Befürchtungen Österreichs ernst nehmen
Wie aus Berichterstattungen verschiedener Medien zu entnehmen ist, zieht sich Österreich aus dem geplanten globalen Migrationspakt der Vereinten Nationen zurück. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer sowie bundes- und europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz hat angekündigt, dass sich sein Land aus dem UN-Migrationspakt zurückziehen wird. Für Österreich stellt der Pakt eine Vermischung von Migration und Asyl dar, das Land sieht zudem eine Gefahr vor dem Verlust seiner Souveränität.
Zu den Auswirkungen dieses Paktes auf Deutschland und natürlich auch Sachsen-Anhalt befragte ich unsere Landesregierung im Namen der CDU-Fraktion bereits vor einer Woche während der Fragestunde im Landtag. Staatsminister Robra führte aus, dass dieser Pakt einen appellierenden Charakter habe aber aus Erklärungen auch oftmals verbindliche Regelungen entstünden. Aus diesem Grund dürfe man auch nicht vernachlässigen, was dort passiere. Da weder der Deutsche Bundestag noch der Deutsche Bundesrat mit dieser Thematik beschäftigt waren, konnte Sachsen-Anhalt auch keine Stellungnahme dazu abgeben.
Nun stellt sich für die CDU-Fraktion die Frage, ob dieser Migrationspakt nicht doch einer eingehenderen Prüfung bedarf. Der Rückzug einiger Länder und weitere Ankündigungen anderer Länder, nicht zu unterzeichnen, werfen Fragen auf. Der Pakt enthält Formulierungen, die u. a. 87 Verpflichtungen gegenüber Migranten mit sich bringen und wieder viele Erwartungen wecken könnten. Gewährleistet werden soll Migranten u. a. der ‚sichere Zugang zu Grundleistungen‛, ‚ungeachtet ihres Migrationsstatus‛. Die Unterzeichner sollen z. B. ‚Aufklärungskampagnen fördern‛, die ‚die öffentliche Wahrnehmung des positiven Beitrags einer sicheren, geordneten und regulären Migration‛ darlegen.
Fakt ist auch, dass Migration nicht nur positive Effekte mit sich bringt. Die Flüchtlingskrise 2015 hat dies deutlich gezeigt. Zuwanderung muss gesteuert werden bspw. durch ein Einwanderungsgesetz, welches wir schon länger fordern. Im Zuge der Diskussion um den Migrationspakt muss unsere Landesregierung in Berlin tätig werden und auf eine öffentliche Debatte drängen, die die aufgeworfenen Fragen klären soll. Die Befassung des Bundestages wäre in diesem Zusammenhang wünschenswert, da die Befürchtungen Österreichs ernst genommen werden müssen!“
Der Landesforst braucht jetzt dringend Hilfe, denn er ist in guten Jahren eine sicherere Einnahmequelle!
Zur heutigen Presseberichterstattung bezüglich einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Landesforstes erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, sowie das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtages, Bernhard Daldrup:
„Seitdem die Schäden im Wald durch das Orkantief ‚Friederike‛ sichtbar und abschätzbar wurden, fordert die CDU-Fraktion eine schnelle Beräumung der Wälder, um Schädlingsbefall zu verhindern. Die schleppende Umsetzung der Beräumung des Waldes und die fehlende Errichtung von ausreichend zusätzlichen Nasslagern in Zusammenhang mit dem trockenen und warmen Sommer, führten zu idealen Lebens- und Vermehrungsbedingungen für den Borkenkäfer. Davor hat die CDU-Fraktion immer gewarnt.
Dass es jetzt zu dieser Situation gekommen ist, war absehbar. Erste realistische Schätzungen aus den Fachgremien von Bund und Ländern ergeben eine Schadenssumme von über 300 Millionen Euro für alle Ereignisse des letzten Jahres für Sachsen-Anhalt. Daraus ergibt sich für das Land Sachsen-Anhalt ein erheblicher Handlungsbedarf. Um die Wirtschaftskraft und die Funktion des Waldes als CO2-Senke wiederherzustellen, bedarf es beispielhaft folgender Maßnahmen:
- Erhöhung der finanziellen Mittel im kommenden Haushalt zur Unterstützung der Forstwirtschaft.
- Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Forstpersonals durch eine Aufstockung auf 662 Vollzeitäquivalente (VZÄ), wie im Doppelhaushalt 2017/2018 von der Koalition beschlossen, aber bis dato noch nicht umgesetzt wurde.
- Entlastung der Waldbesitzer von den Beiträgen für die Unterhaltungsverbände.
Die CDU-Fraktion stellt sich hinter den Beschluss des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12. September 2018, in dem umfangreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung der stabilen Forststrukturen benannt sind. Dazu ist auf unsere Initiative hin eine Anhörung im Ausschuss für den 15. November geplant. Auch die Zahlungsunfähigkeit des Landesforstes muss dort erörtert werden. Klar ist, die Landesregierung ist aufgefordert mit finanziellen Mitteln auszuhelfen, denn der Landesforst ist in guten Jahren eine sichere Einnahmequelle.“
CDU-Fraktion fordert Aufklärung und Versachlichung
Zur heutigen Konstituierung des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zu Derivatgeschäften von Abwasserzweckverbänden erklärt der Obmann der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Bommersbach:
„Nach der Begrüßung und Eröffnung durch die Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch ist die Sitzungsleitung an die Vorsitzende des Ausschusses Frau Prof. Dr. Eisenreich übergeben worden. Im weiteren Verlauf der heutigen Beratung sind die formalen Abläufe hinsichtlich der zu untersuchenden Gegenstände und des weiteren zeitlichen Ablaufs der Arbeit des 17. PUAs erörtert worden.
Durch die AfD-Fraktion wurden heute mehrere Beweisanträge in dem PUA gestellt. Diese Beweisanträge sind aus Sicht der CDU-Fraktion wenig sinnhaft und könnten gegebenenfalls die Aufarbeitung durch den Landesrechnungshof (LRH) verzögern. Der Präsident des Landesrechnungshofs, Kay Barthel, soll mit Zustimmung der CDU-Ausschussmitglieder als Sachverständiger hierzu Auskunft geben.
Die Mitglieder des Ausschusses der CDU-Fraktion bekräftigten nochmals ihren Standpunkt, dass durch die Tätigkeit des Ausschusses auf keinen Fall die Prüftätigkeit des Landesrechnungshofs beeinträchtigt oder gestört werden darf. Auf Grund des Minderheitenvotums, dem die AfD durch die Anzahl ihrer Ausschussmitglieder im 17. PUA entspricht, hat sie das Recht, alleine als Fraktion Beweisanträge zu stellen und Aktenvorlagen zu verlangen.
Wir hoffen, dass im weiteren Verfahren Aufhellung in Sachen Derivatgeschäfte zum Wohle unserer Bürger und Beitragszahler erfolgt. Als CDU-Fraktion erwarten wir, dass der Untersuchungsausschuss zur Versachlichung der Diskussion beitragen kann. Die nächste Sitzung wird am 30. Januar 2019 stattfinden.“
Weitere Maßnahmen zur Absicherung der Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 beschlossen
In der heutigen Sitzung des Landtages wurden weitere Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im laufenden Schuljahr mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Dazu gibt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, folgende Erklärung ab:
„Wir begrüßen es, dass das Ministerium für Bildung gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen weitere Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung einleiten wird, die noch im laufenden Schuljahr 2018/2019 wirksam werden sollen. Dazu zählen u. a.
- vermehrt regionalisierte Ausschreibungen für Lehrkräfte zwischen den regulären landesweiten Ausschreibungsterminen,
- verstärkte Anstrengungen, um Lehrkräfte in Teilzeit zum Wechsel in Vollzeit zu bewegen,
- die zügige Rekrutierung der im Haushalt 2019 um 300 VZÄ aufgestockten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
- die effektivere Nutzung des Arbeitsvermögens der Lehrkräfte durch zu prüfende Angebote einer Vergütung der geleisteten Mehrarbeit anstelle von Dienstbefreiung.
Alle diese Maßnahmen finden meine ungeteilte Zustimmung. Wenn es uns auch noch gelingt, bis zum Ende des Jahres die angestrebten 1000 Neueinstellungen für dieses Jahr zu realisieren, dann bin ich sicher, werden wir den Herausforderungen der Zukunft wesentlich besser gerecht werden können. Allerdings – auch in der Zukunft werden die Herausforderungen nicht kleiner.“
Amazon-Ansiedlung zeigt die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, begrüßt eine in der heutigen Presseberichterstattung angekündigte mögliche Amazon-Ansiedlung in der Börde. Das Interesse von Amazon zeige, dass Sachsen-Anhalt wegen seiner zentralen Lage zunehmend in den Fokus der Logistikbranche rücke.
„Wir hoffen sehr auf die Ansiedlung, weil sie nicht nur neue Arbeitsplätze schafft, sondern weitere Investitionen erwarten lässt. Amazon ist ein global agierendes Unternehmen, das nicht nur von den weltweiten Mitbewerbern beobachtet wird. Die Errichtung eines Logistikzentrums wird Sachsen-Anhalt automatisch in den Fokus weiterer Investitionen rücken“, so Thomas.
Dieser würdigt die Bemühungen der Landesregierung bei der Entwicklung und beim Ausbau der Infrastruktur. Gleichzeitig warnt er die Gewerkschaften vor einer diffusen Niedriglohndiskussion. Amazon sei kein Billigheimer und könne überall in Europa Logistikzentren errichten. Auch in Ländern, die keine Mindestlöhne bezahlen würden. „Stattdessen überlegt man, einen Standort im ‚Herzen‘ Europas mit hohen Löhnen, hohen Standards und einer erstklassigen Infrastruktur zu erschließen“, so Thomas abschließend.
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Zur heutigen Landtagsdebatte zur Streichung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB), erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar, so steht es in unserem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1993 festgestellt, dass dies auch für ungeborenes menschliches Leben gilt. Dies legt dem Staat sowohl den Schutz der Würde der werdenden Mutter, als auch den Schutz des ungeborenen Kindes auf.
Die Diskussionen um die Abschaffung des § 219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, sind von vielfältigem Für und Wider geprägt. Einerseits muss alles dafür getan werden, dass keine ethische Verschiebung des Rechtsempfindens eintritt. Alle Beteiligten müssen sich vor Augen führen, dass ein Schwangerschaftsabbruch eine Entscheidung über den Fortbestand von menschlichem Leben ist. Gleichwohl steht außer Frage, dass Frauen in einer ausweglosen Situation geholfen werden muss.
Die Debatte muss unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Abschaffung des § 219a StGB ausspricht, geführt werden. Allein deshalb, um Gesellschaft und Politik weiter zu diesem wichtigen Thema zu sensibilisieren. Uns Menschen, kann weder die Notlage ungewollt schwangerer Frauen, noch die Tötung ungeborenen Lebens kalt lassen.
Die CDU-Fraktion wird sich im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung für eine Anhörung aussprechen.“
Pakt für den Rechtsstaat zügig umsetzen
Zur heutigen Landtagsdebatte „Pakt für den Rechtsstaat – Worten müssen Taten folgen“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die CDU-Fraktion hat sich die Innere Sicherheit auf die Fahnen geschrieben. Wir setzen uns für die dauerhafte Erhöhung der Personalstärke bei der Landespolizei ein, machen uns für die Auflösung des Beförderungsstaus stark und ordnen die Organisationsstruktur der Landespolizei neu, um sie an die bestehenden und künftigen Anforderungen besser anzupassen. Doch all das ist am Ende wirkungslos, wenn dem keine personell stark aufgestellte Justiz gegenübersteht.
Schon heute fehlen bundesweit mindestens 2.000 Richter und Staatsanwälte. Daher begrüßen wir die Vereinbarung zum Pakt für den Rechtsstaat im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene. Bestandteil des Paktes ist es u. a., 2.000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes zu schaffen sowie entsprechendes Folgepersonal einzustellen.
Letztendlich wird es jedoch nicht nur eine Frage der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Einstellung von mehr Richtern und Staatsanwälten sein. Die Schwierigkeit besteht darin, auch geeignetes Personal zu finden. Dabei stehen wir in direktem Wettbewerb mit den anderen Bundesländern, die zum Teil geringere Anforderungen haben oder für die Bewerber anderweitig attraktiver sind.
Wie wir die Attraktivität des Justizdienstes in Sachsen-Anhalt dauerhaft erhöhen können, was Nachwuchsjuristen erwarten und was andere Bundesländer im Vergleich zu uns bieten, wollen wir uns zum Thema machen. Denn die CDU-Fraktion möchte, dass der deutsche Rechtsstaat ein Erfolgsmodell bleibt. Das ist heute wichtiger denn je.“
Gesetzentwurf regelt wichtige Finanzierung für den ÖPNV
Der Landtag hat heute in einer ersten Lesung eine Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr behandelt. Mit dieser Änderung wird eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt. Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die CDU-Fraktion hat sich immer der umfassenden Mobilität der Menschen durch ein hochwertiges, qualitatives Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verschrieben. Vor diesem Hintergrund ist dieses Gesetz ein essenzieller Schritt für die weitere angemessene Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs in unserem Bundesland.“
Hintergrund:
Ab 2020 sollen laut Gesetzesänderung 31 Millionen Euro zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs aus Landesmitteln des allgemeinen Finanzvermögens und nicht mehr aus dem Haushalt des Verkehrsministeriums finanziert werden. Des Weiteren wird mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf eine Regelung eingeführt, die bis zu 20 Millionen Euro jährlich als Zuwendungen für Investitionen in den straßengebundenen ÖPNV vorsieht. Diese Änderung stellt eine Anschlusslösung für die Ende 2019 auslaufenden Entflechtungsmittel des Bundes dar.
Mehr Unterstützung und Verbesserung im Sozialbereich
Der Landtag befasst sich heute in erster Beratung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Blinden- und Gehörlosengeldes sowie weiterer tariflicher Anpassungen. Dazu erklärt Tobias Krull, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Mit der Erhöhung des Blindengeldes um 40 Euro auf 360 Euro monatlich, kommen wir einer langjährigen Forderung der Betroffenen und ihrer Verbände nach. Wir sind froh, gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern die notwendige Gesetzesänderung jetzt auf den Weg gebracht zu haben.
Mit dieser Sozialleistung werden die Blinden bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt. Damit soll der Mehraufwand, der sich für die Betroffenen durch ihre Erkrankung ergeben, ein Stück weit ausgeglichen werden. Es geht dabei um soziale Teilhabe und die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern.
Im Rahmen des Gesetzespakets sollen auch zusätzliche Finanzmittel für die sozialen Beratungsstellen und die Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen bereitgestellt werden.“
Die Zukunft der Pflege gehört in den Fokus
Zur heutigen Landtagsdebatte um das Thema Pflege erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich Pflege auf den Weg gebracht bzw. bereitet diese vor. Dazu gehört unter anderem das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sowie Pflegepersonaluntergrenzen in pflegeintensiven Krankenhausbereichen ab dem 01.01.2019.
Wir begrüßen als CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich, dass der Pflegebereich so in den Fokus der politischen Arbeit genommen wird. Aber zwei Aspekte sind auf jeden Fall mit zu betrachten. Eine Stärkung der Pflege in den Krankenhäusern darf nicht zu Lasten der Personalausstattung in den stationären Pflegeeinrichtungen und bei den ambulanten Pflegediensten gehen. Das würde das Problem des Fachkräftemangels in diesem Bereich nur verschieben, ohne es zu lösen. Deshalb müssen zweitens verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um das Berufsfeld für potenzielle Berufseinsteiger attraktiv zu gestalten und die Rahmenbedingungen für das Pflegepersonal im allgemeinen zu verbessern. Darüber hinaus muss die dauerhafte Finanzierung all dieser Maßnahmen gesichert sein.“