Afghanistan – Schulenburg: Humanitäre Hilfe der Weltgemeinschaft vor Ort hat Priorität
In der Landtagsdebatte zu dem von den LINKEN geforderten Landesaufnahmeprogramm für afghanische Flüchtlinge nach Thüringer Vorbild erklärt Chris Schulenburg, Innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Wir stehen dazu, denjenigen Menschen, die seit der Machtübernahme der Taliban bedroht sind, zu helfen. Dieser humanitären Verpflichtung können wir aber nicht dadurch gerecht werden, all diese Menschen nach Deutschland zu verbringen. Das, was wir prioritär brauchen, ist Hilfe der Weltgemeinschaft in allen Bereichen vor Ort, damit die Menschen Afghanistan nicht verlassen müssen. Es muss der Weltgemeinschaft gelingen, den Menschen in der Region Sicherheit, Schutz und eine Lebensperspektive zu bieten.
Deutschland und auch Sachsen-Anhalt hat bereits nach Kräften denjenigen, die bei der Bundeswehr beschäftigt oder für andere Bundesressorts in Afghanistan tätig waren, nebst ihren Kernfamilien, eine Perspektive geboten. Maßstab für die Verteilung ist dabei der sog. Königsteiner Schlüssel. Danach werden rund 2,8 Prozent, der im Rahmen der Maßnahme aufgenommenen Personen nach Sachsen-Anhalt, verteilt. Das Bundesministerium des Inneren geht derzeit von bis zu 50.000 Menschen aus, von denen Sachsen-Anhalt 1.400 Menschen aufnehmen würde.
Der Forderung der LINKEN, ein eigenes Landesaufnahmeprogramm des Landes Sachsen-Anhalt zu initiieren, stehen wir ablehnend gegenüber. Wir vertreten die Auffassung, dass kein Bundesland Alleingänge bei der Aufnahme von Flüchtlingen unternehmen darf. Es muss vielmehr in bewährter Weise und in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ländern, dem Bund und vor allem auch mit den anderen EU-Mitgliedstaaten agiert werden. Wir müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass die Probleme der Welt nicht allein durch Sachsen-Anhalt oder ein anderes Bundesland gelöst werden können.“
Schulenburg: Perspektiven für den Sport in der Corona-Pandemie schaffen
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Sport in der Corona-Pandemie erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Sportvereine leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie – in gesellschaftlicher als auch in gesundheitlicher Hinsicht. Dafür gilt den Vereinen und ihren Mitgliedern sowie den ehrenamtlich Engagierten vor Ort unser ausdrücklicher Dank!
Die Schaffung und Sicherung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den organisierten Sport ist der CDU-Fraktion ein wichtiges Anliegen. Wir unterstützen die Landesregierung daher bei den zahlreich ergriffenen Maßnahmen, die Sportvereine in dieser schwierigen Zeit helfen.
In der 13. Eindämmungsverordnung wurden Öffnungsschritte für den Sport umgesetzt, die die CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Wir erwarten, dass das Kabinett bei weiter sinkenden Inzidenzen auch weitere Öffnungsschritte für den Vereinssport und die Sporttreibenden vollzieht. Ergänzt werden die Öffnungsschritte durch eine Reihe von Modellprojekten, die direkt im Innenministerium bewilligt werden. Ein Beispiel hierfür sind die Sachsen-Anhalt-Spiele, die am 29. und 30. Mai in Magdeburg stattfinden werden.
Im vergangenen Jahr hat das Innenministerium die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes überarbeitet und die Pauschalsätze angehoben. Zusätzlich wurde ein Hilfsprogramm für Sportvereine in Höhe von 4,5 Mio. Euro aufgelegt. Die Umsetzung des Hilfsprogramms erfolgt dabei unbürokratisch über die Auszahlung von Pauschalen. Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit der Gewährung von Billigkeitsleistungen an Sportvereine, die durch die Pandemie in existenzbedrohliche Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.
Finanzielle Unterstützung, Öffnungsschritte aufgrund sinkender Inzidenzen sowie Modellprojekte – wir schaffen Perspektiven für den Sport in dieser schwierigen Zeit und werden uns auch weiterhin für Erleichterungen zugunsten des Vereinssports und der Sporttreibenden einsetzen.“
Das legale Glücksspiel ermöglichen und Spielerschutz sichern
Zum heutigen Beschluss des Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die CDU-Fraktion begrüßt den Landtagsbeschluss zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages ausdrücklich. Dadurch werden klare Richtlinien geschaffen, wie das Glücksspiel in Deutschland rechtssicher und unter Beachtung des Spieler- und Jugendschutzes erfolgen kann. Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, Glücksspiel absolut zu verbieten. Vielmehr geht es um die Schaffung von legalen Glücksspielmöglichkeiten, die durch staatliche Stellen überwacht und kontrolliert werden. Durch die deutliche Erhöhung der Mittel für die Spielsuchtberatung schaffen wir den Rahmen, dass diejenigen Hilfe und Beratung bekommen, bevor sie sprichwörtlich Haus und Hof verspielen.
Durch die Ansiedlung der Glücksspielbehörde in Halle/Saale wird ein zusätzlicher Beitrag geleistet, das Ungleichgewicht bei den Standorten für länderübergreifenden Behörden zu Lasten der ‚neuen‛ Bundesländer abzubauen.“
Die Landespolizei ist personell und technisch dazu befähigt, terroristische Lagen professionell zu bewältigen
Zum Abschlussbericht des 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Terroranschlag Halle erklärt Chris Schulenburg, Obmann der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Aufgabe des Untersuchungsausschusses war es unter anderem zu klären, welche Personen und Institutionen eine mutmaßliche Fehleinschätzung der Gefährdungslage im Zuge des Terroranschlages zu verantworten haben sowie ob und weshalb es zu einer Herabsetzung der Gefährdungslage für jüdische Einrichtungen in Sachsen-Anhalt gekommen ist. Nach 14 Sitzungsterminen und nach Auswertung aller vorliegenden Akten kommt die CDU-Landtagsfraktion zu den folgenden wesentlichen Untersuchungsergebnissen:
- Die Überprüfung des Schutzes jüdischer Einrichtungen in Sachsen-Anhalt wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport mehrfach veranlasst. Die Polizeibehörden wurden durch das MI wiederholt auf die Gefährdung jüdischer Einrichtungen hingewiesen, um das Problembewusstsein zu schärfen. Die Erlasslagen des MI wurden in der Polizeidirektion bzw. der Polizeiinspektion Halle ordnungsgemäß umgesetzt.
- Die polizeiliche Gefährdungseinschätzung zum Anschlagszeitpunkt sah keine konkrete oder erhöhte Gefahr eines Anschlags gegen die Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt. Alle Verantwortlichen bezogen sich auf die allgemeinen Gefährdungsaussagen aus dem BKA-Lagebild und die erweiternden Gefährdungseinschätzungen des LKA. Regionale Verschärfungen für die Stadt Halle (Saale), resultierend aus der Analyse von antisemitischen Straftaten, lagen nicht vor. Auch seitens der Jüdischen Gemeinde zu Halle wurde keine besondere Gefährdung gesehen.
- Im Fall des Zusammenwirkens von Polizei und Jüdischer Gemeinde in Halle (Saale) gab es zwischen den Beteiligten keine offenkundigen Differenzen. Der Schutz des jüdischen Lebens stand im Fokus der Polizei, auch der Leitungsebene, die regelmäßig Kontakt zu dem Vorsitzenden der Gemeinde suchte. Die Kontaktpflege der Polizeidirektion bzw. Polizeiinspektion Halle mit der Gemeinde Halle zu allgemeinen und besonderen Schutzmaßnahmen ist auch nach der Aktenlage regelmäßig erfolgt. Es war geübte Praxis, sich im Vorfeld von Veranstaltungen mit der Jüdischen Gemeinde abzustimmen. Erforderliche Schutzmaßnahmen wurden nach eigener Lagebeurteilung durchgeführt.
- Die Einschätzung der Gefährdungslage hat nicht dazu geführt, dass es zu einer Herabsetzung der Schutzmaßnahmen kam. Weder polizeilich noch mangels entsprechender Anfragen aus der Jüdischen Gemeinde wurde das Erfordernis einer polizeilichen Begleitung des Gottesdienstes am Jom Kippur gesehen. Nach dem Anschlag erfolgte eine Erhöhung der Schutzkategorie mit der Folge einer ständigen polizeilichen Anwesenheit an der Synagoge.
- Die Landespolizei ist personell und technisch dazu befähigt, terroristische Lagen gut zu bewältigen. In den Jahren 2016 und 2017 erarbeitete das Ministerium für Inneres und Sport mit Vertretern der Polizeibehörden und -einrichtungen ein grundlegendes Erstinterventionskonzept für sogenannte lebensbedrohliche Einsatzlagen. Die Landeskonzeption für lebensbedrohliche Einsatzlagen (Führungs- und Einsatzkonzeption, terroristische Einsatzlagen inklusive Besonderer Aufbauorganisation, Erstinterventionskonzept) wurde den Polizeidienststellen zum Dienstgebrauch zugeleitet.
- Die Konzepte zur Prävention, Verhinderung und Bewältigung von Amoklagen und terroristischen Anschlägen sind hinreichend in die Aus- und Fortbildung der Landespolizei impliziert. Die Landespolizei ist für die Themenfelder Antisemitismus und interkulturelle Kompetenz sensibilisiert und die Vermittlung von diesen Kenntnissen ist Bestandteil der Ausbildung unserer Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt.
- Die im Einsetzungsbeschluss behauptete ‚…zunehmend judenfeindliche Stimmung…‛ konnte durch die vorgelegten Daten und die Aussagen der polizeilichen Zeugen und der Vertreter der jüdischen Gemeinschaft nicht belegt werden.
- Der Täter von Halle radikalisierte sich im Internet im weitgehend anonymen Konzert von Gleichgesinnten. Er lebte weitgehend abgekapselt, isoliert vom realen Leben. Sein Umfeld ließ ihn dabei gewähren. Für die Sicherheitsbehörden stellt dieser Tätertypus ein Problem dar, da er nach den klassischen Bewertungsrastern im Vorfeld der Tat nicht durch breite Aktivitäten auffällt und Ansätze für weitere Ermittlungen bietet.
- Die vom Ausschuss vernommenen Zeugen, die sich während des Anschlags in der Synagoge befunden haben, haben ihre Erfahrungen vom Einsatztag geschildert und ein desaströses Bild über die polizeiliche Arbeit gezeichnet. Die geäußerten Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Polizei konnten durch die vernommenen Zeugen aus dem Polizeidienst mit polizeilichen Erklärungen, die mit technisch-organisatorischen oder taktischen Einsatzfragen sowie mit priorisierten Aspekte der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung zusammenhängen, plausibel entkräftet werden. Die einsatzbegleitende Betreuung von Betroffenen muss bei zukünftigen Einsatzlagen noch stärker im Polizeifokus stehen.
Der von der AfD-Fraktion beantragte Untersuchungsausschuss war nicht notwendig, da die Landesregierung alle Fraktionen und die Öffentlichkeit umfassend informiert hat. Es freut uns sehr, dass sich die Koalitionsfraktionen im Landtag auf einen gemeinsamen Abschlussbericht verständigen konnten. Selbst die AfD-Fraktion muss in ihrem Sondervotum eingestehen, dass der Polizeieinsatz am 9. Oktober 2019 keine wesentlichen Schwächen in Bezug auf die vorbereiteten Planungen, die Stabsarbeit, die Koordination, die Logistik und die Handlungsweisen der Einsatzkräfte hat deutlich werden lassen. Die LINKEN haben es nach über einem Jahr intensiver Ausschussarbeit nicht geschafft, ein eigenes Votum auf den Weg zu bringen, obwohl sie unzählige Pressemitteilungen zum Terroranschlag von Halle veröffentlicht haben. Die Enthaltung der LINKEN bei der Abstimmung zum Abschlussbericht grenzt schon an Arbeitsverweigerung.“
Sportvereine im Land erhalten Hilfszahlungen
Innenminister Michael Richter hat heute angekündigt, dass die Sportvereine im Land mit rund 4,5 Millionen Euro bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützt werden sollen. Dazu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die gute Nachricht des Tages: Sachsen-Anhalts Sportvereine sollen Hilfszahlungen erhalten, um den Neustart im Sport besser bewältigen zu können. Seit Monaten findet kein bzw. nur ein eingeschränkter Sportbetrieb im Land statt. Die 350.000 Mitglieder der Sportvereine im Land – 100.000 davon Kinder und Jugendliche – warten auf positive Signale und das Innenministerium hat sie mit Blick auf die geplante finanzielle Unterstützung nunmehr geliefert.
Die Auszahlung der Gelder (‚Corona- bzw. Hygienepauschale‛) soll über den Landessportbund (LSB) zusammen mit der Vereinspauschale 2021 erfolgen. Somit kommen die Vereine ohne bürokratischen Aufwand und unkompliziert an die pauschale Hilfe von 10 Euro pro erwachsenes Vereinsmitglied und 20 Euro pro Kind bzw. Jugendlichen im Verein.
Ergänzend stehen im Rahmen der ‚Coronahilfe Sport‛ (lsaurl.de/Vereinshilfen) aktuell weitere Landesmittel in Höhe von 1 Million Euro für Sportvereine und Sportverbände in Sachsen-Anhalt zur Verfügung, die wegen der Pandemie finanzielle Probleme haben.“
Es gibt keinen institutionellen Antisemitismus oder Rassismus in unserer Polizei
Im heutigen Ausschuss für Inneres und Sport wurde der Bericht der Sonderkommission zu institutionellem Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Landespolizei Sachsen-Anhalt vom März 2021 vorgestellt. Dazu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Der Bericht der Sonderkommission hat festgestellt, dass es keinen institutionellen Antisemitismus oder Rassismus in der Landespolizei gibt. Und das ist ei-ne gute Nachricht! Allerdings konnte die Sonderkommission einige Fälle des sogenannten Alltagsrassismus in Disziplinarvorgängen ermitteln.
Klar ist, dass Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Rassismus in der Landespolizei, im Öffentlichen Dienst insgesamt und in unserer weltoffenen Gesellschaft keinen Platz haben.
Es hat sich als richtig und wichtig erwiesen, dass damals Sofortmaßnahmen eingeleitet wurden und die Vorwürfe eine konsequente Aufklärung durch das Justiz- und Innenministerium erfuhren. Wir unterstützen die jetzt erarbeiteten Handlungsempfehlungen. Sie sollen die interkulturelle Kompetenz und das politische Bewusstsein insgesamt stärken. Der Aus- und Fortbildung der Landespolizei kommt dabei eine besondere Rolle zu.
Wir werden aber auch weiterhin politisch gegen jede Form von Generalverdächtigungen vorgehen, die das Ansehen der Polizei in Sachsen-Anhalt schädigen sollen.“
Brandschutz: Förderungen stellen die Feuerwehren zukunftsfähig auf
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg, begrüßt die heutige Mitteilung des Innenministeriums, wonach die Städte und Gemeinden für die Feuerwehren in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt rund 51 Millionen Euro erhalten sollen.
„Mit der Zusage des Innenministers, den Brandschutz in den kommenden Jahren mit weiteren finanziellen Mitteln deutlich zu stärken, setzt das CDU-geführte Innenministerium ein ganz deutliches Zeichen, welchen Stellenwert die Arbeit der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren für uns und die Gesellschaft hat. Mit der Landesförderung wird es uns gelingen, gemeinsam mit den Trägern des Brandschutzes einen flächendeckenden Brandschutz im Land langfristig zu gewährleisten und leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen.
Meine Fraktion bedankt sich besonders für den unermüdlichen Einsatz von Innenminister Richter, eine Förderung von Feuerwehrgerätehäusern und die Schaffung von Löschwasserentnahmestellen aus EU-Mitteln mit einer Fördersumme von 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben zu realisieren. Während andere über die Verwendung und Verteilung der vom Haushaltsgesetzgeber vorgesehenen Haushaltsmittel aus dem Bereich Brandschutz streiten, hat Minister Richter gehandelt und die Leistungs- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehren durch weitere 12 Millionen Euro gestärkt.“
Kontaktfreier Sport für alle Kinder und Jugendlichen möglich
Mit Blick auf die Zehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt gab es aktuell Nachfragen zum Trainingsbetrieb etwa im Fußball. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Carsten Borchert:
„Mich haben viele Nachfragen erreicht, wonach es Klärungsbedarf mit Blick auf die aktuelle Corona-Verordnung gibt. Die gute Nachricht ist, dass alle Vereine wieder organisiertes, kontaktfreies, sportliches Training im Freien anbieten können.
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) können ohne Körperkontakt und mit Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien in Gruppen bis 20 Personen (inkl. Trainer) trainieren. Erwachsene in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen (inkl. Trainer) können ebenfalls kontaktfrei Sport treiben.
Kontaktsportarten wie z. B. Fußball, Handball oder Judo haben durchaus im Freien (Sportplatz) Trainingsformen, um ein sportliches Training ohne Körperkontakt zu ermöglichen. Ein normales Training mit Kontakt (z. B. Trainingsspiel, Zweikämpfe) ist weiterhin nicht erlaubt.
Ich freue mich sehr, dass wir insbesondere Kindern somit wieder Bewegung im organisierten Sport ermöglichen und einen Schritt in die Normalität vornehmen.
Der Landessportbund hat die aktuellen Regelungen hier zusammengefasst: www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/coronavirushandlungsempfehlungen.php“
Krull: Kommunale Ebene bekommt mehr Handlungsspielraum
Zu den geplanten Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit der heutigen Beschlussfassung zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetz wird die Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit der kommunalen Gremien gestärkt. Die Möglichkeiten zur Umsetzung von elektronischen und/oder schriftlichen Abstimmungsverfahren werden erleichtert.
Vor Ort können nunmehr auch Hybridsitzungen durchgeführt werden. Mitglieder der Vertretung können jetzt sowohl physisch im Sitzungsraum präsent sein als auch per Videokonferenz zugeschaltet werden. Die CDU-Landtagsfraktion ist froh, dass mit der heutigen Änderung den Bedürfnissen der kommunalpolitischen Aktiven besser als bisher nachgekommen wird.“
AfD – verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei führt zu Beobachtung durch den Verfassungsschutz
Die gesamte Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft worden. Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Gesamtpartei AfD wurde bereits Anfang 2019 vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft, da tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Der Prüffall ermöglichte die systematische Auswertung der öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei. Teilgruppen der AfD werden bereits vom Verfassungsschutz beobachtet. So ist der gesamte AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt als Vertreter des äußersten rechten Randes der Partei bereits Anfang dieses Jahres durch den Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt unter Beobachtung gestellt worden. Nun weitet die Bundesbehörde ihre Arbeit auf die gesamte Partei aus.
Wenn die juristische Expertise und der Bereich Extremismusprävention im Bundesamt mutmaßliche Verstöße und Aktivitäten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie extremistische Bestrebungen innerhalb der AfD belegen kann, ist es unausweichlich, dass der Verfassungsschutz die Partei nun in Gänze mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet und auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzt.
Zentrale Figuren der Partei, insbesondere vom rechten Flügel, fallen in regelmäßigen Abständen mit zum Teil rechtsextremen und menschenfeindlichen Aussagen auf. Wenn der rechte Flügel der AfD die Macht in der Partei übernommen hat, dann muss die wehrhafte Demokratie zum Schutz unserer Verfassung reagieren und dem braunen Flügel mit rechtsstaatlichen Mitteln die Federn stutzen.“