Verfassungsschutz wird gestärkt
Zum Beschluss des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsüberprüfung im Land Sachsen-Anhalt erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Freiheit braucht Sicherheit. Für die Sicherheit im Land ist es unabdingbar, diejenigen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen, wirksam zu bekämpfen. Die CDU-Fraktion vertritt immer die Auffassung, dass unsere streitbare Demokratie den besonderen Schutz unserer Verfassung erfordert.
Die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes ist eine gelungene und ausgewogene Regelungskonzeption. Der Reformprozess des Verfassungsschutzes wird fortgeführt, die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und das strickte Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz werden umgesetzt sowie die parlamentarische Kontrolle gestärkt.
Da die Zahl der Verfassungsfeinde in Deutschland nicht abnimmt und diese mit der Zeit gehen, muss der Verfassungsschutz alle technischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Extremismus ausschöpfen dürfen. Insbesondere die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) ist ein technisches Mittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren. Hierdurch kann eine laufende Kommunikation, zum Beispiel Skype-Gespräche oder WhatsApp-Chats, überwacht werden. Ermittlern des Verfassungsschutzes muss es erlaubt werden, Mitteilungen von verdächtigen Personen zu überwachen. Im Unterschied zu Telefonaten und SMS, die einfach mitgehört oder -gelesen werden können, nutzen diese Dienste standardmäßig eine Verschlüsselung und unterliegen derzeit nicht dem Zugriff der Sicherheitsbehörden.
Wir haben bei dieser Novellierung gemeinsam mit unserem Innenminister für die Ermöglichung der Quellen-TKÜ gekämpft. Leider waren nicht alle in der Koalition dazu bereit, über ihren Schatten zu springen und die bis dato anonymen Kommunikationswege dieser Strukturen für unsere Sicherheitsbehörden aus dem Verborgenen zu holen. Wir bedauern dies. Es führt jedoch nicht dazu, dass wir diese Position zukünftig aufgeben werden.“
Schulenburg: Ein Rechtsrahmen für die Badesicherheit und Badeaufsicht muss praxistauglich sein
Zur Landtagsdebatte zur Schaffung eines Badesicherheitsgesetzes für Sachsen-Anhalt erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Es war für die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel in Klietz und Kamern ein großes Ärgernis, dass in den Sommermonaten Badestellen abgesperrt worden sind. Grund hierfür war die bei einigen Bürgermeistern bestehende Verunsicherung, ob ihnen nun für alle Badestellen Aufsichtspflichten obliegen und wie diese daher zu sichern sind.
Durch eine gute und ausgewogene Regelungskonzeption müssen wir mehr Rechtssicherheit in der kommunalen Familie schaffen. Ob ein Badesicherheitsgesetz Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein eine richtige Lösung für das Problems wäre, ist sehr umstritten. Die Ausgangslage in Schleswig-Holstein war eine ganz andere. Wir dürfen keine juristischen Schnellschüsse machen und die Situation durch ein Gesetz ‚verschlimmbessern‛.
Denn mit einem Gesetz müssten wahrscheinlich auch konkrete Festlegungen getroffen werden, wann eine Badestelle betrieben wird, was zur Einrichtung einer Badeinfrastruktur gehört und welche Anforderungen sich hieraus an die Badeaufsicht sowie die erforderlichen Sicherheits- und Rettungsvorkehrungen ergeben. Darüber hinaus ist klar zur regeln, wann eine Badeaufsicht erforderlich ist und wann nicht. Wir werden den Innenausschuss anregen, ein Fachgespräch durchzuführen, um die offenen Fragen zu klären.
Ein Rechtsrahmen für die Badesicherheit und Badeaufsicht muss praxistauglich sein. Nur so können wir gewährleisten, dass im nächsten Sommer in allen Kommunen wieder ungehindert die vielen schönen Badestellen genutzt werden können.“
Ausweitung des Einsatzes von Body-Cams in der Landespolizei!
Das Ministerium für Inneres und Sport hat den Modellversuch „Body-Cams“ in der Landespolizei Sachsen-Anhalt beendet und dem Ausschuss für Inneres und Sport gestern den Abschlussbericht übersandt. Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, erklärt hierzu:
„Die Sachausstattung unserer Polizeibeamten muss den wachsenden und neuen Herausforderungen gerecht werden. Hierzu zählt die Ausstattung mit Body-Cams, die bestimmte Einsätze der Polizei visuell und mittels Tonaufnahmen festhalten können. Für uns steht fest, dass der Einsatz von Body-Cams dazu beitragen kann, die nachträgliche Aufklärung bestimmter Situationen deutlich zu verbessern.
Hinzu kommt der Umstand, dass Polizisten selbst bei alltäglichen Einsatzlagen oft mit dem unberechtigten Vorwurf konfrontiert werden, unnötig und unberechtigt Gewalt auszuüben. Die aktuelle Debatte über angeblichen strukturellen Rassismus in der Polizei macht das deutlich. Die Bild- und Tonaufnahmen der Kamera können in diesen Fällen als Beweismittel in einem möglichen Strafverfahren gegen Beamte ausgewertet werden und das rechtmäßige polizeiliche Handeln beweisen. So kann auch verhindert werden, dass Polizisten aus Angst vor unberechtigten Beschuldigungen bei Einsatzlagen zurückweichen.
Im Ergebnis der Auswertung des Abschlussberichtes steht für die CDU-Landtagsfraktion fest, dass wir das Pilotprojekt Body-Cams ausweiten müssen. Die Koalitionspartner der noch laufenden Wahlperiode hatten zur Prüfung des Einsatzes von Body-Cams die gesetzlichen Grundlagen nur für einen Probebetrieb in den drei kreisfreien Städten geschaffen. Ziel muss eine flächendeckende Einführung in der Landespolizei Sachsen-Anhalt sein, um ein allumfassendes Bild über die Einsatzpotentiale zu erhalten. Hierzu muss jedoch der Einsatz von Body-Cams zur Gefahrenabwehr zumindest auf öffentlich zugängliche Orte und in Wohnungen sowie für Ordnungskräfte in Kommunen gesetzlich geregelt werden, was bei dem abgeschlossenen Modellversuch unser Koalitionspartner Bündnis90/DIE GRÜNEN verhindert hat. Unsere Einschätzung wird durch den Bericht bestätigt.“
Hinweis. Zitat aus dem Abschlussbericht:
„Würden die Hinweise zu den baulichen und technischen Eigenschaften sowie den rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz der Body-Cam entsprechend aufgenommen und umgesetzt, wäre die Body-Cam ein adäquates Einsatzmittel zur Beweissicherung. Dies würde sich sicherlich auch positiv auf die Akzeptanz bei den Polizeivollzugsbeamten auswirken. Ferner ist anzuführen, dass durch mehr Transparenz bzw. Öffentlichkeitsarbeit zur Nutzung der Body-Cam ebenso eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung zu erwarten wäre, was sich demnach positiv auf die Polizeiarbeit auswirken würde.“
Verfassungsschutz stärken
Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2019 erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Der Verfassungsschutzbericht zeigt eine zunehmende Virtualisierung, Entgrenzung und Radikalisierung im Bereich des Extremismus jedweder Art. Der Rechtsextremismus stellt in seiner Gesamtheit das größte Gefährdungspotential dar.
Der Bericht zeigt deutlich, dass der Verfassungsschutz im Kampf gegen das extremistische Potential mit den dafür notwendigen Befugnissen ausgestattet werden muss. Deshalb ist die vom Innenminister geforderte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) schnellstmöglich einzuführen. Gerade die anonymen Kommunikationswege bleiben für unsere Sicherheitsbehörden im Verborgenen. Wir unterstützen alle zielführenden Vorschläge, militärische und zivile Strukturen vor Unterwanderung durch extremistische Kräfte besser zu schützen. Extremisten unterwandern die Gesellschaft, um Ängste und Unsicherheiten zu schüren.
Die vom Verfassungsschutz bestätigten objektiven Fakten zu den Verbindungen zur extremistischen Muslimbruderschaft und zum Ableger der Hamas von der Islamischen Gemeinde Stendal sind erneute Warnsignale, die ernst genommen werden müssen. Wenn Führungspersonen einen negativen Einfluss auf Gemeindemitglieder ausüben, dann kann das die Integration in die Gesellschaft gefährden und ein Abdriften in den islamistischen Bereich fördern. Ich erwarte, dass die Islamische Gemeinde Stendal endlich ein Zeichen setzt und solche Personen ausschließt. Bisher höre ich immer nur Lippenbekenntnisse und Verbalattacken gegen den Verfassungsschutz, was nicht gerade vertrauensbildend ist. Jetzt ist es an der Zeit aufzuwachen und nicht weiter die Augen vor den Fakten zu verschließen.
Mit Spannung wird deshalb der Verfassungsschutzbericht 2020 erwartet und der möglichen Beobachtung der AfD in ihrer Gesamtheit in Sachsen-Anhalt. Erst im Januar 2020 ließen sich auf einem sog. Bürgerdialog im Salzwedeler Kulturhaus u. a. die führenden Protagonisten der Altmark-AfD sowie der Fraktionsvorsitzende im Landtag zusammen mit den ‚Flügelkämpfern‛ Höcke und Kalbitz öffentlich beklatschen. Auf der Bühne zeigten sie eine tiefe Verbundenheit und vermittelten ein ernstzunehmendes Wir-Gefühl mit dem völkischen rechtsradikalen Parteiflügel.“
Wir sorgen für Handlungsfähigkeit der Kommunen, auch in Notzeiten
Zu den geplanten Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wir wollen es den Kommunen ermöglichen, Satzungen rechtswirksam über das Internet zu veröffentlichen. Das spart nicht nur Kosten, sondern entspricht auch der Lebenswirklichkeit vieler Menschen in unserem Land die sich im Netz ihre Informationen suchen. Beratungen von Ortschafts-, Gemeinde- und Stadträten sowie von Ausschüssen per Videokonferenz sollen in Notlagen, etwa im Katastrophen- oder Pandemiefall, rechtlich zulässig sein. Elektronische Abstimmungen sollen ebenfalls möglich sein, wenn das Votum des jeweiligen Mitglieds öffentlich nachvollziehbar ist. Die Öffentlichkeit kommunalpolitischer Entscheidungen ist ein hohes Gut und darf nur im Ausnahmefall eingeschränkt werden.
Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in Ausnahmesituationen sicherzustellen werden weitere Regelungen getroffen. Sollte wegen höherer Gewalt eine Wahl nicht wie gewohnt in Wahllokalen durchgeführt werden können, werden die Möglichkeiten für eine reine Briefwahl geschaffen. Unser klares Ziel, die kommunale Selbstverwaltung auch in Krisenzeiten sicherstellen und kommunalpolitische Entscheidungen auch in Notzeiten ermöglichen.“
Schulenburg: In Berlin wird alles auf den Kopf gestellt
Zur Landtagsdebatte „Keine Diskriminierung von Polizisten – polizeiliche Amtshilfe für das Land Berlin aussetzen“ erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Bei allem gebotenen Respekt vor der Gesetzgebung anderer Bundesländer muss man ganz klar sagen, dass das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz wie aus dem Berlin-Kreuzberger Tollhaus wirkt und bundesweit von Personalvertretungen und Gewerkschaften zurecht kritisiert wird. Anstatt zum Beispiel Polizisten in Berlin mit seinen vielen Kriminalitätsschwerpunkten besser vor Angriffen zu schützen, wird dort mit diesem Bürokratiemonster der gesamte öffentliche Dienst unter Generalverdacht gestellt, dass er grundsätzlich oder sogar strukturell Menschen diskriminiert.
Diesen Berliner Weg werden wir in Sachsen-Anhalt nicht gehen. Wir werden unsere Staatsdiener nicht mit Vermutungsregelungen belasten und damit unterstellen, dass ihr Verwaltungshandeln von diskriminierenden Motiven geprägt sei.
Wir begrüßen die Klarstellung Berlins, dass die Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz keine nennenswerten Auswirkungen auf die Einsatzkräfte unseres Bundeslandes bei polizeilichen Unterstützungseinsätzen haben wird. Die Regelungen in Berlin gelten eben nicht für auswärtige Kräfte. Diese Erklärung Berlins ist für die CDU-Fraktion die Voraussetzung dafür, dass die bewährte Zusammenarbeit der Polizeien und die Amtshilfe unseres Bundeslandes bei polizeilichen Unterstützungseinsätzen in Berlin fortgeführt werden können.“
Schulenburg: Zukünftiger Bußgeldkatalog muss der Verkehrssicherheit dienen und der Verhältnismäßigkeit gerecht werden
Zum Vorstoß, die vorgenommenen Verschärfungen im Bußgeldkatalog wieder zurückzunehmen, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Wegen rechtlicher Unsicherheiten hat der Bund die Länder aufgefordert, neue und schärfere Regelungen zu Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vorerst auszusetzen und ab sofort den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Die CDU-Fraktion begrüßt die unverzügliche Weisung des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, den umstrittenen neuen Bußgeldkatalog vorerst nicht mehr anzuwenden. Das schnelle Handeln des Ministers hat für Klarheit gesorgt und uns eine unnötige Diskussion, wie zum Beispiel in Thüringen, erspart.
Von der Bundesregierung erwarten wir nunmehr, dass die bislang nach den neuen Regeln geahndeten Fälle einer bundeseinheitlichen gerechten Lösung zugeführt werden. Weiterhin bedarf es unter entsprechender Beteiligung der Länder der Erarbeitung eines neuen Regelungsvorschlages, der sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht wird. Im Hinblick auf die Diskussionen zur letzten Novelle sollte besser dem Grundsätzen der Gründlichkeit und Ausgewogenheit und nicht der Schnelligkeit und Härte gefolgt werden.“
Hintergrund:
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) könnten die Regelungen zu Fahrverboten in der letzten Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom April 2020 aufgrund eines Formfehlers nichtig sein. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes hat unverzüglich gehandelt und mit Erlass die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt veranlasst, ab sofort laufende Bußgeldverfahren, in denen noch kein Bußgeldbescheid durch die Zentrale Bußgeldstelle erlassen wurde, bis auf Weiteres auf Grundlage der bis zum 27.04.2020 geltenden Regelungen der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) zu bearbeiten.
Koalition verständigt sich auf Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
Die Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen hat sich auf den Text eines Gesetzentwurfs verständigt, der jetzt in den drei Fraktionen beschlossen werden soll. Damit werden die parlamentarische Beratung und Verabschiedung ab September möglich. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Zu der Verständigung erklärt Tobias Krull, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Bereits im November des letzten Jahres haben wir öffentlich erklärt, dass es unser Wille ist, die Bürger und die Kommunen von den Straßenausbaubeiträgen zu entlasten. Die Finanzierung der Abschaffung erfolgt dabei ohne Steuererhöhungen, das war uns besonders wichtig. Es handelt sich um einen tragfähigen Kompromiss, auch im Sinne der Bürger. Das längere Ringen darum hat sich gelohnt.“
„Ich bedanke mich bei den zahlreichen Bürgerinitiativen im ganzen Land für die Unterstützung“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben. „Jetzt bekommen wir eine Stichtagsregelung, die sicherstellt, dass niemand für nicht abgeschlossene oder neue Straßenbauvorhaben Beiträge zahlen muss. Gleichzeitig bleiben Städte und Gemeinden handlungsfähig und können weiter in den Straßenbau investieren.“
„Den Straßenausbaubeiträgen fehlt die gesellschaftliche Akzeptanz im Land. Sie führten oft zu nicht nachvollziehbaren Härten“, sagt Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Mit der Abschaffung wird die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus unbürokratisch, gerecht und verlässlich. Unsere Kommunen erhalten mit der Erstattung und zukünftigen Pauschale Planungssicherheit.“
Das sind die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes:
• Mit der Neuregelung werden das Kommunalabgabengesetz, das Kommunalverfassungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz geändert.
• Straßenausbaubeiträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschafft. Die weitere Erhebung von Beiträgen ist nicht zulässig. Es bleibt allerdings bei den Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch.
• Beiträge für abgeschlossene Baumaßnahmen können nur dann erhoben werden, wenn die Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist. Maßgeblich dafür ist der Abschluss der Straßenausbaumaßnahme und die Prüfung der Schlussrechnung durch die Gemeinde. Die Gemeinden können auf Beiträge für diese abgeschlossenen Maßnahmen allerdings verzichten.
• Wenn Bürgerinnen und Bürger schon bezahlt haben, obwohl die Beitragspflicht nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden war, muss die Gemeinde diese Beiträge erstatten, spätestens bis zum 31. Dezember 2021.
• Den Kostenanteil, der jetzt nicht mehr durch Straßenausbaubeiträge gedeckt wird, übernimmt das Land, soweit die Beitragspflicht ab dem 1. Januar 2020 entstanden ist.
• Für alle laufenden Maßnahmen – auch solche, die baulich schon abgeschlossen sind, bei denen die Beitragspflicht aber nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist – und für Maßnahmen, die bis einschließlich 8. Juli 2020 begonnen werden, wird den Gemeinden der nach bisherigem Recht von den Anliegern zu tragende Beitrag durch das Land erstattet.
• Für zukünftige Straßenbauvorhaben stellt das Land pauschal 15 Millionen Euro zur Verfügung, um für die Gemeinden den Wegfall der Straßenausbaubeiträge auszugleichen.
Kurze: Hohe Qualität der Notfallrettung in Sachsen-Anhalt
Zur Landtagsdebatte „Situation des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt“ erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt und Sprecher für den Rettungsdienst:
„Wir haben heute eine umfassend zur Situation des Rettungsdienstes im Land debattiert. Im Vordergrund standen Fragen zur Struktur und Ausstattung des Rettungsdienstes, zur personellen Situation sowie Fragen der Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, zu Einsatzsituationen sowie zur interkommunalen und länderübergreifenden Zusammenarbeit.
Mit den Ergebnissen der Großen Anfrage und der Debatte sind wir mit unserem Rettungsdienstgesetz im Land bestätigt. Die Vorrangstellung unserer Hilfsorganisationen wie z.B. DRK, ASB und Johanniter, bei der Vergabe hat sich bewährt. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Pandemie unterstreicht dies die Bedeutung der engen Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz, womit wir mit dem Rettungsdienstgesetz des Landes eine gute Grundlage geschaffen haben. Die Beibehaltung der Hilfsfristen zum Eintreffen des medizinischen Fachpersonals am Unfallort garantieren ein schnelles und fachkompetentes Retten der Verunfallten!
Die Zahl der Notfallrettungen im Land und die Zahl der bodengebunden Patientenbeförderungen ist seit 2008 gestiegen, auch wenn die Anzahl der Leistungserbringer im bodengebundenen Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt seit 2008 nahezu konstant ist. Wir können erfreulicher Weise eine steigende Anzahl von Rettungswachen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Rettungswagen verzeichnen. Darüber hinaus steht uns ein Intensivtransportwagen, zwei Rettungshubschrauber und ein Intensivtransporthubschrauber zur Verfügung. Die Rettungsdienstträger und die Leistungserbringer sind bemüht, die Ausstattung der Rettungswachen so vorzunehmen, dass die dort tätigen Rettungsdienstmitarbeiter eine qualitativ gute Arbeit in einem passenden Arbeitsumfeld erbringen können.
Zusammenfassend kann ich für meine Fraktion feststellen, dass der Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt, auch wenn er vom demografischen Wandel betroffen ist, gut funktioniert. Die Träger des Rettungsdienstes überprüfen fortlaufend den Vorhaltebedarf und, wenn erforderlich, erhöhen sie die notwendigen Rettungsmittel im Rettungsdienstbereich zeitnah. Die finanziellen Maßnahmen des Landes führen dazu, dass die Zukunftsfähigkeit des Rettungsdienstes und die hohe Qualität in der Notfallrettung in Sachsen-Anhalt gewährleistet bleiben.“
Lebendige Innenstädte sind Lebensqualität
Zu den Schließungsplänen der Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof und die mögliche Verödung der Innenstädte durch die Krise im Einzelhandel erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Ankündigung der Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof mehr als 60 seiner Standorte, darunter den in Dessau, zu schließen, ist ein mehrfaches Alarmsignal. Bereits vor der Corona-Krise befanden sich die lokalen Einzelhändler vor Ort in einem harten Konkurrenzkampf. Die zwischenzeitliche Schließung zahlreicher Geschäfte, im Sinne des Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung, hat die Situation noch einmal verschärft. Aktuell liegt der Umsatz im Einzelhandel deutlich unterhalb der Vor-Corona-Zeit und das bei steigenden Aufwendungen und vollen Lagern.
Neben der Schließung von Kaufhäusern sind auch Einzelhandelsketten und inhabergeführte Handelsgeschäfte von einer Insolvenzwelle bedroht bzw. befinden sie sich bereits in einem solchen Verfahren. Lebendige Innenstädte brauchen eine attraktive Mischung aus Erlebnis, Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie, die alle gleich unter der Krise leiden. Damit besteht die reelle Gefahr, dass die Innenstädte und Stadtteilzentren weiter verarmen, veröden und an Attraktivität verlieren.
Das Land muss daher im Rahmen der Hilfsprogramme diesen Aspekt mit beachten. Auch die Kommunen sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten gefordert, entsprechend aktiv zu werden. Schlussendlich haben wir es alle selber in der Hand für lebendige Innenstädte zu sorgen, in dem wir uns dort aufhalten und die entsprechenden Angebote nutzen. Damit sorgen wir auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen vor Ort. Niemand möchte eine Geisterinnenstadt haben.“