Wir brauchen mündige Verbraucher – Verbraucherzentralen weiter fördern
Zum heutigen Weltverbrauchertag erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull: „Zu einer funktionierenden Marktwirtschaft gehören mündige Verbraucher, die ihre berechtigten Interessen durchsetzen können. Das heißt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt werden, aber genauso vor gefährlichen Produkten. Insbesondere müssen Verbraucher die Chance haben, Produkte und Dienstleistungen zu marktgerechten Preisen zu erhalten.
Bei der Umsetzung dieser Ziele kommt neben verschiedenen öffentlichen Einrichtungen, wie dem Landesamt für Verbraucherschutz, und Institutionen, wie TÜV und DEKRA, den Verbraucherzentralen eine wichtige Rolle zu. Die Bürgerinnen und Bürger finden dort kompetente und unabhängige Ansprechpartner für ihre Anliegen. Deshalb werden wir uns als CDU-Landtagsfraktion für eine angemessene finanzielle Unterstützung der Verbraucherzentralen auch in den kommenden Jahren einsetzen.“
Thomas: Umweltbundesamt macht sich zur fünften Kolonne der Umweltlobby
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die jüngsten Aussagen der Präsidentin des Umweltbundesamtes als skandalös bezeichnet. Diese hatte nach einer höchst fragwürdigen und tendenziellen Studie zu angeblichen gesundheitlichen Folgen von Dieselabgasen die wirkliche Zielstellung offenbart. Zitat Maria Krautzberger: „Wir müssen die Verkehre zivilisieren. Wir müssen sehen, dass die Städte mit möglichst wenig Individualverkehr auskommen.“
„Das ist die erneute Einmischung dieser Fachbehörde in politische Entscheidungsprozesse. Es ist nicht die Aufgabe einer Behördenleiterin der Gesellschaft vorzuschreiben, wie sie zu leben hat. Das Umweltbundesamt ist kein Mittler, sondern die fünfte Kolonne der Umweltlobby. Damit untermauert Frau Krautzberger erneut, wie unseriös ihre Behörde tatsächlich arbeitet“, so Thomas.
Art. 4 Grundgesetz gilt für jedermann – aber nicht schrankenlos
Zur heutigen Debatte um die Wahrung der Rechte und Pflichten der Glaubens-, der Gewissens- und der Bekenntnisfreiheit erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, und der kirchenpolitische Sprecher, Andreas Schumann:
„Vorab festzustellen ist, dass die in unserer Verfassung normierten Grundrechte ein unverhandelbares und unveräusserbares Fundament unseres Staates und unserer Demokratie darstellen. Es ist eine Unterstellung der Fraktion DIE LINKE, wenn sie in ihrem Antrag in Ziffer eins unterschwellig davon redet, die besagten Freiheiten aus Artikel 4 des Grundgesetzes stünden zur Disposition. Nichts davon trifft in irgendeinem Punkt in der Realität des Miteinanders von Staat und Kirchen, aber auch des alltäglichen Lebens unserer Bürgerinnen und Bürger zu“, so Gorr.
„Diesen Vorwurf ausgerechnet von einer Partei zu erfahren, deren Vorgängerin zu DDR-Zeiten – die SED – den Kontakt mit den Kirchen gescheut hat, wie der Teufel das Weihwasser, ist infam. Die Rechte und die Pflichten aus Art. 4 des Grundgesetzes sind auch für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen und moslemischen Glaubens uneingeschränkt gültig. Die Grundrechte aus Artikel 4 des Grundgesetzes sind jedoch nicht schrankenlos, insbesondere im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates und seiner Vertreter.
Alles andere ist bewusste Stimmungsmache im Sinne einer Verunsicherung der Öffentlichkeit. Insofern ist fraglich, wozu der Antrag überhaupt dienen soll“, so Schumann abschließend.
Befugnisse der Polizei werden zugunsten der Sicherheit unserer Bürger erweitert
Zur heutigen Debatte zum Gesetzentwurf zur „Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Polizei und Sicherheitsbehörden sind im Rahmen der Gefahrenabwehr gesetzlich verpflichtet, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit des Einzelnen zu schützen, den Einzelnen also vor rechtswidrigen Eingriffen anderer zu bewahren. Gerade in Zeiten des islamistisch motivierten Terrorismus stehen die Sicherheitsbehörden damit vor einer der größten Herausforderungen.
Immer wieder gibt es traurige Beispiele von Anschlägen in Deutschland, Europa und der ganzen Welt. Terrorismus zielt darauf ab, Angst und Schrecken zu verbreiten und beeinträchtigt unser Sicherheitsempfinden nachhaltig. Um die Sicherheit und Ordnung für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, müssen wir tätig werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen daher die Befugnisse der Polizei erweitert werden. Wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs umfassen:
- Meldeauflage: Das polizeiliche Instrument der Meldeauflage soll nunmehr als polizeiliche Standardmaßnahme ausdrücklich geregelt werden. Hooligans werden daran gehindert, an Fußballspielen teilzunehmen und linken und rechten Straftätern wird die Teilnahme an Versammlungen untersagt.
- Aufenthaltsanordnung/Kontaktverbot: Die bereits bestehende Möglichkeit, ein Aufenthaltsverbot auszusprechen, soll um eine Aufenthaltsanordnung sowie ein Kontaktverbot erweitert werden.
Elektronische Fußfessel: Das LKA soll die Ermächtigung erhalten, auf richterliche Anordnung hin, einen Gefährder verpflichten zu können, eine sogenannte elektronische Fußfessel zur Standortermittlung und Datenübertragung zu tragen. Durch dieses moderne Einsatzmittel erleichtern wir die Aufklärung von Straftaten und die Fahndung nach Gefährdern.
Cannabiskonsum darf nicht verharmlost werden
Zur heutigen Debatte um das Thema „Legalisierung und vollständige Entkriminalisierung von Cannabis“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wer die vollständige Legalisierung von Cannabis befürwortet, verharmlost die negativen Folgen des Konsums dieser Droge. Eine im November letzten Jahres von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, vorgestellte Studie führt dazu aus: ‚zusammenfassend belegen die evidenzbasierten Fakten ein erhöhtes Risiko für negative psychische, organische und soziale Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Freizeitgebrauch von Cannabis‘.
Daher ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion die Legalisierung von Cannabis der falsche Weg. Es gilt vielmehr durch Prävention die Menschen über die schädlichen Auswirkungen des Drogenkonsums zu informieren und gleichzeitig die Mittel des Rechtsstaats in Form von Repressionen zur Drogenbekämpfung zu nutzen. Dabei sollten die kriminellen Drogenhändler im Fokus stehen.“
Kommunen sind Herz der Demokratie
Zu den geplanten Änderungen der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Entscheidungen, die in den Kommunen fallen, spüren die Bürger direkt, egal ob es um die Sanierung von Schulen, die Ausstattung von Sportstätten oder die Höhe von Gebühren geht. Bei diesen Entscheidungen spielen die kommunalen Vertretungen wie Ortschaftsräte, Stadt- und Gemeinderäte und Kreistage eine entscheidende Rolle. Mit der anstehenden Änderung der Kommunalverfassung sollen diese Gremien bzw. deren Mitglieder gestärkt und gleichzeitig die Instrumente direkter Demokratie weiterentwickelt werden. Dazu gehört unter anderem die Absenkung der Quoten für die Gültigkeit eines Bürgerentscheids auf 20 Prozent und damit auf Bundesdurchschnitt.
Es geht darum, die richtige Balance zu finden zwischen besseren Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und der Unterstützung der Mitglieder der Kommunalvertretungen in ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Der vorliegende Entwurf des Ministeriums für Inneres und Sport erfüllt diesen Anspruch.
Nicht umsonst werden Kommunen als das Herz der Demokratie bezeichnet, wir als CDU-Landtagsfraktion wollen dafür sorgen, dass diese Herzen kräftig schlagen.“
Gemeinsam um die besten Lösungen für Sachsen-Anhalt ringen
Anlässlich der Aktuellen Debatte zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD im Bund erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Wir haben es 28 Jahre nach dem Mauerfall gemeistert, uns den alten Bundesländern anzunähern. Pauschal betrachtet, sollten die Kategorien Ost und West nach so langer Zeit nicht mehr existieren. Aber ganz so einfach ist es nicht! Gerade hier in Sachsen-Anhalt sind nach der Wende Millionen von Arbeitsplätzen unwiderruflich verloren gegangen. Dass wir trotz allem diesen Systemwechsel und den einhergehenden Transformationsprozess gemeistert haben, sollte uns stolz machen. Dennoch fühlt sich ein Teil der Bevölkerung nicht mitgenommen, ja vergessen. An dieser Stelle setzt Politik an. Es darf kein Vakuum bzw. eine Art Ohnmachtsverhältnis entstehen. Wir als Politiker müssen darstellen, dass wir alle Menschen mitnehmen und das scheint der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD möglich zu machen.
Die Angleichung der Lebensverhältnisse sowie die Entlastung finanzschwacher Kommunen bilden einen Schwerpunkt des Vertrages. Das stärkt auch den Osten Deutschlands. Auch die Einrichtung einer Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und die wiederum zahlreichen Förderprogramme kommen auch den neuen Ländern zugute. Auch der Breitbandausbau, den wir so dringend benötigen, wird vorangetrieben. Des Weiteren sieht der Koalitionsvertrag einen Härtefallfonds von Bund und ostdeutschen Ländern vor, mit dem Ungleichbehandlungen von Ost-Rentnern endlich beseitigt werden.
Über das Personaltableau der zukünftigen Bundesregierung wurde viel geschrieben und geredet. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Kanzlerin für eine Verjüngung und eine ausgeglichenen Geschlechterverteilung innerhalb der CDU-Ressorts am Kabinettstisch sorgen möchte. Ich nehme aber auch zur Kenntnis, dass es sich dabei bisher nur um Männer und Frauen der alten Bundesländer handelt. Dies bedauere ich. Ich will gespannt sein, ob der nächsten Regierung auch ein Ostbeauftragter angehört, bin aber der festen Überzeugung, dass die zukünftige Bundesregierung die Ostländer nicht vergessen wird. Aber auch wir sind aufgerufen, auf eigenen Füßen zu stehen. Ringen wir gemeinsam weiter um die besten Lösungen für unser Bundesland Sachsen-Anhalt.
Ticketfreier Nahverkehr funktioniert nur mit Ausbau des Angebots
Im Rahmen einer Aktuellen Debatte zum ticketfreien Nahverkehr hat der Landtag heute auf Initiative der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass sich die Landesregierung für mehr Geld beim Bund für die Beschaffung von Fahrzeugen, den Ausbau und die Ertüchtigung der Eisenbahn- und Straßenbahninfrastruktur einsetzt. Des Weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs durch einen vereinfachten Zugang zum System ÖPNV insgesamt zu steigern. Falls der Bund tatsächlich an Modellversuchen zum fahrscheinfreien ÖPNV festhalten will, soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass auch Städte und regionale Verkehrsunternehmen aus Sachsen-Anhalt berücksichtigt werden.
Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell: „Für eine derartige Veränderung der Mobilitätsangebote, wie dem ticketfreien Nahverkehr, muss man vorbereitet sein. Das muss einhergehen mit dem Ausbau des Angebots, kürzeren Fahrtzeiten und komfortablen Fahrzeugen. Des Weiteren darf es hier keine Ungleichbehandlung zwischen den Städten und den ländlichen Regionen geben. Der ticketfreie Nahverkehr ist eine hübsche Vision, die allerdings noch viele Fragen offen lässt.“
Hintergrund:
Die EU macht Druck auf Deutschland wegen einer hohen Luftbelastung in vielen Städten mit gesundheitsschädlichem Stickoxid. Es droht eine Klage beim Europäischen Gerichtshof. Die Idee eines kostenlosen Nahverkehrs steht neben vielen weiteren in einem Brief der geschäftsführenden Umweltministerin Barbara Hendricks, des geschfd. Verkehrsministers Christian Schmidt und des geschfd. Kanzleramtschefs Peter Altmaier an den EU-Umweltkommissar Karmenu Vella. Vertreter der bislang ausgesuchten fünf Modellstädte – Bonn, Mannheim, Essen, Reutlingen und Herrenberg – sehen das Projekt eher skeptisch.
Politik ist viel zu wichtig, um sie allein den Männern zu überlassen
Zur heutigen Aktuellen Debatte zum Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht – Auftrag für die Gegenwart“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Am heutigen internationalen Frauentag feiern wir ein wichtiges Jubiläum. Seit knapp 100 Jahren genießen Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht. Was in unserer heutigen Gesellschaft selbstverständlich erscheint, musste hart erkämpft werden. Glücklicherweise müssen wir in Deutschland zwar keine Debatten mehr darüber führen, ob Frauen wählen dürfen oder nicht. Gleichwohl gilt es weiterhin, für die Gleichstellung von Frauen und Männern einzutreten und bestehende Ungerechtigkeiten auszugleichen. Auch heute noch sind Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und gerade auch in der Politik deutlich unterrepräsentiert.
Die im Grundgesetz fest verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern muss auch in der letzten Ecke des gesellschaftlichen Lebens ankommen. Um diesem Ziel ein Stück näher zu kommen, werden wir noch in diesem Jahr ein modernes Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer auf den Weg bringen. Es soll dazu beitragen, dass sich nicht nur der Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöht, sondern eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft erreicht wird.
Gleichwohl können Gesetze nur günstige Rahmenbedingungen schaffen. Es wird immer die höchstpersönliche Entscheidung der Frau bleiben, sich für eine Führungsposition zu qualifizieren und auf entsprechende Stellen zu bewerben, um wie man so schön sagt, Karriere zu machen oder auch nicht. Aber es sollte in unserer Gesellschaft jedem möglich sein, an die Spitze zu gelangen, wenn man es denn möchte und ausreichend qualifiziert ist, unabhängig vom Geschlecht.
Als frauenpolitische Sprecherin, appelliere ich an die Frauen in unserem Land: Engagieren Sie sich und kämpfen Sie für Ihre Rechte. Denn wie die bayrische Abgeordnete Käte Strobel sagte ‚Politik ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie allein den Männern überlassen könnte.‛“
Keine Fahrverbote in Sachsen-Anhalt geplant!
Anlässlich der Aktuellen Debatte zu Diesel-Fahrverboten begrüßt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, dass Kommunen in Sachsen-Anhalt keine Diesel-Fahrverbote planen.
Jetzt müsse die Bundesregierung handeln und einen klaren Maßnahmenrahmen schaffen. Es könne nicht sein, dass Deutschland in einen Flickenteppich aus Fahrverboten verwandelt werde. Dies erinnere an die Zeit der Kleinstaaterei. Eine moderne Industrienation dürfe seine Mobilität nicht dem Zufall überlassen.
„Der Dieselantrieb wird noch viele Jahre der zentrale Antrieb für die Logistik und die Fortbewegung in Deutschland bleiben. Jetzt muss gegen die Verunsicherung gearbeitet werden, um Wertverluste für Berufspendler als auch Mittelstand und Handwerk zu vermeiden“, so Thomas.
Hintergrund:
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erklärte in der letzten Woche Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig, damit die von der EU vorgegebenen Schadstoffrichtwerte eingehalten werden. Das BVerwG entschied, Kommunen dürfen einzelne Straßen oder Bereiche für Fahrzeuge mit Dieselantrieb sperren.