Planfeststellungsbeschluss A 143: Wichtiges Etappenziel erreicht!
Verkehrsminister Thomas Webel hat heute bei einem Arbeitsbesuch in Halle den Planfeststellungsbeschluss für das fehlende Teilstück der A 143 vorgelegt. Der 12,6 Kilometer lange Abschnitt westlich der Saalestadt soll den Autobahn-Doppelring um Leipzig und Halle schließen. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Bis hier hin war es eine enorm zähe Partie, die sich hoffentlich dem Ende nähert. Das ist ein gutes Zeichen für den Logistikstandort Sachsen-Anhalt, aber auch für die Menschen in der dortigen Region. Ohne Klagen könnte der Autobahnring bis 2022 geschlossen sein. Das wäre eine gewaltige Entlastung für die Stadt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist dazu ein wichtiges Etappenziel erreicht worden.“
Hintergrund:
Die A 143 – Westumfahrung Halle soll zum Netzschluss zwischen der A 38 Göttingen – Halle (A 9) und der A 14 Magdeburg – Halle führen. Darüber hinaus wird sie die Stadt Halle vom Durchfahrtsverkehr entlasten. Der Trassenbau schließt den Autobahn-Doppelring um Halle und Leipzig und vollendet das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 13. Aufgrund von Klagen ruhte das Projekt seit einigen Jahren.
Einsetzung von Beratern ist unstrittig
Zur heutigen Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung im Fall Oury Jalloh erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Mit Beschluss des Landtages vom 24. November 2017 wurde die Landesregierung gebeten, den Mitgliedern des Rechtsausschusses Akteneinsicht in das Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh zu gewähren.
Aufgrund des sehr umfänglichen Aktenmaterials gibt es Überlegungen, Berater hinzuzuziehen, die bei der Aufarbeitung der Akten behilflich sein sollen. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass ein konkreter Untersuchungsauftrag durch die Mitglieder des Ausschusses formuliert und beschlossen wird. Ein solcher Auftrag besteht bisher noch nicht.
Zur Vorbereitung einer möglichen Beauftragung wurde eruiert, welche Personen in Betracht kämen, die aufgrund ihrer juristischen Erfahrungen und ihrer überregionalen Reputation Gewähr dafür bieten, den Auftrag zu erfüllen.
In der Koalition waren wir uns einig, besonderen Wert darauf zu legen, dass diese Berater die dafür notwendige Neutralität besitzen, also bisher nicht mit diesem Verfahren in Berührung gekommen sind.
Im Koalitionsausschuss am 10. April habe ich über den Sachstand der Vorgespräche mit den in Frage kommenden Juristen informiert.“
Deutschland benötigt ein aktives und abgestimmtes Wolfsmanagement
Die agrarpolitischen Sprecher der CDU-Fraktionen in den Bundesländern trafen sich zu einer gemeinsamen Klausurtagung in Stade. Es wurde sich in der „Stader Resolution“ auf eine gemeinsame Linie im Umgang mit dem Wolf verständigt. Darin wird der Bund aufgefordert, ein aktives Wolfsmanagement zu etablieren. Hierzu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer:
„Der Wolf legt sich mit Blick auf seine Habitatwahl nicht auf einzelne Bundesländer fest. Er verbreitet sich in einer zunehmenden Geschwindigkeit in vielen Bundesländern Deutschlands. Daher schilderten die agrarpolitischen Sprecher während ihrer Klausur auch ähnliche Probleme im Umgang mit dem Wolf und fordern für ein einheitliches Vorgehen vom Bund ein Konzept zum aktiven Wolfsmanagement.
Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, die einen Fortbestand der Weidetierhaltung und auch der Schäferei, vor allem an Deichlinien entlang von Flüssen und Küsten, sichern. Nutztierhalter müssen bei Rissvorfällen schnell und unbürokratisch entschädigt werden. Hier wäre eine Beweislastumkehr, wie sie bereits in Sachsen praktiziert wird, bundesweit einzuführen. Darüber hinaus waren sich die Sprecher einig, dass in Abstimmung mit der Europäischen Kommission die rechtlichen Grundlagen für die Ausweisung von wolfsfreien Zonen geschaffen werden müssen.
Bei einem jährlichen Zuwachs der Population von 30 Prozent ist eine Regulierung unabdingbar. Zu prüfen ist, ob der Wolf bei Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes der Population, dem Jagdrecht unterzogen werden kann.“
Anlage
Stader-Resolution
Kuh ist noch nicht vom Eis
Die Media Broadcast als größter deutscher Anbieter für Bild- und Tonübertragungen hat sich als Betreiber des UKW-Sendernetzbetriebs zurückgezogen und die UKW-Sendeanlagen an private Unternehmen veräußert. Nun stehen die Sendernetzbetreiber, Programmanbieter und Antennenbesitzer miteinander in Preisverhandlungen. Diese gestalten sich sehr schwierig, so dass Media Broadcast in der vergangenen Woche mit einer Abschaltung des Sendebetriebs drohte. Im letzten Moment wurde eine vorläufige Einigung erzielt. Bis maximal 30. Juni soll der Betrieb nun übergangsweise fortgesetzt werden. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt Markus Kurze, der gleichzeitig auch Vorstandsvorsitzender der Medienanstalt Sachsen-Anhalt ist, erklärt dazu:
„Der Verkauf der UKW-Sendeanlagen durch die Media Broadcast stellt eine erhebliche Substanzgefährdung der Radiosender nicht nur in unserem Bundesland dar. Die schwierigen Vertragsverhandlungen und die bis letzte Woche drohende Abschaltung zeigen, dass die Situation dramatisch ist. Ich fordere daher alle Beteiligten auf, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, damit Radio über UKW weiterhin ein Volksmedium bleibt. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um faire Verhandlungen zu führen. Ich gehe davon aus, dass die Verhandlungspartner ihrer Verantwortung für eine funktionierende Hörfunkversorgung gerecht werden.“
Ein verantwortbares Wolfsmanagement für Sachsen-Anhalt
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet heute ausführlich über ihre gestrige Veranstaltung zum Thema Wolf. Die Wortmeldungen der Bürgerinnen und Bürger während des gut besuchten MZ-Forums zeigen ein deutliches Misstrauen gegenüber dem Wolf auf. Dazu erklärt Detlef Gürth, Abgeordneter der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und federführend mit der Thematik Wolf befasst:
„Ich fordere zu einer ehrlichen Debatte auf, die weder Horrorgemälde zeichnet noch weiter beschönigt wie bisher. Sorgen müssen endlich ernst genommen und Betroffenen muss besser geholfen werden. Das MZ-Forum hat verdeutlicht, dass das derzeitige Wolfsmanagement in Deutschland unzureichend ist und dringend angepasst werden muss.
Auch vor diesem Hintergrund müssen die Umweltminister von Bund und Ländern auf eine Anpassung des Vierteljahrhundert alten Wolfs-Schutzstatus in Brüssel dringen. Eine schleppende und bürokratische Auszahlung von Entschädigungen oder Hinweise auf Verhaltensregeln, wenn man einem Wolf begegnet, genügen nicht. Es muss definiert werden, wie viele Wölfe unsere Kulturlandschaft verträgt, um einen Kontrollverlust zu vermeiden. Die CDU-Fraktion äußert/befasst sich seit geraumer Zeit in öffentlichen Veranstaltungen/parlamentarischen Initiativen mit der Wolfsproblematik. Aus den dort gewonnenen Erkenntnissen fordert sie ein verantwortbares Wolfsmanagement, welches
- fachlich hinreichend begründet ist und
- wissenschaftlich anerkannte Definitionen zur Grundlage des Handelns macht, insbesondere zur Population, zum Erhaltungszustand, zum Wildtierverhalten und zur Populationsdynamik,
- die Einschätzung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation grenzüberschreitend und ideologiefrei vornimmt,
- existierende und sich verschärfende Konflikte erkennt und löst,
- Schadensprävention und -minderung besser macht als bisher,
- Artenschutz nicht auf Wolfsschutz reduziert,
- eine Ausrottung des Muffelwildes durch den Wolf verhindert,
- Bevölkerungsdichte und fragmentierter Kulturlandschaft Rechnung trägt,
- Landbevölkerung, Landbesitzer, Jäger, Forst- sowie Landwirte hinreichend ernst nimmt und deren berechtigte Interessen berücksichtigt,
- eine hinreichende Akzeptanz für Koexistenz von Mensch und Wolf in Deutschland wahrt.“
Thomas: Endlich mehr Familienfreundlichkeit!
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Forderung des Handwerks nach flexibleren Arbeitszeiten als „dringend unterstützenswert“ bezeichnet. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz sei zu starr. Besonders im Handwerk und in der Baubranche stoße man schnell an Grenzen.
„Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist ein schönes Beispiel für Inflexibilität. In Zeiten guter Auftragslage zeigt sich, wie antiquiert die Regelungen sind. Es geht nicht um ein mehr an Arbeitszeit, sondern um dessen flexible Handhabung. Damit werden keine Arbeitnehmerinteressen verletzt. Das Gegenteil ist der Fall. Viele Arbeitnehmer wollen gern länger arbeiten, damit sie schon am Freitag bei ihrer Familie sein können. Wenn der DGB ständig über Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz sinniert, dann hat er jetzt die Gelegenheit, die Initiative des Handwerks tatkräftig zu unterstützen“, so Thomas.
Dieser fordert die Berliner Koalition auf, das Arbeitszeitgesetz im Sinne von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu flexibilisieren. Man brauche jetzt eine grundlegende Reform und keine halbherzigen Modellversuche. Eine moderne Industrienation könne nicht weiter an starren und veralteten Regeln festhalten.
Rechtskräftige Entscheidungen umzusetzen, ist originäre Aufgabe des Rechtsstaates
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung beschäftigte sich heute mit den Vorkommnissen an der Grundschule Helbra im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat im Ausschuss umfassend zu den Vorkommnissen berichtet. Die gerichtliche Entscheidung ist unter Abwägung allen Für und Widers ergangen. Es liegt in der Natur der Sache, dass gerichtliche Entscheidungen in Familiensachen hoch emotional für die Betroffenen sind. Gerade deshalb sollten insbesondere die Eltern zum Wohle des Kindes handeln. Das dies hier stets geschehen ist, daran habe ich meine Zweifel.
Bei dem gerichtlichen Beschluss handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel. Rechtskräftige Entscheidungen umzusetzen, ist originäre Aufgabe eines Rechtsstaates. Oberstes Ziel ist es natürlich, dies im Einvernehmen mit den Beteiligten zu tun.
Nachdem dies im vorliegenden Fall mehrfach nicht gelungen ist, war der stattgefundene Einsatz ultima ratio. Er wurde sorgfältig geplant und der Vollstreckungsort unter allen rational zu berücksichtigenden Gesichtspunkten ausgewählt. Behördliches Fehlverhalten ist für mich nicht erkennbar.“
Bedarfsgerechte Betreuung wird sichergestellt
Zu den aktuellen Meldungen im Zusammenhang mit dem Betreuungsanspruch in den Kindertageseinrichtungen erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull:
„Die CDU-Landtagsfraktion steht klar für eine bedarfsgerechte Betreuung in den Kindertageseinrichtungen. Unser Vorschlag zum Betreuungsanspruch bezog sich ausdrücklich auf die Übernahme der Kosten des pädagogischen Personals für die ersten sechs Stunden durch das Land und die örtlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreise/kreisfreie Städte). Selbstverständlich und das war immer unsere Intention müssen im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf/Ausbildung und Familie auch Betreuungszeiten über diesen Stundenrahmen hinaus abgesichert werden. Ziel unseres Vorschlags ist zudem, eine klare Nachvollziehbarkeit der Finanzierung der Kinderbetreuung in unserem Bundesland zu ermöglichen.
Im Rahmen der intensiven Beratungen innerhalb der Koalition werden die vorliegenden Vorschläge derzeit miteinander abgestimmt sowie nach einer tragfähigen Lösung gesucht. Dabei sollen die Belange der Eltern, der Träger, des Personals, der Kommunen und des Landes gleichermaßen berücksichtigt werden. Das Kindeswohl hat dabei natürlich Priorität.”
Finanzausschuss gibt 19 Mio. Euro für Magdeburger Forschungscampus STIMULATE frei
Der Finanzausschuss hat heute 19 Millionen Euro für die Neu- und Erweiterungsbauten im Rahmen des Forschungscampus STIMULATE an der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg (OVGU) freigegeben. Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Florian Philipp, bewertet die Mittelfreigabe als „Guten Tag“ für den Wissenschafts- und Hochschulstandort Magdeburg. Damit könne das innovative Spektrum der Medizinforschung in der Landeshauptstadt gestärkt und erweitert werden.
„Die Freigabe der Mittel ist auch als klares Bekenntnis des Landes zu verstehen, die Vernetzung aus Wissenschaft und Wirtschaft weiter voranzutreiben. Mit den nun möglichen Neubauten legt die Landespolitik den Grundstein, um Magdeburg zu einem internationalen Referenzzentrum für patientenschonende Diagnose- und Therapieverfahren auszubauen“, so Philipp.
Daniel Szarata, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ergänzt: „Das Geld für den Forschungscampus ist wahrlich gut investiert, denn nur eine innovative und zukunftsfähige Forschungs- und Technologielandschaft entwickelt aus guten Ideen marktfähige Produkte.“
Das Projekt STIMULATE ist ein Vorhaben, welches im Rahmen der Förderinitiative „Forschungscampus – öffentlich-private Partnerschaft für Innovationen“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert werde. Der zentrale Ansatz des Projektes bestehe darin, neue Technologien für bildgeführte minimal-invasive Methoden in der Medizin zu entwickeln. Insbesondere altersbedingte Volkskrankheiten aus den Bereichen Onkologie, Neurologie und bei Gefäßerkrankungen sorgen zunehmend für Kostenexplosionen im Gesundheitswesen. Durch die Verbesserung der medizinischen Behandlungsmethoden sollen künftig patientenschonende und kostendämmende Lösungen gefunden werden.
Pflegende Angehörige müssen Unterstützung erhalten
Zum gestrigen Runden Tisch in Dessau zum Thema Pflege erklärt Jens Kolze, Mitglied der Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales und Integration der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt: „Wenn in unserem Bundesland rund 71 Prozent der Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen betreut werden, dann ist dies eine beachtenswerte Zahl. In der Praxis wird dieser Schritt aus einer Vielzahl persönlicher Gründe gewählt.
Häufig gelangen die Angehörigen durch die Unterstützung der Pflegebedürftigen an ihre Grenzen. Beratungsangebote können oft nur schwer oder gar nicht wahrgenommen werden. Als Gesellschaft sind wir alle gefordert, hier neue Lösungsansätze zu finden und praktisch umzusetzen.“
Der Verwaltungs- und Rechtswissenschaftler von der Evangelischen Hochschule in Freiburg, Prof. Thomas Klie, stellte Beispiele von „sorgenden Gemeinschaften“ aus professionellen Pflegekräften und Angehörigen vor. „Dass eine solche flexible Verschmelzung der verschiedenen Pflegemodelle notwendig ist, zeigt die Praxis. Durch individuelle Pflegekonzepte müssen insbesondere die Angehörigen eine Unterstützung erhalten, um ohne Schuld- und Schamgefühl helfen und dennoch ihr eigenes Leben leben zu können“, so Kolze.