Zum Schutz unserer Demokratie Befugnisse ausweiten
Der Gesetzentwurf zur geplanten Verfassungsschutznovelle wurde heute im Kabinett behandelt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Die Novellierung der gesetzlichen Grundlagen dient der Stärkung des Verfassungsschutzes. Für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung ist es jedoch unabdingbar, dass der Verfassungsschutz im Land mit ausreichend Befugnissen ausgestattet und dessen Arbeit nicht in Frage gestellt wird. Unsere streitbare Demokratie erfordert den besonderen Schutz unserer Verfassung, da sie Menschenrechte und Freiheit gewährleistet.
Da die Zahl der Verfassungsfeinde in Deutschland nicht abnimmt und diese mit der Zeit gehen, muss auch der Verfassungsschutz alle technischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Extremismus ausschöpfen dürfen. Insbesondere die sogenannte Quellen-TKÜ ist ein technisches Mittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren. Hierdurch kann eine laufende Kommunikation (zum Beispiel Skype-Gespräche oder WhatsApp-Chats) überwacht werden. Ermittlern des Verfassungsschutzes muss es erlaubt werden, Mitteilungen von verdächtigen Personen über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Signal zu überwachen. Im Unterschied zu Telefonaten und SMS, die einfach mitgehört oder -gelesen werden können, nutzen diese Dienste standardmäßig eine Verschlüsselung.
Die Grünen verkennen mit ihrer ablehnenden Haltung, dass der Verfassungsschutz zum Wohle unseres Rechtsstaates agiert. Wir erwarten von den Grünen vor dem Hintergrund der Ereignisse in Halle einen ernsthafteren und restriktiveren Kampf gegen den Rechtsextremismus, ansonsten machen sie sich unglaubwürdig, wenn sie nur mit angezogener Handbremse gegen Rechtsextremisten vorgehen wollen.
Wir werden im parlamentarischen Verfahren für die Quellen-TKÜ kämpfen, denn sie ist zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar.“
Schulenburg: CDU-Fraktion verurteilt Angriffe auf Polizeibeamte
In der Silvesternacht haben Gewalttäter im Rahmen der Feierlichkeiten im linksalternativ geprägten Leipziger Stadtteil Connewitz randaliert und mehrere Polizeibeamte angegriffen. Ein Polizist wurde dabei schwer verletzt. Die Polizei ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdeliktes in der linken Szene. Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt findet dazu klare Worte:
„Mein Mitgefühl gilt den verletzten Polizisten. Diese gewaltätigen Ausschreitungen und gezielten Angriffe auf Polizeibeamte in Leipzig durch offenbar linksextremistische Gewalttäter sind schwerste Straftaten, die hart sanktioniert werden müssen. Die zunehmende Gewaltbereitschaft im Bereich Linksextremismus, wie auf dem G-20 Gipfel, bei der lebensbedrohliche Körperverletzungen billigend in Kauf genommen werden, stellt eine große und latente Gefahr für die Demokratie und den Rechtsstaat dar, vor der wir nicht zurückweichen.
Wie im Bereich Rechtsextremismus brauchen wir ein parteiübergreifendes Signal auch gegen Linksextremismus und eine klare Verurteilung linksextremistischer Straftaten. Politiker, die nur bei rechten Straftaten hinschauen, aber bei linker Gewalt, die Augen verschließen befeuern den Linksextremismus durch ihr bewusstes Wegschauen. Wer als Poltiker versucht körperliche Gewalt gegen Polizeibeamte zu relativen, ist kein Freund des Staates und sollte keine politische Verantwortung tragen.
Der Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Sachsen-Anhalt vor derartig skrupellosen Gewalttaten steht für die CDU-Fraktion an erster Stelle.
Zusammen mit den kommunalpolitischen Verantwortlichen müssen wir dafür sorgen, dass sich in unseren Städten in Sachsen-Anhalt keine links- und rechtsextremen Keimzellen bilden, die sich in Häusern, Straßenzügen oder sogar Stadtteilen niederlassen.“
Kreisausbildung im Brandschutz kann auf Honorarbasis oder als ehrenamtliche Aufgabe durchgeführt werden
Zur Landtagsdebatte „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“ erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Ich kann für die CDU-Fraktion festhalten, dass die Arbeit der Kreisausbilder bei der Ausbildung der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt nicht gefährdet ist und natürlich auch nicht gefährdet war! Durch den klarstellenden Erlass des Innenministeriums wurde die Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Kameraden gestärkt und gewürdigt. Entweder üben die Kreisausbilder, Sanitäter und Helfer in der Aus- und Fortbildung ein Ehrenamt aus oder sie bekommen ein ordentliches Honorar – was will man eigentlich mehr! Wir danken für die entsprechende Klarstellung durch Erlass des Ministeriums.“
Hintergrund:
Einige Landkreise führen die ihnen obliegende Kreisausbildung für die Feuerwehren zumeist aus Personalgründen auf Basis von Honorarverträgen durch und andere Landkreise setzen dafür ehrenamtlich tätige Feuerwehrkameraden ein, die lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten. Beide Verfahrensweisen unterscheiden sich insoweit, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige gerade kein entgeltgleicher Ausgleich für die aufgewandte Arbeitskraft und Zeit sein darf. Somit muss die Aufwandsentschädigung zwangsläufig niedriger ausfallen als das zu zahlende Honorar. Bei der ehrenamtlichen Tätigkeit ist also der unentgeltliche Charakter prägend und die Aufwandsentschädigung wird für den besonderen Sachaufwand gezahlt. Ein entsprechender Erlass mit der Regelung, dass Kreisausbilder ehrenamtlich oder auf Honorarbasis in der Aus- und Fortbildung tätig werden können, wurde am 5. Dezember an das Landesverwaltungsamt versandt. Geregelt wird auch die Höhe der Aufwandsentschädigung je Ausbildungstag für verantwortliche Kreisausbilder und für Ausbildungshelfer, die nicht zu beanstanden ist. Die Erstattung von Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. In Kürze wird den Kommunen eine Möglichkeit der Abgeltung der Unfallversicherung für die Honorarkräfte offeriert, die unter drei Euro je Ausbildungstag liegen wird.
Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient
Zur Landtagsdebatte „Ausstiegsprogramm für Linksextremisten“, erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Unser Rechtsstaat darf politisch motivierten oder religiösen Extremisten nicht weichen! Daher unterstützen wir einen ganzheitlichen Ansatz im Kampf gegen alle Erscheinungsformen von Extremismus. Eine staatlich organisierte Ausstiegshilfe für diejenigen Extremisten, die sich aus dem Einflussbereich extremistischer Strukturen lösen wollen, den Ausstieg aus eigener Kraft jedoch nicht schaffen, unterstützen wir. Es gibt auf Landes- und auf Bundesebene genug solcher Aussteigerprogramme, die zunächst ausgeschöpft werden müssen.
Alle Ausstiegsprogramme machen nur dann Sinn, wenn dem Ausstiegswilligen auch tatsächlich der Ausstieg eröffnet wird und er nicht durch politische Kräfte einer lebenslangen Ächtung wegen seines Vorlebens oder einer Stigmatisierung ausgesetzt ist. Jeder Mensch hat eine zweite Chance in seinem Leben verdient, wenn er sich glaubhaft von extremistischen Ideologien und Lebenswelten gelöst hat und die Bereitschaft besteht, sich für Verfehlungen seines Vorlebens zu verantworten. Wenn unsere Gesellschaft nicht dazu bereit ist, Menschen wieder zu resozialisieren und zu integrieren, machen auch teuer aufgelegte Ausstiegsprogramme wenig Sinn!
Wir sind davon überzeugt, dass die Demokratie ihre Vitalität und Stärke beweist, wo es ihr gelingt, Menschen auf Grundlage demokratischer Werte einzubinden.“
Verjährungshöchstfrist muss Klarheit und Rechtsfrieden schaffen
Zur heutigen Berichterstattung betreffend eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts zur Beitragserhebung und der aufgemachten Verjährungsproblematik erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Um es ganz deutlich zu sagen: Mit der 10-jährigen Verjährungshöchstfrist, die die Koalitionsfraktionen bei der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes in der letzten Wahlperiode eingeführt haben, sollte Rechtsfrieden geschaffen werden. Alle Beitragsschuldner sollten Klarheit darüber haben, wann sie mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen brauchen.
Wir werden das in Rede stehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts in der CDU-Landtagsfraktion und zusammen mit unseren Koalitionspartnern auswerten und gesetzgeberischen Handlungsbedarf erörtern.“
Schulenburg: Menschen ohne Bleiberecht müssen unser Land verlassen!
Heute wurde im Landtag durch die Koalitionsmehrheit der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Hau-Ab-Gesetz im Bundesrat stoppen!“ final abgelehnt. Der Antrag richtete sich gegen das auf Bundesebene beschlossene Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz dient der Erleichterung der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer. Die CDU-Fraktion steht uneingeschränkt hinter den Neuregelungen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Die Voraussetzungen für die Sicherungshaft wurden abgesenkt, um ein Untertauchen zu verhindern. Ferner wurde die Vorbereitungshaft auf Gefährder ausgeweitet. Wir begrüßen natürlich auch die Mitwirkungshaft, welche eine Vorführung ermöglicht, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung keine Folge leistet.
Durch ein vorübergehendes Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebe- und Strafgefangenen können mehr Plätze in Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Abschiebehaft genutzt werden. Die Nichtankündigung des Termins der Abschiebung ist eine langjährige Forderung der CDU, um ein Untertauchen zu verhindern. Gefordert haben wir auch immer die noch größere Möglichkeit der Leistungsbeschränkung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn eine Verletzung bei der Mitwirkungspflicht während des Asylverfahrens vorliegt. Diese Forderung wurde ebenfalls durch den Bundestag gesetzgeberisch umgesetzt.
Dieses Maßnahmenbündel ist notwendig. Während die LINKEN von einem beispiellosen Angriff auf die Schutzrechte der betroffenen Flüchtlinge sprechen, bleibt es bei der CDU-Fraktion bei einer ganz nüchternen und notwendigen Feststellung: Menschen ohne Bleiberecht müssen unser Land verlassen! Einer Plicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen!“
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) – Generalangriff auf Landespolizei und Sicherheitsbehörden
Die AfD-Fraktion will durch die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses angebliche Fehleinschätzungen und Versäumnisse der Sicherheitsbehörden im Zuge des rechtsextremen Anschlags in Halle vom 9. Oktober 2019 untersuchen. Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Mit der Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zündet die AfD-Fraktion die nächste Stufe ihrer Fundamentalopposition. Sie wendet sich gegen das politische und gesellschaftliche System unseres Landes und will einen politischen Nutzen aus dem schrecklichen rechtsextremen Anschlag in Halle ziehen. Man versucht in einer scheinheiligen aber durchsichtigen Form, sich als Schützer des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt darzustellen sowie unseren Sicherheitsbehörden Vollversagen und Minister Stahlknecht ein persönliches Fehlverhalten vorzuwerfen.
Die Landesregierung hat im Landtag, im Ausschuss für Inneres und Sport sowie auf einer Pressekonferenz umfassend zu der damaligen Gefährdungsanalyse des BKA, dem Synagogenschutz und zum Polizeieinsatz minutiös Bericht erstattet.
In einer Zeit, in der durch die schlimmen Ereignisse in Halle ein ganzes Land zusammengerückt ist, werden wir uns nicht an einseitigen Schuldzuweisungen beteiligen. Aus Respekt vor den verfassungsrechtlich garantierten Minderheitsrechten hat sich die CDU-Fraktion zur Abstimmung über die Einsetzung eines PUA enthalten.“
Minister Stahlknecht wird seiner politischen Verantwortung gerecht!
Zur heutigen Landtagsdebatte um die Rücktrittsforderung an den Innenminister erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Halle ist eine Zäsur für die Geschichte unseres Landes. Terroristische Gewalt kann jeden zum Opfer machen und stellt eine ernste Bedrohung für unsere Gesellschaft dar.
Die CDU-Fraktion steht uneingeschränkt hinter der zentralen Aussage unseres Ministerpräsidenten, dass Antisemitismus stets mit der Verneinung von Freiheit und Demokratie einhergeht. Wir sind uns einig, dass die Landesregierung die notwendige polizeiliche Schutzmaßnahmen ergreift, um Orte jüdischen Lebens und andere bedrohte Orte vor Terrorismus, Gewalt und politisch motivierter Kriminalität zu schützen!
Minister Stahlknecht hat im Ausschuss für Inneres und Sport umfassend und minutiös Bericht erstattet. Den Bitten um Schutz der Synagoge wurde entsprochen! Er ist seiner politischen Verantwortung gerecht geworden. Daher weisen wir die Rücktrittsforderung entschieden zurück!“
Mehr Maßnahmen für mehr Sicherheit
Heute tagte der Ausschuss für Inneres und Sport in einer Sondersitzung zum Thema „Anschlag auf die Synagoge“ in Halle. Das Innenministerium erläuterte minutiös den Polizei-Einsatz. Im Ergebnis der Sitzung erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Ich bin bestürzt über den im Innenausschuss geschilderten Tathergang. Der Gewaltakt war ein feiger, antisemitischer und menschenverachtender Anschlag auf unsere Gesellschaft. Unser Dank gilt insbesondere den Einsatzkräften vor Ort, die unter schweren psychischen und physischen Belastungen den Täter stellen konnten.
Anhand der Schilderungen des Innenministeriums kann festgestellt werden, dass sich das Handeln der Einsatzkräfte in dieser Krise bewährt hat. Ihr Handeln dürfte auch dafür verantwortlich sein, dass der Einsatz unserer Polizei professionell verlaufen ist und der Täter trotz aller Schwierigkeiten gefasst werden konnte. Wer Kritik an der Polizei in einer solchen Situation übt, sollte sich immer vor Augen halten, dass die Einsatzkräfte ihr Leben für uns aufs Spiel setzen.
Nach Durchführung einer Analyse des Tathergangs muss parteiübergreifend unser Ziel sein, die richtigen Schlussfolgerungen für Verhinderung derartiger Anschläge zu ziehen. Dazu gehören auch Maßnahmen für mehr Sicherheit. Welche Maßnahmen erforderlich sind, muss diskutiert und letztendlich dann auch umgesetzt werden.“
Mehr Bürgernähe durch ein digitales Sachsen-Anhalt
In der heutigen Landtagssitzung wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt) beschlossen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Das E-Government ist eines der wichtigsten Handlungsfelder einer nachhaltigen Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Es bildet eine Grundlage für eine schlanke und leistungsfähigere Verwaltung, die mehr Transparenz und Bürgernähe realisiert. Kernelemente einer modernen Verwaltung sind Kommunikation, Verwaltungsverfahren und Aktenführung auch in elektronischer Form den Bürgern anzubieten.
Die Landes- und Kommunalverwaltungen sind nun gefordert, die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung des E-Government-Gesetzes zu schaffen. Dazu gehört die Bereitstellung von Personal, Finanzmitteln, eines digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes und die Ausstattung mit Hard- und Software. Dem Land fällt dabei eine Vorreiterrolle zu. Insbesondere müssen die Anstrengungen zum Breitbandausbau und die Standardisierung von Verwaltungsverfahren seitens des Landes verstärkt werden.“