CDU wirbt für das Begleitete Fahren mit 16
Die CDU-Fraktion will bei ihren Koalitionspartnern dafür werben, durch einen gemeinsamen Antrag die Landesregierung aufzufordern, sich im Bund und in Europa für das Begleitete Fahren mit 16 einzusetzen. Die Landtage in Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben sich bereits dafür ausgesprochen.
Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell: „Mit einem entsprechenden Modellversuch wollen wir mehr Verkehrssicherheit, weniger Unfälle und weniger Verletzte und Tote im Straßenverkehr erreichen sowie die Kompetenzen beim Autofahren von Fahranfängern erhöhen.“
Hardy Peter Güssau, raumordnungspolitischer Sprecher, ergänzt: „Das Begleitete Fahren mit 16 würde, neben dem Erfolgsprojekt des Mopedführerscheins mit 15, eine weitere Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum bedeuten.“
Hintergrund:
Für eine Ausweitung auf das Begleitete Fahren mit 16 ist eine Änderung der EU-Gesetzgebung zwingend erforderlich. Derzeit ist europaweit das Mindestalter auf 17 Jahre festgelegt und in der Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG geregelt. Demnach ist ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer, Landes- und Bundesebene notwendig.
Berufsschüler werden entlastet
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt die deutlichen Bemühungen der Landesregierung, die Zuschüsse für die Beförderung Auszubildender zur Berufsschule und Unterbringung bei einer auswärtigen Beschulung anzuheben. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Auf dieses Signal haben die Berufsschüler lange Zeit gewartet. Für die CDU-Fraktion war immer klar, dass die Auszubildenden jetzt sofort und nicht erst in ein paar Jahren entlastet werden müssen. Darauf legen wir in den anstehenden Haushaltsberatungen größten Wert. Unabhängig davon stehen wir zu der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung und prüfen die Einführung eines landesweit gültigen Azubi-Tickets.“
Der Sprecher für berufliche Bildung, Thomas Keindorf, ergänzt: „Die geplante Überarbeitung der Fahrtkostenrichtlinie und die Erhöhung der Zuschüsse zu den Fahrt- und Unterbringungskosten sind ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu steigern. Für die Jugendlichen wird die Entscheidung zur Aufnahme einer Ausbildung in Sachsen-Anhalt erheblich erleichtert. Die Überarbeitung der Richtlinie sollte in Abstimmung mit den Wirtschaftskammern so erfolgen, dass bürokratische Hürden abgebaut werden und die Anträge für die Jugendlichen verständlich zu lesen sind.“
Azubi-Ticket erhöht Attraktivität der Berufsausbildung
Der Landtag hat heute über die Einführung eines landesweiten Azubi-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr diskutiert. Eine fachliche Auseinandersetzung soll in den nächsten Wochen in verschiedenen Ausschüssen erfolgen. Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die Koalitionsfraktionen haben sich im Koalitionsvertrag zum Azubi-Ticket verständigt. Über einen gemeinsamen Antrag haben die Koalitionsfraktionen im August letzten Jahres ein ganzes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Berufsschulen und zur Unterstützung von Auszubildenden verabschiedet. Die Prüfung zur Einführung eines Azubi-Tickets war bereits Bestandteil.
Durch dieses Ticket wären die Auszubildenden flexibler bei ihren Fahrten zu unterschiedlichen schulischen und betrieblichen Ausbildungsstätten. Die Attraktivität der Berufsausbildung könnte dadurch erhöht werden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Wirtschaft und Handwerk.
Eine Einführung benötigt allerdings Zeit. Darum favorisieren wir derzeit die Erweiterung einer bereits bestehenden Richtlinie des Bildungsministeriums, die schneller umsetzbar wäre.“
Hintergrund:
Mit einem landesweit gültigen Azubi-Ticket könnten Auszubildende kostengünstig alle Transportmittel des öffentlichen Personennahverkehrs benutzen. Ein entsprechendes Modell gibt es bereits in Hessen. Die Einführung würde ein vorgeschaltetes Gutachten erfordern. Im Bildungsministerium gibt es bereits die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Auszubildende zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung sowie zu Fahrtkosten aus Anlass des Besuchs einer Berufsschule“, die bei entsprechender Erweiterung voraussichtlich schneller umsetzbar wäre.
Gesetzentwurf ist deutliches Signal gegen dubiose Geschäftspraktiken
Der Landtag hat heute in einer ersten Lesung das Wohnungsaufsichtsgesetz behandelt. Dieses stellt für die Gemeinden eine gesetzliche Handhabe dar, um gegen Wohnungsmissstände, unzumutbare Überbelegung von vermietetem Wohnraum oder Verwahrlosung von Immobilien vorzugehen. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Wir dürfen es nicht zulassen, dass sich einzelne Bereiche in Städten und Kommunen Sachsen-Anhalts zu einem Ghetto entwickeln. Zudem kann es nicht sein, dass unlautere Vermieter Schrottimmobilien noch gewinnbringend vermieten können. Der Gesetzentwurf ist ein deutliches Signal gegen diese dubiosen Geschäftspraktiken.“
Hintergrund:
Das Wohnungsaufsichtsgesetz soll ein Mittel sein, um gegen Missstände auf dem Wohnungsmarkt vorgehen zu können. Dabei orientiert sich das Land an einem Entwurf aus Nordrhein-Westfalen, wo es Städte wie Duisburg und Essen bereits erfolgreich angewendet haben. Mit diesem Gesetz können die Gemeinden in gravierenden Fällen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gegen unlautere Vermieter verhängen.
Planfeststellungsbeschluss A 143: Wichtiges Etappenziel erreicht!
Verkehrsminister Thomas Webel hat heute bei einem Arbeitsbesuch in Halle den Planfeststellungsbeschluss für das fehlende Teilstück der A 143 vorgelegt. Der 12,6 Kilometer lange Abschnitt westlich der Saalestadt soll den Autobahn-Doppelring um Leipzig und Halle schließen. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Bis hier hin war es eine enorm zähe Partie, die sich hoffentlich dem Ende nähert. Das ist ein gutes Zeichen für den Logistikstandort Sachsen-Anhalt, aber auch für die Menschen in der dortigen Region. Ohne Klagen könnte der Autobahnring bis 2022 geschlossen sein. Das wäre eine gewaltige Entlastung für die Stadt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist dazu ein wichtiges Etappenziel erreicht worden.“
Hintergrund:
Die A 143 – Westumfahrung Halle soll zum Netzschluss zwischen der A 38 Göttingen – Halle (A 9) und der A 14 Magdeburg – Halle führen. Darüber hinaus wird sie die Stadt Halle vom Durchfahrtsverkehr entlasten. Der Trassenbau schließt den Autobahn-Doppelring um Halle und Leipzig und vollendet das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 13. Aufgrund von Klagen ruhte das Projekt seit einigen Jahren.
Ticketfreier Nahverkehr funktioniert nur mit Ausbau des Angebots
Im Rahmen einer Aktuellen Debatte zum ticketfreien Nahverkehr hat der Landtag heute auf Initiative der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass sich die Landesregierung für mehr Geld beim Bund für die Beschaffung von Fahrzeugen, den Ausbau und die Ertüchtigung der Eisenbahn- und Straßenbahninfrastruktur einsetzt. Des Weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs durch einen vereinfachten Zugang zum System ÖPNV insgesamt zu steigern. Falls der Bund tatsächlich an Modellversuchen zum fahrscheinfreien ÖPNV festhalten will, soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass auch Städte und regionale Verkehrsunternehmen aus Sachsen-Anhalt berücksichtigt werden.
Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell: „Für eine derartige Veränderung der Mobilitätsangebote, wie dem ticketfreien Nahverkehr, muss man vorbereitet sein. Das muss einhergehen mit dem Ausbau des Angebots, kürzeren Fahrtzeiten und komfortablen Fahrzeugen. Des Weiteren darf es hier keine Ungleichbehandlung zwischen den Städten und den ländlichen Regionen geben. Der ticketfreie Nahverkehr ist eine hübsche Vision, die allerdings noch viele Fragen offen lässt.“
Hintergrund:
Die EU macht Druck auf Deutschland wegen einer hohen Luftbelastung in vielen Städten mit gesundheitsschädlichem Stickoxid. Es droht eine Klage beim Europäischen Gerichtshof. Die Idee eines kostenlosen Nahverkehrs steht neben vielen weiteren in einem Brief der geschäftsführenden Umweltministerin Barbara Hendricks, des geschfd. Verkehrsministers Christian Schmidt und des geschfd. Kanzleramtschefs Peter Altmaier an den EU-Umweltkommissar Karmenu Vella. Vertreter der bislang ausgesuchten fünf Modellstädte – Bonn, Mannheim, Essen, Reutlingen und Herrenberg – sehen das Projekt eher skeptisch.
Klage gegen A 14-Abschnitt – Blanker Aktionismus des BUND
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) klagt erneut gegen einen Bauabschnitt der Autobahn 14 zwischen Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die erneute Klage des BUND halte ich für blanken Aktionismus, da es in der Vergangenheit bereits mehrfach gelungen ist, Kompromisse zu schließen. Darauf hoffe ich auch in diesem aktuellen Fall. Mit einem Gerichtsverfahren würde die Fertigstellung nur unnötig verzögert werden.“
Hardy Peter Güssau, Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr, ergänzt: „Die Menschen in der Altmark warten sehnsüchtig auf einen Autobahnanschluss in Richtung Ostsee. Eine Klage wird den Bau nicht verhindern, aber weiter verteuern. Ich habe kein Verständnis für diese radikale Haltung des BUND. Wir als CDU-Fraktion werden uns weiterhin für einen schnellen Lückenschluss einsetzen.“
Hintergrund:
Der BUND klagt gegen den Bau eines Abschnitts der Autobahn 14 an der Elbe zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig sei schon Klage eingereicht worden, teilte der Landesverband am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit.
Investitionen in die Infrastruktur sind Investitionen in die Entwicklung unseres Bundeslandes
Auf Bestreben der CDU-Fraktion hat der Landtag heute einem Antrag der Koalitionsfraktionen zur finanziellen Absicherung des kommunalen Straßenbaus zugestimmt. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag noch im ersten Quartal 2018 zu berichten, wie die ab dem Jahr 2020 wegfallenden Entflechtungsmittel im Bereich kommunaler Straßenbau im Landeshaushalt kompensiert werden sollen. Des Weiteren geht es um die unbefristete Verlängerung des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus. Darin sollen die Beträge ab 2020 einmalig erhöht und dann jährlich dynamisiert werden. Entsprechend des Koalitionsvertrages soll dabei auch die Radverkehrsinfrastruktur mit bedacht werden. (mehr …)
CDU beweist richtige Gespür beim „Mopedführerschein mit 15“
Seit der Einführung des „Mopedführerscheins mit 15“ wurden bis Ende 2017 über 7000 praktische Prüfungen in dieser Führerscheinklasse in Sachsen-Anhalt abgenommen. Allein im Jahr 2017 wurde mit knapp 2000 durchgeführten Prüfungen ein neuer Rekord erzielt. Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung des Modellprojektes wurde es um weitere zwei Jahre bis zum Ablauf des 30. April 2020 verlängert. Ziel ist es, aus dem Modellprojekt ein Regelangebot zu schaffen.
Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Frank Scheurell: „Die Verlängerung des Modellprojektes ist nur zu begrüßen. Die Zahlen zeigen, dass das Projekt sehr gut nachgefragt wird und damit einen wesentlichen Beitrag zur Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum leistet.“ Hardy Peter Güssau, Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr ergänzt: „Als CDU-Fraktion hatten wir damals das richtige Gespür gehabt. Immer mehr Bundesländer folgen Sachsen-Anhalt. Das trägt mittlerweile dazu bei, dass die jungen Verkehrsteilnehmer flexibel und selbstständig bis zur Ostsee fahren können. Ein Erfolg, der zu Beginn des Projektes, als es in den Diskussionen noch um deren Fahrtauglichkeit ging, wohl von vielen nicht erwartet worden ist.“
Hintergrund:
Das Projekt „Mopedführerschein mit 15“ startete am 1. Mai 2013 und sollte bis zum 30. April 2018 laufen. Ursprünglich haben sich mit Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt drei Bundesländer an dem Projekt beteiligt. Insgesamt wurden in diesen drei Ländern 34.212 Prüfungen absolviert, gut 21 Prozent entfallen dabei auf das Land Sachsen-Anhalt. Seit 1. Mai 2017 beteiligt sich das Land Brandenburg und seit Oktober 2017 Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls an diesem Projekt.
A 14 soll ab 2022 vollständig zur Ostsee führen
Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr hat im Ausschuss am Donnerstag auf Initiative der CDU-Fraktion über den aktuellen Stand der Bauarbeiten an der A 14 informiert. Im Sommer soll der nächste Spatenstich auf der rund 14 Kilometer langen Strecke zwischen Tangerhütte und Lüderitz (Landkreis Stendal) erfolgen. Die nun genehmigte Trasse schließt an den 8,5-Kilometer-Abschnitt zwischen Colbitz und Tangerhütte an, dessen Bau bereits im Sommer gestartet war.
Dazu äußert sich der raumordnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Hardy Peter Güssau: „Schritt für Schritt nähern wir uns dem Ziel der Nordverlängerung der A14. Jeder neu gebaute Kilometer Autobahn ist wichtig für die Region Altmark und ein belebendes Signal für die Menschen. Ich bin zuversichtlich, dass die Zielstellung des Verkehrsministeriums – die Autobahn soll ab 2022 (ohne evtl. Klagen gegen das Projekt) vollständig zur Ostsee führen – eingehalten wird. Das muss das Hauptaugenmerk und Ziel aller Anstrengungen sein. Die A 14-Nordverlängerung wird die ‚grünste Autobahn‛ in Deutschland sein, innovativ, nachhaltig und ‚State of the Art‛ im Bundesfernstraßenbau. Die CDU-Fraktion wird weiterhin unverändert für einen schnellen Ausbau der A14 in Richtung Ostsee einstehen.“
Hintergrund:
Die Neubautrasse der A 14 verläuft mit einer Gesamtstreckenlänge von ca. 155 km auf dem Gebiet der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die A 14 schafft eine leistungsfähige Verbindung zwischen Magdeburg, Wittenberge und Schwerin und bindet die Regionen Altmark, Prignitz und Ludwigslust an das großräumige Straßennetz an. Der überwiegende Streckenanteil liegt mit ca. 97 Kilometern im Land Sachsen-Anhalt.