Scheurell: Pflege der Bahnkörper verbessern
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell, hat die Deutsche Bahn AG, Geschäftsbereich Netz aufgefordert, die Pflege der Infrastruktur zu intensivieren. Dies gelte für die Radbereiche von Bahnstrecken, sowie für die Bahnkörper selbst. Scheurell weist die Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen nach weniger Glyphosateinsatz zur Unkrautbekämpfung zurück.
„Diese Forderung ist nicht durch besondere Fach- und Sachkenntnis getragen. Eine aktive Unkrautbekämpfung der Bahninfrastruktur dient der Sicherheit des Bahnverkehrs. Wild wuchernde Pflanzen zerstören mittelfristig den Bahnkörper. Dies kann im schlimmsten Fall zu sicherheitsrelevanten Verwerfungen der Gleise führen. Wer dies in Kauf nimmt, gefährdet Menschenleben“, so Scheurell.
Dieser fordert weiterhin ein großräumiges Freischneiden der Bahnkörper. Es könne nicht sein, dass inzwischen ein laues Lüftchen zu umfallenden Bäumen führe, die Bahnstrecken tagelang lahmlegen würden.
Finanzielle Hilfe für den Ausbildungsverkehr notwendig und sinnvoll
In der heutigen Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt eingebracht. Mit dieser Änderung soll die in § 9 ÖPNVG LSA enthaltene Finanzierungsregelung für den Ausbildungsverkehr mit dem bisherigen Finanzierungsbeitrag von 31 Millionen Euro entfristet werden.
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell, äußert sich dazu wie folgt: „Um die Flexibilität der Menschen, besonders die der Schüler und Auszubildenden, in unserem ländlich geprägten Bundesland weiter aufrecht zu erhalten, ist diese finanzielle Hilfe für die Landkreise notwendig und sinnvoll. Die CDU-Fraktion hat sich auf die Fahnen geschrieben, die umfassende Mobilität der Menschen durch ein qualitativ hochwertiges Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr verlässlich zu sichern. Mit dem hier vorliegenden Gesetzesentwurf gehen wir dazu einen notwendigen nächsten Schritt.“
Hintergrund:
Die Landkreise erhalten nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) vom Land für die Jahre 2015 bis 2017 jährlich eine Zuweisung in Höhe von 31 Millionen Euro zur Finanzierung von Rabatten auf Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs (Schüler, Auszubildende, Studenten). Für 2018 braucht es nun eine entsprechende Fortsetzungsregelung.
Passagiere bei Extremwetterlagen nicht allein lassen
Beim jüngsten Sturmtief „Xavier“ Anfang Oktober sind zahlreiche Zugverbindungen ausgefallen. Jetzt hat der Landtag auf Initiative der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen in Sachsen-Anhalt die Situation von Anfang Oktober auswertet. Zudem wurde die Landesregierung beauftragt, einen Maßnahmenplan zu vereinbaren, der sicherstellt, dass bei zukünftigen Störungsfällen die Fahrgäste im Regionalverkehr Sachsen-Anhalt über die Reisemöglichkeiten umfassend informiert werden.
Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell: „Orkanartige Windböen, heftiger Niederschlag, herabfallende Äste und entwurzelte Bäume machen das Leben des Bahnverkehrs auf den Gleisen Deutschlands schwer. Besonders im öffentlichen Personenverkehr gilt ein entsprechendes Informationsbedürfnis. Zumindest ab dem Tag nach dem Orkan hätte eine ausreichende Information der Fahrgäste möglich sein müssen. Die Fahrgäste sollten in solchen Situationen nicht allein gelassen werden.“
Hintergrund:
Die Bahn stellte in Folge des Sturmtiefs Xavier am 5. Oktober unter anderem den Zugverkehr in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Teilen Mecklenburg-Vorpommerns ein. Auch die Fernverkehrsstrecken Berlin–Hannover und Berlin–Hamburg wurden unterbrochen. In Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gab es Einschränkungen unter anderem im Großraum Magdeburg, Stendal und Dessau. Danach wurde Kritik über das Informationsverhalten der Eisenbahnverkehrsunternehmen laut.
E-Mobilität muss eine wirkliche Alternative werden
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität aufbauen“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Mit diesem Antrag kommen wir unserer Vereinbarung im Koalitionsvertrag nach, einen Impuls zu geben, um den Anteil elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge in Sachsen-Anhalt zu erhöhen. Zudem gehen wir einen weiteren Schritt dahingehend, die Elektromobilität als Beitrag der nationalen und europäischen Zielsetzungen voranzutreiben“.
Daniel Szarata, Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr, ergänzt: „Als konservative Partei stehen wir für die Erhaltung des Bewährten, in diesem Fall des Individualverkehrs. Da auch Sachsen-Anhalt jeden Euro nur einmal ausgeben kann, müssen wir versuchen mit durchdachten Konzepten die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass E-Mobilität in unserem Land eine wirkliche Alternative wird.“
Mit dem Antrag wird die Landesregierung gebeten, auf Grundlage einer Potenzialprognose den voraussichtlichen kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf einer Lade-Infrastruktur zu ermitteln. Des Weiteren soll mit potenziellen Betreibern der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, wie Stadtwerken, Gemeinden oder Unternehmen der Privatwirtschaft, in einen Dialog getreten werden, um diese zum Aufbau dieser notwendigen Lade-Infrastruktur zu animieren.
Hintergrund:
Von den 2016 in Deutschland neu zugelassenen 3,4 Millionen Pkw hatten lediglich knapp 60.000 einen Elektro- oder Hybridantrieb (1,76 Prozent). Von den knapp 1,2 Millionen Pkw, die auf den Straßen Sachsen-Anhalts unterwegs sind, sind nach Zahlen des Kraftfahrbundesamtes vom Januar 2017 gerade einmal 310 Elektroautos (0,026 Prozent) und 3739 Pkw mit normalen Hybridantrieb. Nach Angaben des Verkehrsministeriums stehen mit Stand vom 1. Januar 2017 155 Ladepunkte in Sachsen-Anhalt zur Verfügung.
Lückenschluss für die wirtschaftliche Entwicklung unabdingbar
Hardy Peter Güssau, raumordnungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Abgeordneter des Wahlkreises Stendal, begrüßt den Beginn der Bauarbeiten des nächsten Teilabschnittes der A 14 zwischen Colbitz und Tangerhütte. „Die Schließung dieser Lücke stellt nicht nur eine deutliche Verbesserung im Verkehrsnetz dar, sie ist darüber hinaus für die wirtschaftliche Entwicklung der Altmark unabdingbar. Für den Norden unseres Landes ist die A 14 eine neue Lebensader. Die Bauarbeiten müssen deshalb zügig zum Abschluss gebracht werden“, so Güssau.
Auf 8,5 Kilometern wird die Autobahn Richtung Norden weiter ausgebaut. Zum Neubauabschnitt gehören fünf Brückenbauwerke. Die geplante Strecke verläuft in Parallellage zur bestehenden Bundesstraße B 189, schwenkt dann zwischen Dolle und Cröchern ab und endet unmittelbar hinter der künftigen Anschlussstelle Tangerhütte. Die Baukosten betragen rund 73 Millionen Euro. „Der Lückenschluss ist ein bedeutender Standortfaktor und deshalb von enormer Bedeutung für die Region“, macht Hardy Peter Güssau deutlich.
Hintergrund:
Die Neubautrasse der A 14 verläuft mit einer Gesamtstreckenlänge von ca. 155 km auf dem Gebiet der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die A 14 schafft eine leistungsfähige Verbindung zwischen Magdeburg, Wittenberge und Schwerin. Sie bindet die Regionen Altmark, Prignitz und Ludwigslust an das großräumige Straßennetz an. Der überwiegende Streckenanteil liegt mit ca. 97 Kilometern im Land Sachsen-Anhalt. Einer von acht Bauabschnitten, zwischen Wolmirstedt und Colbitz, ist bereits für den Verkehr freigegeben.
Gutachtenvergabe auf den Weg gebracht
Der verkehrspolitische Sprecher, Frank Scheurell, und der stellv. finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, haben die heutige Entscheidung auf der Sondersitzung der Ausschüsse Finanzen sowie Landesentwicklung und Verkehr zur Gutachtenvergabe im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „Natürlich. Schierke – Wander- und Skigebiet Winterberg“ begrüßt.
„Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde die Sondersitzung einberufen, denn wir hielten es für geboten, Transparenz zu schaffen und das Parlament in das Verfahren einzubinden. Nun kann das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr die Vergabe des neuen Gutachtens vornehmen. Wir gehen davon aus, dass dieses Gutachten die Weichen für eine schnelle und rechtssichere Entscheidung stellt.“
Denkmalschutzgesetz muss an die neuen Gegebenheiten angepasst werden
Im Rahmen der heutigen Landtagsdebatte zum Antrag „Rechts-/Verwaltungsvorschriften und Vollzug zum Denkmalschutzgesetz“, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt Frank Scheurell:
„Eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes ist dringend geboten. Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat bezogen auf seine Landesfläche die höchste Denkmaldichte unter den Bundesländern. Gleichzeitig leidet das Land jedoch unter der demografischen Entwicklung und der Überalterung der Bevölkerung, weshalb die wirtschaftliche Erhaltung von Denkmalen immer schwieriger wird. Es muss insbesondere ein Mittelweg gefunden werden, den Erhalt von Denkmalen zu sichern, gleichzeitig aber auch den Kosten-Nutzen-Aufwand im Auge zu behalten. Das Denkmalschutzgesetz muss an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Daher werden sich die Verantwortlichen der Koalitionsfraktionen zusammensetzen, um das Projekt ‚Novellierung der denkmalschutzrechtlichen Regelungen‛ von Grund auf anzugehen.“
Die Elbe als Wirtschaftsfaktor nutzen
Zur Aussprache der Großen Anfrage an die Landesregierung „Die Elbe als Wirtschaftsfaktor: Tourismus, Häfen, Schifffahrt und Naturschutz“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die Wasserstraßen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres multimodalen Verkehrssystems. Als solchen müssen wir die Elbe begreifen und sie einer ganzjährigen Nutzbarkeit durch die Binnenschifffahrt zuführen. Dies bedeutet, der Sohlerosion entgegenzuwirken und stabile Fahrrinnenverhältnisse bei gleichzeitig reduziertem Unterhaltungsaufwand zu schaffen. Verlässliche Schifffahrtsverhältnisse sind die Voraussetzung für eine dauerhafte Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße unter anderem auf die Wasserwege. Dies würde nicht nur den Straßenverkehr entlasten, sondern auch zu einer besseren CO2-Bilanz führen, da Binnenschifffahrt eine der umweltfreundlichsten Transportarten ist. Dieses Ziel zu verwirklichen hat sich ein Bund-Länder-Gremium auf die Fahnen geschrieben, als es am 17. Januar 2017 das Gesamtkonzept Elbe beschlossen hat. Demnach wird nunmehr eine Fahrrinnentiefe von 1,40 m im langjährigen Mittel angestrebt.
Für die Wirtschaft unseres Landes nimmt die Elbe eine herausgehobene Stellung ein. So profitieren nicht nur etwa 16.400 Beschäftigte von der Elbe, sie stellt auch eine wesentliche Hafenhinterlandverbindung von und zum Hamburger Hafen dar. Auch für den Tourismus hat vor allem der Elberadweg neben dem Harz Leuchtturmcharakter.“
Hintergrund:
Eine hohe Bedeutung als Verkehrsweg hat die Elbe auch für die Tschechische Republik, in der sie entspringt, da sie das Binnenland an den Hamburger Hafen anschließt. So fordert die tschechische Regierung schon länger eine ganzjährige Schiffbarkeit der Elbe zu gewährleisten. Letztlich ist eine lückenlose Niedrigwasserregulierung Voraussetzung dafür, ökonomische und ökologische Anforderungen in Gleichklang zu bringen.
Transparenz herstellen und Mitbestimmung der Beschäftigten der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) sichern
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Antrag „Mitbestimmung der Beschäftigten der Landesstraßenbaubehörde sichern“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die Personalvertretungen der Straßenbauverwaltungen haben gemeinsam einen Beschluss erarbeitet, der sich auf die geplante Bildung der Bundesinfrastrukturgesellschaft bezieht. Zu Recht kritisieren sie den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 14. Oktober 2016. Die CDU-Fraktion ist noch immer der Meinung, dass die Optimierung der Auftragsverwaltung für Bundesautobahnen sinnvoller wäre, als eine Abschaffung dieser. Sollte es trotz der ablehnenden Haltung in nahezu allen Bundesländern zur Abschaffung der bisherigen Auftragsverwaltung kommen, setzen wir uns weiter dafür ein, dass die Beschäftigten der Straßenbauverwaltungen ihre Arbeit an ihrem bisherigen Arbeitsort fortsetzen können. Zudem darf die Übernahme von Beschäftigten der Landesbehörden durch den Bund nicht zu einer ‚Rosinenpickerei‛ zulasten der Beschäftigten und der Länder führen. Es gilt zu verhindern, dass lediglich bestimmte Beschäftigtengruppen, so z. B. jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vom Bund übernommen werden. Dies haben wir bereits in der Februarsitzung des Landtages dargestellt.
Die Debatte um Mitbestimmungsrechte muss geführt werden, jedoch ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht realistisch. Es erfolgt bereits eine kontinuierliche Information der Personalvertretungen über den Stand der Verhandlungen. Das ist richtig und gut so und soll auch zukünftig so gehandhabt werden. Eine noch umfassendere Einbindung als ohnehin schon, ist aktuell jedoch schon deshalb nicht möglich, da schlichtweg noch keine konkrete Aussage zur Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft oder zum Fernstraßen-Bundesamt getroffen werden kann.“
Auftragsverwaltung für Bundesstraßen beibehalten
Zur heutigen Debatte im Landtag „Auftragsverwaltung für Bundesstraßen beibehalten und Transparenz beim Aufbau der Bundesinfrastrukturgesellschaft schaffen“ erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Wir sind noch immer der Meinung, dass die Optimierung der Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen sinnvoller wäre, als eine Abschaffung dieser. Sollte es trotz der ablehnenden Haltung in nahezu allen Bundesländern zur Abschaffung der bisherigen Auftragsverwaltung kommen, erwarten wir von unserer Landesregierung, dass sie sich für die Beschäftigten der Straßenbauverwaltungen einsetzt, sodass sie ihre Arbeit an ihrem bisherigen Arbeitsort fortsetzen können. Zudem darf die Übernahme von Beschäftigten der Landesbehörden durch den Bund nicht zu einer ‚Rosinenpickerei‛ zulasten der Beschäftigten und der Länder führen. Es gilt zu verhindern, dass lediglich bestimmte Beschäftigtengruppen, so z. B. jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vom Bund übernommen werden. (mehr …)