Kinderbetreuung im Land wird weiter verbessert
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Im Ergebnis umfangreicher Verhandlungen innerhalb der Koalition, unter Berücksichtigung zahlreicher Hinweise und Gutachten, liegt jetzt ein Vorschlag zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vor. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es ein tragfähiger Kompromiss zwischen den durchaus unterschiedlichen Vorstellungen der Beteiligten.
Damit werden die Rahmenbedingungen für die Betreuung und Förderung der Jüngsten in den Kindertageseinrichtungen weiter verbessert, z. B. durch die Berücksichtigung von Ausfallzeiten der Erzieher und Erzieherinnen bei der Berechnung des Betreuungsschlüssels. Der Rechtsanspruch für einen Platz von der Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleibt weiter bestehen und ist damit der umfangreichste in ganz Deutschland.
Auch viele Eltern werden über die geplanten Geschwisterregelungen finanziell entlastet werden. Die Rolle der Gemeinden bei der Organisation der Kinderbetreuung wird gestärkt und die finanzielle Nachvollziehbarkeit durch die Konzentration auf die Personalkosten deutlich verbessert. Alle Kinder haben einen täglichen Betreuungsanspruch von 8 Stunden, bei Bedarf, zum Beispiel bei Erwerbstätigkeit der Eltern, wird dieser unbürokratisch auf 10 Stunden erweitert. Auch die Elternvertretungen bekommen weitere Mitbestimmungsrechte.
Im anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir unter anderem darauf achten, dass die Eltern, die Vertreter der Träger von Kindertageseinrichtungen und auch die Kommunen ihre Meinungen und Anregungen zum Gesetz einbringen können.“
Agieren statt reagieren – Polizei modern aufstellen
Im Rahmen der zweiten Beratung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir unser Landespolizeirecht der veränderten Sicherheitslage an und entwickeln es zu einem modernen Gefahrenabwehrgesetz. Wir machen Sachsen-Anhalt dadurch wieder ein Stück sicherer und die Polizei erhält ein neues und modernes Einsatzmittel.
- Meldeauflage: Durch die ausdrückliche Regelung des Instruments der Meldeauflage wird eine bestehende polizeiliche Befugnis konsequenter nutzbar.
- Aufenthaltsanordnung/Kontaktverbot: Das polizeiliche Instrument des Aufenthaltsverbotes zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten wird weiterentwickelt. Die Polizei kann einem potenziellen Terroristen die Kontaktaufnahme mit anderen Personen untersagen. Weiterhin kann sie eine Anordnung treffen, dass sich die Person von einem bestimmten Bereich zu entfernen hat oder ihr untersagen, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten.
- Elektronische Fußfessel: Handlungsstörer können auf richterliche Anordnung hin verpflichtet werden, eine sog. elektronische Fußfessel zur Standortermittlung und Datenübertragung an die Polizei in einem ständig betriebsbereiten Zustand mit sich zu führen.
Mit den Änderungen geben wir unserer Polizei Befugnisse an die Hand. Sie kann agieren statt zu reagieren. Insbesondere das Instrument der Meldeauflage ist ein wirksames Mittel im Zusammenhang mit Hochrisikospielen im Fußball oder mit potenziellen rechten und linken Straftätern im Rahmen von Versammlungslagen. Gewalttäter und Hooligans müssen sich am Spiel- oder Versammlungstag bei der Polizei melden und werden dadurch daran gehindert, Straftaten zu begehen. Mit der elektronischen Fußfessel kann die Polizei den Aufenthaltsort von sog. Gefährdern lückenlos feststellen und Anschläge verhindern. Eine Fahndung nach diesen Gefährdern wird zudem erleichtert.“
Schwerpunkte der CDU-Fraktion spiegeln sich wider
Anlässlich der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2019 erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Der vom Finanzministerium vorgelegte Haushaltsplanentwurf spiegelt nicht nur die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele wider, sondern auch die von der CDU-Fraktion vereinbarten prioritären Schwerpunkte. Dazu gehören u. a.:
- die Erhöhung der Finanzausgleichsmasse für die Kommunen,
- die erhöhte Sicherheit durch mehr Polizeivollzugspersonal,
- eine auskömmliche personelle Ausstattung der Gerichte für eine leistungsfähige und effektive Justiz,
- die verbesserte Unterrichtsversorgung durch das Einstellen von mehr Lehrern und
- die Sicherung des Landesstraßenbaus für eine positive wirtschaftliche Entwicklung des Landes.
Dennoch besteht aus CDU-Sicht Nachbesserungsbedarf. Unklarheiten in den Einzelplänen sollen in den anstehenden Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern geklärt werden.
Aus finanzpolitischer Sicht muss im Sinne der Nachhaltigkeit für alle Projekte und Vorhaben Vorsorge getroffen werden. Das bedeutet auch, dass keine neuen Schulden aufgenommen werden dürfen und bestehende Schulden weiterhin abgebaut werden müssen. Eine gute Finanzpolitik zeichnet sich zudem dadurch aus, die Einnahmen so zu verwenden, dass diese sich an den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen des Landes orientieren. Wir dürfen nicht zu Lasten nachkommender Generationen über unsere Verhältnisse leben.“
CDU-Fraktion verurteilt Vereinnahmungsversuche auf das Schärfste
Zur heutigen Landtagsdebatte um die aktuellen Geschehnisse in Köthen erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Am 8. September 2018 ist es zu einem Todesfall in Köthen gekommen, dem Demonstrationen und Vereinnahmungsversuche folgten. Die CDU-Fraktion möchte an dieser Stelle der Familie und den Hinterbliebenen des Opfers ihr tiefes Mitgefühl aussprechen.
Aufgrund des schnellen und transparenten Handelns unseres Innenministers Holger Stahlknecht, konnte die Lage unter Kontrolle gebracht werden. Die innere Sicherheit steht für uns im Vordergrund, deshalb danken wir den Polizisten für ihren besonnenen Einsatz vor Ort. Durch sie wurde das Recht auf friedliche Demonstration auch unter schwierigen Bedingungen sichergestellt. Hervorzuheben ist aber auch die umsichtige Reaktion der Bürger von Köthen auf den Todesfall und die Signale für Frieden und Toleranz in ihrer Stadt.
Polizei, Staatsanwaltschaft, Rechtsmedizin und Gerichte haben unsere volle Unterstützung und unser Vertrauen bei der Aufklärung des Geschehens. Wir weisen die öffentliche Unterstellung, dass die Strafverfolgungsbehörden sich in ihrer Arbeit politisch beeinflussen lassen, nachdrücklich zurück. Den Versuch, den Tod eines Menschen und die Trauer von Angehörigen für rassistische Propaganda zu missbrauchen, verurteilt die CDU-Fraktion aufs Schärfste. Fakt ist auch, wer aufruft, gegen den Staat und gegen die Demokratie zu agieren, muss hart bestraft werden.
Die Vorgänge in Köthen und Chemnitz zeigen, dass in Zeiten aufgeheizter Stimmungen, überall Situationen entstehen können, die von Extremisten für ihre Zwecke missbraucht werden.“
Thomas: Fehler der UMTS-Versteigerungen dürfen sich bei 5G nicht wiederholen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, versteht die geringe Netzabdeckung bei UMTS-Netzen im Land als Warnung an die Politik. Die seinerzeitige Versteigerung der Lizenzen habe sich an der miserablen Kassenlage von rot-grün orientiert, nicht aber an wettbewerblichen und versorgungstechnischen Grundsätzen. Dies habe zur Netzabschottung geführt, da die Lizenznehmer zunächst die enormen Kosten erwirtschaften mussten. Für die CDU-Fraktion gehöre schneller Festnetz- und Mobilfunkempfang jedoch zur Daseinsvorsorge. Zwei Wochen nach dem Start des Projekts „Funklochfinder“ sind bereits 20.000 Meldungen eingegangen. Dies verdeutlicht die bestehenden Probleme, insbesondere beim Mobilfunkempfang.
„Die Fehler der UMTS-Versteigerungen dürfen sich bei der Versteigerung der 5G-Netze nicht wiederholen. Deren flächendeckende Verfügbarkeit sei für den Wirtschaftsstandort Deutschland existenziell, da der Mobilfunkstandard Grundlage für viele künftige Technologien, wie das autonome Fahren, ist. Bekommen wir das genauso schlecht hin wie bei UMTS, wird Deutschland technologisch abgehängt“, so Thomas abschließend.
Zimmer: Tourismus ist stetiger Wachstumstreiber
Der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Lars-Jörn Zimmer, hat die Entwicklung der Übernachtungszahlen als „positiven Befund“ für die touristische Entwicklung des Landes bewertet. Dennoch ist festzustellen, dass der Städtetourismus und die Reformationsstätten aus unterschiedlichen Gründen nicht den Schwung aus 2017 in das Jahr 2018 mitnehmen konnten. Für viele Touristen sei es im Sommer zu heiß für einen Stadtbummel gewesen und das plötzliche Ende des Reformationsjahres 2017 am 31. Oktober war offenbar missverständlich. Selbstverständlich stehen die Reformationsstätten, Museen und Ausstellungen auch weiterhin allen Besuchern offen.
„Dringender Handlungsbedarf besteht in Richtung Bauhaus. Dieses Projekt muss so nachhaltig angelegt werden, dass es auch über die Zeit des Jubiläums hinaus sinnvoll weitervermarktet werden kann“, so Zimmer.
Entgegen der Erwartungen, habe sich der Tourismus nach dem Auslaufen des Reformationsjubiläums im gesamten Land als weiterhin wachstumsstark erwiesen. Der Tourismus Sachsen-Anhalts sei besonders in strukturschwachen Regionen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Mittlerweile würden über 16.000 Beschäftigte direkt vom Tourismus leben.
Thomas: 10.000 gemeldete Funklöcher und über 100.000 Zugriffe auf die interaktive Karte
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, dankt allen fleißigen Funklochfinderinnen und Funklochfindern und bittet darum, weiterhin Funklöcher zu melden. Sie würden mit ihrem Einsatz dafür sorgen, dass Sachsen-Anhalts tatsächliche Empfangssituation beim Mobilfunk erstmalig öffentlich und flächendeckend dokumentiert werde.
„Wir sind von der Resonanz überwältigt, auch wenn das Ergebnis leider ernüchternd ist. Die Melde- und Zugriffszahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf, besonders beim UMTS-Netz in Sachsen-Anhalt“, so Thomas.
Dieser betont, dass jede Meldung helfe, die Mobilfunkanbieter stärker in die Pflicht zu nehmen mit dem Ziel, endlich für eine vollständige Flächenabdeckung zu sorgen. Wer hierzulande kein schnelles Internet habe, werde vielfach auch noch mit schlechten Mobilfunkverbindungen bestraft. Dies sei in einem der führenden Industrieländer der Welt nicht besonders fortschrittlich.
Die CDU-Landtagsfraktion startete am 12. September die kostenfreie Funklochfinder-App. Diese ermöglicht allen Nutzern, aufgespürte Funklöcher in Sachsen-Anhalt zu melden. Die Aktion soll insgesamt auf ein Jahr begrenzt werden. Danach werde man mit den Mobilfunkbetreibern an einer Verbesserung der Netzabdeckung arbeiten.
Steife Verordnung flexibler gestalten!
In der heutigen Sitzung des Landtagsausschusses für Umwelt und Energie wurde der aktuelle Entwurf der Natura 2000-Landesverordnung intensiv erörtert. Dazu erklären der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Detlef Radke, und der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bernhard Daldrup:
„Während der heutigen Diskussion zur Natura 2000-Landesverordnung hat die CDU-Fraktion der Landesregierung konstruktive Vorschläge unterbreitet, um die steife Verordnung flexibler zu gestalten und deren Akzeptanz zu erhöhen.
Der zeitweilige Ausschluss der Menschen aus sensiblen Bereichen, wie z. B. bestimmte Uferbereiche der Elbe, ist einer der Hauptstreitpunkte. Eine flexiblere Regelung, die eine jährliche Überprüfung des Grades des Schutzstatus vorsieht, könnte dabei Abhilfe schaffen. Hierfür müssen regionale und örtliche Verbände in die jährlichen Bewertungsrunden einbezogen werden. Nur diese können sich in kürzester Zeit eine Übersicht über die sensiblen Bereiche machen und im jährlichen Vergleich bewerten.
Weiter müssen Eigentümer von Flächen, die in Natura 2000-Gebiet liegen, Natura 2000-Ausgleichszahlungen erhalten. Eine Berufung auf die im Grundgesetz verankerte Beschränkung von Eigentum ist nicht zielführend, um das Verständnis der Betroffenen für Natura 2000 zu wecken.“
Die CDU-Fraktion fordert diskriminierungsfreie Glasfaseranschlüsse für alle Schulen bis Ende 2020!
Bereits im August wurde nach dem 2. Digitalisierungskabinett der Landesregierung angekündigt, alle Schulen in Sachsen-Anhalt bis Ende 2020 mit Glasfaseranschlüssen an das Internet anzuschließen. Die Landesregierung versäumt es jedoch, dieses Ziel im aktuellen Haushaltsentwurf zu untersetzen. Der vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung gewählte Ansatz belastet die Kommunen und wird zu einem „digitalen Flickenteppich“ bei der Breitbandversorgung der Schulen in Bezug auf Übertragungsraten und laufende Entgeltkosten führen. Von diskriminierungsfreien Internetzugängen für alle Schulen und somit für gleiche Bildungschancen bei der Digitalen Bildung kann nicht die Rede sein. Auch das zeitliche Ziel ist bereits in Gefahr.
Die CDU-Fraktion fordert gleiche Bildungschancen im digitalen Zeitalter für alle Schülerinnen und Schüler in unserem Bundesland! Dazu bedarf es einer flächendeckenden Versorgung aller Schulstandorte mit NGA-Anschlüssen (Next Generation Access) im Gigabit Bereich bei gleichzeitig moderaten Entgeltbeiträgen für die Schulträger. Das lässt sich nur mit einem einheitlichen Ansatz realisieren. Deswegen und zur Erreichung des Ziels 2020, muss diese Aufgabe in die Gesamtstrategie des Landes im Rahmen des ITN-XT integriert werden. Der hierfür benötigte Finanzbedarf von ca. 23,7 Millionen Euro muss in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 durch das zuständige Ministerium für Digitalisierung abgebildet werden. Dafür wird sich die CDU-Fraktion einsetzen.
Angela Gorr, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion: „Die Ziele der Digitalen Bildung sind neben einem höheren Lernerfolg der eigenverantwortliche, selbstbestimmte und souveräne Umgang mit digitalen Medien. Hierzu bedarf es schnellstmöglich leistungsfähiger NGA-Anschlüssen für alle Schulen unabhängig vom Standort!“
Ulrich Thomas, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Das zuständige Ministerium für Digitalisierung setzt bisher auf das Prinzip Hoffnung. Es besteht jetzt die Möglichkeit aufzuholen. Die digitalen Kompetenzen unserer Kinder sind der Schlüssel für zukünftiges wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand. Deshalb müssen unsere Schulen für das digitale Zeitalter jetzt aufgerüstet werden!“
Guido Heuer, Sprecher für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU- Landtagsfraktion: „Es darf keine Zweiklassengesellschaft bei der Digitalen Bildung zwischen dem ländlichen Raum und den großen Städten in Sachsen-Anhalt geben. Einen ‚digitalen Flickenteppich‛ bei der Breitbandversorgung unserer Schulen müssen wir verhindern. Deswegen müssen unsere Schulen im Rahmen von ITN-XT mit NGA-Anschlüssen angebunden werden!“
Florian Philipp, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Der zukünftige Erfolg akademischer Ausbildungen und der Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung in unserem Bundesland hängen zunehmend von den digitalen Kompetenzen der nächsten Generation ab. Diese Kompetenzen müssen bereits während der Schulausbildung vermittelt werden. Ohne leistungsfähige NGA-Anschlüsse für unsere Schulen wird Sachsen-Anhalt wieder hinterherhängen!“
Hintergrund:
Am 22. August wurde durch das 2. Digitalisierungskabinett in Form einer Pressemitteilung angekündigt, alle Schulen des Landes mit zukunftsfähigen Glasfaseranschlüssen an das Internet bis Ende 2020 anzubinden. Eine für diesen Zweck beauftragte Machbarkeitsstudie ergab, dass der Glasfaseranschluss aller Schulen in Sachsen-Anhalt ca. 23,7 Millionen Euro kostet. Des Weiteren zeigt die Studie den desaströsen Stand der Breitbandversorgung unserer Schulen. Nur ca. 5 Prozent (36 Schulen) der 896 untersuchten Schulen verfügen derzeit über einen Glasfaseranschluss. Im aktuellen Haushaltsentwurf existiert keine ausreichende Hinterlegung.
Kinderbetreuung wird auf verlässliche Basis gestellt!
Zur Vorlage der Änderungen zum Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Der vorliegende Gesetzesentwurf ist das Ergebnis eines gemeinsamen Ringens der Koalitionspartner, die durchaus mit unterschiedlichen Ansätzen in die Verhandlung gegangenen sind. Aus Sicht der CDU-Fraktion handelt es sich um einen tragfähigen Kompromiss, der die Kinderbetreuung in unserem Land auf eine neue gesetzliche Grundlage stellt. Diese Grundlage kann sich im Ländervergleich sehen lassen! Kein anderes Bundesland hat einen umfangreicheren Betreuungsanspruch vom Tag der Geburt bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr. Auch die Betreuungsquoten liegen, gerade bei den unter dreijährigen Kindern, deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Bei dem jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir natürlich die beteiligten Partner, wie die Träger der Kindertageseinrichtungen, die Kommunen aber auch die Eltern aktiv einbinden. Festzuhalten ist, die Finanzierung ist nachvollziehbar, die Rolle der Gemeinden wird gestärkt und mit einem 8-stündigen Anspruch für alle Kinder wird auch dem Bildungsanspruch Rechnung getragen.
Alle, die mehr Betreuungszeit für ihre Kinder, zum Beispiel wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium brauchen, sollen diese unkompliziert auch für bis zu 10 Stunden täglich erhalten. Erste Schritte zur Verbesserung der Qualität durch die Änderung der Betreuungsschlüssel, zur finanziellen Entlastung der Eltern sowie zur Stärkung der Mitwirkung der Eltern sind ebenfalls Teil der geplanten Änderungen.“