahr auf 830 Erstsemester. Gleichzeitig warnt er vor Spekulationen im Zuge des künftigen Lehrerbedarfs in Sachsen-Anhalt.
„Es kursieren die unterschiedlichsten Zahlen im Land. Wir sind aufgefordert, die Diskussion endlich zu versachlichen. Dazu gehört auch, dass man zunächst das Gutachten der Expertenkommission abwartet“, so Philipp. Niemand könne heute gesichert sagen, wie sich der Lehrerbedarf nach dem Jahr 2030 tatsächlichen entwickeln werde. Die zum Teil große Spreizung der gedachten Bedarfszahlen zeige dies deutlich. „Um den kurzfristigen Bedarf an neuen Lehrern zu decken ist es sinnvoll, zunächst die eigenen Ressourcen zu aktivieren. Da ist das Land gut aufgestellt. Die CDU-Fraktion hat bereits die Diskussion um eine temporäre Lockerung der Einschränkungen für die Fächerwahl an der Otto-von-Guericke-Universität (OVGU) angestoßen. Darüber hinaus müssen noch mehr Studienanfänger zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden“, so Philipp abschließend.
Diesel-Fahrzeuge bleiben wichtige Option
Zum Rückgang der Neuzulassungen von Diesel-Fahrzeugen in Sachsen-Anhalt äußert sich der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze: „Das Wettern verschiedener Umweltverbände gegen den Diesel ist zu kurz gedacht. Viele Aussagen zur Dieseltechnologie sind populistisch. Fakt ist: Kein Antrieb hat die CO2 Emissionen in den zurückliegenden Jahren mehr verringert als der Diesel. Bis sich die Elektromobilität endgültig durchgesetzt hat, bleiben moderne Dieselfahrzeuge eine wichtige Option, besonders für Pendler, Handwerker, Spediteure und Familien unserer Region.“
Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt wurden nach Presseberichten im September 2017 rund zehn Prozent weniger Diesel-Fahrzeuge zugelassen als noch im Januar. Die Deutsche Umwelthilfe setzt auf gerichtliche Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge. Basis dieser Forderung ist der aktuelle Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA).
Tarifsteigerungen und Jahressonderzahlung für Beamte kommen noch 2017
Der Ausschuss für Finanzen hat heute eine vorläufige Beschlussempfehlung auf den Weg gebracht, welche die Tarifergebnisse für Angestellte rückwirkend zum 01.01.2017 auf die Beamtenbesoldung überträgt und eine Jahressonderzahlung gewährt. Beides soll noch in diesem Jahr an die Beamtinnen und Beamten unseres Landes ausgezahlt werden. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Mit unserer Gesetzesinitiative können wir unseren Landesbeamten noch in den letzten Monaten des Jahres 2017 die versprochenen Tarifsteigerungen weiterreichen sowie ein Weihnachtsgeld auszahlen. Die Wiedereinführung der Jahressonderzahlung ist dabei als Signal und Honorierung der Arbeit unserer Landesbeamten zu sehen. Entwickelt sich der Landeshaushalt weiterhin so gut, sollte man dies als Einstieg in ein höheres Weihnachtsgeld ansehen. Wir danken Finanzminister André Schröder für seine Zusage, die Initiative im Sinne der Landesbeamten schnell umzusetzen.
Unter der Maßgabe der Zustimmung des mitberatenden Innenausschusses und einer Entscheidung im Plenum können die Tarifsteigerungen noch im November dieses Jahres durch die Bezügestelle ausbezahlt werden. Ähnlich verhält es sich bei der wiedereingeführten Jahressonderzahlung, dem sog. Weihnachtsgeld, für unsere Landesbeamten.
Durch die gesetzliche Initiative der Koalitionsfraktionen kann das Finanzministerium, vorbehaltlich der mehrheitlichen Zustimmung des Innenausschusses und des Landtages, die Auszahlung der Sonderzahlung noch im Dezember 2017 anweisen. Mit der linearen Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent (mindestens aber 75 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2017 und um 2,35 Prozent zum Jahreswechsel 2017/18 plus dem Weihnachtsgeld (3 Prozent des Grundgehaltes, mindestens 600 Euro für A4 bis A8, die restlichen Besoldungsgruppen 400 Euro, 200 Euro für Anwärter) werden wir nun auch unsere Landesbeamten an den Steuermehreinnahmen des Landes teilhaben lassen.“
Dank an ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und -männer
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßte gestern im Rahmen der Veranstaltung „Blickwinkel Ehrenamt“ Feuerwehrfrauen und -männer aus ganz Sachsen-Anhalt und zeichnete diese für ihren ehrenamtlichen Einsatz aus. Dazu erklärt Siegfried Borgwardt, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion:
„In Würdigung des ehrenamtlichen Engagements hat die CDU-Fraktion Kameradinnen und Kameraden in den Landtag gebeten um damit – stellvertretend für alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt – unseren Dank für ihr unermüdliches Engagement auszusprechen. Die außerordentlichen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr können nicht oft genug in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden.“
Dazu benannten die Abgeordneten der CDU-Fraktion jeweils zwei Personen aus ihren Wahlkreisen, die ehrenamtlich im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren tätig sind. Begrüßt wurden die Ehrenamtlichen durch den Fraktionsvorsitzenden Siegfried Borgwardt sowie durch die Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch. In der Festrede des Ministers für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, führte dieser aus: „Die Feuerwehren tragen einen großen Teil zum Heimatgefühl bei. Wir müssen dieses Ehrenamt stärken und für das Feuerwehramt werben. Unser Land ist nur so stark wie sein ‚Wir-Gefühl‛.“ Für die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden ergriff der Landesbrandmeister Nord, Michael Geffers, das Wort.
Borgwardt fasst abschließend zusammen: „Unsere Ehrenamtsveranstaltung soll zu einer Tradition werden. Die kontinuierliche Würdigung ehrenamtlicher Leistungen unserer Bürgerinnen und Bürger liegt der CDU-Fraktion am Herzen. Es bleibt festzuhalten, dass eine Gesellschaft ohne ehrenamtliche Strukturen auf Dauer nicht lebensfähig ist.“
Koalitionsfraktionen bringen Demokratie voran
Heute hat die Enquetekommission „Stärkung der Demokratie“ des Landtags von Sachsen-Anhalt einstimmig den Vorschlag der Koalitionsfraktionen als gemeinsame Empfehlungen beschlossen. Eine Übersicht über die Empfehlungen finden Sie im Anhang an diese Pressemitteilung.
„Die Enquetekommission bestätigt damit die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vorschläge der Koalitionsfraktionen und zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, um die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene weiter zu stärken“, sagt Daniel Szarata, der Obmann der CDU-Landtagsfraktion in der Kommission. „Neben den geplanten Änderungen sehen wir als Koalitionsfraktionen auch bei der Weiterentwicklung der bereits existierenden Instrumente wie dem Einwohnerantrag Handlungsbedarf. Wir wollen, dass diese attraktiver, bürgerfreundlicher und vor allem bekannter werden. Unsere Empfehlungen weisen dazu praktikable Wege für eine Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes im Jahr 2018 auf.“
Katja Pähle, Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Mitglied der Kommission, erklärt: „Schon die erste inhaltliche Sitzung der Kommission hat deutlich gemacht, dass es richtig ist, Ortschaften mit weniger als 300 Einwohnern auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, Demokratie vor Ort zu leben, indem sie einen Ortschaftsrat wählen. Auch mit weiteren Änderungen wie der vorgeschlagenen Verpflichtung zur Versendung ausgewogener Informationen im Vorfeld eines Bürgerentscheids wollen wir die Diskussionskultur in den Städten und Gemeinden stärken – denn Demokratie ist mehr als nur der Akt des Abstimmens.“
„Mit den vorgelegten Empfehlungen, wie der Senkung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden auf 20 Prozent, kommt Sachsen-Anhalt bei direkter Demokratie ein gutes Stück voran. Damit wird eine große Hürde für Bürgerentscheide abgesenkt“, resümiert Sebastian Striegel, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Mitglied der Kommission. Zur Arbeit in der Enquetekommission merkte er an: „Am Minderheitenvotum der Fraktion DIE LINKE hat sich heute gezeigt, dass die Vorschläge der Koalitionsfraktionen insgesamt auf breite Zustimmung treffen. Die AfD hat es versäumt, zur letzten Sitzung der von ihr beantragten Kommission einen eigenen schriftlichen Vorschlag vorzulegen. Dies zeigt, wie wenig konstruktiv die Fraktion sich für die Gestaltung direkter Demokratie und einer aktiven Bürgergesellschaft einbringt.“
Übersicht der Empfehlungen der Enquetekommission „Stärkung der Demokratie“:
- Ortschaften unter 300 Einwohnern sollen ab 2019 weiterhin die Möglichkeit haben, entweder einen Ortschaftsrat oder einen Ortsvorsteher zu wählen.
- Im Kommunalverfassungsgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, Ortschaftsräte in Stadtteilen zu wählen. Die entsprechenden Regelungen hierzu sollen in der jeweiligen Hauptsatzung festgelegt werden.
- Fristen zur Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger sollen im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung auch künftig in den Geschäftsordnungen der Gemeinden und nicht einheitlich im Gesetz geregelt werden.
- Die Enquetekommission begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg zu Bürgerfragestunden in nichtbeschließenden Ausschüssen und empfiehlt, die fakultative, bereits jetzt mögliche Durchführung von Bürgerfragestunden explizit im Kommunalverfassungsgesetz zu regeln.
- Um für kommunale Vertreter in privatrechtlich organisierten Unternehmen in besonderen Fällen eine rechtssichere Berichtsmöglichkeit gegenüber der kommunalen Vertretung zu schaffen, soll die Einführung einer neuen Regelung im Kommunalverfassungsgesetz geprüft werden, die den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes Rechnung trägt.
- Die Zahl der erforderlichen Unterschriften für Einwohneranträge soll von fünf auf drei Prozent der stimmberechtigten Einwohner abgesenkt werden, verbunden mit einer entsprechenden Absenkung der Höchstzahlen nach Gemeindegröße.
- Das erforderliche Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide soll von 25 auf 20 Prozent abgesenkt werden.
- Anstelle des bisherigen verpflichtenden Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren soll eine anwendungsfreundlichere Kostenschätzung eingeführt werden, die die Verwaltung den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zusammen mit einem Kostendeckungsvorschlag mitteilt. Den Vertretungsberechtigten soll zudem Anwesenheitsrecht in den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gegeben werden, in denen das Bürgerbegehren beraten wird. Sie sollten bei Bedarf zum Sachverhalt angehört werden. Alle Beratungen von Bürgerbegehren in den Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sollten öffentlich sein.
- Zur Versachlichung der Diskussion im Vorfeld von Bürgerentscheiden sollen ausgewogene Informationen über die abzustimmende Sache in leichter Sprache bereitgestellt werden. Die Informationen sollten idealerweise gemeinsam mit den Wahlunterlagen versandt werden.
- Zur Stärkung der Beteiligung und zur Minimierung von Kosten und Aufwand soll festlegt werden, dass der Abstimmungstermin wenn möglich auf einen Wahltermin in zeitlicher Nähe zu legen ist.
Seelisch Erkrankte und ihre Bedürfnisse ernst nehmen – Versorgung verbessern
Zum heutigen internationalen Tag der seelischen Gesundheit erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Menschen können nicht nur körperlich erkranken, sondern auch seelisch. Daran erinnert der heutige Welttag der seelischen Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Wir als CDU-Landtagsfraktion werben dafür, dass seelische Erkrankungen genauso ernst genommen werden wie physische Leiden. Den Betroffenen und ihren Angehörigen muss geholfen werden. Wichtige Hinweise gibt dazu unter anderem der Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung Sachsen-Anhalt.
Neben den Kapazitäten der stationären Behandlung, steht vor allem die ambulante Versorgung immer wieder im Fokus öffentlicher Debatten. Die Verbesserung der psychiatrischen und psychotherapeutischen ambulanten Angebote gehört sicher zu den größten Herausforderungen auf diesem Gebiet. Gerade bei der anstehenden Novellierung des Gesetzes über die Hilfen für Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) werden wir die gemeindenahe und am Patienten orientierte Versorgung prioritär in den Blick nehmen.“
Hintergrund
Die Novellierung des PsychKG soll gemäß Koalitionsvertrag bis zur Mitte dieser Wahlperiode, also Ende 2018, erfolgen. Neben den genannten Aspekten sollen auch die Psychiatrieplanung, die Stärkung der Rechte der Betroffenen sowie der Einsatz von Zwangsbehandlungen neu geregelt werden.
Thomas: Zurück zur Sachlichkeit
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat den BUND aufgefordert, zur Sachlichkeit zurückzukehren. In Schierke gehe es nicht um Schneekanonen, Skipisten und Fremdbeschneiung sondern um ein Ganzjahresprojekt, das auch im Sommer wirtschaftlich trage und Arbeitsplätze sichere.
„Wer sich ernsthaft mit Tourismus beschäftigt, der wird schnell feststellen, dass inzwischen auch in Bayern der größte Umsatz nicht mehr im Winter gemacht wird“, so Thomas. Dieser bezeichnet die neuerliche Kampfansage des BUND als Posse. Erst kündige man einen sachlichen Umgang mit dem Ganzjahresprojekt an, jetzt bediene man sich den Begrifflichkeiten einer schlechten Frontberichterstattung. „Der BUND verteidigt ein Land, dass ihm nicht gehört und er kämpft gegen die Interessen einer ganzen Region“, so Thomas und weist Kritik an dem neuerlichen Gutachten zurück. „Die Gutachter sind europaweit anerkannte Experten. Wenn diese Fehler im Verfahren feststellen, dann müssen diese ernst genommen werden.“