Grenzwerte an wissenschaftlich begründeten Untersuchungen festmachen – Hysterie und Verärgerung vermeiden
Über einhundert Lungenspezialisten aus ganz Deutschland haben heute in einer öffentlichen Stellungnahme Zweifel am gesundheitlichen Nutzen der aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide (NOx) geübt. Der Parlamentarische Geschäftsführer und bundespolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze, erklärt dazu:
„Die Debatte zum Feinstaub und ihre Folgen greifen direkt in das Leben und insbesondere die Mobilität der Bürger ein. Daher ist es zwingend notwendig, dass es sich um faktenbasierte und wissenschaftlich fundierte Grundlagen handelt, wenn Grenzwerte z. B. zur Feinstaubbelastung festgelegt werden. Neuste Ergebnisse müssen betrachtet und geltende Grenzwerte dementsprechend angepasst werden. Die begründeten Zweifel zahlreicher Lungenexperten an den derzeitigen Feinstaubgrenzwerten müssen zu einer grundsätzlichen Überprüfung jener Werte führen.
Verärgerung genug ruft derzeit auch die parallel stattfindende Diskussion um ein Tempolimit auf Autobahnen hervor. Automobilverbände bezweifeln, dass ein solches wesentlich zur Verkehrssicherheit beiträgt. Österreich oder die USA – Länder mit einem generellen Tempolimit – schneiden mit Blick auf die Unfallstatistiken nicht besser ab als Deutschland. Zumal auch die Effekte für den Klimaschutz gering sein dürften.
Deshalb mahne ich mehr Sachlichkeit in der Feinstaub- und Tempolimitdebatte an, so lassen sich nicht nur Hysterie und Verärgerung, sondern auch Fahrverbote vermeiden.“
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird moderner
Zur heutigen Landtagsdebatte um den Entwurf eines Gesetzes zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärt Daniel Sturm, Mitglied der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die traditionellen Rundfunkprogramme verlieren, gerade in der jungen Altersgruppe, immer mehr an Bedeutung. Auf diese Veränderung muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk reagieren und sich moderner aufstellen. Die vielfältigeren Mediatheken und die Verlinkung auf Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur schaffen für den Bürger einen wirklichen Mehrwert. Dies sind wichtige Schritte zur Modernisierung. Der Gesetzentwurf bildet die dafür notwendige Rechtsgrundlage.“
Markus Kurze, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ergänzt: „Auch mit der Modernisierung bleibt die CDU-Fraktion ihrem Grundsatz der Beitragsstabilität beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk treu. Es muss weiter über Ideen zur Struktur und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachgedacht werden.“
Hintergrund:
Der Entwurf des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags enthält Änderungen, die der dringend notwendigen Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen. Der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde im Oktober von allen Ländern unterzeichnet. Damit er pünktlich am 1. Mai 2019 in Kraft treten kann, bedarf es der Ratifizierung der Landtage.
Finanzierung durch Landesmittel für kommende Jahre gesichert
Im Landeshaushalt sind die Mittel für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt eingeplant. Dies begrüßen der Parlamentarische Geschäftsführer sowie bundes- und europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze, und die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Angela Gorr.
„Schulsozialarbeit ist ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Schulbildung. Dementsprechend ist es zu befürworten, dass trotz des voraussichtlichen Auslaufens des EU-Programms nun das Land Mittel für die Jahre 2020 und 2021 sicherstellt, um die unterschiedlichen Projekte im Land auch weiterhin finanzieren zu können,“ stellt Kurze erfreut fest.
„Insbesondere auch aus bildungspolitischer Sicht ist die gesicherte Finanzierung der zukünftigen Schulsozialarbeit ein Erfolg. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter leisten oft einen wichtigen Beitrag zum Schulklima und beeinflussen den Umgang zwischen Kindern, Lehrern und Eltern positiv“, betont Gorr.
Hintergrund:
Für den Fall, dass das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds (OP ESF) und die daraus bisher erhaltenen EU-Mittel für die Schulsozialarbeit 2020 auslaufen, sind im Landeshaushalt 2019 Mittel für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von ca. 33 Millionen Euro festgeschrieben. Somit ist die Finanzierung der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt über das EU-Programm hinaus gesichert.
UN-Migrationspakt bedarf weiterer Prüfung
Der Landtag hat heute zum UN-Migrationspakt debattiert. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer sowie bundes- und europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Nach Auffassung der CDU-Fraktion bedarf dieser geplante Migrationspakt einer eingehenden parlamentarischen Prüfung, denn Bundestag und Bundesrat waren bisher nicht beteiligt. Der Rückzug einiger Länder und weitere Ankündigungen anderer Länder, nicht zu unterzeichnen, werfen Fragen auf. Fraglich ist unter anderem, wie unter diesen Voraussetzungen eine internationale Zusammenarbeit funktionieren soll.
Fakt ist auch, dass Migration nicht nur positive Effekte mit sich bringt. Die Flüchtlingskrise 2015 hat dies deutlich gezeigt. Vor diesem Hintergrund ist es bedenklich, dass ein so sensibles Thema lange Zeit unter dem Radar der Öffentlichkeit geblieben ist. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass aus derartigen internationalen Erklärungen durchaus verbindliche Regelungen entstehen können. Aus diesem Grund ist eine Befassung parlamentarischer Gremien und eine bessere Kommunikation notwendig.“
Hintergrund:
In seinem Kern formuliert das Dokument 23 Ziele, an denen sich eine „sichere, geordnete und reguläre Migration“ orientieren soll. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen wollen den Global Compact for Migration im Dezember 2018 in Marokko unterzeichnen.
Das Bauhaus ist keine Plattform für polarisierende politische Aussagen
Zur heutigen Aktuellen Debatte im Landtag um die Absage des Bauhauses Dessau zum Konzert der Punkband „Feine Sahne Fischfilet“ erklärt Detlef Gürth, Mitglied der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Das kulturelle Erbe des Bauhauses ist zu bewahren. Deswegen und gerade im Hinblick auf das international beachtete Bauhausjubiläum, darf es nicht als Plattform für extrem polarisierende politische Aussagen genutzt werden, zudem dies unweigerlich zu Konfrontationen führen könnte. Folgerichtig, hat das Bauhaus von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht, wobei die Direktorin Claudia Perren damit ihren gesetzlichen und stiftungsrechtlichen Verpflichtungen nachkam.
Mit dieser Absage gab es keinen unzulässigen Eingriff in die Programmhoheit des ZDF, wobei dahin gestellt bleiben kann, ob eine solche politisch polarisierende Veranstaltung vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gedeckt ist. Die CDU steht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aber Kritik und Nachfragen müssen erlaubt sein.
Auch die Kunstfreiheit steht durch die Absage nicht zum Diskurs, da die Band offensichtlich in Dessau auftreten wird. Dennoch muss beachtet werden, dass Liedtexte der Band kritisch hinterfragt werden, da sie z. B. zu Gewalt gegen Polizisten aufrufen und den Rechtsstaat gefährden – ‚Die Bullenhelme, die sollen fliegen. Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein‛. Sie bezeichnete den Verfassungsschutz als ‚Schweinebehörde‛ und singt ‚Deutschland ist scheiße, Deutschland ist Dreck!‛. Deshalb wurden sie nicht ohne Grund vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ist gegen jede Form des Extremismus. Heute, morgen und auch in der Zukunft.“
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss verlässlich bleiben
Zur heutigen Diskussion über das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem im Landtag äußert sich der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Bei allen Informationen, die auf den unterschiedlichsten Plattformen auf die Bürger niederprasseln, muss sich der Bürger auf einen Qualitätsjournalismus verlassen können. Dafür gibt der Beitragszahler dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine verlässliche Grundlage, verbunden mit dem Anspruch, allumfassend und ohne Beeinflussung über das Tagesgeschehen in Deutschland und der Welt informiert zu werden!“
Hintergrund:
Jährlich haben ARD, ZDF und Deutschlandradio 8 Milliarden Euro zur Verfügung, überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben Einsparvorschläge für 1,3 Milliarden Euro unterbreitet. Ob das ausreicht, um den Rundfunkbeitrag stabil zu halten, ist zweifelhaft. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien wurden weitere langfristige Einsparpotenziale aufgezeigt.
Beitragsstabilität bleibt das klare Ziel
Die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin wird sich heute ein weiteres Mal mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen. Es gibt den Vorschlag, diesen alle zwei Jahre zu erhöhen. Dabei soll sich die Erhöhung am Ausgleich der Inflationsrate orientieren. Dazu äußert sich der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Wir haben als CDU-Fraktion den Grundsatz der Beitragsstabilität beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk fest verankert. Das hat auch der Landtag in vielen bereits verabschiedeten Beschlüssen unterstrichen. Eine Mehrheit für eine Beitragserhöhung sehe ich in Sachsen-Anhalt nicht. Deswegen unterstützen wir auch ausdrücklich den Vorschlag unseres für Medien zuständigen Staats- und Kulturministers, Rainer Robra, hinsichtlich seiner Überlegungen zur Beitragsstabilität. Denn über Ideen zur Struktur und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss nachgedacht werden. Ein guter, einordnender Journalismus ist wichtig für die Demokratie im Land.“
Hintergrund:
Staatsminister Rainer Robra unterbreitete u. a. den Vorschlag, dass die ARD sich mehr als Schaufenster der regionalen Programme der Länder begreift.
Die derzeit vorgelegten Sparvorschläge von ARD, ZDF und Deutschlandradio reichen jedoch nicht aus, die Ausstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach 2020 zu finanzieren, sodass ab 2021 eine Beitragserhöhung im Raum steht. Nun schlagen mit Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen sechs Bundesländer ein Modell vor, das beinhaltet, den Rundfunkbeitrag alle zwei Jahre zu erhöhen und sich dabei am Ausgleich der Inflationsrate zu orientieren.
Bestmögliche Notfallversorgung muss gewährleistet werden
Zu den aktuellen Zahlen zur Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienstgesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit der kürzlichen Novellierung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) hat der Landtag die Hilfsorganisationen erneut gestärkt. Klar ist, dass für die Patienten eine bestmögliche Notfallversorgung gewährleistet werden muss. Die gesetzlich festgeschriebene Hilfsfrist von 12 Minuten blieb daher unangetastet.
Aus den aktuellen Zahlen geht hervor, dass sich die Einhaltung der Rettungsfrist für Notärzte in den letzten Jahren erhöht hat und damit alle Beteiligten auf einem guten Weg sind. Aufgrund guter Verhandlungen der Leistungserbringer (z. B. Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz) mit den Kostenträgern (Krankenkassen) entstehen derzeit mehr Rettungswachen in den Landkreisen. Daher werden sich die Hilfsfristen beim Einsatz eines Rettungstransportwagens (RTW) weiter verbessern.
Die Menschen im Land können sich weiter sicher sein, dass ihnen im Notfall schnell medizinische Hilfe zu Teil wird.“
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen über Strukturveränderungen nachdenken
Die Rundfunkkommission der Länder hat von ARD und ZDF bis zu diesem Freitag eine Stellungnahme zu weiteren Einsparungen der öffentlich-rechtlichen Sender eingefordert. Die Anstalten sehen aber wohl keine weiteren Ansätze für ein neues Sparpaket. Dazu äußert sich der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Der aktuelle KEF-Bericht zeigt einen Überschuss von über 500 Millionen Euro bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hinzu kommt eine abnehmende Akzeptanz in der Bevölkerung. Das sollte Ansatz genug sein, über mögliche Strukturveränderungen nachzudenken. Die CDU-Fraktion hält an einer Beitragsstabilität fest. Dies sollte den Intendanten der Rundfunkanstalten auch bewusst sein.“
Kuh ist noch nicht vom Eis
Die Media Broadcast als größter deutscher Anbieter für Bild- und Tonübertragungen hat sich als Betreiber des UKW-Sendernetzbetriebs zurückgezogen und die UKW-Sendeanlagen an private Unternehmen veräußert. Nun stehen die Sendernetzbetreiber, Programmanbieter und Antennenbesitzer miteinander in Preisverhandlungen. Diese gestalten sich sehr schwierig, so dass Media Broadcast in der vergangenen Woche mit einer Abschaltung des Sendebetriebs drohte. Im letzten Moment wurde eine vorläufige Einigung erzielt. Bis maximal 30. Juni soll der Betrieb nun übergangsweise fortgesetzt werden. Der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt Markus Kurze, der gleichzeitig auch Vorstandsvorsitzender der Medienanstalt Sachsen-Anhalt ist, erklärt dazu:
„Der Verkauf der UKW-Sendeanlagen durch die Media Broadcast stellt eine erhebliche Substanzgefährdung der Radiosender nicht nur in unserem Bundesland dar. Die schwierigen Vertragsverhandlungen und die bis letzte Woche drohende Abschaltung zeigen, dass die Situation dramatisch ist. Ich fordere daher alle Beteiligten auf, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, damit Radio über UKW weiterhin ein Volksmedium bleibt. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um faire Verhandlungen zu führen. Ich gehe davon aus, dass die Verhandlungspartner ihrer Verantwortung für eine funktionierende Hörfunkversorgung gerecht werden.“