CDU-Ruderer gewinnen 32. Städteachter
Bei der Traditionsregatta auf der Elbe gewinnt die CDU-Fraktion gegen die SPD-Fraktion im Bootsrennen der Landtagsfraktionen. Mit einer Bootslänge Vorsprung setzten sich die acht Ruderer der CDU-Fraktion beim 32. Städteachter in Magdeburg am vergangenen Sonntag klar durch. Über die Distanz von 500 Metern zeigten die Ruder-Asse der CDU ihr sportliches Können und bauten somit ihre Siegesserie gegen die SPD-Fraktion weiter aus.
„Unser Ruder-Team hat sich in den letzten Wochen intensiv vorbereitet und hart gearbeitet. Mehrere Trainingseinheiten um 7 Uhr früh standen auf dem Plan. Für das Training konnten wir den SC Magdeburg Abteilung Rudern (SCM) und den Ruderclub Alt-Werder Magdeburg gewinnen, der uns auf das Rennen vorbereitet hat“, sagte der sportpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Carsten Borchert nach dem Ruderwettkampf.
„Besonderer Dank gilt Thomas Pietsch, Petra Bertram, Marko Wagner und Lisa-Marie Reinhard vom SCM sowie Olaf Weinfeldt und Marcel Hacker vom Ruderclub Alt-Werder für ihre Unterstützung und die gelungene Organisation des 32. Städtachters“ sagte der Fraktionsvorsitzende Guido Heuer. Er feuerte den Ruder-Achter der CDU-Fraktion vom Elbufer aus an, der zum 12. Mal deutlich vor der SPD-Fraktion ins Ziel ruderte.
Interessant war die Bootsbesetzung der SPD-Fraktion. Im Fraktionsachter der SPD ruderte der SPD-Bundestagsabgeordnete Herbert Wollmann. Geholfen hat es den Sozialdemokraten nicht, dass sie sich Hilfe aus Berlin ins Boot geholt hat. Eine Falschmeldung verbreitete gestern die SPD-Fraktion zudem auf Social Media, Demnach sei der Weltmeister Marcel Hacker im Boot der CDU-Fraktion gerudert. Diese Fake-News müssen wir klarstellen: Marcel Hacker ist nicht im Boot der CDU-Fraktion gerudert. Er ist im Masters-Rennen gestartet.
Besetzung CDU-Boot: Carsten Borchert MdL, Tobias Krull MdL, Lea Janke, Mareike Petersen, Steffen Ullmann, Stefan Haeßler, Lisa-Marie Reinhard, Olaf Wiedfeldt (Schlagmann), Kristin Zirke (Steuerfrau)
Resolution der 16 Landtagsfraktionen von CDU und CSU zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom 27. Juni 2023 in Rostock
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erreicht in Deutschland noch immer nahezu die gesamte Bevölkerung und ist damit unverändert von hoher Relevanz. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote sind Umfragen zufolge diejenigen Medien, die am meisten Vertrauen und Glaubwürdigkeit genießen.
Aber dieses Vertrauen schwindet. Die Kritik an Strukturen und Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber auch an Defiziten bei Qualität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt in seinen Programmangeboten wächst. Der digitale Wandel der Mediennutzung schreitet rasant voran, Effektivität und Reformfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten leiden dagegen an Erblasten aus der Vergangenheit und an historisch gewachsenen Strukturen, die heute niemand mehr so schaffen würde. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten drohen Teile der Bevölkerung, insbesondere in der jüngeren Generation, verloren zu gehen. Sie stehen in einem herausfordernden Wettbewerb mit den globalen Digitalkonzernen. Gleichzeitig klagen private Medien über eine Gefährdung ihrer Geschäftsmodelle durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Nicht erst die Skandale beim rbb rund um dessen frühere Intendantin haben daher deutlich gemacht: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht weiterhin entschlossene und konsequente Reformen, um zukunftsfähig zu bleiben und seine Akzeptanz in der Bevölkerung zu bewahren bzw. wieder zu stärken. Politik und die Rundfunkanstalten haben bereits Reformen angestoßen, dieser Kurs muss konsequent weiter vorangetrieben werden. Ein von der Allgemeinheit finanzierter Rundfunk wird auf Dauer nur fortbestehen können, wenn er sich auf möglichst breite gesellschaftliche Akzeptanz stützen kann.
In dieser Situation wollen wir Folgendes festhalten:
1. Unser Land braucht einen starken finanziell unabhängigen öffentlich-rechtlichenRundfunk, der unabhängig vom Verbreitungsweg qualitativ hochwertige Inhalte zur Verfügung stellt, der durch faktenorientierte Informationen und eine korrekte, umfassende, neutrale und unabhängige Berichterstattung über sämtliche gesellschaftsrelevanten Themen zur politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Bildung und Teilhabe der gesamten Gesellschaft beiträgt und der die föderale und regionale Vielfalt Deutschlands in Stadt undLand abbildet. Wichtig ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunkunterschiedliche Sichtweisen umfassend transportiert. Der öffentlich-rechtlicheRundfunk hat eine höchstrichterlich zugewiesene Bestands- undEntwicklungsgarantie und muss ein Programm anbieten, mit dem die gesamteBandbreite der Bevölkerung erreicht werden kann. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der gesellschaftliche Relevanz und Vertrauen genießt und in der Gesellschaft verankert ist, trägt angesichts digitaler Filterblasen, gezielter Desinformationskampagnen und der Meinungsmacht internationaler Hightech-Konzerne und deren Algorithmen wesentlich zu einer stabilen Demokratie in Deutschland bei. Darüber hinaus hat er sich als eine der beiden Säulen des dualen Rundfunksystems bewährt und bleibt auch bei zunehmender Bedeutung von Internetangeboten eine wichtige Voraussetzung für eine starke Medienlandschaft in Deutschland. Es sind daher Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken.
2. Als Reaktion auf die Vorgänge beim rbb haben die Ministerpräsidenten derLänder zusätzliche Regelungen zur Verbesserung der Transparenz, zurStärkung der Compliance und für eine effektivere Gremienaufsicht beschlossen.Diese Maßnahmen werden unterstützt und sollten von den Rundfunkanstaltenzügig und konsequent umgesetzt werden.
3. In den Rundfunkstaatsverträgen fehlt es bislang an der Vorgabe einesOrientierungsrahmens im Hinblick auf die Höhe des vom Verwaltungsrat zubeschließenden Entgelts für Intendanten und sonstige außertariflich beschäftigteMitglieder der Geschäftsleitung der Anstalten. Wir halten hier eine Orientierungam Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes für Spitzenpositionen fürsachgerecht.
4. Die Aufsichtsgremien müssen eine wirksame interne Kontrolle sicherstellen undgegenüber der Öffentlichkeit Transparenz über die Erfüllung ihresKontrollauftrages gewährleisten. Bei der Zusammensetzung der Rundfunkrätesoll künftig stärker Wert auf deren Qualifizierung gelegt werden. Darauf ist auchbei der Entsendung seitens der gesellschaftlich relevanten Gruppen zu achten.Aber auch die externen Prüfungen der Anstalten durch die Rechnungshöfesollten sich nicht nur auf ausgewählte Bereiche beschränken, sondern sich inregelmäßigen Abständen auf deren gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführungerstrecken. Gleichwohl bleibt festzuhalten: Eine funktionierende Aufsicht, dieEinhaltung von anerkannten Compliance-Standards sowie der sparsame undwirtschaftliche Umgang mit Beitragsmitteln sind noch längst keine Reform,sondern Selbstverständlichkeiten, die die Bürgerinnen und Bürger zurecht vonöffentlich finanzierten Anstalten erwarten können.
5. Notwendig ist eine grundlegende Reform bei Inhalten und Strukturen: DieAngebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen einen Mehrwert für dieGesellschaft bieten, den andere Medien in dieser Form und Breitenwirkung nichtabdecken können. Nicht jede Rundfunkanstalt kann und muss alles selbstanbieten und überall präsent sein. Angesichts begrenzter Ressourcen bedarf eseiner Fokussierung auf den Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,eine verlässliche und qualitativ hochwertige Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung, Beratung und Kultur. Diese kann auch mit weniger linearen Fernseh-Programmen, weniger Hörfunksendern, weniger Mediatheken, weniger Websites und weniger Social-Media-Kanälen als bisher gewährleistet werden.
6. Mit dem 3. Medienänderungsstaatsvertrag haben die Aufsichtsgremien denAuftrag erhalten, über verbindliche Richtlinien inhaltliche und formaleQualitätsstandards für die programmliche Arbeit festzulegen und zu überprüfen.Ebenso wichtig ist es aber, dass die Rundfunkanstalten und derenGeschäftsleitungen bestehende und neue Programmangebote selbstkritischeiner systematischen Prüfung unterziehen und dabei insbesondere dievorgelagerte Frage klären, inwieweit ein bestimmtes Angebot überhaupt zumöffentlich-rechtlichen Auftrag gehört, inwieweit es einen tatsächlichen Bedarfdafür gibt, den nicht andere Anbieter bereits abdecken, ob das Angebot qualitativauch tatsächlich zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und ob der jeweiligefinanzielle Aufwand gerechtfertigt ist.
7. Notwendig ist darüber hinaus eine möglichst umfassende Kooperation, eineErweiterung der Gemeinschaftsaufgaben und eine effektive Arbeitsteilung – nichtnur innerhalb der ARD, sondern auch unter Einbeziehung von ZDF undDeutschlandradio. Nicht jede Arbeitsteilung, die sinnvolle Synergien schafft bzw.zum Abbau aufwändiger Doppelstrukturen beiträgt, darf pauschal mit demArgument eines notwendigen publizistischen Wettbewerbs abgelehnt werden.Bei der Verschlankung der Strukturen durch die Hebung und Nutzungvorhandener Spielräume für Einsparungen erwarten wir deutlich mehrEigeninitiative und Engagement von den Rundfunkanstalten selbst. Wer dieGrundstruktur der öffentlich-rechtlichen Sender im Kern bewahren will, für dengilt umso mehr die „Pflicht“ zur Zusammenarbeit.
8. Wir begrüßen daher die Planungen innerhalb der ARD, journalistischeKompetenzzentren zu bilden, die bei übergreifenden Themen Inhalte für allebereit stellen, sowie gemeinsame Mantelprogramme zu entwickeln, die derregionalen Berichterstattung aus den Ländern weiterhin ausreichend Platzeinräumen. Erst recht gilt dies für eine stärkere Zentralisierung undHarmonisierung bei IT, Produktionstechnik und Verwaltung, bei denen es nichtauf ein bestimmtes regionales Profil, sondern allein auf eine effiziente undkostengünstige Erledigung ankommt. Diese Pläne sollten rasch und konsequentumgesetzt werden. Auch die Strukturen bei den Gemeinschaftseinrichtungen undTochtergesellschaften von ARD und ZDF müssen auf den Prüfstand. Dabei istauch zu prüfen, ob die wirtschaftliche Tätigkeit von Tochtergesellschaften bzw. -firmen überhaupt mit dem Programm- und Rundfunkauftrag von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vereinbar ist.
9. Wir begrüßen die neuen Möglichkeiten, die der Medienstaatsvertrag zurFlexibilisierung von Programmangeboten bietet. Diese Möglichkeiten, nicht mehrdirekt gesetzlich beauftragte lineare Programme in Online-Angebote zuüberführen bzw. einzustellen, sollten auch genutzt werden. Jedoch dürfen dabeifür bestimmte Nutzergruppen, wie zum Beispiel vor allem ältere Generationen,keine Zugangsbarrieren geschaffen werden, indem die Vorzüge von linearenProgrammangeboten vernachlässigt bzw. ganz aufgegeben werden.
10. Die Zukunft liegt unbestreitbar in der digitalen Mediennutzung und daran müssendie öffentlich-rechtlichen Anstalten teilhaben können. Die Entwicklung einer gemeinsamen digitalen Plattform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist unverzichtbar, die die Vielzahl bestehender Online-Portale von ARD und ZDF ersetzt und perspektivisch alle Public-Value-Inhalte zentral bündeln und fürNutzerinnen und Nutzer zugänglich machen soll. Der Anspruch kann aber nichtsein, einen zu Netflix und Amazon konkurrenzfähigen Streamingdienstaufzubauen.
11. Presseähnliche Berichterstattung darf jetzt und auch künftig nicht Sache desöffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Die Einhaltung dieser Grenze ist eineExistenzfrage für viele private Medien und muss im Fokus der Medienpolitikbleiben.
12. Zur Grundversorgung gehören aus unserer Sicht wegen ihrer gesellschaftlichenRelevanz und Breitenwirkung grundsätzlich auch künftig die Bereiche Sport undUnterhaltung. Allerdings sind die Rundfunkanstalten hier ebenfalls zur Wahrungeines besonderen öffentlich-rechtlichen Profils verpflichtet.
13. Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind journalistische Standards, wie Sorgfalt undObjektivität, sowie die Einbeziehung möglichst vielfältiger Themen undPerspektiven. Die Menschen brauchen verlässliche Informationen und diesachliche Aufbereitung von Themen für die eigene Meinungsbildung. Sieerwarten beispielsweise, dass die Lebenswirklichkeit in Stadt und Land und inder Breite der Bevölkerung gleichermaßen angemessen dargestellt wird. DieRundfunkanstalten sind gefordert, ihren Binnenpluralismus zu stärken sowieBerichterstattung und Kommentierung sorgfältig zu trennen. Sie sollten sichzudem an den natürlichen Sprachgebrauch und die geltenden Regelungen derdeutschen Rechtschreibung halten und eine Gendersprache vermeiden, die eherzur gesellschaftlichen Polarisierung als zur Integration beiträgt. In den neuenBundesländern ist ein stärkerer Vertrauensverlust in den öffentlich-rechtlichenRundfunk zu erkennen als in den westlichen Bundesländern. Ein besonderesAugenmerk sollte deshalb darauf liegen, hier die Akzeptanzwerte zu erhöhen.
14. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird in diesem Jahr voraussichtlich überFinanzmittel von mehr als zehn Milliarden Euro verfügen. Wir sind derAuffassung, dass sich der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichenRundfunks damit umfassend erfüllen lässt. Aus heutiger Sicht erscheint eineAnhebung des Rundfunkbeitrages ab 2025 politisch nicht vermittelbar. DieRundfunkanstalten sind deshalb aufgerufen, ihre aktuellen beitragsrelevantenReformpläne möglichst schnell vorzulegen, damit sie im laufenden Verfahren zurErmittlung des Finanzbedarfs durch die KEF Berücksichtigung finden können.Das Ziel muss ein stabiler Rundfunkbeitrag über die aktuelle Beitragsperiodehinaus sein.
Für uns steht fest: Es geht um die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deshalb begrüßen wir, dass sich der neu gegründete Zukunftsrat intensiv mit den Herausforderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt. Wir bekennen uns zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wollen dessen Alleinstellungsmerkmale – gerade auch in seiner regionalen Vielfalt – erhalten. Gerade deshalb treten wir für entschlossene und mutige Reformen ein, die die Akzeptanz und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig sichern.
Schulsozialarbeit – Redlich: Kommunen und Land haben eine gemeinsame Verantwortung zur Finanzierung der Schulsozialarbeit
Zur Debatte um die Zukunft der Schulsozialarbeit sagt das Mitglied der Arbeitsgruppe Bildung der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Matthias Redlich:
„Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter tragen durch ihre Unterstützung von Schülern, Eltern und Lehrkräften zum Gelingen von Bildungsbiografien bei. Von der schulischen Begleitung bis hin zur Durchführung von Projekten übernehmen sie vielfältige Aufgaben, sodass die Zukunft der Schulsozialarbeit langfristig und bedarfsgerecht gesichert werden muss.
Der Großteil der Stellen wird durch EU- und Landesmittel finanziert. Für die Weiterfinanzierung in der zweiten EU-Förderperiode muss daher Vorsorge im Haushalt getroffen werden. Da die Schulsozialarbeit zur kommunalen Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe zählt, stehen allerdings auch die Städte und Gemeinden in der Verantwortung. Die Struktur der Schulsozialarbeit muss anhand der fachlichen Zuständigkeitsverteilung durch eine finanzielle Beteiligung der Kommunen dauerhaft neu aufgestellt werden.“
Mobilitätsdebatte – Gürth: Mobilitätskonflikte müssen im Sinne aller Verkehrsteilnehmer gelöst werden
Zur Aktuellen Debatte zum Thema Mobilität im Landtag von Sachsen-Anhalt sagt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Detlef Gürth:
„Unsere Wirtschaft ist davon abhängig, dass Menschen und Güter bewegt werden. Daher ist das Infrastruktursystem die Lebensader unseres Wohlstandes. Wir werden uns dafür einsetzen, dass alle Verkehrswege in einem guten Zustand gehalten und entsprechende Vorhaben zukunftsgerichtet geplant werden.
Jedes Opfer eines Verkehrsunfalls ist eines zu viel. Zur Verminderung der Risiken müssen Mobilitätskonflikte im Sinne aller Verkehrsteilnehmer gelöst werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Sicherheit von Radfahrern erhöht wird. Darüber hinaus ist das Auto im ländlichen Raum für den Alltag unerlässlich, sodass der motorisierte Individualverkehr stets angemessen zu berücksichtigen ist.“
Fraktion vor Ort: Blickwinkel Wasser auf der Burg Wanzleben am 07. Juni 2023
Die Arbeitsgruppe Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt möchte im Zuge der Novellierung des Wassergesetzes Sachsen-Anhalts einen breiten öffentlichen Meinungsaustausch führen, um mögliche Lösungsstrategien für ein nachhaltiges Wassermanagement zu erarbeiten.
Hierzu laden wir Sie herzlich zu unserer Podiumsdiskussion ein:
Blickwinkel Wasser – Regionales Wassermanagement
am Mittwoch, 07. Juni 2023,
um 18:30 Uhr,
Burg Wanzleben
Am Amt 1, 39164 Wanzleben.
Die Podiumsgäste sind Falk Böttcher vom Deutschen Wetterdienst, Agrarmeteorologische Beratungsstelle Leipzig, Burkhard Henning, Direktor des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft sowie Urban Jülich, Landwirt und Vorsitzender des Bauernverbandes Börde e. V. Der Fraktionsvorsitzende und Wahlkreisabgeordnete der CDU-Landtagsfraktion, Guido Heuer, wird die Gäste begrüßen. Die umweltpolitische Sprecherin, Sandra Hietel-Heuer, wird die Veranstaltung moderieren.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und bitten um eine Anmeldung an: .
Fraktion vor Ort: Energiekonferenz im Schloss Köthen am 25.5.
Wir möchten gemeinsam mit Ihnen über die derzeitige Situation in der Energieversorgung sprechen und dabei Probleme erörtern sowie Lösungsansätze aufzeigen. Dazu laden wir Sie herzlich am 25. Mai ab 18 Uhr ins Schloss Köthen, Anna-Magdalena-Bach-Saal ein. Auf der Energiekonferenz wird u.a. der Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten – Sven Schulze; wirtschaftspolitischer Sprecher Ulrich Thomas; Falk Hawig, Geschäftsführer der Köthen Energie GmbH; Chris Döhring, Geschäftsführer der Getec green energy GmbH sowie der Landtagsabgeordnete Olaf Feuerborn als Gesprächspartner zur Verfügung stehen.
Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 22. Mai per E-Mail an oder telefonisch unter 0391/5602008.
Stellenangebot: Fachreferent (m/w/d) im Arbeitsbereich Infrastruktur und Digitales
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sucht ab sofort einen Referenten (m/w/d) für die Mitarbeit im Arbeitsbereich Infrastruktur und Digitales. Die Stelle ist mit 40 Wochenstunden zunächst bis zum Ende der 8. Wahlperiode des Landtages befristet.
Die Arbeit als Fachreferent in der CDU-Fraktion bietet Ihnen ein anspruchsvolles, spannendes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld.
Ihre Aufgaben:
- Vorbereiten von internen Sitzungen aus den Bereichen Infrastruktur und Digitales durch Vorlagen und Vermerke, insbesondere:
- Unterstützen beim Erarbeiten parlamentarischer Initiativen;
- Erarbeiten von Entscheidungsvorlagen zu Gesetzentwürfen;
- Vorbereitung und Nachbereitung von Sitzungen des Ausschusses, des Landtages und der Arbeitsgruppe Infrastruktur und Digitales;
- Zusammenstellen von Material für Reden und Referate;
- Beobachten und Bewerten aktueller politischer Entwicklungen;
- Kontaktpflege mit Verbänden, Gewerkschaften und sonstigen Institutionen;
- Zusammenstellen von Unterlagen für Pressemitteilungen;
- Beantworten von Anfragen von Abgeordneten, Bürgern und Verbänden;
- Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung von Foren, Fachtagungen und Konferenzen der Fraktion, für die/der fachlich zuständige Abgeordnete die Federführung übernommen hat
Ihr Profil:
- Sie haben ein abgeschlossenes Masterstudium in den Bereichen des Verkehrsingenieurwesens, des Verkehrswesens oder einen vergleichbaren Abschluss
- Sie können sich mit den politischen Zielen der CDU identifizieren und bringen Interesse an der Landespolitik mit. Sie informieren sich regelmäßig über aktuelle politische Entscheidungen.
- Sie können sich schnell in unterschiedlichste, auch komplexe Themen einarbeiten und diese zielgruppengerecht aufbereiten.
- Sie sind zeitlich flexibel und können auch an Abend- oder Wochenendveranstaltungen teilnehmen.
- Idealerweise verfügen Sie bereits über Erfahrung im Bereich Infrastruktur und Digitales
- Sie haben Freude am Schreiben und an der Arbeit im Team
Wir bieten
- eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe in einem dynamischen und engagierten Team,
- ein spannendes Arbeitsumfeld – nah dran an politischen Entscheidungsprozessen,
- ein kollegiales Arbeitsklima mit flachen Hierarchien,
- Vergütung analog der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages der Länder (EG 13 TV-L),
Interessiert?
Dann senden Sie Ihre vollständige Bewerbung unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins spätestens bis spätestens zum 1. November 2022
vorzugsweise per E-Mail an
adressiert an Silke Wagenknecht, Fraktionsgeschäftsführung
oder per Post an
CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Zu Händen Frau Silke Wagenknecht
Geschäftsführerin
Domplatz 6 – 9
39104 Magdeburg
Nähere Auskünfte telefonisch unter: 0391 5602004
AG-Vorsitzende neu gewählt
Bei den Wahlen der Arbeitsgruppen-Vorsitzenden wurden bis auf Stefan Ruland, der als neuer Sprecher der AG-Finanzen gewählt wurde, die bisherigen AG-Sprecher bei der gestrigen Wahl wiedergewählt.
Sie lauten, v.l.n.r.: Tobias Krull (Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung), Karin Tschernich-Weiske (Recht, Verfassung und Verbraucherschutz), Detlef Gürth (Infrastruktur und Digitales), Sandra Hietel-Heuer (Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt), Angela Gorr (Petitionen), Olaf Feuerborn (Landwirtschaft, Ernährung und Forsten), Markus Kurze (Bundes- und Europaangelegenheiten, Kultur sowie Medien), Stefan Ruland (Finanzen), Carsten Borchert (Bildung), Chris Schulenburg (Inneres und Sport), nicht im Bild: Ulrich Thomas (Wirtschaft und Tourismus)
Klausurtagung: Neuer Fraktionsvorstand und Kabinettsmitglieder
Der neu gewählte Fraktionsvorstand mit dem neuen Vorsitzenden Guido Heuer und die Kabinettsmitglieder der CDU, um den Ministerpräsidenten Reiner Haseloff, kamen am Rande der Klausurtagung in Stolberg (Harz) gestern für ein gemeinsames Foto zusammen.
Koalition bekennt sich zur Gesundheitsvorsorge vor Ort: Antrag der Koalitionsfraktionen zur Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Bitterfeld mehrheitlich zugestimmt.
In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit mehreren Anträgen zum Thema der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Bitterfeld beschäftigt. Dabei hat der Antrag der Koalitionsfraktionen eine Mehrheit gefunden und wurden zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen.
Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher, Tobias Krull: „In diesem Antrag wird klargestellt, dass wir die kommunale Selbstverwaltung nicht nur achten, sondern auch wertschätzen. In diesem Sinne ist der Beschluss des Kreistages für die Schaffung von medizinischen Angebote der Frauenheilkunde und Geburtshilfe grundsätzlich zielführend. Unser klares Ziel ist eine flächendeckende Gesundheitsversorgung. Die zügige Beschlussfassung ist notwendig, da die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Bitterfeld zum ersten Juli 2022 ihren Betrieb aufnehmen soll.“