Zimmer: Echte Ursachenbekämpfung statt Kosmetik
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Lars-Jörn Zimmer, fordert eine rasche Lösung für den Gestank in und um Teutschenthal. Die aktuelle Situation sei für die Bewohner der Orte inakzeptabel und gesundheitsschädigend. Das normale und gesellschaftliche Leben sei dort nur noch mit Einschränkungen möglich. Das Unternehmen GTS müsse seine Verantwortung für die Region wahrnehmen. Solange die Ursache für die Ausgasungen nicht zweifelsfrei lokalisiert sei, dürften Stoffe nicht mehr in der Grube eingelagert werden.
„Eine kurzfristige Neutralisation der Gerüche beseitigt nicht die Ursache“, so Zimmer. Dieser fordert auch die zuständigen Behörden auf, aktiv zu werden. Wenn seit zwanzig Jahren eingelagert werde und es plötzlich zu Ausgasungen komme, dann habe dies eine konkrete Ursache. Diese Ursache bekämpfe man aber nicht damit, indem man weiterhin so tue, als gebe es keine Probleme. „Die Leute in Teutschenthal haben ein Recht auf saubere Luft“, so Zimmer abschließend.
UN-Migrationspakt bedarf weiterer Prüfung
Der Landtag hat heute zum UN-Migrationspakt debattiert. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer sowie bundes- und europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Nach Auffassung der CDU-Fraktion bedarf dieser geplante Migrationspakt einer eingehenden parlamentarischen Prüfung, denn Bundestag und Bundesrat waren bisher nicht beteiligt. Der Rückzug einiger Länder und weitere Ankündigungen anderer Länder, nicht zu unterzeichnen, werfen Fragen auf. Fraglich ist unter anderem, wie unter diesen Voraussetzungen eine internationale Zusammenarbeit funktionieren soll.
Fakt ist auch, dass Migration nicht nur positive Effekte mit sich bringt. Die Flüchtlingskrise 2015 hat dies deutlich gezeigt. Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, dass ein so sensibles Thema lange Zeit unter dem Radar der Öffentlichkeit geblieben ist. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass aus derartigen internationalen Erklärungen durchaus verbindliche Regelungen entstehen können. Aus diesem Grund ist eine Befassung parlamentarischer Gremien und eine bessere Kommunikation notwendig.“
Hintergrund:
In seinem Kern formuliert das Dokument 23 Ziele, an denen sich eine „sichere, geordnete und reguläre Migration“ orientieren soll. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen wollen den Global Compact for Migration im Dezember 2018 in Marokko unterzeichnen.
Begleitetes Fahren mit 16 – Mehr Verkehrssicherheit, weniger Unfälle, mehr Kompetenzen im Straßenverkehr für Fahranfänger
Der Landtag hat sich heute auf Initiative der CDU-Fraktion für einen Modellversuch zum Begleiteten Fahren mit 16 ausgesprochen. Im entsprechenden Antrag wird die Landesregierung gebeten, sich für einen Modellversuch gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einzusetzen und die gemeinsamen Bemühungen der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Gleichzeitig soll die Landesregierung über die Landesvertretung in Brüssel für eine Zustimmung des Europäischen Parlaments zu einer Anpassung der Führerscheinrichtlinie werben. Ein gleichzeitiger Erwerb eines Mopedführerscheins ist damit allerdings nicht verbunden.
Dazu äußert sich Hardy Peter Güssau, Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Mit dieser Initiative verfolgen wir drei Ziele: mehr Verkehrssicherheit, weniger Unfälle, mehr Kompetenzen im Straßenverkehr für Fahranfänger. Die dauerhafte bundesweite Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 zum 1. Januar 2011 hat zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere in der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen geführt. So hat sich das Unfallrisiko von Fahranfängern bundesweit um rund 20 Prozent verringert. Wir sind überzeugt, dass diesbezüglich noch mehr möglich ist.“
Frank Scheurell, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Wenn ein 16-jähriger Azubi bereits einen tonnenschweren Traktor von A nach B fahren darf, können wir ihm wohl auch das Autofahren zutrauen. Wenn das zu mehr Verkehrssicherheit beiträgt, sollte zumindest darüber nachgedacht werden.“
Hintergrund:
Für eine Ausweitung auf das Begleitete Fahren mit 16 ist eine Änderung der EU-Gesetzgebung zwingend erforderlich. Derzeit ist europaweit das Mindestalter auf 17 Jahre festgelegt und in der Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG geregelt. Demnach ist ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer, Landes- und Bundesebene notwendig.
Qualität und Finanzierung der Kinderbetreuung werden weiter verbessert
Zur heutigen Beschlussfassung zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Am Ende eines langen Prozesses wurden heute Änderungen des Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Gegenüber dem Entwurf der Landesregierung, der im September eingebracht wurde, gab es einige Änderungen. So wurden die Rechte der Elternvertretungen, zum Beispiel bei der Auswahl der Essenanbieter, weiter ausgebaut. Bezüglich der Regelungen zum Betreuungsumfang, zum Beispiel im Hortbereich, wurden Klarstellungen vorgenommen, um die Bedenken der Träger der entsprechenden Einrichtungen aufzunehmen.
Wir haben klargestellt, dass Kindertagespflege ein gleichberechtigtes Betreuungsangebot darstellt. Auch die Rolle der Gemeinden wurde weiter gestärkt. Geblieben sind die Verbesserung der Geschwisterregelungen zur Beitragsfreiheit, eine bessere Nachvollziehbarkeit der finanziellen Beteiligung des Landes an den Kosten der Kinderbetreuung sowie die Berücksichtigung von Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub, Fortbildung) bei der Berechnung des Betreuungsschlüssels.
Wir sind uns bewusst, dass nicht alle während des Prozesses formulierten Wünsche und Erwartungen erfüllt wurden, auch nicht unsere eigenen. Es handelt sich aber um einen tragfähigen Kompromiss. Die derzeit teilweise bestehenden Unsicherheiten können bis zum vollständigen In-Kraft-Treten aller Regelungen zum neuen Kindergartenjahr am 01.08.2019 aus unserer Sicht beseitigt werden.“
Thomas: Heimat ist mehr als ein Fahnenmast vor einer Schule
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat im Rahmen der Landtagsdebatte um den identitätsstiftenden Umgang mit deutschen Fahnen eine intensivere Wissensvermittlung über die Geschichte Deutschlands und seine zentralen Symbole gefordert.
Ein Meer von Hissflaggen und Fahnenapellen an Schulen habe es in diesem Teil Deutschlands schon einmal gegeben. Der Erfolg derartig verordneter Staatshuldigung sei überschaubar gewesen.
„Sachsen-Anhalts Schulen sind keine Asservatenkammern, sondern Orte des Lernens und der Wissensvermittlung. Wenn man eine Flagge hochzieht, dann sollte man vorher erklären warum, weshalb und wieso man dies tut. Heimat ist mehr als ein Fahnenmast vor einer Schule“, betont Thomas.
CDU-Fraktion lehnt Aufhebung des Ordnungswidrigkeiten-Paragraphen im Schulgesetz ab
Die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt lehnt die Streichung des Ordnungswidrigkeiten-Paragraphen 84 im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Nachdruck ab. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin Angela Gorr:
„Wir halten Sanktionsmaßnahmen im Falle von Verstößen gegen schulgesetzliche Normen strikt für nötig.
Die Fälle, in denen es tatsächlich bis zum Schularrest kommt, sind in ihrer Zahl verschwindend gering. Diese liegt deutlich unter 1 Prozent bezogen auf die Gesamtschülerzahl im Land. Die Opposition in Gestalt der LINKEN instrumentalisiert hier einen Einzelfall wie den jüngsten, tragischen Vorfall in Halle.
Es ist bei diesem Fall zu hinterfragen: Über ein Jahr haben die zuständigen vorgeschalteten Behörden in Halle offensichtlich versagt. Wie ist es dazu gekommen? Diese Frage muss noch geklärt werden.
Uns als CDU-Fraktion geht es im § 84 um eine allgemeine, für jedermann geltende, stufenweise Sanktionierung von Fehlverhalten, die Schüler wie auch Eltern gleichermaßen erreicht und in die Pflicht nimmt.“
Worte verantwortungsbewusster wählen
Zur heutigen Aktuellen Debatte „Politische Kultur in Sachsen-Anhalt“ erklärt Siegfried Borgwardt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Uns Menschen zeichnet Individualität und Diversität aus, dazu zählen auch unterschiedliche politische Meinungen. Alles andere ist für Demokraten eine Schreckensvorstellung, denn eine solche Gesellschaft wäre totalitär. Demokratie braucht Debatte. Nie zuvor wurde so viel diskutiert wie heute. Die sozialen Medien ermöglichen dies, bergen aber gleichzeitig Gefahren.
Auch im Landtag ist der Ton rauer geworden, die Anschuldigungen schärfer und zu Weilen auch von extremistischen Tendenzen geprägt. Aber Angst um Leib und Leben braucht im Landtag keiner zu haben.
Der Kompromiss ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie. Ein Beispiel dafür ist die schwierige Konstellation der Kenia-Koalition in Sachsen-Anhalt. Trotz unterschiedlicher Ansichten und Überzeugungen arbeiten wir zusammen für unser Land und finden tagtäglich gemeinsam Lösungen, die für alle drei Koalitionspartner tragfähig sind.
Wir als CDU sind die Partei der Mitte, die das Haus der Demokratie zusammenhält. Wir lehnen daher jede Form von Extremismus ab – sei es von links, von rechts oder auch religiös motiviert. Sollten die äußeren Fliehkräfte jedoch zu stark werden, gelingt es uns nicht mehr, das Haus und damit auch die Demokratie zu stabilisieren. Deswegen wiederhole ich mich an dieser Stelle auch sehr gern, was meine Fraktion in der uns so häufig nachgesagten Zusammenarbeit mit der AfD zu Beginn der Legislatur beschlossen hat: Abgrenzen aber nicht ausgrenzen. Das heißt, wir setzen uns mit ihren Argumenten auseinander, prüfen und lehnen sie aber nicht per se ab.
Am Ende ist unser aller Ziel, so unterschiedlich wir auch sind, für Sachsen-Anhalt das Bestmögliche zu erreichen. Überlegen wir uns verantwortungsbewusster die gewählten Worte und ermöglichen den politischen Kompromiss, der bringt uns weiter und stärkt die Demokratie.“
CDU fordert Grundsatzdebatte über Kohleausstieg und Plan B von der Kohlekommission
Die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt fordert von der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, kurz Kohlekommission, eine Grundsatzdebatte über die Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland. „Aktuell redet man viel über den Strukturwandel in den Braunkohleregionen, aber zu wenig darüber, ob wir ab dem Jahre 2035 überhaupt technisch in der Lage sein werden, auf den heimischen und subventionsfreien Energieträger Kohle zu verzichten“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Lars-Jörn Zimmer.
Man könne die Energieversorgung Deutschlands nicht dem Zufall überlassen. Wer glaube, er könne künftig die energetische Grundlast allein mit regenerativen Energien abdecken, werde schnell merken, dass er spätestens wenn Wind und Sonne fehlen im Dunkeln steht. Aktuell würden immer noch 40 Prozent der deutschen Grundlast durch Kohle und 10 Prozent durch Kernenergie abgedeckt. Mit dem Abschalten der Kernkraftwerke müssten diese 10 Prozent ersetzt werden.
„Deutschland braucht eine sichere, unabhängige und preisstabile Energieversorgung. Dieser Grundsatz gilt auch in Zukunft. Wir erwarten durch die Kohlekommission technische Lösungen zur Absicherung der Stromerzeugung“, betont Zimmer. Dieser kritisiert die Umweltverbände in der Kohlekommission. Diese würden die Abschaltung von 16 MWh Kraftwerksleistung ab dem Jahr 2022 fordern. Ein derartiges Ausstiegsszenario würde alle ostdeutschen Kohlestandorte bereits in vier Jahren treffen. Dies sei völlig inakzeptabel. Ostdeutschland habe durch den Niedergang der Industrie den größten Beitrag zur CO2-Reduktion in Deutschland erbracht und die Reviere in der Lausitz und in Mitteldeutschland hätten fast drei Jahrzehnte Deutschlands Grundlastfähigkeit abgesichert. Jetzt dürfe man nicht erneut Arbeitsplätze und bescheidenen Wohlstand gefährden.
„Wir erwarten, dass die Braunkohleregionen gestärkt aus dem Strukturwandel hervorgehen. Ostdeutschland darf kein zweites Ruhrgebiet werden. Die CDU-Fraktion fordert von der Kohlekommission ein Ausstiegsszenario, das sich am Stand der technischen Möglichkeiten, an der Sicherung guter Lebensverhältnisse der Menschen in den Braunkohlerevieren und nicht an ideologischen Vorgaben orientiert“, so Zimmer abschließend.
Fortführung der Beihilfen zur Tierkörperbeseitigung
In der heutigen Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt wurde auf Initiative der CDU-Fraktion die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz auf den Weg gebracht. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer:
„Das Tierkörperbeseitigungsgesetz ist zwingend erforderlich, da eine Gewährung von Beihilfen für die Beseitigung von Tierkörpern verendeter Tiere auch nach dem 31. Dezember 2018 nötig ist. Durch diese Änderung werden die Beihilfen zu den Kosten der Beseitigung von Vieh im Sinne der Tierseuchenbekämpfung gemäß dem Tiergesundheitsgesetz fortgeführt.
Ziel ist es, durch einen entsprechenden Umgang mit den tierischen Nebenprodukten und durch die geordnete Entsorgung der Abfälle eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier, sowie eine Übertragung von Tierseuchen oder ein Einbringen von nicht zum Verzehr geeignetem Fleisch in die Lebensmittelkette zu verhindern.
Die Änderung des Ausführungsgesetzes ermöglicht der Tierseuchenkasse nun wieder die Beihilfen bis zum Ende des Jahres 2020 zu gewähren – übrigens genauso lange wie die EU-Notifizierung zur Gewährung dieser Beihilfen läuft.
Das Tierkörperbeseitigungsgesetz ist ein Gesetz zur Seuchenprävention und dient nicht der Agrarstrukturpolitik. Die CDU-Fraktion wird auch weiterhin die tierhaltenden Betriebe unterstützen.“
Gleichberechtigung als Prozess begreifen
Zur heutigen Landtagsdebatte zur Beratung der Großen Anfrage „Die Lebenssituation von Frauen und Mädchen in Sachsen-Anhalt: „Gleichstellung – ein noch unvollendetes Projekt?“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Ich bin froh, dass in unserer heutigen Gesellschaft Debatten über die Gleichstellung von Frauen und Männern geführt werden. Denn auch in einem so fortschrittlichen Land wie Deutschland gibt es noch strukturelle Ungleichbehandlungen. Blickt man in andere Länder, ist das zwar meckern auf hohem Niveau, aber Chancengleichheit führt nicht automatisch dazu, dass sie überall stattfindet.
Gleichberechtigung muss als Prozess begriffen werden. Ein gutes Beispiel dafür ist das Jubiläum 100 Jahre Frauenwahlrecht. Auch diese Freiheit musste erst in einem langen Prozess erkämpft werden. Heute ist das Wahlrecht für Frauen selbstverständlich.
Wir sind in Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg, dennoch zeigt z. B. die prozentuale Zusammensetzung von Männern und Frauen im Landtag von Sachsen-Anhalt, dass noch Handlungsbedarf besteht.“