Kleine Bauvorlagenberechtigung stärkt das Meisterhandwerk
Zur zweiten Beratung eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die Änderung der Landesbauordnung berücksichtigt nun auch Handwerksmeister und Bautechniker bei der Erstellung der Kleinen Bauvorlagenberechtigung. Sie soll Technikern und Handwerksmeistern zustehen und wird nicht über die Musterbauordnung geregelt, sondern ist Teil der Länderordnungen. Sachsen-Anhalt ist somit das erste mitteldeutsche Bundesland, dass Handwerker und Techniker aus Sachsen-Anhalt ihren westdeutschen Kollegen gleichstellt.
Für die Errichtung von Bauwerken jeglicher Art sind Genehmigungsplanungen notwendig. Um den Aufwand bei der Bearbeitung gering zu halten, dürfen nur bauvorlagenberechtigte Personen entsprechende Planungen anfertigen, unterzeichnen und bei den zuständigen Behörden einreichen.
Das Meisterhandwerk wurde lange Zeit klein geredet. Der Meistertitel wurde geradezu unattraktiv. Durch die Anerkennung der beruflichen Fähigkeiten der Meister und Techniker ist ein kleiner Schritt getan, um einen zusätzlichen Anreiz für die handwerkliche Ausbildung zu schaffen. Der Bauberuf muss wieder mehr an Bedeutung gewinnen, um dem Fachkräftebedarf langfristig gerecht zu werden.“
Neuregelungen im Bußgeldkatalog müssen auf Verhältnismäßigkeit überprüft werden
Zur heutigen Landtagsdebatte um Änderungen im Straßenverkehr-Bußgeldkatalog erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die Kritik an der Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 20. April 2020 wirft die Frage auf, welche Regelungen im Straßenverkehrsrecht aufgrund ihrer besonderen Sicherheitsrelevanz wichtig sind. Dabei ist zu klären, in welcher Höhe bzw. mit welcher Härte diese sanktioniert werden müssen.
Die Neuregelungen der Sanktionen vor allem beim Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen, bei der Rettungsgasse, dem größeren Abstand zu Fahrradfahrern bei Überholvorgängen oder beim direkten Überholverbot bei Zweirädern, dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit und sind weitestgehend unstrittig.
Unverhältnismäßig sind allerdings die Änderungen bei den Strafen hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen. Mit diesen Änderungen ist das Gerechtigkeitsempfinden und somit die Akzeptanz bei den Bürgern verloren gegangen. Hier bedarf es der dringenden Entschärfung der Sanktionen.“
Kleine Bauvorlagenberechtigung stärkt das Meisterhandwerk
Zur ersten Beratung eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Über die Änderung der Landesbauordnung soll die Kleine Bauvorlagenberechtigung für Handwerksmeister und Techniker eingeführt werden. Für die Errichtung von Bauwerken jeglicher Art sind Genehmigungsplanungen notwendig. Um den Aufwand bei der Bearbeitung gering zu halten, dürfen nur bauvorlagenberechtigte Personen entsprechende Planungen anfertigen, unterzeichnen und bei den zuständigen Behörden einreichen. Die Große Bauvorlagenberechtigung wird durch Architekten und Bauingenieure erbracht und umfasst alle Bauwerke. Die Kleine Bauvorlagenberechtigung soll Technikern und Handwerksmeistern zustehen und wird nicht über die Musterbauordnung geregelt, sondern ist Teil der Länderordnungen.
Das Meisterhandwerk wurde lange Zeit klein geredet. Der Meistertitel wurde geradezu unattraktiv. Durch die Anerkennung der beruflichen Fähigkeiten der Meister und Techniker ist ein kleiner Schritt getan, um einen zusätzlichen Anreiz für die handwerkliche Ausbildung zu schaffen. Der Bauberuf muss wieder mehr an Bedeutung gewinnen, um dem Fachkräftebedarf langfristig gerecht zu werden.“
Azubi-Ticket „Wer fordert, der muss auch liefern!“
Für Ausbildungsinteressierte spielen die Qualität, die Vergütung aber auch die Entfernungen von Wohnort, Betrieb und Berufsschule zunehmend eine wichtige Rolle. Zu diesem Schluss kommt der Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Es ist unbestritten, dass die Attraktivität der Berufsausbildung mit dem Azubi-Ticket erhöht werden könnte. Wir finden diese Idee sehr gut und sind immer daran interessiert, junge Auszubildende zu unterstützen.
Darum haben wir im Haushalt 2019 des Bildungsministeriums eine Richtlinie für Auszubildende von 120.000 auf drei Millionen Euro aufgestockt. Der CDU-Fraktion vor diesem Hintergrund eine Verhinderungstaktik vorzuwerfen, wie es der Koalitionspartner SPD macht, ist absurd.
Bestandteil des Koalitionsvertrages war eine Prüfung der Einführung eines Azubi-Tickets. Diese hat ergeben, dass es weitaus teurer werden wird. Die SPD kann gern viel fordern, aber ein Angebot zur Finanzierung aus dem Wirtschafts- oder Arbeitsministerium haben wir in diesem Zusammenhang noch nicht gehört.
Darum sei an dieser Stelle auch nochmal gesagt: Wer über dem Vereinbarten etwas fordert, der muss auch liefern! Das ist seit Monaten ausgeblieben. Sobald Finanzierungsangebote von der SPD kommen, können wir darüber sehr gern diskutieren.“
Mehr Rechte für das Handwerk
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich während ihrer Klausurtagung auf eine Änderung der Landesbauordnung verständigt. So soll die Kleine Bauvorlagenberechtigung für Handwerksmeister und Techniker eingeführt werden. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion, Frank Scheurell:
„Für die Errichtung, den Abriss oder die Veränderungen von Bauwerken sind Genehmigungsplanungen notwendig. Aktuell dürfen diese Planungen in Sachsen-Anhalt ausschließlich von Architekten und Bauingenieuren eingereicht werden. Dabei verfügen Meister und staatlich geprüfte Techniker über die erforderlichen Kenntnisse für Planung, Entwurf und Berechnung für die notwendigen Bauvorlagen.“
Siegfried Borgwardt, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, ergänzt: „Die Einführung der Kleinen Bauvorlagenberechtigung erweitert die Rechte und stärkt das Meisterhandwerk. Zudem werden Bauprozesse beschleunigt und Baukosten verringert, da kein zusätzlicher Architekt oder Ingenieur beauftragt werden muss. Die Bedenken der Architekten- und Ingenieurkammer wurden in der Fraktion diskutiert. Gleichwohl sieht die CDU-Fraktion die Kleine Bauvorlagenberechtigung als notwendigen Schritt, um auch die Berufsausbildung im Handwerk attraktiver zu machen. Eine Konkurrenz für Architekten und Ingenieure sieht die Fraktion nicht.“
Sanierung braucht eine langfristige Strategie
Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr hat heute seine Strategie „Landesstraßenbau 2030“ vorgestellt. Darin werden Möglichkeiten zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Landesstraßennetzes, der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit, des effizienten und effektiven Ressourceneinsatzes sowie der Erhöhung der Nutzerzufriedenheit behandelt. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Landtages von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell, begrüßt das Papier:
„Das Netz der Landesstraßen in unserem Land umfasst eine Länge von knapp 4000 Kilometern. Davon ist ein nicht unerheblicher Teil dringend sanierungsbedürftig. Im Koalitionsvertrag haben wir uns zum Grundsatz ‚Erhalt vor Neubau‛ bekannt. Dafür stehen seit 2016 jährlich 85 Mio. Euro zur Verfügung. Um dieses Geld sinnvoll einzusetzen, bedarf die Sanierung einer langfristigen Strategie. Nur so können wir garantieren, dass die Menschen in unserer ländlichen Region auf intakten Straßen von A nach B kommen. Daher ist das Strategiepapier richtig und konsequent.“
CDU-Fraktion begrüßt Einigung zu finalem Lückenschluss der A14 in Sachsen-Anhalt
Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) hat in intensiven Gesprächen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. (BUND) eine Einigung zum laufenden Klageverfahren für die Streckenabschnitte zwischen der Anschlussstelle (AS) Seehausen-Nord bis zur Landesgrenze Brandenburgs erzielt. Die Einigung soll zudem ein Klageverzicht des BUND für weitere Streckenabschnitte enthalten.
Frank Scheurell, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr begrüßt die Einigung für den Weiterbau: „Dieser Streckenabschnitt ist eine wichtige Etappe für die Nordverlängerung der A 14. Für die Altmark, der bislang größte autobahnfreie Raum Deutschlands ist es entscheidend, dass die Bauarbeiten jetzt zügig voran gehen.“
Hardy Peter Güssau, raumordnungspolitischer Sprecher und CDU-Landtagsabgeordneter des Wahlkreises Stendal ergänzt: „Die Menschen in unserer Region wollen diese Autobahn. Darum ist der Lückenschluss von enormer Bedeutung für die Altmark. Die A14 wird ihr einen wichtigen Entwicklungsschub geben.“
Die Einigung zwischen MLV und BUND sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:
– Schaffung von zusätzlicher Retentionsfläche und Auenlebensräumen mit einer gesamten Fläche von 125 ha zwischen AS Seehausen-Nord bis zur Landesgrenze Land Brandenburg
– zusätzliche Maßnahmen für den Arten- und Habitatschutz mit einer Gesamtfläche von 60 ha zwischen der AS Dahlenwarsleben bis AS Wolmirstedt und AS Lüderitz bis AS Seehausen-Nord
– zusätzlich aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen
Die zusätzlichen Kosten, die dem Land durch die gesamten Maßnahmen entstehen, sind mit etwa 8,6 Millionen Euro veranschlagt. Diese sind in den Haushaltsjahren ab dem Jahr 2022 mit einzuplanen.
Lücke schließen – Umweltpolitik mit Augenmaß
Der Landtag hat auf Initiative der Koalitionsfraktionen am Donnerstag ein Förderprogramm für Lastenräder beschlossen. In den beiden kommenden Jahren sollen dafür insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung stehen. Dazu äußert sich der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Der Gewerbesektor hat das Lastenrad in der Stadt bereits für sich entdeckt. Paketzusteller und auch Handwerker nutzen es bereits. Mit unserem Antrag schließen wir eine Lücke zur Bundesförderung und unterstützen so weitere Nutzergruppen.“
Daniel Sturm, Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Andere Städte machen es bereits vor. Das Rad wird dort für die tägliche Fahrt in die Kita, zum Einkaufen und zur Arbeit genutzt. In der Stadt kann unter Umständen so der Zweitwagen gespart werden. Die Umweltpolitik mit Augenmaß der CDU-Fraktion spiegelt sich in diesem Antrag wider.“
Hintergrund:
Mit dem Förderprogramm soll der Erwerb eines Lastenfahrrads mit 50 Prozent und höchstens 1.500 Euro gefördert werden. Anders als im bereits bestehenden Förderprogramm des Bundes sollen auch Privatpersonen und Vereine antragsberechtigt sein. Die Landesregierung soll im ersten Quartal 2020 im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr über die Rahmenbedingungen des Förderprogramms informieren.
Jagd auf den Wolf wird durch Bundesentscheidung erleichtert
In der aktuellen Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt wird über die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht debattiert. Zeitgleich hat sich das Bundeskabinett auf Regeln für den Abschuss des Wolfes verständigt. Dazu erklärt Detlef Gürth, Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und federführend mit der Thematik Wolf befasst:
„Der Wolf ist nach Deutschland eingewandert und vermehrt sich seit dem Jahr 2000 in Deutschland als streng geschützte Art. Der Gesamtbestand der Wolfspopulation hat ca. 1.000 Individuen erreicht und wird Ende 2019 voraussichtlich darüber liegen. Wir rufen zu einer ehrlichen Debatte auf, die weder Horrorgemälde zeichnet noch beschönigt wie bisher. Es muss definiert werden, wie viele Wölfe unsere Kulturlandschaft verträgt. Den Vorstoß des Bundesumweltministeriums nun künftig einen ‚…Abschuss von einzelnen Mitgliedern des Wolfsrudels in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier…‛, zuzulassen begrüßt die CDU-Fraktion. Dies erleichtert den Abschuss von Wölfen in Deutschland, wenn ein Zusammenhang mit Nutztierrissen besteht oder eine Gefahr für den Menschen droht. Die Realität wird anerkannt und Vernunft hat sich durchgesetzt. Dringend benötigt wird auch ein fachlich fundiertes Wolfsmanagement für ganz Deutschland, die Herabsetzung des Schutzstatus sowie die Aufnahme in das Bundesjagdrecht.
Den Wolf sofort in das Landesjagdrecht aufzunehmen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Zunächst muss Bundesrecht angepasst werden, damit bundeseinheitlich Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf hergestellt wird.“
Mit der CDU-Initiative zum bundesweiten Vorbild
Das Kabinett der Bundesregierung hat am Mittwoch grünes Licht für den bundesweiten Moped-Führerschein mit 15 Jahren gegeben. Dazu erklärt Hardy Peter Güssau, Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Einführung des Modellprojektes zum Moped-Führerschein mit 15 Jahren in
Sachsen-Anhalt war eine Initiative der CDU-Fraktion. Das Projekt ist mit mehr als 9000 Teilnehmern ein Erfolgsmodell. Es trägt dazu bei, dass vor allem die jungen Verkehrsteilnehmer aus dem ländlichen Raum flexibel und selbstständig bis zur Ostsee fahren können. Mit der zu begrüßenden Entscheidung des Bundeskabinetts kann sich der Aktionskreis der Jugendlichen auf das gesamte Bundesgebiet vergrößern. Die CDU-Fraktion hatte damals das richtige Gespür, so dass Sachsen-Anhalt nun als bundesweites Vorbild dient.“
Hintergrund:
Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung des Modellprojektes Sachsen-Anhalt wurde es im vergangenen Jahr um weitere zwei Jahre bis zum Ablauf des 30. April 2020 verlängert. Ursprünglich haben sich mit Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt drei Bundesländer an dem Projekt beteiligt. Seit 1. Mai 2017 beteiligen sich ebenfalls das Land Brandenburg und seit Oktober 2017 Mecklenburg-Vorpommern an diesem Projekt. Mit der geplanten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hätten alle Bundesländer die Möglichkeit, das Mindestalter für den Moped-Führerschein dauerhaft von 16 auf 15 Jahre zu senken.