eSports: Wandel im Sport fördern
Zur heutigen Landtagsdebatte zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Wandel im Sport fördern – eSports-Strukturen stärken“, erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Eine Anerkennung des eSports als Sport würde die aktuelle Benachteiligung beenden. Zum einen hätte eine Anerkennung wirtschaftliche Vorteile, da staatliche Förderungen beantragt werden könnten. Zum anderen würde sie steuerliche Ermäßigungen mit sich bringen. Die ehrenamtliche Arbeit würde anerkannt werden und die Abhängigkeit von Sponsoren sinken. Auch für die offeneren Verbandsstrukturen wäre der Weg frei. Viel wichtiger wäre eine Anerkennung letztendlich aber vor allem für die Toleranz und Akzeptanz.
Daher werben wir dafür, dass der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. eSports als förderfähigen Sport im Sinne von § 2 Nr. 1 der Satzung des Landessportbundes anerkennt. Denn die Aufnahmeordnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sieht für eine Aufnahme in diesen u. a. vor, dass mindestens die Hälfte der Landessportbünde die Sportart bereits anerkannt haben.
Wir haben jetzt die Chance, Vorreiter zu sein. Vorreiter für ganz Deutschland, in einer Sache, die sich – genau wie das Internet – nicht aufhalten lässt und über kurz oder lang nicht mehr aus der Gesellschaft wegzudenken sein wird.“
Wertschätzung bereits mehrfach ausgedrückt
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Bezahlung im Landesdienst erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Der Antrag der Fraktion DIE LINKE suggeriert, die aktuelle Bezahlung im Landesdienst sei generell ungerecht. Das ist natürlich unsinnig! Neben einem Wunschkonzert an Forderungen werden einzelne Beispiele herausgegriffen und daraus ein Bild der Ungerechtigkeit kreiert, welches schlicht und ergreifend in dieser Form nicht existiert.
Die CDU-Fraktion fordert auch die Linke auf, die Haushaltsdebatte konstruktiv zu führen und nicht mit Vorschlägen zu kommen, die ca. 50 Millionen Euro zusätzlich kosten. Denn, neue Schulden zu Lasten der nächsten Generation wird es mit der CDU nicht geben.
Die Koalition hat ihre Wertschätzung für die Landesbediensteten bereits durch mehrere Maßnahmen ausgedrückt. So wurde im November vergangenen Jahres das Beförderungskonzept beschlossen, welches 5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellt. Darüber hinaus wurde die Jahressonderzahlung wieder eingeführt, um nur einzelne Beispiele zu nennen.“
Politische Auseinandersetzung nicht durch die Hintertür abwürgen
Zum Antrag der AfD, dem Verein Miteinander e.V. keine Fördermittel des Landes mehr zu gewähren, erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Der Verein Miteinander e.V. und die beantragende Fraktion sind sich in tiefer Abneigung verbunden. Als CDU-Fraktion sehen wir manche Aktionen von Mitgliedern dieses Vereins durchaus kritisch. Wir stellen uns aber dem Dialog, um mit den Beteiligten unterschiedliche Positionen auszutauschen.
Selbstverständlich müssen Veranstaltungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, parteipolitische Neutralität wahren. Davon unabhängig ist es aber genauso legitim, sich intensiv und öffentlich mit politischen Inhalten und den Ideologien auseinanderzusetzen. Deshalb muss sich der Verein Miteinander e.V., wie alle anderen auch, den entsprechenden Prüfungen stellen. Diese hat der Verein bei anderen Zuwendungsgebern, wie dem Bund, erfolgreich durchgeführt.
Der Versuch die Arbeit des Vereins durch den Entzug von finanziellen Mitteln zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, ist ein durchschaubares parteipolitisches Manöver. Die Förderung der politischen Bildung und Teilhabe für die gesamte Bevölkerung ist uns wichtig, dafür werden wir uns als CDU-Fraktion auch in Zukunft einsetzen.“
Kirchenasyl nicht grundsätzlich in Frage stellen
Zur heutigen Landtagsdebatte zum Kirchenasyl, erklärt der Beauftragte für Kirchenfragen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann:
„Die Gewährung von Asyl obliegt einzig dem Staat. Behörden entscheiden in rechtsstaatlichen Verfahren, ob Schutz gewährt wird oder nicht. Diese Entscheidungen können gerichtlich überprüft werden. Ein eigenes Asylrecht steht den Kirchen aber nicht zu. Gleichwohl hat das Kirchenasyl eine lange Tradition. Die Kirche nimmt insofern eine Sonderrolle ein, dass sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in besonderen Einzelfällen eine nochmalige Überprüfung anregen kann.
Laut Statistik ist zwar eine leicht steigende, aber dennoch geringe Zahl von Fällen des Kirchenasyls in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen. Diese oft aus Gewissens- und Glaubensgründen unterstützten Fälle sind viel zu sensibel, um politisiert zu werden.“
Justiz auskömmlich ausstatten
Zur heutigen Landtagsdebatte um die zukünftige Personalstrategie in der Justiz erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Der Justizministerin, Anne-Marie Keding, gilt unser Dank für ein umfangreiches durch ihr Haus erarbeitetes Feinkonzept zur Personalstrategie. Klar ist, dass unsere Justiz an einem überalterten Personalkörper leidet, der sich angesichts der Personalnot zum Teil erheblicher Arbeitsbelastung ausgesetzt sieht. Darüber hinaus wird es immer schwieriger, auf Grund starker Konkurrenz, insbesondere durch die Wirtschaft, gute Leute zu finden. Dies wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus und führt zu längeren Verfahren. Insbesondere bei Strafverfahren kann dies erhebliche Konsequenzen haben.
Wir brauchen für unsere Justiz konstante jährliche Neueinstellungen, um die Altersabgänge zu kompensieren, den Wissenstransfer zwischen den erfahrenen und jungen Kollegen sicherzustellen und letztendlich einen Altersklassenaufbau zu erreichen. Dies betrifft den gesamten Bereich der Justiz – Richter und Staatsanwälte, die Beschäftigten im Justizvollzug sowie den mittleren Justizdienst und die Justizwachtmeister. Neben der Erhöhung der Personalstellen muss auch Vorsorge für ausreichend Nachwuchs getroffen werden. Die im Februar dieses Jahres gestartete Kampagne #BeaJVD, zur Nachwuchsgewinnung im Justizvollzug, ist daher ausdrücklich zu begrüßen.
Wir haben die Probleme erkannt. Als Landesgesetzgeber obliegt es uns, die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt einzustellen. Die CDU-Fraktion wird sich in den Haushaltsverhandlungen nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Durststrecke in der Justiz beendet wird. Ein Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn Justiz und Polizei auskömmlich ausgestattet sind und nicht nur Löcher gestopft werden.“
Neue Berufsschulnetzplanung stellt keinen Standort in Frage
In der heutigen Aktuellen Debatte weist die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt Angela Gorr darauf hin, dass die neue Berufsschulnetzplanung keine negativen Auswirkungen auf die Berufsschulen haben wird:
„Die gegenwärtig geführte Diskussion ist irreführend. Fakt ist: Durch die Bildung von regionalen Fachklassen anstelle von Mischklassen kommt es zu einer Straffung der Strukturen, aber nicht zu einer Verminderung der Berufsschulstandorte.“
Thomas Keindorf, Sprecher für berufliche Bildung der CDU-Landtagsfraktion ergänzt: „Kurze Wege für die Schüler bleiben unser Ziel und dieses wird auch durch die neuen Regelungen nicht aufgehoben. Durch den kommenden Erlass werden etwa 4 Prozent der Berufsschüler von einer veränderten Klassenbildung im Vergleich zum Status quo betroffen sein. Künftig haben sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbildungsbetriebe die Sicherheit, dass dort, wo die Berufsschule beginnt, diese auch beendet wird. Für Auszubildende, deren Weg zur Berufsschule einen Landkreiswechsel beinhaltet, gibt es die Möglichkeit der Internatsunterbringung oder einer finanziellen Unterstützung im Hinblick auf die Fahrtkosten. Darüber hinaus streben wir an, den Auszubildenden die Nutzung eines Azubi-Tickets zu ermöglichen, um so ungerechte Härten zu vermeiden. Die derzeitige Richtlinie sollte daher schnellstmöglich angepasst werden, um Auszubildende kurzfristig zu entlasten.“
Abschließend erklärt Angela Gorr: „Sollte es tatsächlich doch zu Beeinträchtigungen im regulären Ablauf der Berufsschulplanung kommen, muss passgenau reagiert werden. Dies ist aber nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten. Die Aufregung um angeblich gefährdete Berufsschulstandorte ist deshalb vollkommen unbegründet.“
Kommunalrecht modernisiert – Bürgerbeteiligung gestärkt
Zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit dem heutigen Beschluss für die Änderung der Kommunalverfassung stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und verbessern gleichzeitig die Elemente der direkten Demokratie. Dazu gehört, dass Einwohneranträge, also die Aufforderung an die Gemeinde- bzw. Stadträte sich mit einem Thema zu beschäftigen, zukünftig nur noch von 3 Prozent der Einwohner unterstützt werden müssen, um erfolgreich zu sein. Auch die Quoren für den Erfolg von Bürgerentscheiden senken wir auf den bundesdeutschen Durchschnitt von 20 Prozent.
Fragen der Mitglieder der Vertretung, also Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte, sind zukünftig innerhalb eines Monats durch die Verwaltung zu beantworten. Weitere Änderungen im KVG zielen auf bessere Möglichkeiten der Mitarbeit auf kommunaler Ebene ab, zum Beispiel für Senioren oder Kinder und Jugendliche. Zusätzlich wird es demnächst in allen Ausschüssen Bürgerfragestunden geben.
Gerade in Anbetracht der im kommenden Jahr anstehenden Kommunalwahlen setzen wir uns weiter für eine starke kommunale Selbstverwaltung ein.“
Schulgesetznovelle gibt den Weg für mehr Flexibilität und mehr Pragmatismus frei
Am heutigen Tag verabschiedete der Landtag nach intensiven Beratungen in den Ausschüssen die Novelle zum Schulgesetz. Dazu die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Die vorliegende Novelle des Schulgesetzes ist geprägt von dem Wunsch nach mehr Flexibilität und pragmatischen Lösungen vor Ort. Wesentliche Bestandteile, wie die CDU-Forderung nach Aufnahme eines Grundschulverbundes in das Schulgesetz, aber auch eine Erhöhung der Finanzhilfe für freie Schulträger als Zwischenlösung bis zum Vorliegen des Gutachtens wurden ergänzt bzw. neu aufgenommen.
Der Grundschulverbund wird außerhalb von Oberzentren oder Mittelzentren im Sinne von § 5 Abs. 3 des Landesentwicklungsgesetzes ermöglicht und kann aus einem Hauptstandort und mindestens einem Teilstandort bestehen. Die Mindestgröße des Teilstandortes beträgt dabei 40 Schülerinnen und Schüler. Zur Bildung eines Grundschulverbundes ist von der Grundschule ein mit dem Schulträger abgestimmtes pädagogisches und organisatorisches Konzept vorzulegen.
Zugunsten der freien Träger wurde die Erhöhung der Finanzhilfe auf 95 Prozent der Personalkosten und die Erhöhung der Sachkosten auf 20 Prozent sowie für Förderschulen auf 30 Prozent des Personalkostenzuschusses beschlossen. Ferner wurde die Aufnahme einer Regelung eines ‚bewährten Trägers‛ beschlossen, nach der eine vorzeitige Finanzhilfe (vor Ablauf der Dreijahresfrist) ausnahmsweise in den Fällen gewährt werden kann, in denen Einvernehmen mit dem öffentlichen Schulträger besteht und in denen die Anerkennungsvoraussetzungen an einer anderen Schule im Land Sachsen-Anhalt bereits erbracht sind. Diese vorzeitige Finanzhilfe soll im zweiten Jahr 75 Prozent und im dritten Jahr 100 Prozent gemäß § 18a Schulgesetz betragen.
Schließlich ist noch zu erwähnen, dass wir die Schulsozialarbeit als wesentliches Element von Schule im Schulgesetz verankert haben. Damit soll die Bereitschaft des Landes dokumentiert werden, die Schulsozialarbeit auch nach Auslaufen der EU-Förderperiode im Jahre 2020 durch Landesmittel abzusichern.“
Gesundheit und Pflege gehen uns alle an
Zur heutigen Debatte um die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„In einer aktuellen bundesweiten Umfrage benannten 89 Prozent aller Befragten die Themen Gesundheit und Pflege als wichtig oder sehr wichtig. Auch in Sachsen-Anhalt werden verschiedene gesundheits- und pflegepolitische Themen intensiv diskutiert. Angefangen bei dem Personalmangel in medizinischen Berufen, über die Situation an unseren Krankenhäusern bis zu der Frage wie zukünftig flächendeckend die Versorgung mit medizinischen Leistungen sichergestellt werden kann.
Wir verschließen uns deshalb nicht dem Anliegen, eine Enquete-Kommission zum Thema Gesundheitsversorgung im Landtag zu berufen. Jedoch soll vorab im zuständigen Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration eine Verständigung über die Zielstellung und Inhalte dieses Gremiums erfolgen. Dabei wollen wir mit den betroffenen Akteuren, wie den Krankenhäusern, den Krankenkassen, den Ärztevertretungen und den Kommunen, eng zusammenarbeiten. Für die CDU-Fraktion gehört zu einer lebenswerten Heimat selbstverständlich dazu, dass die benötigte medizinische Versorgung gemäß der vorhandenen Bedarfe gesichert wird.“
Herzzentrum Magdeburg auf den Weg gebracht
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Juni die notwendigen Beschlüsse für das Herzzentrum gefasst. Nachdem die Finanzmittel für die dazugehörigen Teilbaumaßnahmen „Erweiterung der zentralen Notaufnahme“ und „Neubau des Hubschrauberlandeplatzes“ vom Ausschuss längst freigegeben wurden und die Baumaßnahmen teilweise bereits abgeschlossen sind, beschloss der Ausschuss in seiner letzten Sitzung die Sicherung und Realisierung des Neubaus des eigentlichen Herzzentrums am vorgesehenen Standort. Somit steht dem Beginn der Abrissarbeiten des Gebäudes, auf dessen Platz das neue Herzzentrum errichtet werden soll, nichts mehr im Wege.
„Die Abrissgenehmigung des denkmalgeschützten Gebäudes ist von der Realisierung des Herzzentrums abhängig. Die Realisierung des Herzzentrums hat bereits mit der Realisierung der Teilbaumaßnahmen begonnen“, so Daniel Szarata, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
„Mit dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses untermauern wir die Fertigstellung des Gesamtprojektes und kommen den denkmalschutzrechtlichen Auflagen nach. Mit dem Abriss kann angefangen werden“, Florian Philipp, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Magdeburger Abgeordneter.
„Das wäre auch notwendig, um die Möglichkeit aufrechtzuerhalten, die Bauarbeiten für das Herzzentrum 2020/2021 abschließen zu können“, ergänzt Guido Heuer, Sprecher für Angelegenheiten des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement der CDU-Landtagsfraktion.