Schröder kritisiert Nicht-Zustimmung von Brandenburg und Thüringen
Nach langer Aussprache hat der Bundesrat das Asylbeschleunigungsgesetz beschlossen. Damit ist der Weg frei für ein effizienteres Recht zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Fast stündlich wächst die Erkenntnis, dass man die Rekordflüchtlingszahlen nicht auf Dauer bewältigen kann und daher begrenzende Maßnahmen notwendig sind. Die Ablehnung des Gesetzespaketes durch die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, aber auch von Bremen und Niedersachsen, kann ich nicht verstehen. Was wir jetzt brauchen, ist ein Konsens unter den Bundeslän-dern zu den verabredeten Maßnahmen.
Die CDU-Landtagfraktion sieht in der heutigen Beschlussfassung noch nicht das Ende der Diskussion. Der Vorschlag der deutschen Innenminister zur Einführung sogenannter Transitzonen ist dafür nur ein aktuelles Beispiel.“
Novelle stärkt Beurteilungsspielraum der Behörden
Zur Beratung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Im Jahr 2009 ist das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Kraft getreten. Im Ergebnis der Evaluierung können wir festhalten, dass sich sowohl unser modernes Hundegesetz, als auch das ihm zugrundeliegende Regelungskonzept grundsätzlich bewährt haben. Die eingebrachte Novelle ist Ergebnis der Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport und greift viele gute Vorschläge auf.
Neues Polizeigesetz steht – Gefahrenabwehr wird moderner und wirksamer
Zum Beschluss eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalts (SOG) erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Das Landesverfassungsgericht hat im letzten Jahr einzelne Regelungen des SOG als verfassungswidrig beanstandet, die Novelle aber in großen Teilen bestätigt.
Die vorgesehene Befugnis zur Unterbrechung und Verhinderung von Kommunikationsverbindungen wurde nicht beanstandet. Eine solche Ermächtigung gibt es im Übrigen auch in neun weiteren Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg und Brandenburg. Der Anwendungsfall dieser Befugnis ist eben nicht die Antinazidemo, sondern die Verhinderung der Fernzündung eines Sprengsatzes per Mobilfunkgerät oder die Unterbrechung der Kommunikationswege des Täters bei einer Geiselnahme.
Für nichtig erklärt hat das Landesverfassungsgericht die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Ermächtigung, für bestimmte öffentliche Bereiche zu bestimmten Zeiten den Verkauf und Genuss alkoholischer Getränke und das Mitsichführen von Glasgetränkebehältnissen zu verbieten.
Novelle stärkt Beurteilungsspielraum der Behörden
Zur Einbringung der Novelle des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Im Jahr 2009 ist das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehen-den Gefahren in Kraft getreten. Im Ergebnis der Evaluierung können wir festhalten, dass sich sowohl unser modernes Hundegesetzes als auch das ihm zugrundeliegende Regelungskonzept grundsätzlich bewährt haben. Die eingebrachte Novelle ist Ergebnis der Anhörung im Innenausschuss und greift viele gute Vorschläge auf.
Ein Schwerpunkt der Novelle ist die Stärkung des Beurteilungs- und Ermessensspielraum der zuständigen Behörden und die gesetzliche Vorgabe zur Einbindung von Sachverstand bei Vorfällen mit Hunden im sogenannten Feststellungsverfahren. Wir werden also den Beurteilungs- und Wertungsspielraum der zuständigen Behörden bei der Prüfung der ‚Bissigkeit‛ für die Einstufung als ‚gefährlich‛ im Sinne des Gesetzes erweitern. Hierdurch kann ein als unver-hältnismäßig angesehener Verwaltungsaufwand bei ‚kleineren Vorfällen‛ o-der ‚bestimmungsgemäßem Gebrauch‛ vermieden werden. Wir haben hier Ergänzungs- und Klarstellungswünsche vieler Anzuhörenden aufgegriffen, ins-besondere im Hinblick auf Ausbildung, Zucht und Abrichtung von Jagd- und Polizeidiensthunden
Flüchtlingskrise gemeinsam bewältigen
Zur heutigen Landtagsdebatte Solidarität in Europa – Faire Chancen für Asyl-suchende im „Dublin-Verfahren“ sichern und Dublin-Übereinkunft überwinden erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Deutschland ist derzeit das Zielland einer Rekordzahl von Flüchtlingen aus dem Mittleren und Nahen Osten sowie aus vielen Ländern Afrikas, die in unserem Land Sicherheit vor Krieg, Verfolgung, Not oder auch einfach ein besseres Leben suchen. Die große Hilfsbereitschaft Deutschlands für Flüchtlinge und Asylsuchende, die wirtschaftliche Stärke unseres Landes als auch die im europäischen Vergleich hohen Unterbringungsstandards und Sozialleistungen sind Gründe, warum viele dieser Menschen nach Deutschland wollen. Es ist aber auch klar, dass nicht nur Deutschland und Schweden diesen Zustrom an Menschen allein bewältigen können. Der enorme Andrang von Asylsuchenden und Flüchtlingen ist eine Herausforderung, die nur gemeinsam von der Europäischen Union bewältigt werden kann. Deutschland steht zu seiner humanitären und europäischen Verpflichtung und muss dies auch von den Partnern in Europa verlangen dürfen. Dazu zählt eben auch die Einhaltung der Dublin-III-Verordnung.
Schröder: CDU/CSU-Fraktionschefs der Länder fordern Unzulässigkeit von Folgeanträgen abgelehnter Asylbewerber
Nach einem Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag-Abend haben alle Fraktionschefs von CDU und CSU die Sofortmaßnahme der Einführung von Grenzkontrollen begrüßt. Gleichzeitig sprachen sie sich für die Umsetzung der im Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD am 6. September vereinbarten Maßnahmen aus, um den ungebrochenen Flüchtlingsstrom nach Deutschland zu begegnen. Dazu erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende von Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Noch nicht umgesetzt, aber vernünftig ist ein Wiedereinreiseverbot für abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber. Viele sogenannte Folgeanträge mit gleichzeitigem Leistungsbezug binden derzeit unnötig Kapazitäten für die wirklich Schutzbedürftigen.
CDU-Fraktion bleibt verlässlicher Partner der Kommunen
Die Koalitionsfraktionen haben im Zuge der heutigen parlamentarischen Beratungen über den Nachtragshaushalt des Landes beschlossen, den kommunalen Sportstättenbau und den Vereinssportstättenbau zu
stärken. Im Nachtragshaushalt werden für das Jahr 2016 vier Millionen Euro zusätzlich eingestellt.
„Die CDU-Fraktion ist und bleibt ein verlässlicher Partner des Sports in Sachsen-Anhalt. Mit der erneuten Stärkung der kommunalen Sportförderung wird die Bedeutung des Sports als wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens sowie als quantitativ wichtigster Träger freiwilligen, bürgerschaftlichen Engagements gewürdigt“, so Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Kolze: Ressourcen für wirklich Schutzbedürftige sichern
Zur heute vollzogenen Sammelrückführung abgelehnter Asylbewerber erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Wir begrüßen die vom Ministerium vorgenommene Sammelrückführung. Man darf nicht vergessen, dass nicht alle zu uns kommenden Menschen gute Gründe für eine Aufnahme als Asylberechtigter oder Flüchtling vorbringen können. So kommt ein großer Teil der Asylbewerber aus Staaten, in denen ihnen keineswegs eine politische Verfolgung droht. Bei vielen Asylbewerbern liegen wirtschaftliche Motive vor, die zum Verlassen der Heimat geführt ha-ben. Die Gesamtschutzquote bei den Asylantragstellern liegt gemäß den ak-tuellen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei 36 Pro-zent. Bei zu uns kommenden Menschen aus dem Kosovo, aus Albanien, Serbien und Mazedonien liegt die Schutzquote bei 0,1 – 0,3 Prozent.
Schröder: Ja zur Integration Schutzbedürftiger – Nein zu einem Bleiberecht Nichtschutzbedürftiger
„Die CDU-Landtagsfraktion ist für die Integration Schutzbedürftiger, jedoch gegen ein Bleiberecht Nichtschutzbedürftiger, welche die Zuwanderungskriterien nicht erfüllen“, so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder, zur aktuellen Debatte um zukünftige Abschiebungen ohne vorherige Ankündigungen.
„Die Gesamtschutzquote bei den Asylantragstellern liegt gemäß den aktuellen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei 36 Prozent. Bei zu uns kommenden Menschen aus dem Kosovo, aus Albanien, Serbien und Mazedonien liegt die Schutzquote bei 0,1-0,3 Prozent. Diejenigen, für die kein Asylgrund besteht, da sie politisch nicht verfolgt werden oder aus einem sicheren Herkunftsland kommen und die auch keinen anderen Flüchtlingsschutz genießen, sind rückzuführen. Die Entscheidung hierüber muss zeitnah erfolgen und konsequent durchgesetzt werden. Alles andere untergräbt auf Dauer die Akzeptanz für die Gewährung von Asyl in unserem Land.
Kolze: Aufnahmekapazitäten für tatsächlich Schutzbedürftige vorhalten
Zum Erlass des Innenministeriums, zukünftig Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung zu vollziehen, erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Sachsen-Anhalt wird seiner humanitären Verantwortung gerecht und nimmt Asylsuchende und Flüchtlinge auf. Menschen, die wegen politischer Verfolgung oder menschenrechtswidriger Behandlung in ihrer Heimat zu uns kommen, können bei uns Aufnahme erwarten. Die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger leisten viel, um diese Menschen hier willkommen zu heißen und ihnen zu helfen.
Allerdings können nicht alle zu uns kommenden Menschen gleichermaßen gute Gründe für eine Aufnahme als Asylberechtigter oder Flüchtling vorbringen. So kommt ein nicht geringer Teil der Asylbewerber aus Staaten, in denen ihnen keineswegs eine politische Verfolgung droht. Bei vielen Asylbewerbern liegen wirtschaftliche Motive vor, die zum Verlassen der Heimat geführt haben. Während die Gesamtschutzquote derzeit bei 36 Prozent liegt, liegt die Schutzquote insbesondere bei Asylantragstellern aus Serbien, Mazedonien, Albanien und dem Kosovo bei 0,1 bis 0,3 Prozent.