Schulenburg: Mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz im Kampf gegen konspirative Netzwerke
Zur Landtagsdebatte um die Aufdeckung des „Prepper-Netzwerkes“ erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Für eine Bewertung ob eine terroristische Bedrohung durch das Netzwerk bestand oder besteht sind wir auf die Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden angewiesen. Für die CDU-Fraktion ist nicht erst seit der Presseberichterstattung klar, dass es Menschen in der ‚Prepper-Szene‛ gibt, für die nicht die Notfallsorge, sondern die Waffenbeschaffung und der Austausch von Tötungsfantasien im Vordergrund stehen. Wir werden entschieden gegen diejenigen vorgehen, die einen Umsturz oder eine Staatsgefährdung planen und damit das friedliche Zusammenleben der Menschen gefährden.
Aufgedeckt werden diese konspirativen Netzwerke meist durch Recherchen Dritter. Während einige den Sicherheitsbehörden vorwerfen, dass sie keine Erkenntnisse zu diesen Vorgängen haben oder es sogar keine Bereitschaft dazu gäbe, diese Strukturen offenzulegen und umfassend aufzuarbeiten, stelle ich für die CDU-Fraktion fest: Es ist schlichtweg verlogen, vom Verfassungsschutz Aufklärung einzufordern, ohne ihn mit den dafür notwendigen Befugnissen auszustatten. Wir kämpfen gemeinsam mit unserem Innenminister für die Ermöglichung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Gerade die anonymen Kommunikationswege bleiben für unsere Sicherheitsbehörden im Verborgenen. Wir unterstützen alle zielführenden Vorschläge, militärische und zivile Strukturen vor Unterwanderung durch extremistische Kräfte besser zu schützen. Wir sind dazu bereit, durch einen Extremistenbeschluss oder Radikalenerlass die ausdrückliche Erklärung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur bedingungslosen Verfassungstreue einzufordern.
Eindringlich warne ich davor, zu behaupten, dass Ressourcen der Bundeswehr und des Reservistenverbandes die Bildung solcher Netzwerke befördern. Aktive Bundeswehrangehörige und Reservisten dienen der Demokratie und Freiheit in unserem Land. Extremisten haben in der Bundeswehr und im Verband der Reservisten keinen Platz! Das ist eine Selbstverständlichkeit! Der Verband ist über jeden Vorwurf erhaben, solches Gedankengut in seinen Reihen zu dulden.“
Schulenburg: Feuerwehren werden im Ehrenamt gestärkt!
Zur Landtagsdebatte „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“ erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die CDU-Landtagsfraktion dankt den vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt für ihren unermüdlichen Einsatz.
Ein Ausdruck der Wertschätzung für das Ehrenamt ist die von unserem Innenminister Holger Stahlknecht vorgenommene Änderung der Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO). Die Änderungsverordnung ist rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Erhöhung der Entschädigungs-Höchstbeträge würdigt die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren. Gleichzeitig wird nicht vom Grundsatz der unentgeltlichen Aufgabenwahrnehmung des Ehrenamtes abgewichen.
Die Arbeit der Kreisausbilder bei der Ausbildung der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt war nie gefährdet. Vielmehr wurde durch den klarstellenden Erlass des Innenministeriums die Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Kameraden gestärkt. Die Kreisausbilder, Sanitäter und Helfer können die Aus- und Fortbildung weiterhin im Ehrenamt oder unter Zahlung eines ordentlichen Entgelts in Form eines Honorars durchführen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen, gefährlichen Waldbrände und Brandstiftungen ist es wichtig, dass die Feuerwehrkameraden eine angemessene finanzielle Entschädigung erhalten.“
Anschlag von Halle – Das Handeln unserer Polizei war vorbildlich!
In der heutigen Sitzung des 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) wurden unter anderem die Leiterin des Polizeireviers Halle und der Direktor der Polizeiinspektion Halle als Zeugen zur Einschätzung des Terroranschlages auf eine jüdische Einrichtung in Halle (Saale) vernommen. Dazu erklärt Chris Schulenburg, Obmann der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Aussagen der Zeugen waren für uns nicht überraschend. Die Überprüfung des Schutzes jüdischer Einrichtungen in Sachsen-Anhalt wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport (MI) mehrfach veranlasst. Die Polizeibehörden wurden durch das MI wiederholt auf die Gefährdung jüdischer Einrichtungen hingewiesen, um das Problembewusstsein zu schärfen. Die Erlasslagen des Ministeriums wurden in der Polizeidirektion bzw. der Polizeiinspektion Halle ordnungsgemäß umgesetzt. Die Kontaktpflege der Polizeidirektion bzw. Polizeiinspektion Halle mit der jüdischen Gemeinde zu allgemeinen und besonderen Schutzmaßnahmen ist regelmäßig erfolgt. Es war geübte Praxis, sich im Vorfeld von Veranstaltungen mit der jüdischen Gemeinde abzustimmen. Erforderliche Schutzmaßnahmen wurden nach eigener Lagebeurteilung durchgeführt. Die Einschätzung der Gefährdungslage hat nicht dazu geführt, dass es zu einer Herabsetzung der Schutzmaßnahmen kam. Weder polizeilich noch mangels entsprechender Anfragen aus der jüdischen Gemeinde wurde das Erfordernis einer polizeilichen Begleitung des Gottesdienstes am Jom Kippur gesehen.
Die Landespolizei ist personell und technisch dazu befähigt, terroristische Lagen gut zu bewältigen. Bestehender Optimierungsbedarf wurde erkannt und konzeptionell und praktisch umgesetzt. Die Konzepte zur Prävention, Verhinderung und Bewältigung von Amoklagen und terroristischen Anschlägen sind hinreichend in die Aus- und Fortbildung der Landespolizei impliziert. Die Landespolizei ist für die Themenfelder Antisemitismus und interkulturelle Kompetenz sensibilisiert und die Vermittlung von diesen Kenntnissen ist Bestandteil der Ausbildung unserer Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt.
Die Zeugenaussagen bestätigen vollumfänglich die Berichterstattungen des Ministeriums für Inneres und Sport zur Einsatzführung und Erstintervention am Anschlagstag. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Polizeibeamten am Einsatztag fehlerfrei gehandelt haben.
Der von der AfD-Fraktion beantragte Untersuchungsausschuss ist und war nicht notwendig, da die Landesregierung alle Fraktionen umfassend informiert hat.“
Landesantidiskriminierungsgesetz – In Berlin wird alles auf den Kopf gestellt
Im Abgeordnetenhaus Berlin wird derzeit ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beraten. Mit dem Gesetzentwurf will der Berliner Senat Bürgerinnen und Bürger vor Diskriminierung durch Verwaltungshandeln schützen, um zu einer sog. Kultur der Wertschätzung von Vielfalt und des diskriminierungsfreien Handelns zu kommen. Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Gesetzentwurf wird derzeit bundesweit von Personalvertretungen und Gewerkschaften zurecht kritisiert, da die vorgesehene sog. Beweislasterleichterung bzw. -umkehr von einem großen Misstrauen in die Arbeit des öffentlichen Dienstes, im Besonderen die der Polizei, geprägt ist. Zukünftig muss in Berlin ein Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, der wegen Diskriminierung angezeigt wird, behördenintern nachweisen, dass sein Handeln ordnungsgemäß war. Hinzu kommt ein Verbandsklagerecht von Aktivisten und Vereinen, die stellvertretend für diejenigen eintreten können, die sich diskriminiert fühlen. In der Vergangenheit wurden Polizeibeamte schon oft ungerechtfertigt angezeigt, das zeigt auch die Statistik der Beschwerdestelle der Polizei.
Durch den Gesetzentwurf wird alles auf den Kopf gestellt. Anstatt Polizistinnen und Polizisten in Berlin besser vor Angriffen zu schützen, gehen Senat und Abgeordnetenhaus mit diesem Anti-Polizei-Bürokratiemonster einen Sonderweg und stellen den gesamten öffentlichen Dienst unter Generalverdacht. Diesen rot-rot-grünen Berliner Irrweg gehen wir in Sachsen-Anhalt nicht. Der öffentliche Dienst und insbesondere die Polizei genießen in Sachsen-Anhalt für ihre hervorragende Arbeit in der Bevölkerung und in der CDU-geführten Landespolitik großes Vertrauen.
Durch die Neuregelung ist zu erwarten, dass bei Einsätzen von Polizeikräften aus Sachsen-Anhalt im Land Berlin und bei gegen Beamte erhobenen Diskriminierungsvorwürfen ein erhöhter Ermittlungs- und Verwaltungsaufwand entsteht. In der Konsequenz müssen unsere Polizeibeamten in den Amtsstuben sinnlos viele Papiere beschreiben, anstatt für Sicherheit auf der Straße zu sorgen. Sollte das Gesetz tatsächlich so verabschiedet werden, müssen wir aus Fürsorgeaspekten gegenüber unseren Polizeivollzugsbeamten in Sachsen-Anhalt genau prüfen, ob einer Kräfteanforderung aus Berlin tatsächlich entsprochen werden kann. Hierzu ist jeder Einzelfall juristisch zu prüfen, inwieweit tatsächlich Rechtsverpflichtungen zur Amtshilfe bestehen.“
Schießsport im Freien wieder möglich!
Nach einem Gespräch zwischen dem Landesschützenverband Sachsen-Anhalt und dem Minister für Inneres und Sport können Schießstände im Freien wieder genutzt werden. Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Wir danken dem Ministerium für Inneres und Sport für die Klarstellung, dass unter Beachtung der in der Fünften Eindämmungsverordnung aufgeführten Voraussetzungen die Ausübung des Schießsports im Freien wieder möglich ist.
Auch zum Bedürfnisnachweis für Sportschützen in Corona-Zeiten hat das Ministerium eine zielführende Klarstellung vorgenommen, die die CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Grundsätzlich sind für das Bedürfnis von Schusswaffen durch Sportschützen unter anderem Schießnachweise zu erbringen. Aufgrund der aktuellen Lage und der vorübergehenden Schließung der Schießstätten ist es für Sportschützen schwer, diese Nachweise vollständig zu erwerben. Ein Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis steht allerdings nicht zu befürchten. Die Waffenbehörden wurden durch Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport darauf hingewiesen, dass vorübergehend von einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis abzusehen ist, da die Sportschützen ihren Bedürfnissen nicht nachgehen konnten.“
Keine Alleingänge bei der Aufnahme von Flüchtlingen
Zur Landtagsdebatte „Humanitäre Katastrophe abwenden – Gesundheitsschutz für Alle“ erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Fraktion DIE LINKEN wollen über ein Landes- und ein Bundesaufnahmeprogramm Menschen aus Flüchtlingslagern nach Sachsen-Anhalt holen. Wir hingegen vertreten die Auffassung, dass kein Bundesland Alleingänge bei der Aufnahme von Flüchtlingen unternehmen darf. Vielmehr muss in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ländern, dem Bund sowie den anderen EU-Mitgliedstaaten agiert werden. Trotz der derzeitigen Pandemielage bleiben wir bis zu einer anstehenden Reform des EU-Rechts zur Flüchtlingsaufnahme- und Verteilung nicht untätig. Griechenland wird bei der schwierigen humanitären Lage durch die Aufnahme von 350 unbegleiteten Minderjährigen unterstützt. Sachsen-Anhalt hat bereits 15 unbegleitete Minderjährigen aufgenommen. Wir halten es im Hinblick auf die aktuelle Lage für falsch, weitere Aufnahmeprogramme zu diskutieren und festzulegen. Niemandem ist geholfen, wenn wir uns durch immer neue Forderungen überfordern. Die Probleme auf den ägäischen Inseln können nicht allein durch Sachsen-Anhalt gelöst werden.
Die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) ist für die Erstaufnahme in unserem Land immens wichtig. Die zentrale Koordinierung und die unmittelbare Nähe zur Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge waren ein Garant dafür, dass unser Land die Asylkrise im Jahr 2015 gut bewältigt hat. Diejenigen, die diese bewährten Verwaltungsabläufe abschaffen wollen, müssen auch Lösungen dafür anbieten, wie man in dezentraler Unterbringung einen sicheren Datenabgleich und schnelle Rückführungen vornehmen kann. Wir unterstützen die Landesregierung bei der Umsetzung der getroffenen Maßnahmen für die Verbesserung der Unterbringungssituation in der ZASt. Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen werden konsequent umgesetzt.
Die CDU-Fraktion wird auch nicht durch anonyme Krankenscheine und dem sich daraus ergebenen Krankenversicherungsschutz für Menschen mit irregulärem Aufenthalt das Leben in der Illegalität erleichtern. Wir werden keine Menschen unterstützen, die ihre Identität vorsätzlich verschleiern, um in Deutschland Asyl zu erhalten.“
Schulenburg: Verordnungsermächtigung zur Einrichtung von Messerverbotszonen in Sachsen-Anhalt nutzen!
Innenminister Holger Stahlknecht hat die Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen-Anhalts für das Jahr 2019 vorgestellt und einen Schwerpunkt in der Kriminalitätsbekämpfung bezüglich Straftaten mit dem Tatmittel Messer benannt. Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Messerangriffe haben in den vergangenen Jahren enorm und besorgniserregend zugenommen. Das hat auch damit zu tun, dass die Hemmung, Aggressionen auszuleben, viel geringer geworden ist. Dunkelfeldbefragungen des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigen einen Trend zum häufigeren Messertragen, insbesondere bei Menschen zwischen 14 und 39 Jahren. Als Gründe für das Mitführen eines Messers werden insbesondere die Angst, Opfer einer Straftat zu werden sowie die Orientierung an Männlichkeitsnormen angeführt. Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter haben unserer Auffassung nach an öffentlichen Orten nichts zu suchen, da bereits das Beisichführen eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Diese Messer eignen sich besonders dazu, als Hieb- oder Stoßwerkzeuge missbraucht zu werden.
Durch die Neuregelungen im Waffengesetz werden die Länder ermächtigt, dass das Mitführen von Waffen und gefährlichen Messern an bestimmten belebten Orten (z. B. Fußgängerzonen, Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs) verboten werden kann. Allerdings wird es Ausnahmen von den Verboten für Fälle geben, in denen für das Mitführen ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches ist z. B. gegeben bei Händlern und Gewerbetreibenden, Handwerkern, Anglern sowie Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse, die behördlich auf ihre Zuverlässigkeit überprüft sind.
Die neue Regelung muss auf möglichst viele besonders frequentierte Orte in Sachsen-Anhalt angewandt werden, um einen besseren Schutz der Menschen im öffentlichen Raum gewährleisten zu können. Darüber hinaus fordert die CDU-Fraktion, dass zukünftig das Tatmittel Messer in der Polizeilichen Kriminalstatistik bundeseinheitlich erfasst wird.“
Schulenburg: „Freiheit braucht Sicherheit!“
Zur Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsüberprüfung im Land Sachsen-Anhalt erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Unsere streitbare Demokratie erfordert den besonderen Schutz unserer Verfassung. Die Novellierung der gesetzlichen Grundlagen trägt zur Stärkung des Verfassungsschutzes und damit zu unserer Sicherheitsarchitektur bei.
Für einen wirksamen Schutz unserer freien und offenen Gesellschaft vor Extremismus ist es unabdingbar, dass der Verfassungsschutz im Land mit ausreichend Befugnissen ausgestattet und dessen Arbeit nicht in Frage gestellt oder mit Verboten belegt wird. Der Verfassungsschutz muss alle technischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Extremismus ausschöpfen dürfen, da die Zahl der Verfassungsfeinde in Deutschland nicht abnimmt und diese mit der Zeit gehen. Insbesondere die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) ist ein technisches Mittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren. Im Unterschied zu Telefonaten und SMS nutzen Dienste wie WhatsApp standardmäßig eine Verschlüsselung. Wir werden daher im parlamentarischen Beratungsverfahren gemeinsam mit unserem Innenminister für die Ermöglichung der Quellen-TKÜ kämpfen. Wenn die Grünen den Kampf gegen den Rechtsextremismus wirksam führen wollen, dann müssen sie für die Quellen-TKÜ stimmen. Das Argument ‚mehr Personal‛ nützt nur, wenn die Beamten auch die Instrumente zur Aufklärung nutzen dürfen. Für die Verteidigung des Rechtsstaates, müssen Demokraten zur Bekämpfung der Gefahren im Zweifel auch mal über ihren Schatten springen!
Zur Verdeutlichung unserer Forderung muss man sich nur mal die Anschläge von Halle und Hanau näher anschauen. Der zum Teil wahnhaft handelnde Einzeltätertypus, der sich nach außen für seine Umwelt nicht erkennbar radikalisiert, stellt uns vor große Herausforderungen. Wir brauchen ein Frühwarnsystem für diesen Tätertypus. Für sie gibt es noch zu viele anonyme Kommunikations-, Ideologie- und Organisationsangebote, die vor dem Zugriff unserer Sicherheitsbehörden geschützt sind.“
Abschiebung nach Afghanistan – Menschen ohne Bleiberecht müssen unser Land verlassen!
Zu der am 12. Februar 2020 durchgeführten Abschiebemaßnahme Sachsen-Anhalts erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Wenn wir die illegale Zuwanderung unterbinden wollen, gilt es geltendes Recht konsequent durchsetzen. Wir müssen den Aufenthalt von Personen beenden, die nach einer rechtsstaatlichen Entscheidung kein Bleiberecht haben und unser Land nicht freiwillig verlassen wollen. Einer Plicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen! In unserem Bundesland stimmt jedenfalls der politische Wille, die Ausreisepflicht auch konsequent durchzusetzen.
Im Übrigen wollen und werden wir nicht tatenlos zusehen, dass Personen während eines Asylverfahrens untertauchen und ihre wahre Identität verschleiern. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine große Anzahl durchgeplanter Abschiebungen abgebrochen werden muss. Einer der Hauptgründe hierfür ist, dass der Abzuschiebende kurzfristig nicht aufgefunden werden kann. Künftig ‚No-Name-Buchungen‘ einzusetzen, wäre der richtige Ansatz, um die vollziehbare Ausreisepflicht konsequenter durchzusetzen. Darüber hinaus haben wir durch das Migrationspaket aus dem letzten Jahr die Voraussetzungen für den Ausreisegewahrsam und die Abschiebehaft gesenkt, die Betretensrechte für die Polizei neu geregelt und den Ländern durch die Aufhebung des Trennungsgebotes die Möglichkeit eröffnet, Haftanstalten für die Abschiebehaft zu nutzen.“
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt beteiligte sich an der Abschiebungsmaßnahme nach Afghanistan am 12.02.2020 mit zwei männlichen, alleinstehenden, vollziehbar ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen. Bei der einen Person handelte es sich um einen zweimal zu Geldstrafen verurteilten Straftäter (Alter: 27 Jahre). Die Verurteilungen erfolgten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen Anordnungen aus dem Gewaltschutzgesetz. Gegen die andere Person (Alter: 21 Jahre) waren ca. 20 Ermittlungsverfahren anhängig. Die Ermittlungsverfahren wurden überwiegend wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Dazu kamen schwerer Raub, Bedrohung, Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens, Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz. Beide Personen befanden sich weder in einem Beschäftigungs- noch in einem Ausbildungsverhältnis.
Die Umstellung von Analog- auf Digitalfunk im Land Sachsen-Anhalt wird abgeschlossen
Zum Beschluss des Gesetzes über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Sachsen-Anhalt durch den Landtag erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Mit dem Gesetz wird der störungsfreie Betrieb des bundesweit eingeführten Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) umgesetzt. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage zur Steuerung des Funkbetriebs und eine klare Kostenzuordnung zwischen dem Land und den Teilnehmern am Digitalfunk. Durch die nun, im Gegensatz zum früheren Analogfunk, mögliche Nutzung eines gemeinsamen Funknetzes im Land, bedarf es eindeutiger Regelungen.
Die CDU-Fraktion erachtet es als zielführend, dass die Kommunen keine Kosten für den Betrieb des Digitalfunknetzes zu tragen haben und dadurch finanziell entlastet werden. Künftig wird eine dreigeteilte Kostenregelung zur Anwendung kommen: Dabei übernimmt das Land einen großen Kostenanteil, indem es insgesamt für den Betrieb des Digitalfunks und die daraus entstehenden Betriebskosten aufkommt. Die Kommunen bzw. die Landkreise haben nur die Kosten zu tragen, die sie selbst verursachen. Sie müssen lediglich die Endgeräte bzw. die Leitstellen finanzieren.
Mit dem Beschluss des Gesetzes ist die Umstellung von Analog- auf Digitalfunk im Land Sachsen-Anhalt final abgeschlossen.“