Thomas: Vergabegesetz ist bürokratisch und überflüssig
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat das Landesvergabegesetz als ein „Bürokratiemonster“ bezeichnet. Die Vergangenheit habe deutlich gezeigt, dass wegen sinnfreier und zusätzlicher Bürokratie immer weniger Unternehmen bereit seien, öffentliche Aufträge anzunehmen. Wenn dies das politische Ziel war, dann könne man in der Tat von einem Erfolg sprechen. Der Anspruch der CDU-Fraktion sei aber ein anderer.
„Wir haben das Landesvergabegesetz immer als bürokratisch und demzufolge überflüssig bezeichnet. Das sieht auch die gesamte Wirtschaft Sachsen-Anhalts so. Wenn sich die Koalition noch ernst nimmt, dann muss sie für den im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbau von Bürokratie sorgen. Die Nachweispflichten im Hinblick auf Kinderarbeit und Arbeitsnormen sind eine bürokratische Zumutung.
Eine Novellierung des Landesvergabegesetzes, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bedeutet für die CDU-Fraktion, dass wir das bestehende Gesetz verändern, aber nicht noch weiter verschlimmbessern. Darüber hinaus hätten wir uns gewünscht, ähnlich wie bei anderen Gesetzesnovellierungen, dass die Koalitionspartner frühzeitig in das Verfahren eingebunden worden wären.
Es gibt bereits ein Bundesvergabegesetz indem die Kriterien der öffentlichen Hand für Ausschreibungen festgelegt sind und überdies gilt ein bundesweiter Mindestlohn. Ein von der SPD festgelegter neuer, höherer Mindestlohn ist weder im Koalitionsvertrag vorgesehen noch wird er mit der CDU zu machen sein. Wir haben den zuständigen Minister bereits über unsere Sichtweise in Kenntnis gesetzt“, so Thomas.
Aufruf zum zivilen Ungehorsam?
Zur aktuellen Diskussion zum Umgang mit Schülerdemonstrationen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„In respektloser Weise äußert sich der bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Thomas Lippmann, in seiner heutigen Pressemitteilung gegenüber unserem Bildungsministerium.
Seine Unterstellung, das Ministerium würde nicht abwägen zwischen Demonstrationsrecht und Schulpflicht entbehrt jeder Grundlage. Offensichtlich ist der Landtagsabgeordnete Herr Lippmann weiter in seiner ehemaligen Tätigkeit als Gewerkschaftsfunktionär verhaftet. Als Politiker gelten auch für ihn die vom Landtag mehrheitlich verabschiedeten Gesetze als rechtlicher Rahmen. Dazu gehört, dass Schulpflichtverletzungen laut Schulgesetz Sachsen-Anhalt, § 84 Abs. 3, eine Ordnungswidrigkeit darstellen und gegen Erziehungsberechtigte ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden kann.
Gleichzeitig ist das Demonstrationsrecht ein grundgesetzlich verankertes demokratisches Recht, das den Schülerinnen und Schülern unseres Landes zusteht. Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen weltweiten Diskussion zum Klimaschutz wollen wir unsere Jugendlichen dazu anregen, sich mit diesem Thema in der Schule und ebenso außerhalb des Unterrichts auseinanderzusetzen. Genau dieses passiert an unseren Schulen, wie man beispielsweise bei den derzeit überall stattfindenden Tagen der Offenen Tür feststellen kann.
Der Umgang mit dem Zielkonflikt Schulpflicht und Demonstrationsrecht ist im Schreiben des Ministeriums für Bildung an die Schulleitungen, das Herr Lippmann seiner Pressemitteilung beigefügt hat, in verantwortungsvoller Weise aufbereitet worden. Aus meiner Sicht verbietet sich ein grundsätzlicher Aufruf zum ‚Schülerstreik‛, wie er durch die Aktionen von ‚Fridays for Future‛ in Gang gesetzt wurde.
Dessen ungeachtet müssen sowohl die Schulen wie auch die Eltern und letztendlich auch die Schülerinnen und Schüler ihre jeweilige Verantwortung wahrnehmen und zu den Konsequenzen, wie Unterrichtsausfall, stehen.“
Kompromiss zu §219a StGB ist zu begrüßen
Die Bundesregierung hat sich zur Novellierung des §219a des Strafgesetzbuches verständigt. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Ich begrüße ausdrücklich den gefundenen Kompromiss der Regelungen des §219a des Strafgesetzbuches. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bleibt weiter verboten. Gleichzeitig wird das entsprechende Informationsangebot ausgebaut und damit betroffenen Frauen die Möglichkeit gegeben, aus vertrauenswürdigen Quellen die notwendigen Informationen zu erhalten.
In diesem Zusammenhang unterstütze ich ausdrücklich die Arbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen sowie die der Stiftung Netzwerk Leben, die Schwangeren in dieser Lebenssituation helfend zur Seite stehen. Notwendig ist jetzt eine zügige Beratung in den zuständigen Gremien, um schnellstmöglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.“
Grenzwerte an wissenschaftlich begründeten Untersuchungen festmachen – Hysterie und Verärgerung vermeiden
Über einhundert Lungenspezialisten aus ganz Deutschland haben heute in einer öffentlichen Stellungnahme Zweifel am gesundheitlichen Nutzen der aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide (NOx) geübt. Der Parlamentarische Geschäftsführer und bundespolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze, erklärt dazu:
„Die Debatte zum Feinstaub und ihre Folgen greifen direkt in das Leben und insbesondere die Mobilität der Bürger ein. Daher ist es zwingend notwendig, dass es sich um faktenbasierte und wissenschaftlich fundierte Grundlagen handelt, wenn Grenzwerte z. B. zur Feinstaubbelastung festgelegt werden. Neuste Ergebnisse müssen betrachtet und geltende Grenzwerte dementsprechend angepasst werden. Die begründeten Zweifel zahlreicher Lungenexperten an den derzeitigen Feinstaubgrenzwerten müssen zu einer grundsätzlichen Überprüfung jener Werte führen.
Verärgerung genug ruft derzeit auch die parallel stattfindende Diskussion um ein Tempolimit auf Autobahnen hervor. Automobilverbände bezweifeln, dass ein solches wesentlich zur Verkehrssicherheit beiträgt. Österreich oder die USA – Länder mit einem generellen Tempolimit – schneiden mit Blick auf die Unfallstatistiken nicht besser ab als Deutschland. Zumal auch die Effekte für den Klimaschutz gering sein dürften.
Deshalb mahne ich mehr Sachlichkeit in der Feinstaub- und Tempolimitdebatte an, so lassen sich nicht nur Hysterie und Verärgerung, sondern auch Fahrverbote vermeiden.“
Thomas: Wer die Mobilität angreift, bekämpft die Freiheit der Menschen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat vor einem erneuten Großangriff auf die deutsche Autoindustrie und die individuelle Mobilität gewarnt.
„Gestern war es der Diesel, heute sind es Fahrverbote. Dazu kommt nun erneut die Diskussion über ein Tempolimit. Und morgen wird wahrscheinlich wieder der Benziner in Frage gestellt “, so Thomas.
Es gebe in dem Land leider Kräfte, die ein großes Vergnügen daran hätten, wenn hunderttausende Arbeitsplätze zur Disposition stünden. „Wer die Mobilität grundsätzlich in Frage stellt, der greift die Herzkammer der deutschen Wirtschaft an. Wie unsachlich, weltfremd und ideologisch die Debatten laufen, hat die Diskussion um den Diesel gezeigt. Leider erleben wir das gleiche Schema aktuell bei den Auseinandersetzungen um mögliche Tempolimits. Fachleute und Sachverstand werden inzwischen wie Staatsfeinde behandelt“, so Thomas.
Dieser fordert eine grundsätzliche Versachlichung der Diskussion um die Mobilität. Dazu gehöre auch die Wahrheit, dass der beste Kampf gegen Schadstoffe der Kampf gegen Staus ist und nicht die Einführung eines überflüssigen Tempolimits. Deswegen bedarf es weiterer Anstrengungen für den Ausbau und Erhalt der verkehrlichen Infrastruktur.
Thomas: Revision des Kohleausstiegs – Endlich wird unsere Forderung umgesetzt
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nach einer technischen Revision des Kohleausstiegs im Jahre 2030 begrüßt.
„Damit wird endlich unsere Forderung umgesetzt“, so Thomas. Momentan sei Deutschland weit davon entfernt, seine Grundlastfähigkeit allein aus regenerativen Energien zu erzeugen. Deutschland sei auf eine stabile Energieversorgung angewiesen. Aktuell gebe es leider sehr viele Träumereien von sauberer Energie, aber nur wenig praktischen Sachverstand. Man könne die Stromversorgung einer Industrienation nicht nach dem Prinzip „Glaube und Hoffnung“ aufbauen. Dies sehe jetzt offenbar auch der Bundeswirtschaftsminister so.
„Es war ein großer Fehler, mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in ein stabiles Energiesystem einzugreifen. Vielmehr hätte man den Umbau zur regenerativen Stromversorgung am technisch Machbaren orientieren müssen. Es ist gut, dass die Ereignisse der letzten Wochen zu einem Umdenken der Verantwortlichen geführt haben“, so Thomas abschließend.
Verschwörungstheorien keinen Aufschwung leisten
Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die Mitglieder des Ausschusses haben sich heute zum weiteren Verfahren hinsichtlich der Einsetzung der juristischen Berater im Fall Oury Jalloh verständigt. Demnach sollen die Berater ihre Arbeit aufnehmen, sobald das Oberlandesgericht Naumburg über die Klageerzwingung entschieden hat. Die Berater werden mit ihrer Arbeit nicht beginnen, wenn das Klageerzwingungsverfahren Erfolg hat, da es sich dann wieder um ein offenes Verfahren handelt, indem es dem Landtag nicht obliegt, einzugreifen. Wie im Rechtsausschuss mehrfach thematisiert, darf es keine Einmischung in laufende Verfahren geben. Das gebietet bereits der Gewaltenteilungsgrundsatz.
Dem stets unterschwellig mitschwingenden Vorwurf eines institutionellen Rassismus bei Justiz und Polizei treten wir entschieden entgegen. Wir werden zu unserem Beschluss, juristische Berater zur Begutachtung der im Landtag verwahrten Akten und Informationen rund um den Tod des Oury Jalloh einzusetzen, stehen. Die Voraussetzungen dafür wurden seitens der Landtagsverwaltung auch geschaffen. Gleichwohl gilt es hier, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen, um den Verschwörungstheorien einiger nicht noch Aufschwung zu leisten.
Wenn die Fraktion DIE LINKE allen vernünftigen Erwägungen zum Trotz eine weitere Untersuchung des Falls in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss wünscht, möge sie diesen beantragen. Das erforderliche Einsetzungsquorum von einem Viertel der Mitglieder des Landtages gilt es dann jedoch sicherzustellen. Die Stimmen ihrer eigenen Fraktion reichen dafür jedenfalls nicht aus.“
Probleme gemeinsam lösen
Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde am Donnerstag im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr über die Zugausfälle und Personalprobleme des neuen Betreibers des Dieselnetzes Sachsen-Anhalt, Abellio Rail Mitteldeutschland, gesprochen. 40 Lokführer fehlen dem Unternehmen. Seit Anfang Dezember sind hunderte Fahrten ausgefallen. Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) hat das Unternehmen bereits gerügt.
Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell: „Für die Fahrgäste war und ist die Situation unbefriedigend. Jedoch macht es den Eindruck, als würde Abellio alles unternehmen, um den Vertrag mit der NASA zu erfüllen. Ab März sollen die im Schienenersatzverkehr vereinbarten Leistungen wieder regulär erbracht werden. Die größten Personalprobleme konnten aufgefangen werden. Die mittelfristigen Pläne machen Mut, dass ähnliche Schwierigkeiten so nicht wieder auftreten. Die Unterstützung der NASA kann dabei Gold wert sein. Eine Vertragskündigung kann hier nicht zur Debatte stehen.“
Hintergrund:
Anfang Dezember 2018 hat das Land Sachsen-Anhalt das sogenannte Dieselnetz mit Linien in den Regionen Magdeburg, Altmark und Harz an Abellio übergeben. Die deutsche Tochter des niederländischen Staatskonzerns bekam einen Vertrag bis 2032. Erste Startschwierigkeiten im Norden Sachsen-Anhalts konnten mit der Einbindung von Personal der DB Regio und Vereinbarungen mit Dritten aufgefangen werden. Mit einem Stufenplan, der auf bereits abgeschlossenen Arbeitsverträgen und laufenden Ausbildungen beruht, sollen die Personalprobleme im ersten Quartal 2019 behoben werden.
CDU-Fraktion fasst Beschlüsse zu Schwerpunkten des neuen Parlamentsjahres
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich während ihrer traditionellen Winterklausur zu aktuellen politischen Themen verständigt. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Ein wesentlicher Schwerpunkt der Parlamentsarbeit im Jahr 2019 wird der Doppelhaushalt 2020/2021 sein. Der CDU-Fraktion ist dabei ein geordnetes und beschleunigtes Haushaltsaufstellungsverfahren wichtig. Die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr haben gezeigt, dass das Parlament in kurzer Zeit umfangreiche Änderungen vornehmen musste. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion folgenden Beschluss gefasst:
- Die CDU-Fraktion begrüßt die Absicht des Ministeriums der Finanzen, Orientierungswerte für das Haushaltsaufstellungsverfahren wieder einzuführen, die jedes Ressort im Zuge der Anmeldungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 nicht überschreiten darf.
Einen großen Raum nahm der Themenkomplex ‚Abschaffung der Straßenausbaubeiträge?‛ ein. Dabei wurden verschiedene Positionen erörtert und Argumente für und gegen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorgestellt. Die Fraktion hat verschiedene Gegenfinanzierungsmöglichkeiten diskutiert, u. a.
- Pauschalzuweisungen an die Gemeinden durch das Land,
- Finanzierung durch die Grundsteuer (Vorschlag der Grünen),
- Erhöhung der Mittel im Finanzausgleichsgesetz (FAG),
- Umlage auf Grunderwerbsteuer und
- gesondertes Förderprogramm des Landes.
In der Diskussion wurde deutlich, dass es noch keine konkrete Berechnung der anfallenden Kosten bei einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt. Die CDU-Fraktion kam zum Ergebnis, dass dieser komplexe Sachverhalt strukturiert erörtert und mit Berechnungen bzw. Lösungsmodellen untersetzt werden muss. Dazu wird eine entsprechende Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen eingerichtet, die sich mit einer möglichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auseinandersetzen wird.
Der öffentliche Personennahverkehr ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr hat dem Landtag einen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes vorgelegt, als Anschlusslösung für die ab 2020 wegfallenden Mittel des Bundes. Der Entwurf beinhaltet u. a., dass die Aufgabenträger des ÖPNV ab 2020 vom Land 20 Mio. Euro für Investitionen in den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr erhalten. Diese Mittel sollen jährlich um 2,5 Prozent dynamisiert und vorrangig zur Komplementärfinanzierung der Großprojekte in Magdeburg und Halle genutzt werden. Darüber hinaus sollen 31 Mio. Euro für den Ausbildungsverkehr ab 2020 aus Mitteln der allgemeinen Finanzverwaltung bezahlt werden.
Sachsen-Anhalts Tourismus hat sich in den zurückliegenden Jahren vor allem durch solide und kontinuierliche Wachstumsraten ausgezeichnet. Diese Entwicklung gilt es fortzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen muss der Wert der Markensäulen gestärkt werden, ferner auch Qualität und Nachhaltigkeit. Die CDU-Fraktion fordert aus diesem Grund einen Systemwechsel im Tourismus des Landes. Dazu ist das Tourismusmarketing grundlegend zu überarbeiten, der Landestourismusverband (LTV) als zentrales Kompetenzzentrum für den Tourismus auszubauen und es müssen touristische Leitprodukte entwickelt werden.
Weit über 60.000 Meldungen konnten seit dem Start des Projektes Funklochfinder im September letzten Jahres registriert werden. Die CDU-Fraktion hat einen umfangreichen Forderungskatalog erarbeitet, der im Rahmen eines Mobilfunkgipfels den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur vorgelegt werden soll.
Pflege von Menschen – stationär oder häuslich ambulant – gehört zu den wichtigsten Aufgaben in unserem Gemeinwesen in der Zukunft. Im Bereich der Pflege in Sachsen-Anhalt fehlen rund 1000 Fachkräfte. Daher muss die Entlohnung des Berufsbildes Pflegekraft verbessert werden. Das Pflegeberufereformgesetz hat hingegen ein Für und Wider hervorgerufen. Die Finanzierung von Pflege bleibt in den kommenden Jahren eine der zentralen und wichtigsten Aufgaben. Die CDU-Fraktion wird sich in der vom Landtag eingesetzten Enquetekommission in den kommenden Monaten intensiv mit Gesundheits- und Pflegefragen beschäftigen und nach Antworten suchen.
Im Themenkomplex zur Geschlechtergerechtigkeit wurde das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt vorgestellt, welches in Umsetzung des Koalitionsvertrages entwickelt wird. Dabei werden u. a. das Gender-Mainstreaming-Konzept, das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt und das Aktionsprogramm LSBTTI in Sachsen-Anhalt in einem Landesprogramm zusammengefasst werden. Die Zusammenfassung dient der Effizienzsteigerung der einzelnen Programme und soll eine übersichtlichere und harmonisierte Struktur der Maßnahmen bieten.“
Thomas: Wir sind Zeitzeugen einer für Europa dramatischen Entwicklung
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, beschreibt den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union als fatale Verkettung von nationalistischen Tendenzen, wirtschaftlichen Fehleinschätzungen und völligem politischem Versagen. Der Austritt komme zur Unzeit, da sich Europa auf eine wirtschaftliche Rezession vorbereiten müsse.
„Es ist davon auszugehen, dass der ungeordnete Austritt Großbritanniens aus der EU nicht nur auf der Insel, sondern auch im restlichen Europa schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen haben wird. Sollten die Grenzen einfach dicht gemacht werden, hat dies dramatische Folgen für die Produktions- und Logistikketten in der europäischen Industrie“, so Thomas.
Großbritannien sei mit einem Exportvolumen von knapp 1,3 Mio. Euro (2017) in der Vergangenheit nach Polen der zweitwichtigste Handelspartner für Sachsen-Anhalt. Es sei richtig gewesen, dass die EU den Briten die Stirn gezeigt habe. Dennoch müsse jetzt alles daran gesetzt werden, dass ein dauerhaftes Freihandelsabkommen zustande komme. Dies gelte auch für Fachkräfte, deren Zukunft nach einem „harten Brexit“ auf der Insel ungewiss sei.