7. Corona-Verordnung tritt am 2. Juli in Kraft – Lockerungen präzisiert
Am 2. Juli tritt die 7. Corona-Eindämmungsverordnung in Kraft. Heute wurde die neue Verordnung von der Landesregierung unterzeichnet. Einige Lockerungen wurden präzisiert.
Hier geht es zur Verordnung:
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Gestern trafen sich die Arbeitsgruppen Inneres und Sport sowie Vertreter der AG Landwirtschaft mit dem Geschäftsführer des Landesjagdverband Sachsen-Anhalt, Wilko Florstedt. In der Beratung wurden u.a. die Umsetzung der Waffenrechtsänderungen, die Regulierung des Wolfbestandes, die Schwarzwildbejagung und der Wildverbiss im Forst besprochen.
Weitere Corona-Lockerungen: Neue Verordnung unterzeichnet
Am Donnerstag, den 28. Mai tritt die 6. Corona-Eindämmungsverordnung in Kraft. Heute wurde die neue Verordnung von der Landesregierung unterzeichnet und setzt damit den „Sachsen-Anhalt-Plan“ um.
Die CDU-Fraktion hatte bereits letzte Woche mit einem eigenen Maßnahmenkatalog weitere Lockerung gegenüber der Landesregierung gefordert. Die neue Verordnung gilt bis zum 1. Juli
Hier geht`s zur Verordnung: Sechste_SARS-Co-2-EindämmungsVO
Sachsen-Anhalt-Plan: Weitere Lockerungen nach Forderungen der CDU-Fraktion beschlossen
Nach dem gestern veröffentlichten Forderungskatalog der CDU-Fraktion hat die Landesregierung heute den Beschluss, unter dem Namen Sachsen-Anhalt-Plan, zu weiteren Corona-Lockerungen gefasst.
Ziel dieses Beschlusses ist die bessere Planbarkeit für weitere Maßnahmen und so die Grundlage für die nächsten Eindämmungsverordnungen zu legen.
Hinweis: Die 6. Eindämmungsverordnung wird, wie geplant, am 26. Mai 2020 im Kabinett beschlossen. Der Sachsen-Anhalt-Plan bildet somit die inhaltliche Grundlage für die folgenden Rechtsverordnungen.
Zum Herunterladen: Sachsen-Anhalt-Plan
Hilfreiche Hinweise zur heutigen Gaststättenöffnung
Hilfreiche Hinweise und Dokumente für die Betreiber von Speisegaststätten zur heutigen Öffnung der Gastronomie in Sachsen-Anhalt zum Herunterladen:
Hygienekonzept für die Tourismuswirtschaft Sachsen-Anhalt
Gemeinsames Grundsatzpapier für ein Hygiene- und Schutzkonzept von DEHOGA, Tourismusverband Sachsen-Anhalt, Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau und Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung für einen gesundheitsbewussten und sicheren Tourismus in Sachsen-Anhalt
Zum Herunterladen:
Corona-Beschränkungen werden weiter gelockert
Sachsen-Anhalt lockert die Corona-Beschränkungen weiter. Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken dürfen ab Montag, 4. Mai, wieder Besucher empfangen. Ladengeschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, die bisher noch geschlossen sind, können öffnen, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten. Das gilt auch für Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen. Das Selbstorganisationsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften wird nicht mehr eingeschränkt. In Alten- und Pflegeheimen ist ab Montag, 11. Mai, eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person erlaubt; die Gäste müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der vom Heim gestellt wird. Das Besuchsverbot der vergangenen Wochen ist damit aufgehoben. Das legt die 5. Corona-Eindämmungsverordnung fest, die das Kabinett heute beschlossen hat.
Ergebnis Koalitionsausschuss 22.4.2020
Deutschland hat die COVID19-Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies hat erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen. Trotzdem können wir nur in kleinen Schritten die Beschränkungen wieder lockern, weil das Virus weiter breit in Deutschland vorhanden ist und wir die Erfolge nicht durch eine erneute exponentielle Infektionswelle gefährden dürfen. Deshalb müssen die Entscheidungen, die wir jetzt treffen, so sein, dass wir auch in Zukunft finanzielle Möglichkeiten haben.
Die Bundesregierung muss handlungsfähig bleiben, um weitere Maßnahmen in den kommenden Monaten finanziell stemmen zu können. Und wir müssen weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund beschließen die Koalitionspartner:
Kabinett beschließt Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
Unter Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat das Kabinett heute in einer Sondersitzung eine Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung der Ausbreitung des Cornavirus in Sachsen-Anhalt beschlossen. Dies geschah aufgrund einer gestern Nachmittag erfolgten Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern. Im Anschluss an die Sondersitzung erklärte Haseloff: „Die Situation ist nach wie vor sehr ernst. Das Virus muss wirksam und konsequent bekämpft werden. Durch Ein- und Rückreisen dürfen nicht zusätzliche Impulse für das inländische Infektionsgeschehen geschaffen werden. Neue Infektionsherde müssen unbedingt verhindert werden.“
Die Verordnung verpflichtet Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Sachsen-Anhalt einreisen, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Das gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. In diesem Zeitraum ist der Besuch von Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, untersagt.
Von der Verordnung ausgenommen sind unter anderen Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit der Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und Kommunen zwingend notwendig ist.
Für den Vollzug dieser Verordnung sind neben den zuständigen Gesundheitsbehörden die Sicherheitsbehörden zuständig. Verstöße gegen die Verordnung können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Diese Verordnung tritt am 10. April um 0 Uhr in Kraft. Sie gilt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunächst für Personen, die bis einschließlich 19. April 2020 aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Eine Verlängerung der Maßnahme ist möglich.
Die Verordnung und die Bußgeldvorschrift werden im Laufe des Tages nachgereicht.
Unterstützungsmaßnahmen für die Kultur zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie (Stand 07. April 2020)
Aufgrund der derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kommt es zur Absage und Verschiebung zahlreicher Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt. Insbesondere der Kulturbereich, der vom Austausch und Miteinander lebt, ist in empfindlichen Maße von der Pandemie betroffen.