Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes aus einem Guss
Zum Vorschlag der AfD für eine neues Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Der Vorschlag der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt zu Änderungen der Kommunalverfassung ist ein wildes Sammelsurium von Ideen und Vorschlägen. Was wir brauchen ist eine Änderung der Kommunalverfassung aus einem Guss.
Die Basis hierfür sind der Koalitionsvertrag, die Ergebnisse der Enquetekommission ‚Stärkung der Demokratie‘ und eine enge Abstimmung mit denjenigen, die diese vor Ort umsetzen müssen – und zwar den Kommunalverwaltungen, aber vor allem den Mitgliedern von Ortschafts-, Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen.
Für uns als CDU-Landtagsfraktion geht es um ein Miteinander von besserer Bürgerbeteiligung und der Stärkung der Arbeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Die Änderung der Kommunalverfassung werden wir im ersten Halbjahr 2018 im Landtag und seinen Gremien beraten.“
Ausbildung der Polizeianwärter genießt oberste Priorität an der FH Polizei
Zur heutigen Landtagsdebatte um die „Stärkung der Wissenschaftsfreiheit der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt“ in Aschersleben, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Wir unterstützen anwendungsorientierte Forschung an der Fachhochschule (FH) Polizei, wenn sie der Weiterentwicklung von Lehre und Studium dient. Dennoch muss vor allem die Ausbildung der Polizeianwärter im Fokus der Fachhochschule stehen.
Es gibt bereits Überlegungen der Landesregierung, die FH Polizei als Forschungsstandort zu stärken. Insofern stößt der Antrag der Koalitionsfraktionen ins selbe Horn.
Die CDU-Fraktion wird sich jedoch dafür einsetzen, dass das Gleichgewicht von Forschung und Lehre erhalten bleibt. Synergien, gerade im eigenen Bundesland sollen genutzt werden, aber nur, wenn sie sinnvoll und praktikabel sind. Das zu prüfen, geben wir der Landesregierung mit unserem Antrag auf.
Auch vorhandene Strukturen, beispielsweise zur Deutschen Hochschule der Polizei und zu den benachbarten Bundesländern im Rahmen der schon bestehenden Sicherheitskooperation müssen genutzt und unnötige Doppelstrukturen vermieden werden. Bei der Räumung von besetzten Häusern brauchen wir keine Wissenschaftler, sondern Polizeibeamte, die anpacken und Recht und Gesetz konsequent durchsetzen.“
Herbstkonferenz der innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern am 16./17. November 2017
Auf Einladung von Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, kamen die innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern unter der Leitung von Thomas Blenke, Vorsitzender der Konferenz sowie stv. Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, in Magdeburg zusammen, um aktuelle innenpolitische Themen zu beraten und gemeinsame Positionen zu erarbeiten. An der Beratung nahmen auch die Innenminister aus Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, sowie aus Hessen, Peter Beuth, teil.
Zentrale Forderungen der Herbstkonferenz der innenpolitischen
Sprechertagung sind:
- Länder, bei denen die Anerkennungsquote der Schutzsuchenden unter 5 Prozent liegt, müssen automatisch „sichere Herkunftsstaaten“ werden
- Familiennachzug muss abgeschafft werden
- Verlängerung des Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen regelmäßig bis zu 24 Monate
- Stärkere Einbindung des Bundes zur Verbesserung der Rückführungen abgelehnter Asylbewerber
- Linksextremismus muss bundesweit bekämpft und aufgearbeitet werden
- Einstellung staatlicher Förderung für linksextremistische Keimzellen
Ein Kernthema war der Stand der Sondierungsgespräche auf Bundesebene. Zu den strittigen Migrationsthemen positionierten sich die Innenpolitiker dahingehend, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssten, die Migration zu begrenzen. Große Zustimmung fand der Gedanke, die Aufnahme- und Rückführungspraxis bundeseinheitlich auszugestalten. „Klar muss sein, diejenigen, die kein Bleiberecht haben, müssen das Land schnellstmöglich wieder verlassen“, führte Thomas Blenke aus. „Auch der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte muss abgeschafft werden“, erklärte Chris Schulenburg.
Zudem formulierten sie die Forderung, dass alle Länder, bei denen die Anerkennungsquote unter 5 Prozent liegt, automatisch zu sicheren Herkunftsstaaten werden müssten. Bereits heute hätten die Länder die Möglichkeit, die Verweildauer für Asylsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf 24 Monate zu verlängern. Diese 24 Monate müssten Länder als verpflichtend ansehen.
Besonderes Augenmerk wurde in den Beratungen zudem auf die Ereignisse rund um den G20-Gipfel in Hamburg gelegt. „Wir sind immer noch geschockt über das Ausmaß an Gewalt in Hamburg“, waren sich Thomas Blenke und sein Stellvertreter und innenpolitischer Sprecher der CDU Fraktion in Hamburg, Dennis Gladiator einig. Es sei erschütternd, dass Polizisten ihren Kopf für sinnlose und dumme Gewalt hinhalten müssten. „Sie verdienen unsere höchste Anerkennung und unseren Dank“, so Blenke. „Wir leben in einem sicheren Land. Um diese Sicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten, müssen extremistische Strukturen bereits im Keim erstickt werden. Die Schließung von autonomen Zentren wie die ‚Rote Flora‛ in Hamburg muss daher schnell erfolgen“, so Dennis Gladiator.
Vorgänge in der linksextremistischen Szene ähnelten sich bundesweit. Neben der Roten Flora in Hamburg sei beispielhaft die starke linksautonome Szene in Leipzig Connewitz zu nennen. In Zusammenhang mit der Hausbesetzung in Halle (Saale) erklärt Chris Schulenburg: „Wir können nicht länger hinnehmen, dass Rechtsverstöße durch absurde Rechtfertigungen von politisch Verantwortlichen legitimiert werden.“
Im Hinblick auf die gewalttätigen Ausschreitungen in Hamburg im Zeitraum des G20-Gipfels müsse man von einer erhöhten Bereitschaft für Gewalt durch linksextreme Gruppen ausgehen. Das Thema Linksextremismus müsse daher in allen Bundesländern aufgearbeitet werden.
Einigung zur Einführung der elektronischen Fußfessel erzielt
Zu den heutigen Presseberichten, zum künftigen Einsatz elektronischer Fußfesseln im Kampf gegen Terrorverdächtige erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Wir begrüßen die längst überfällige Einigung zum Einsatz der elektronischen Fußfessel gegen Terrorverdächtige. Die CDU fordert schon lange und das nicht nur auf Landesebene, dass der Polizei mehr Befugnisse im Kampf gegen Terrorismus eingeräumt werden müssen.
Das Tragen einer elektronischen Fußfessel ist bislang nur im Bereich der Führungsaufsicht nach dem Strafgesetzbuch möglich. Nunmehr soll eine richterliche Anordnung zur Gefahrenabwehr – also präventiv – möglich sein, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Nötig ist hierfür eine Regelung im Gefahrenabwehrrecht.
Von der Einführung der Fußfessel zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung versprechen wir uns eine Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, da Gefährder effektiver isoliert und ihre Bewegungs- und Handlungsfähigkeit dadurch eingeschränkt werden kann. Dies wiederrum erschwert die Rekrutierung von Terrorhelfern und kann Ansätze zur Verhinderung von terroristischen Straftaten liefern.
Nachdem nun eine grundsätzliche Einigung erzielt wurde, muss ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und beschlossen werden.“
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) hat der Bund eine Befugnisnorm für die sogenannte elektronische Fußfessel für Gefährder geschaffen. Da die Bundesländer für den Umgang mit Gefährdern zuständig sind, obliegt es ihnen entsprechende Befugnisse in die Landesgesetze aufzunehmen.
Sportfamilie bei der CDU gut aufgehoben
Zur heutigen Regierungserklärung des Ministers für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, zum Thema „Sportland Sachsen-Anhalt – Bilanz und Ausblick“ erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Carsten Borchert:
„Sport ist für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung. Sport verbindet Generationen, Kulturen und fördert die Gemeinsamkeit. Auch in Sachsen-Anhalt ist Sport in vielen Facetten fest verankert.
Die meisten Sporttreibenden sind in unserem Bundesland im Breitensport aktiv, der von großer Vielfalt geprägt und auf alle Altersbereiche ausgerichtet ist. Den Breitensport langfristig und nachhaltig zu entwickeln und dabei stets die Bedürfnisse der Sportler zu berücksichtigen, ist unser erklärtes Ziel. Daher wird bis 2018 eine Analyse der bestehenden Sportstätten durchgeführt und im Anschluss daran ein Sportstättenkonzept erarbeitet, um Doppelstrukturen zu vermeiden und eine ordentliche Schwerpunktsetzung zu gewährleisten.
Um den Spitzensport in Sachsen-Anhalt zu fördern, hat unser Sportminister die ‚AG Spitzensport‛ ins Leben gerufen. Die wichtigsten Ergebnisse sind:
- Die Einführung von vier hauptamtlichen Stützpunktleitern ab Januar 2018
- Die Einführung eines Attraktivitätsprogramms für Trainerinnen und Trainer des Trainerpools ab 2019
- Die Überführung des Pädagogischen Leistungssportpersonals in den Trainerpool ab August 2020
- Die Einführung eines Sportstipendiums für Leistungssportler an Universitäten und Hochschulen des Landes ab 2019
- Die Unterstützung von Kommunen mit Landesleistungszentren bei der Trainingsstättenfinanzierung ab 2019
Wir wollen die Attraktivität für Sportlerinnen und Sportler in Sachsen-Anhalt deutlich erhöhen, daher setzen wir alle Hebel in Bewegung, um den Sport nachhaltig zu fördern.“
Landtag stimmt der Änderung des Rettungsdienstgesetzes zu
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) zugestimmt. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„In der heutigen Endabstimmung wurde die Änderung des Rettungsdienst-gesetzes beschlossen, wodurch nun die Anpassung an das Bundesrecht vollzogen ist. Fortan wird das Berufsbild des Rettungsassistenten durch das des Notfallsanitäters ersetzt, wodurch das Berufsbild geschärft und die notwendigen Qualifikationen klar umrissen werden. Um die Umstellung auf den Notfallsanitäter zu erleichtern, wird eine Übergangsfrist gewährt, die regelt, dass für die Dauer von längstens zehn Jahren ab dem Inkrafttreten des Gesetzes, Rettungsassistenten anstelle von Notfallsanitätern weiterhin tätig werden dürfen. Zudem beugt u. a. die Übergangsfrist Engpässen vor, die andernfalls aufgrund der um ein Jahr verlängerten Ausbildungszeit des Notfallsanitäters entstehen könnten.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes behalten Hilfsorganisationen ihre Vorrang-position, ohne Private auszuschließen. Die Hilfsfrist von 12 Minuten bleibt unangetastet. Damit gewährleisten wir eine schnelle und gute Versorgung unserer Bürger!“
Gut aufgestellte Polizei sorgt für Sicherheit und Ordnung
Zur heutigen Aussprache über die Große Anfrage zum Thema „Die Polizei in Sachsen-Anhalt – Für die nächsten Jahre ihren Aufgaben gewachsen?“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Als Partei der inneren Sicherheit sehen wir es als unsere Aufgabe an, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unsere Polizei auch in Zukunft für Sicherheit und Ordnung sorgen kann. Das erfordert eine entsprechende personelle Aufstellung, eine bestmögliche Aus- und Fortbildung sowie eine professionelle sächliche Ausstattung.
Es ist Tatsache, dass der Stellenabbau bei der Polizei nicht durch ein CDU-geführtes Innenministerium betrieben wurde. Im Gegenteil, wir waren es, die sich immer wieder dafür eingesetzt haben, diese Entwicklung zu stoppen. Dies haben wir nun geschafft. Bis zum Jahr 2021 soll die Landespolizei auf 6.400 Polizeivollzugsbeamte aufgestockt werden. Langfristig soll eine Personalstärke von 7.000 Polizeivollzugsbeamten erreicht werden. Erst im August dieses Jahres konnte Innenminister Holger Stahlknecht die 700. Einstellungszusage erteilen.
Die mittlerweile wieder deutlich höheren Einstellungszahlen, stellen die Fachhochschule Polizei in Aschersleben aber auch vor große Herausforderungen. Die theoretische und praktische Ausbildung sowie das Studium müssen nun für deutlich mehr Anwärter abgesichert werden. Mein Dank gilt daher den Dozenten, Beamten und Angestellten für ihre professionelle und engagierte Arbeit.
Gute Arbeit muss sachgerecht entlohnt und honoriert werden. Daher setzt sich die CDU-Fraktion weiter für eine leistungsgerechte Bezahlung und den schnellen Abbau des Beförderungsstaus ein.“
CDU-Fraktion beweist Sportlichkeit bei Städteachter und Cycle Tour
Diesen Sonntag beweist die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ihr sportliches Können an Land und auf dem Wasser. Sowohl bei dem Fahrradrennen „Cycle Tour 2017“ Braunschweig-Magdeburg als auch dem Magdeburger Ruderwettbewerb „Städteachter“ ist die Fraktion in Bestform vertreten.
Der sportpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Carsten Borchert, fährt gemeinsam mit zahlreichen Radfahrbegeisterten aus Sachsen-Anhalt das Städterennen. „Ich freue mich auf den Kampfgeist der Teilnehmer und ein faires Rennen durch unsere schöne Region. Für mich ist es eine persönliche Herausforderung, die ich hoffe, bestehen zu können“, so Borchert. Auf dem Zweirad geht es von Braunschweig nach Magdeburg. Die 100 Kilometer lange Fahrt durch Niedersachsen und Sachsen-Anhalt endet auf dem Magdeburger Domplatz.
Auch am Städteachter auf der Trogbrücke nimmt die CDU-Fraktion in diesem Jahr die Herausforderung wieder an. Traditionell treten CDU und SPD in den sportlichen Wettstreit. Dabei verteidigt die CDU-Fraktion die zahlreichen Siege der letzten Jahre. Über eine Distanz von 1.000 Metern werden sich die Abgeordneten Tobias Krull, Chris Schulenburg, Florian Philipp und Uwe Harms mit den Sozialdemokraten messen. Der 27. Städteachter wird am Sonntag, 17. September 2017 um 13.00 Uhr, an der Trogbrücke Hohenwarthe eröffnet. Die Daumen drückt der Fraktionsvorsitzende Siegfried Borgwardt nicht nur den eigenen Fraktionsmitgliedern, sondern auch den – nach vielen Niederlagen immer noch motivierten – Gegnern. „Wir wünschen der SPD für diesen Sonntag und für den nächsten, eine gute Platzierung hinter der CDU.“
Hintergrund:
Die Cycle Tour ist eine Radveranstaltung zwischen den Partnerstädten Braunschweig und Magdeburg. Das sportliche Ereignis führt direkt durch das Herz Deutschlands und lädt alle begeisterten Radfahrer ein.
Der Städteachter ist ein vom SC Magdeburg Abteilung Rudern e.V. veranstalteter Wettkampf. Ursprünglich wurde er ausgetragen zwischen den Städten Magdeburg und Halle, mittlerweile beteiligen sich u.a. Prominente und die Universitäten. 2010 traten die Landtagsfraktionen CDU und SPD das erste Mal gegeneinander an, seit dem kann die CDU mit einer Ausnahme auf eine Erfolgsserie zurückschauen.
Innenausschuss macht Weg frei für Endabstimmung im Plenum
Zur heutigen Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) erklärt der der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„In der heutigen Beratung des Innenausschusses wurde der Weg für die Endabstimmung des Gesetzentwurfs im Plenum geebnet. Die Änderung des bisherigen RettDG LSA bezweckt in erster Linie eine Anpassung an das Bundesrecht. Diese wurde mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes erforderlich. Das neue Berufsbild des Notfallsanitäters löst das bisherige Berufsbild des Rettungsassistenten ab und wird nunmehr im Gesetz verankert.
Um die Umstellung zu erleichtern, wird eine Übergangsfrist gewährt, die regelt, dass für die Dauer von längstens zehn Jahren ab dem Inkrafttreten des Gesetzes Rettungsassistenten anstelle von Notfallsanitätern weiterhin tätig werden können. Zudem beugt die Übergangsfrist Engpässen vor, die andernfalls aufgrund der um ein Jahr verlängerten Ausbildungszeit des Notfallsanitäters entstehen könnten. Hilfsorganisationen behalten ihre Vorrangposition, gleichzeitig werden Private aber nicht ausgeschlossen. Mit Blick auf den Patienten ist eine bestmögliche Notfallversorgung zu gewährleisten. Die Hilfsfrist von 12 Minuten bleibt unangetastet.
Durch einen Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen durchgesetzt, dass zukünftig auch Rettungssanitäter im Notfalleinsatzfahrzeug eingesetzt werden dürfen. Bislang regelte das RettDG LSA, dass bei gesonderter Anfahrt eines Notarztes im Notfalleinsatzfahrzeug dieses mit einem Rettungsassistenten besetzt sein sollte.“
Abschiebehaft im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durchsetzen
Zur heutigen Aktuellen Debatte um das Thema „Masseneinwanderung verhindern“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Der Vorwurf der Untätigkeit in der Flüchtlingsfrage ist reines Wahlkampfgetöse der AfD. Wir haben uns den Herausforderungen, die mit der Flüchtlingskrise einhergingen, angenommen und die Weichen dafür gestellt, dass sich die Situation, wie wir sie insbesondere von Sommer 2015 bis Frühjahr 2016 hatten, nicht wiederholt.
Die aktuelle Lage der Einreisefeststellungen nach Deutschland ist stabil. Die Zugangszahlen auf Landesebene stagnieren seit Mai sogar deutlich. Jedoch dürfen wir uns nicht darauf verlassen, dass dies so bleibt. Um die Fluchtursachen langfristig zu minimieren, arbeiten wir vor allem auf europäischer Ebene eng mit den Herkunftsländern zusammen. Auf Landesebene setzen wir auf eine konsequente Rückkehrpolitik. Daher begrüßen wir die Überlegungen der Landesregierung, einen eigenen Abschiebehaftvollzug einzurichten. Dies haben wir durch den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen bekräftigt.
Wer seine Ausreisepflicht trotz der im Land bestehenden Angebote zur Beratung und Unterstützung freiwilliger Rückkehr nicht erfüllt, muss konsequent abgeschoben werden. Mit einer Abschiebehaft soll sichergestellt werden, dass sich die Betroffenen nicht entziehen. Sie muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durchgesetzt werden.“
Hintergrund:
Abschiebehäftlinge dürfen aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 nicht mehr gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. Daher hat Sachsen-Anhalt in Ermangelung eigener Kapazitäten vor allem Abschiebehaftplätze in Brandenburg mitgenutzt. Diese Möglichkeit ist jedoch entfallen, da die Abschiebehaftanstalt in Brandenburg aus Bausicherheitsgründen geschlossen werden musste. In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, am 9. Februar 2017, haben die Bundesländer erklärt, ausreichende Abschiebehaftkapazitäten zu schaffen.