Wir alle gestalten unsere Heimat – stark, stabil, sicher!
Zur Regierungserklärung des Innenministers Holger Stahlknecht „Sachsen-Anhalt: unsere Heimat, starker Staat, gelebter Zusammenhalt“ erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Heimat ist Teil der Identität eines Einzelnen und Voraussetzung für Stabilität in einer Gesellschaft. Unsere Heimat, die wir alle gemeinsam entwickeln, ist Sachsen-Anhalt. Damit unser Bundesland auch in Zukunft von Zusammenhalt und Stärke geprägt ist, treiben wir zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern den wirtschaftlichen Aufholprozess weiter voran, stärken den ländlichen Raum, begegnen den Herausforderungen des Klimawandels und gestalten den demografischen, digitalen sowie energetischen Wandel. Nicht zuletzt spielt die Innere Sicherheit eine grundlegende Rolle für die Zukunft unserer Heimat. Nur dort wo die Bürgerinnen und Bürger sich sicher fühlen, haben sie auch Vertrauen in den Staat.
Heimat prägt jeden Menschen ebenso der Verlust der eigenen Heimat. Aber, wer sich auf unsere Lebensweise und Kultur einlässt, unsere Regeln und Werte annimmt, die deutsche Sprache erlernt – kann hier eine neue Heimat finden. Innere Sicherheit, beste Bildung, moderne Arbeitsplätze und eine solide finanzielle Zukunft sind Teil unseres Versprechens an die Bürger, unsere lebens- und liebenswerte Heimat zu erhalten. Die CDU-Fraktion bleibt ein verlässlicher Motor der Koalition und tritt weiter für eine lösungsorientierte und zukunftsfähige Politik ein, die Sachsen-Anhalt, unsere Heimat, voranbringt.“
eSports: Wandel im Sport fördern
Zur heutigen Landtagsdebatte zum Antrag der Koalitionsfraktionen „Wandel im Sport fördern – eSports-Strukturen stärken“, erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata:
„Eine Anerkennung des eSports als Sport würde die aktuelle Benachteiligung beenden. Zum einen hätte eine Anerkennung wirtschaftliche Vorteile, da staatliche Förderungen beantragt werden könnten. Zum anderen würde sie steuerliche Ermäßigungen mit sich bringen. Die ehrenamtliche Arbeit würde anerkannt werden und die Abhängigkeit von Sponsoren sinken. Auch für die offeneren Verbandsstrukturen wäre der Weg frei. Viel wichtiger wäre eine Anerkennung letztendlich aber vor allem für die Toleranz und Akzeptanz.
Daher werben wir dafür, dass der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. eSports als förderfähigen Sport im Sinne von § 2 Nr. 1 der Satzung des Landessportbundes anerkennt. Denn die Aufnahmeordnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sieht für eine Aufnahme in diesen u. a. vor, dass mindestens die Hälfte der Landessportbünde die Sportart bereits anerkannt haben.
Wir haben jetzt die Chance, Vorreiter zu sein. Vorreiter für ganz Deutschland, in einer Sache, die sich – genau wie das Internet – nicht aufhalten lässt und über kurz oder lang nicht mehr aus der Gesellschaft wegzudenken sein wird.“
Kommunalrecht modernisiert – Bürgerbeteiligung gestärkt
Zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG) und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit dem heutigen Beschluss für die Änderung der Kommunalverfassung stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und verbessern gleichzeitig die Elemente der direkten Demokratie. Dazu gehört, dass Einwohneranträge, also die Aufforderung an die Gemeinde- bzw. Stadträte sich mit einem Thema zu beschäftigen, zukünftig nur noch von 3 Prozent der Einwohner unterstützt werden müssen, um erfolgreich zu sein. Auch die Quoren für den Erfolg von Bürgerentscheiden senken wir auf den bundesdeutschen Durchschnitt von 20 Prozent.
Fragen der Mitglieder der Vertretung, also Stadt-, Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte, sind zukünftig innerhalb eines Monats durch die Verwaltung zu beantworten. Weitere Änderungen im KVG zielen auf bessere Möglichkeiten der Mitarbeit auf kommunaler Ebene ab, zum Beispiel für Senioren oder Kinder und Jugendliche. Zusätzlich wird es demnächst in allen Ausschüssen Bürgerfragestunden geben.
Gerade in Anbetracht der im kommenden Jahr anstehenden Kommunalwahlen setzen wir uns weiter für eine starke kommunale Selbstverwaltung ein.“
Möglichkeiten der Telearbeit ausbauen
Zur heutigen Landtagsdebatte zum Antrag „Möglichkeiten der Telearbeit ausbauen“, erklären der innenpolitische Sprecher, Chris Schulenburg, sowie der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht nur unser Privatleben, sie verändert vor allem das Berufsleben. Informationen können von überall abgefordert und verarbeitet werden. Dies wird zu einer Abkehr vom herkömmlichen Arbeitsplatzverständnis führen. In der digitalen Arbeitswelt wird der Ort, an dem eine Tätigkeit erbracht wird, vielfach keine zentrale Rolle mehr spielen. Ebenso wird auch die Bedeutung einheitlicher Arbeitszeiten zurückgehen.“
Kolze weiter: „Der öffentliche Dienst steht in direkter Konkurrenz zur Wirtschaft um qualifizierte Fachkräfte, daher müssen wir die Attraktivität steigern und das unmittelbare Arbeitsumfeld verbessern, indem wir die technische und räumliche Ausstattung auf die in der Privatwirtschaft üblichen Standards anheben. Dazu gehört auch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und des Arbeitsortes.“
Schulenburg ergänzt: „Zwar gibt es bereits jetzt die Möglichkeit der Telearbeit in den Landesbehörden und Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung, ein ganzheitliches Konzept soll jedoch helfen, diese Möglichkeiten noch weiter auszubauen. So profitieren von Telearbeit nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber sowie der ländliche Raum, wie beispielsweise die Altmark, indem die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz in den Hintergrund treten und somit die sog. ‚Landflucht‛ abnehme würde. Der ländliche Raum wäre für Rückkehrer attraktiver.
Vorteile von Telearbeit sind u. a.:
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
- Höhere Zufriedenheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- Steigerung von Motivation und Produktivität,
- Bessere Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben sowie
- Verringerung des Verkehrsaufkommens zu Stoßzeiten.“
Kommunen sind Schulen der Demokratie
In einer heutigen Anhörung hat der Ausschuss für Inneres und Sport diverse Institutionen und Verbände, darunter den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt und den Landkreistag Sachsen-Anhalt, zu den geplanten Änderungen der Kommunalverfassung befragt. Zu der mehr als dreistündigen Anhörung erklären der innenpolitische Sprecher, Chris Schulenburg, und der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Dauer und Intensität der Anhörung hat deutlich gemacht, wie wichtig die Kommunalverfassung als Basis für die demokratischen Prozesse und die Gemeinden und Landkreise ist. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir die Instrumente der Bürgerbeteiligung weiterentwickeln. Die Arbeit in den Vertretungen wie Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen darf aber durch weitere Elemente der direkten Demokratie nicht beeinträchtigt werden, denn sonst wird es immer schwieriger geeignete Kandidaten für zukünftige Kommunalwahlen zu finden.“
„Mit dem vorliegenden Entwurf gelingt grundsätzlich die notwendige Weiterentwicklung der kommunalrechtliche Vorschriften in unserem Land. Die geäußerten Bedenken der kommunalen Vertreter bezüglich der geplanten Neuregelungen zum Haushaltsausgleich werden wir als Koalitionsfraktionen aufgreifen und einen entsprechenden Änderungsantrag formulieren“, ergänzt Krull.
Befugnisse der Polizei werden zugunsten der Sicherheit unserer Bürger erweitert
Zur heutigen Debatte zum Gesetzentwurf zur „Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Polizei und Sicherheitsbehörden sind im Rahmen der Gefahrenabwehr gesetzlich verpflichtet, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit des Einzelnen zu schützen, den Einzelnen also vor rechtswidrigen Eingriffen anderer zu bewahren. Gerade in Zeiten des islamistisch motivierten Terrorismus stehen die Sicherheitsbehörden damit vor einer der größten Herausforderungen.
Immer wieder gibt es traurige Beispiele von Anschlägen in Deutschland, Europa und der ganzen Welt. Terrorismus zielt darauf ab, Angst und Schrecken zu verbreiten und beeinträchtigt unser Sicherheitsempfinden nachhaltig. Um die Sicherheit und Ordnung für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, müssen wir tätig werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen daher die Befugnisse der Polizei erweitert werden. Wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs umfassen:
- Meldeauflage: Das polizeiliche Instrument der Meldeauflage soll nunmehr als polizeiliche Standardmaßnahme ausdrücklich geregelt werden. Hooligans werden daran gehindert, an Fußballspielen teilzunehmen und linken und rechten Straftätern wird die Teilnahme an Versammlungen untersagt.
- Aufenthaltsanordnung/Kontaktverbot: Die bereits bestehende Möglichkeit, ein Aufenthaltsverbot auszusprechen, soll um eine Aufenthaltsanordnung sowie ein Kontaktverbot erweitert werden.
Elektronische Fußfessel: Das LKA soll die Ermächtigung erhalten, auf richterliche Anordnung hin, einen Gefährder verpflichten zu können, eine sogenannte elektronische Fußfessel zur Standortermittlung und Datenübertragung zu tragen. Durch dieses moderne Einsatzmittel erleichtern wir die Aufklärung von Straftaten und die Fahndung nach Gefährdern.
Kommunen sind Herz der Demokratie
Zu den geplanten Änderungen der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Entscheidungen, die in den Kommunen fallen, spüren die Bürger direkt, egal ob es um die Sanierung von Schulen, die Ausstattung von Sportstätten oder die Höhe von Gebühren geht. Bei diesen Entscheidungen spielen die kommunalen Vertretungen wie Ortschaftsräte, Stadt- und Gemeinderäte und Kreistage eine entscheidende Rolle. Mit der anstehenden Änderung der Kommunalverfassung sollen diese Gremien bzw. deren Mitglieder gestärkt und gleichzeitig die Instrumente direkter Demokratie weiterentwickelt werden. Dazu gehört unter anderem die Absenkung der Quoten für die Gültigkeit eines Bürgerentscheids auf 20 Prozent und damit auf Bundesdurchschnitt.
Es geht darum, die richtige Balance zu finden zwischen besseren Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und der Unterstützung der Mitglieder der Kommunalvertretungen in ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Der vorliegende Entwurf des Ministeriums für Inneres und Sport erfüllt diesen Anspruch.
Nicht umsonst werden Kommunen als das Herz der Demokratie bezeichnet, wir als CDU-Landtagsfraktion wollen dafür sorgen, dass diese Herzen kräftig schlagen.“
Familiennachzug begrenzen
Zur heutigen Landtagsdebatte „Familiennachzug dauerhaft aussetzen“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Entsprechend der Bundestagsdebatte vom vergangenen Freitag begrüßen wir eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 31. Juli 2018. Bis zu diesem Datum soll eine gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene erarbeitet werden.
Uns ist wichtig, dass die Sogwirkung des Familiennachzugs verhindert wird. Anreize, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden, sollen ausgeschlossen werden.
Unter Beachtung der Grenzen der Integrationskraft und vor allem der gesellschaftlichen Akzeptanz, halten wir die Einigung auf einen monatlichen Nachzug von 1.000 Angehörigen für einen gangbaren Weg. Ein unbegrenzter Familiennachzug würde unsere Systeme überlasten.“
Keine Gesichtsverhüllung bei Wahlen und an Schulen
Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfes zum bereichspezifischen Verbot der Gesichtsverhüllung erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Unsere deutsche und europäische Gesellschaft und unser Rechtsstaat leben vom offenen Miteinander und Austausch der Bevölkerung. Ein grundlegender Teil der Kommunikation ist die Mimik, die uns erlaubt, unser Gegenüber zu identifizieren und in den Gesichtszügen des Gesprächspartners zu lesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir u. a. bei Wahlen die deutliche Erkennbarkeit des Gesichts für die Identitätsfeststellung gewährleisten, um die unverfälschte Stimmabgabe zu garantieren. Darüber hinaus richten sich die Regelungen des Gesetzes auch an die Bildungseinrichtungen des Landes. An Schulen muss der Bildungsauftrag erfüllt werden können. Dieser beinhaltet die offene Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern. An Schulen und bei Wahlen ist es das Mindeste, sein Gesicht zu zeigen.
Frauen und Mädchen sollen in allen Bereichen des wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Lebens teilnehmen, sichtbar und vor allem gleichberechtigt sein. Eine Gesichtsverhüllung, wie z.B. die Burka, macht sie unsichtbar, anonym und widerspricht zutiefst unserem Menschen- und Frauenbild.“
Gedenken an SED Unrechtsregime – 25 Jahre SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Zur heutigen Aktuellen Debatte „25 Jahre SED-Unrechtsbereinigungsgesetze“, erklären der Vertreter für die Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen der SED-Diktatur und hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Florian Philipp, sowie der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Ein Staat muss sich nicht daran messen lassen, wie viele Menschen unbehelligt glücklich in ihm leben konnten, sondern daran, wie viele Menschen es nicht konnten.
Mit der Beantragung der Aktuellen Debatte wollten wir an das Unrecht erinnern, was viel zu vielen Menschen unter dem SED-Regime zuteilwurde. Einschüchterungen im täglichen Leben, existenzentziehende Maßnahmen und ungerechtfertigte Inhaftierungen waren an der Tagesordnung.
Dieses Unrecht anzuerkennen und juristisch und sozial wieder gut zu machen bzw. zu entschädigen, ist Grundlage der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG). Das erste SED-UnBerG, das sog. Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz, was am 4. November 1992, vor nunmehr 25 Jahren, in Kraft getreten ist, ermöglicht die Rehabilitierung durch Aufhebung der strafgerichtlichen Entscheidung, die zu einer Inhaftierung geführt hat sowie die Rückabwicklung erlittener finanzieller Schäden, durch Einziehung von Vermögenswerten.
Die Antragstellung gemäß der SED-UnBerG ist befristet auf den 31. Dezember 2019. Hier eine Entfristung zu erreichen, um den Betroffenen auch weiterhin eine Rehabilitierung zu ermöglich, streben wir gemeinsam mit den anderen neuen Bundesländern an und bitten daher unsere Landesregierung, sich entsprechend im Bundesrat zu verhalten.“