Nach Rundfunkurteil und Beitragserhöhung: Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschleunigen
Nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. August 2021 zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag wurde Klarheit geschaffen und der Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36€ erhöht. Dazu erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Entscheidung der Karlsruher Richter haben wir ausgewertet und in unsere medienpolitische Arbeit einfließen lassen. Das Urteil ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zugleich zeigt das Urteil aber auch die fehlenden Partizipationsmöglichkeiten für die gewählten Vertreter der Landesparlamente, insbesondere bei der Frage zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages. In dieser Frage haben wir eine bundesweite Diskussion angestoßen. Als Fraktion werden wir uns weiter für die Umsetzung, der von der KEF geforderten Strukturreformen stark machen.
Rainer Robra, Kultur- und Staatsminister des Landes Sachsen-Anhalt, erklärt dazu: „Bei der Debatte um Auftrag und Struktur werden wir auf beitragsstabilisierende Elemente achten. Dazu gehört eine strikte Kostentransparenz, die offenlegt, wofür das Geld der Beitragszahler von den Anstalten ausgegeben wird. Daran können auch weitere Vorgaben der KEF für mehr Wirtschaftlichkeit anknüpfen.“
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist als eine starke Säule für die mediale Grundversorgung unerlässlich. Dies haben wir im Koalitionsvertrag verankert. Damit er zukunftsfähig wird und bezahlbar bleibt, müssen wir jetzt die Struktur- und Auftragsreform weiter vorantreiben. Wie das geht, zeigt der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der bereits große Reformbemühungen unternommen hat.“, so Kurze abschließend.
Kurze zu BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag: Haben mit konsequenter Haltung die notwendigen Strukturdiskussionen angestoßen. Diese gilt es nun fortzuführen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) hat heute sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag und der damit abgelehnten Erhöhung des Rundfunkbeitrags bekanntgegeben. Dazu erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Wir haben vor der höchstrichterlichen Entscheidung natürlich Respekt und werden das Urteil in unsere medienpolitische Arbeit einfließen lassen.
Unser gemeinsames Ziel muss weiterhin sein, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft hoch zu halten. Diese Akzeptanz bemisst sich auch an der Höhe des Rundfunkbeitrages. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil unserer Demokratie und des dualen Rundfunksystems. Er muss erhalten und bezahlbar bleiben.
Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, die Forderungen der KEF endlich umzusetzen und offene Einsparpotentiale konsequent auszuschöpfen. Die notwendigen Strukturreformen müssen vorangetrieben werden. Eine kritische Debatte über die Größe und den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist jetzt bundesweit notwendig.
Ein gutes Beispiel ist der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), der mit zukunftsorientierten und wirtschaftlichen Strukturen sowie einem transparenten Umgang der Beitragsgelder Maßstäbe setzt. Der 3-Länder Anstalt ist durch die länderübergreifende Struktur mit den Landesfunkhäusern eine regionale und ausgewogene Berichterstattung bei effektivem Finanzumgang möglich.“
Kurze: KEF-Zahlungssperre für WDR-Neubau nach Verdreifachung der Kosten ist gutes Signal für die Beitragszahler
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat die Zahlung von weiteren 69,1 Millionen Euro für den Neubau des WDR-Filmhauses gestoppt, nachdem sich die Kosten für das Bauprojekt verdreifacht haben. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die Baukostensteigerung auf 240 Millionen Euro von ursprünglich geplanten 80 Millionen Euro sind für die Beitragszahler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zu rechtfertigen. So kann nicht mit den Geldern der Beitragszahler umgegangen werden. Es ist ein gutes Signal für alle Beitragszahler, dass die zuständige Kommission den Bau gestoppt hat und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erneut auf den Prüfstand kommt. Das Beispiel zeigt, dass wir mit der Ablehnung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags richtig gelegen haben, da so unnötige Kosten verhindert und notwendige Strukturreformen weiter vorangetrieben werden können.“
Im aktuellen 22. KEF-Bericht ist auf Seite 200 von „erheblichen Transparenzdefiziten und erheblichen Kostensteigerungen, die die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erneut zum Prüffall machen“ die Rede. Zudem soll laut Bericht geklärt werden, „ob eine alternative Lösung nicht wirtschaftlicher sei.“
„Klar ist, zukunftsorientierte und wirtschaftliche Auftrags- und Strukturreformen müssen jetzt in Angriff genommen werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil unserer Demokratie und des dualen Rundfunksystems. Er muss erhalten und auch bezahlbar bleiben.
Wir begrüßen diesen Schritt der KEF daher ausdrücklich und sind gespannt, wie sich die Kommission im Frühjahr 2022 in ihrem 23. Jahresbericht zur Sanierung des WDR-Filmhauses äußern wird “, so Markus Kurze abschließend.
Kurze: Novellierung des MDR-Staatsvertrages schafft Vertrauen
Zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages sagt der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die drei mitteldeutschen Länder bekennen sich zu ihrem MDR. Der MDR ist die Vorzeige-Rundfunkanstalt. Mit schlanken Strukturen und viel Engagement bedient er drei Bundeländer zuverlässig mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Mit der Neufassung wird eine ausgeglichene und gerechtere Aufteilung der gemeinsamen und überregionalen Aufgaben sowie auch der damit verbundenen Ressourcen, Strukturen und Produktionseffekte an den drei MDR-Standorten gefördert werden.
Der MDR hat eine bedeutende Stellung für den Medienstandort Mitteldeutschland. Umso wichtiger ist es, dass der MDR dazu beiträgt, die Vielfalt des Wirtschafts‐ und Medienstandortes zu erhalten. Der MDR sollte unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Erfüllung seines Programmauftrages seine Beiträge grundsätzlich in den drei Ländern seines Sendegebietes herstellen und die freien Mitarbeiter in die Personalvertretung miteinbeziehen.
Die CDU-Fraktion bekennt sich klar zum MDR. Er ist wichtig und richtig. Die Novellierung des MDR-Staatsvertrages enthält eine Vielzahl von Erneuerungen und ist ein starkes Signal für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Angesichts der Diskussion um die Beitragsstabilität und zur Stärkung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung ist es wichtig, ausgewogen und breit zu informieren. Der Beitragszahler fordert genau das von der Politik und wir fordern das von den öffentlich-rechtlichen Sendern!“
Auftrag- und Strukturreformen müssen jetzt in Angriff genommen werden
Der Landtag von Sachsen-Anhalt befasst sich heute erneut mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrages. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist richtig und wichtig, er ist aber zu groß und zu teuer geworden. Es ging nicht um 86 Cent oder wie oft behauptet, um 2 Brötchen! Es ging um 32 Milliarden Euro Beitragsgelder und dazu sollten weitere 1,5 Milliarden Euro durch die Erhöhung kommen. Seit Jahren setzt sich die CDU-Fraktion für eine Stabilität des Rundfunkbeitrages und Reformen ein. So war es uns 2016 ein besonderes Anliegen, die Beitragsstabilität in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. In einer Grundsatzdebatte 2018 hatte sich der Landtag von Sachsen-Anhalt für eine Beitragsstabilität über 2020 hinaus ausgesprochen. Wir sind in unserem Handeln immer stringent gewesen. In den jüngsten Diskussionen sind wir auch nicht von unserer Position abgewichen und haben diese für unsere Bürgerinnen und Bürger vehement verteidigt.
Wir wissen um die Wichtigkeit des öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkanstalten sind gerade im Zeitalter von ‚Fake News‛ eine vertrauenswürdige Säule der Berichterstattung. Entsprechend des Grundversorgungsauftrages sollen Information, Bildung und Kultur in allen öffentlich-rechtlichen Medienangeboten im Mittelpunkt stehen.
Die CDU-Fraktion ist sich ihrer staatspolitischen Verantwortung bewusst. Der bestehende Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss unter den Bedingungen des digitalen Zeitalters neu definiert werden, bevor weiter über die Form und Höhe der Finanzierung gesprochen wird. Der Umfang und die Schwerpunkte des Auftrags müssen sachgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden. Zukunftsorientierte und wirtschaftliche Auftrag- und Strukturreformen müssen jetzt in Angriff genommen werden. Die CDU-Fraktion wird ihren Beitrag dazu leisten.“
Mehr Qualität durch Anpassungen an die Digitalisierung
Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfes zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit dem Staatsvertrag bekennen sich die drei mitteldeutschen Länder zu ihrem MDR. Gerade nach der Debatte in den letzten Monaten ist das ein starkes Signal. Der MDR ist die Vorzeige-Rundfunkanstalt. Mit schlanken Strukturen und viel Engagement bedient er drei Bundeländer zuverlässig mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung.
Der Staatsvertrag trägt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung, wonach die Besetzung der Rundfunkgremien nur maximal bis zu einem Drittel aus Mitgliedern des politischen Umfeldes erfolgen soll. Ferner wurde der Rundfunkrat an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst und erweitert. Dies führt allerdings zu einer unausgewogenen Sitzverteilung im Rundfunkrat, welche es auszugleichen gilt.
Der Digitalisierung und den damit verbundenen Möglichkeiten und Erfordernissen trägt die Änderung des MDR-Staatsvertrages Rechnung. Mit der fortschreitenden technischen Entwicklung kann die Trimedialität von Fernsehen, Radio und Internet noch besser verzahnt werden.
Die CDU-Fraktion bekennt sich zum MDR und hat auch in den vergangenen Monaten immer zum MDR gestanden. Er ist wichtig und richtig. Die Novellierung des MDR-Staatsvertrages enthält eine Vielzahl von Erneuerungen, die im Ausschuss diskutiert werden müssen.“
Strukturdebatte wird geführt
Laut Medienberichten hat sich Kai Gniffke, Intendant des Südwestrundfunks (SWR), für eine weitgehende Zusammenarbeit des SWR mit dem benachbarten Saarländischen Rundfunk (SR) ausgesprochen. Dazu erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die öffentliche Diskussion über den Auftrag und die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird jetzt endlich ernsthaft geführt. Die CDU-Fraktion begrüßt die Vorschläge des SWR wonach SWR und SR in bestimmten Bereichen Kooperationen aufbauen könnten, so etwa bei Produktionen oder der Verwaltung. Die benachbarten Rundfunkanstalten weisen optimale Bedingungen für eine Zusammenführung ihrer Strukturen und Aufgaben auf.
Wir freuen uns daher über den Anstoß der Debatte seitens des SWR. Die Sorge des Saarländischen Rundfunks, dass er seine regionale Identität verliert, ist unbegründet. In den meisten Rundfunkanstalten werden jetzt schon mehrere Bundesländer bedient.
Klar ist, zukunftsorientierte und wirtschaftliche Auftrags- und Strukturreformen müssen jetzt in Angriff genommen werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil unserer Demokratie und des dualen Rundfunksystems. Er muss erhalten und bezahlbar bleiben.“
CDU Forderungen umgesetzt: Erweitertes Bildungsangebot von ARD und ZDF während Schul-Lockdown entspricht Kernauftrag
Der medienpolitische Sprecher, Markus Kurze und die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, begrüßen die erweiterten Lernangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Schülerinnen und Schüler während der Schulschließungen:
„Durch den Schul-Lockdown müssen leider erneut ganze Schulklassen in Sachsen-Anhalt Zuhause beschult werden. Die derzeitige Erweiterung der außerschulischen Bildungsangebote, u. a. von MDR und KiKA bieten eine sinnvolle Ergänzung des eigentlichen Unterrichtsstoffes. Der Öffentlich-Rechtliche zeigt damit, dass er sich wieder verstärkt auf seinen Kernauftrag konzentriert. Das ist eine wesentliche Forderung der CDU-Fraktion. Diese Lerninhalte sollten aber nicht nur im Internet, sondern primär im Fernsehprogramm der Sender angeboten werden“, so Markus Kurze.
Angela Gorr ergänzt: „Ich begrüße die mehrmedialen Lernangebote von ARD und ZDF zusätzlich zum Distanzunterricht. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern aller Klassenstufen und aller Fächer von der Grundschule bis zum Abitur Inhalte, die das schulische Lernen unterstützen. Ich bin mir sicher, dass dadurch auch die Eltern entlastet werden. Zugleich müssen wir auch das schulische digitale Lernen Zuhause stärken und die dafür notwendige Infrastruktur der Internet-Lernplattformen für die Lehrkräfte und die Lernenden weiter verbessern.“
Auswahl Lernangebote der Öffentlich-Rechtlichen während des Distanzunterrichts:
https://www.mdr.de/wissen/gernelernen-schlau-trotz-lockdown-100.html
https://www.br.de/alphalernen/index.html
https://www.planet-schule.de/sf/spezial/zuhause-lernen/index.php
https://schule.zdf.de/
https://kurz.zdf.de/A26/
https://www.presseportal.de/pm/6535/4806282
https://www.ard.de/die-ard/#/Corona-Bildung-und-Schule-100
CDU-Landtagsfraktion begrüßt die Ablehnung des Eilantrages zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Damit wird der monatliche Beitrag nicht wie ursprünglich geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. (Az. 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20 und 1 BvR 2777/20).
Zu dem Ergebnis der Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Dezember 2020 erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt: „Die CDU-Landtagsfraktion nimmt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt zur Kenntnis. Wir haben in diesem Eilverfahren das Ziel erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will – schließlich haben weder ARD, ZDF oder Deutschlandradio unsere Argumente wirklich ernstgenommen. Dieses gibt nunmehr dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, die in unserem Fraktionsbeschluss vom 1. Dezember 2020 aufgeworfenen Fragen und Probleme im Hauptsacheverfahren mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu prüfen und zu bewerten.“
Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ergänzt: „Die Entscheidung zeigt, dass wir mit unseren Argumenten nicht völlig falsch gelegen haben. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie können wir der Bevölkerung und den vielen in Notlage befindlichen Unternehmen keine Gebührenerhöhung abverlangen. Wir erwarten nunmehr von allen Beteiligten des Rechtsstreits, dass sie in der Zeit bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren ihrer Verantwortung nachkommen und die öffentliche Diskussion über den Auftrag und die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter im Januar 2021 ernsthaft beginnen.“
Der Rundfunkbeitrag wird nicht erhöht!
Der Landtag von Sachsen-Anhalt befasst sich heute in Aktuellen Debatten mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖR). Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Der ÖR ist richtig und wichtig, er ist aber zu groß und zu teuer geworden. Gerade vor dem Hintergrund der schwersten Krise nach dem Zweiten Weltkrieg, in einer Zeit, wo Millionen in Kurzarbeit sind und Betriebe in den Konkurs gehen, ist eine Beitragserhöhung kaum vermittelbar. Es geht nicht um 86 Cent, nicht um zwei Brötchen. Es geht um 38 Milliarden Euro im System und dazu sollen weitere 1,5 Milliarden Euro durch die Erhöhung kommen.
Seit Jahren setzt sich die CDU-Fraktion für eine Stabilität des Rundfunkbeitrages und Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. So war es uns 2016 ein besonderes Anliegen, die Beitragsstabilität in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. In einer Grundsatzdebatte 2018 hatte sich der Landtag von Sachsen-Anhalt für eine Beitragsstabilität über 2020 hinaus ausgesprochen. Wir sind in unserem Handeln immer stringent gewesen. Wir sind in den jüngsten Diskussionen auch nicht von unserer Position abgewichen und haben diese für unsere Bürgerinnen und Bürger vehement verteidigt. Wir wissen um die Wichtigkeit des öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkanstalten sind gerade im Zeitalter von ‚Fake News‛ eine vertrauenswürdige Säule der Berichterstattung. Entsprechend des Grundversorgungsauftrages sollen Information, Bildung und Kultur in allen öffentlich-rechtlichen Medienangeboten im Mittelpunkt stehen.
Die CDU-Fraktion ist sich ihrer staatspolitischen Verantwortung bewusst. In verschiedenen Beratungen wurde allerdings deutlich, dass alle drei Koalitionsfraktionen ihre unterschiedlichen Auffassungen nicht ausräumen konnten. Darum begrüßen wir ausdrücklich die Entscheidung des Ministerpräsidenten, den Medienänderungsstaatsvertrag zurückzunehmen.
Der bestehende Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss unter den Bedingungen des digitalen Zeitalters neu definiert werden, bevor weiter über die Form und Höhe der Finanzierung gesprochen wird. Der Umfang und die Schwerpunkte des Auftrags müssen sachgerecht und wirtschaftlich erfüllt werden. Zukunftsorientierte und wirtschaftliche Auftrag- und Strukturreformen müssen jetzt in Angriff genommen werden. Die CDU-Fraktion wird ihren Beitrag dazu leisten.“