Schulenburg/Kurze: Jäger und Sportschützen nicht unter Generalverdacht stellen
Zur aktuellen Berichterstattung betreffend angebliche Unstimmigkeiten bei der Arbeit der Waffenbehörden im Land Sachsen-Anhalt erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die ständigen Abfragen aus dem politischen Raum zur Anzahl von Lang- und Kurzwaffen, Waffenbesitzkarten, Jagdscheinen und zu Mitgliedschaften in Sportschützten- und Schützenvereinen verfolgen den Zweck, die zuständigen Waffenbehörden zu diskreditieren. Damit will man gezielt das Vertrauen der Bevölkerung in die ordnungsgemäße Arbeit der Waffenbehörden erschüttern. Durch die Hintertür wird versucht, den bestehenden strengen Rechtsrahmen noch weiter einzuschränken und den Bürgerinnen und Bürgern die Bedürfnisgründe zum Privatbesitz von Waffen (z. B. Sportschützen und Jäger) absprechen zu können.
Wir hingegen stehen nicht nur an der Seite der vielen Jäger und Schützen, sondern auch zu der verlässlich arbeitenden und genau prüfenden Verwaltungsorganisation. Wir haben im Land geordnete Zustände bei der Bearbeitung der Verwaltungsverfahren bei den Waffenbehörden und auch beim Datenabgleich.“
Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion und aktiver Sportschütze, ergänzt: „Es ist besorgniserregend, dass in der politischen Debatte zum Beispiel Herr Striegel es zum Ziel der bündnisgrünen Politik ausruft, die Zahl der im Umlauf befindlichen Waffen reduzieren zu wollen. Wenn bei diesen Forderungen nicht differenziert wird zwischen dem illegalen Waffenbesitz und dem berechtigten Waffenbesitz z. B. von Sportschützen und Jägern, werden alle legalen Waffenbesitzer unter eine Art Generalverdacht gestellt. Natürlich werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, illegalen Waffenbesitz zu bekämpfen und diese Waffen- und Munitionsbestände aus dem Verkehr zu ziehen. Aber die ständigen Forderungen, das Waffenrecht in Deutschland noch weiter zu verschärfen, lehnen wir konsequent ab. Im internationalen Vergleich ist das deutsche Waffenrecht eines der strengsten überhaupt!“
Der Glücksspielmarkt muss reguliert werden
Zur ersten Beratung des vierten Glücksspielrechtsänderungsgesetzes erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag soll nicht nur der entsprechende Markt reguliert, sondern vor allem auch der Jugend- und Spielerschutz gestärkt werden. Gerade im Bereich der Online-Glücksspiele gab es viele halblegale und auch illegale Angebote. Daher ist es wichtig, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und den Anbietern von illegalen Angeboten das Leben so schwer wie möglich zu machen.
Mit einem Einzahlungslimit, besseren Spielersperren bei problematischem Spielverhalten sowie einem Ausbau der Glückspielsuchtberatung wird der Jugend- und Spielerschutz deutlich verbessert. Mit der Ansiedlung der gemeinsamen Glücksspielbehörde in Halle mit über 100 Arbeitsplätzen wird ein Beitrag dazu geleistet, dass Ungleichgewicht bei den Behördenstandorten in den Bundesländern abzubauen.“
Schulenburg: Brandschutzförderung ermöglicht Aufstellung und Unterhaltung leistungsfähiger Feuerwehren
Zur Landtagsdebatte „Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Feuerwehren“ erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„In den Jahren 2016 bis 2020 hat das Land über 75 Mio. Euro für den kommunalen Brandschutz zur Verfügung gestellt. Der Bereich Brandschutz wird in diesem Zeitraum mit weiteren 8,5 Mio. Euro über das Programm STARK V gefördert. Im laufenden Doppelhaushalt haben wir 8 Mio. Euro für die Investitionen der Kommunen in den Brandschutz vorgesehen.
Wir unterstützen die Träger des Brandschutzes, leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen. Richtig ist, dass derzeit die zentrale Beschaffung von Einsatzfahrzeugen besonders dringlich und daher zu priorisieren ist. Zur besseren Finanzierung der Feuerwehrgerätehäuser finden derzeit Abstimmungen statt, um EU-Mittel für die Baumaßnahmen zu binden. Die Brandschutzförderung in Sachsen-Anhalt ermöglicht damit die Aufstellung und Unterhaltung leistungsfähiger Feuerwehren.“
Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft
Zum heutigen Beschluss zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, rückwirkend zum 1. Januar 2020, in Sachsen-Anhalt erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt, einmalige wie wiederkehrende, werden rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschafft. Den Kommunen werden die Einnahmeausfälle durch das Land ausgeglichen. Die diskutierte Gegenfinanzierung durch eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer konnten wir als CDU-Landtagsfraktion erfolgreich verhindern.
Wir sind froh darüber, dass es gelungen ist, sowohl die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und gleichzeitig den Kommunen, Planungssicherheit über die Höhe der Landeszuweisungen zur Finanzierung des kommunalen Straßenbau zu geben. Dabei orientiert sich die Höhe von 15 Millionen Euro an den Einnahmen aus Straßenausbeiträgen in den letzten Jahren.
Aufgabe des Landtages wird es in der kommenden Legislatur sein, über den gutachtlich festgestellten Investitionsstau von 3,4 Milliarden Euro bei den kommunalen Straßen und Brücken in Sachsen-Anhalt zu diskutieren und gemeinsam mit den Kommunen einen Lösungsansatz zu finden.“
Schulenburg: Gefährder und Schwerstkriminelle wieder nach Syrien abschieben
Die Innenminister von Bund und Ländern beraten über die Verlängerung des Abschiebestopps für Syrien. Die unionsgeführten Länder machten bereits deutlich, dass sie das seit 2012 bestehende generelle Abschiebeverbot in das Bürgerkriegsland nicht noch einmal um ein halbes Jahr verlängern werden. Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Derzeit leben in Deutschland mehr als 90 islamistische Gefährder mit syrischer Staatsangehörigkeit. Wenn sie straffällig geworden sind und sogar ihren Flüchtlingsschutz verwirkt haben, können sie derzeit nicht abgeschoben werden. Auch der Täter des Terroranschlags von Dresden, der Anfang Oktober dieses Jahres zwei Männer mit einem Messer angriff, wobei einer der Männer getötet worden ist, war einschlägig vorbestraft. Eine Abschiebung nach Syrien wurde jedoch nicht geprüft.
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt die Forderung des Bundesinnenministers Horst Seehofer zur Beendigung des generellen Abschiebestopps. Gefährder und Schwerstkriminelle, die eine Gefahr für die Sicherheit unserer Bevölkerung darstellen, müssen grundsätzlich nach Syrien abgeschoben werden können. Das Auswärtige Amt muss eine differenzierte Lagebeurteilung für Syrien vornehmen und ein Konzept erarbeiten, wie mittelfristig Abschiebungen nach Syrien durchgeführt werden können.
Wir erwarten von allen Innenministern und Innensenatoren ein klares Zeichen, dass Deutschland terroristischen Gefährdern keinen Schutz gewährt!“
Schulenburg: Demonstrationen nur unter Beachtung der Infektionsschutz-Auflagen
Zu der von der LINKEN beantragten Aktuellen Debatte „Maßnahmen von Sicherheitsbehörden gegen Corona-Leugner-Demos“ erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Es ist legal und legitim, gegen staatliche Maßnahmen zu demonstrieren, selbst wenn das auf der Basis von Verschwörungstheorien oder sonstigem Unsinn geschieht. Absolut nicht hinnehmbar ist allerdings das Nichteinhalten von Abständen, das Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Nichteinhalten von Infektionsschutz-Auflagen und ein unkontrolliertes Demonstrationsgeschehen, und zwar bei jeder Demonstration oder Kundgebung. Verfassungsrang hat nicht nur das Versammlungsrecht, sondern auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Diejenigen, die sich in Zeiten von Corona zum Schutz ihrer Gesundheit nicht auf die Straße zum Demonstrieren stellen, haben ein Recht darauf, durch solche Veranstaltungen nicht gefährdet zu werden.
Auch wenn die LINKEN bei der Debatte um die Demonstrationen der Corona-Leugner versuchen, die Kapitulation des Rechtsstaats zu suggerieren, stelle ich fest: Der Verfassungsschutz und die Polizei beobachten sehr genau, dass Rechtsextremisten und Reichsbürger die durch Corona bedingte angespannte Situation nutzen, um für ihre verfassungsfeindliche Ideologie zu werben. Unser Versammlungsrecht hat sich auch in Krisenzeiten bewährt. Wir arbeiten derzeit daran, es noch besser zu machen. Und da bin ich sehr gespannt, wie sich die LINKE zur Novelle des Versammlungsgesetzes abschließend positioniert. Ich befürchte allerdings das gleiche traurige Bild, das sie schon bei der Novelle des Verfassungsschutzgesetz abgegeben hat.“
Schulenburg: Novelle dient dazu, unser gutes Versammlungsgesetz noch besser zu machen
Zur Ersten Lesung der Novelle des Landesversammlungsgesetzes erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Novelle dient dazu, unser gutes Versammlungsgesetz noch besser zu machen. Auf der einen Seite finden viele praktische Erfahrungen unserer Versammlungsbehörden und der Polizei Berücksichtigung und auf der anderen Seite soll unser Versammlungsrecht für die Versammlungsbehörden rechts- und sicherheitspolitisch mit starken Befugnissen nachjustiert werden. Handlungsleitend ist natürlich immer der Grundgedanke, dass unsere gesetzlichen Regelungen meinungs- und versammlungsfreundlich bleiben.
Für die CDU-Fraktion ist besonders wichtig, dass das Schutzgut der öffentlichen Ordnung wieder Eingang in die Generalklausel findet. Wir schaffen damit die Voraussetzung, extremistischen Gedankengut versammlungsrechtlich adäquat begegnen zu können. Wir werden nicht tatenlos zuschauen, wenn zum Beispiel Demonstrationsteilnehmer durch Armbinden mit einem gelben Stern und der Aufschrift ungeimpft die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur verspottet werden.
Der Stadt Halle soll darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet werden, auf Antrag die versammlungsbehördliche Zuständigkeit übertragen zu bekommen. Auch wenn wir die Aufgaben der Versammlungsbehörden in den Städten Magdeburg und Halle bei der Polizei gut aufgehoben sehen, sind wir sehr gespannt, ob und wie Herr Wiegand seine Ankündigungen zum härteren Durchgreifen gegen Liebig umsetzen kann.“
Wir schaffen Rechtssicherheit für die Kommunen, auch in Notzeiten.
Zum heutigen Beschluss des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften erklärt Tobias Krull, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Mit der heutigen Beschlussfassung haben wir für die Kommunen und die ehrenamtlichen kommunalpolitisch Aktiven Rechtssicherheit geschaffen. Gerade in der aktuellen Lage wurde deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen zum Beispiel zur Durchführung von Sitzungen in Form von Videokonferenzen bisher nicht ausreichend waren. Durch die Änderungen wird die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen, wie Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage, in Notlagen gesichert. Die kommunale Selbstverwaltung wird nachhaltig gestärkt.
In dem Gesetz sind weitere Erleichterungen für die Haushaltsführung in den Kommunen vorgesehen. Schlussendlich wird auch die Möglichkeit geschaffen, in einem absoluten Ausnahmefall auch die Urnenwahl durch eine generelle Briefwahl zu ersetzen, um die Wahldurchführung sicherzustellen. Mit den Gesetzesänderungen wollen wir die Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen Lage oder zukünftigen Notlagen unterstützen.“
Wir treten Antisemitismus und Rassismus entschieden entgegen
Zu den vom Ministerium für Inneres und Sport heute öffentlich vorgestellten Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit bei der Polizei Sachsen-Anhalt erklärt Siegfried Borgwardt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Vorwürfe bezüglich antisemitischer Äußerungen bei der Landesbereitschaftspolizei wiegen schwer und machen uns betroffen. Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Rassismus haben in der Landespolizei, im Öffentlichen Dienst insgesamt und in unserer weltoffenen Gesellschaft keinen Platz. Meine Fraktion erwartet eine umfassende dienstrechtliche Aufarbeitung und die Einleitung von Disziplinar- und Strafverfahren gegenüber denjenigen, die tatsächlich diese antisemitische Äußerung getätigt haben.
Darüber hinaus befürwortet meine Fraktion die vom Ministerium für Inneres und Sport eingeleiteten Sofortmaßnahmen. Der Terroranschlag von Halle im letzten Jahr war eine Zäsur in unserem Land und ist für alle Demokraten eine Mahnung, gegen jede Form von Antisemitismus konsequent vorzugehen.
Wir begrüßen die konsequente Aufklärung des Vorfalls durch das Justiz- und Innenministerium und unterstützen diesbezügliche Maßnahmen.“
Schutz der jüdischen Einrichtungen hat oberste Priorität
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg, zur Debatte um den Schutz jüdischer Einrichtungen:
„Die CDU-Landtagsfraktion teilt die Einschätzung des Innenministers Holger Stahlknecht, dass auch aufgrund des Anschlages in Halle, die jüdischen Einrichtungen oberste Priorität genießen.
Wir sind uns sehr sicher, dass die Äußerungen des Ministers missverstanden wurden. Das Handeln des Innenministers, der Landesregierung und des Landtages zeigen deutlich, dass Antisemitismus entschieden entgegengetreten wird und die dafür notwendigen Maßnahmen getroffen werden.“