Kurze: Reform statt Erhöhung
Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages wird von der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt strikt abgelehnt, wie der parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der Fraktion, Markus Kurze, bekräftigte. Das Votum sei einstimmig ausgefallen, erinnerte Kurze an einen Beschluss seiner Fraktion. „Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat unsere volle Unterstützung, den Medienstaatsvertrag zur Erhöhung nicht zu unterzeichnen“, betonte Kurze.
„Die Fraktion wirbt für einen Reformstaatsvertrag, der lang erwartete Auftrags- und Strukturreformen sowie eine Verschlankung des Systems mit sich bringt. Nur so können die Anstalten zukunftsfest aufgestellt werden. Begleitend sollte ein Moratorium eine Beitragserhöhung für die kommenden zwei Jahre ausschließen. Erst danach kann eine Neuberechnung des Finanzbedarfs durch die KEF erfolgen.“
An der Auffassung der Fraktion habe auch eine Beratung mit dem Vorsitzenden der KEF nichts geändert, der zur jüngsten Sitzung der Enquetekommission zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk erläuterte, dass eine Erhöhung unumgänglich sei. Demgegenüber hatte die Vorsitzende des Zukunftsrates, Julia Jäkel, verdeutlicht, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei ohne Reformen ernsthaft gefährdet. „In seinem Bericht hat der Zukunftsrat uns in Reformvorschlägen bestätigt, die wir seit Jahren verfolgen“, sagte Kurze.
Kurze: Beitragserhöhung gefährdet Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sieht durch eine weitere Beitragserhöhung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk langfristig in seinem Bestand gefährdet.
„Ein hohes Maß an Akzeptanz beim Beitragszahler ist substanziell für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, sagt der medienpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze. „Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist politisch nicht verantwortbar und erscheint auch vor dem Hintergrund der festgestellten Beitragsmehreinnahmen von über einer Milliarde Euro nicht geboten.“
Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich auf ihrer Winterklausur im Januar 2024 bereits einstimmig gegen eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrages ausgesprochen. Priorität hätten tiefgreifende Reformen an Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, heißt es in dem Beschluss.
„Wir unterstützen den Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff in seinem Ansinnen, einen neuen Medienstaatsvertrag zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages nicht zu unterzeichnen“, so Kurze.
Änderung Landesmediengesetz – Kurze: UKW bleibt und die privaten lokalen Fernsehveranstalter bekommen Unterstützung
„Eine UKW-Übertragung soll für unsere Radiosender weiter möglich sein.“ Das hat der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, anlässlich der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalts gesagt. Das Abschaltdatum werde ersatzlos gestrichen. Damit könne die Mehrheit der Bevölkerung weiter Radio über UKW hören und die Radiosender bekämen Planungssicherheit.
„Mit der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalt legen wir auch einen Schwerpunkt auf Verbesserungen für die lokalen und privaten TV-Veranstalter“, so Kurze. Wahlwerbespots bei lokalen Rundfunkveranstaltern in Sachsen-Anhalt sollen künftig auch zu Kommunalwahlen möglich sein. Bisher war dies nur anlässlich von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen der Fall.
Bessere finanzielle Rahmenbedingungen würden durch die Förderung von Infrastrukturkosten möglich. „Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk tragen die lokalen Veranstalter zur breiten Meinungsvielfalt und zur Stärkung unsers demokratischen Gemeinwesens bei“, betonte Markus Kurze dazu.
Vierter Medienänderungsstaatsvertrag – Kurze: Kein großer, aber ein wichtiger Reformschritt
Der medienpolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, hat mit Blick auf den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag von „keinem großen, aber einem wichtigen Reformschritt“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen.
Unter anderem würden die Anstalten verpflichtet, für eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit Sorge zu tragen. Von der Organisationsstruktur über Geschäftsberichte bis hin zu den Bezügen von Intendanten und Direktoren seien alle wesentlichen Informationen auf den Internetseiten der Anstalten zu veröffentlichen. Ebenso die gezahlten Aufwandsentschädigungen, geldwerte Vorteile und Sitzungsgelder. „Das ist nur fair, wenn es sich um Beitragsgelder der Bürger handelt“, betonte Kurze.
„Transparenz, Regeltreue, Aufsicht und Gremienkontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollen durch die Änderungen im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag bundesweit einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen erhalten“, sagte Kurze. Die Änderungen seien Teil der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es würden damit bundesweite Standards geschaffen.
Über ein so genanntes Compliance-Management sowie einen Compliance-Beauftragten pro Anstalt solle die Kontrolle der Einhaltung von Standards, Vorschriften, gesetzlichen Regelungen und internen Regeln erfolgen, erklärte der medienpolitische Sprecher.
„Weitere Regelungen sollen sicherstellen, dass die Mitglieder der Verwaltungsräte der öffentlich-rechtlichen Anstalten künftig – zusammengenommen – über ausreichend Kenntnisse und vertieftes Fachwissen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht und Medienwirtschaft verfügen“, so Markus Kurze. Dies sei wesentlich, um die sorgfältige Verwendung der Rundfunkbeiträge überwachen zu können.
Rundfunkbeitrag – Kurze: Nein zu weiterer Erhöhung steht
Der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, hat die Forderungen von Kulturminister Rainer Robra an die Adresse der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender unterstrichen.
„Statt Beitragserhöhungen zu fordern, sollten sich die Sender ernsthaft um Einsparungen bemühen. Das Einsparpotential ist vorhanden, es muss endlich auch genutzt werden. Der Öffentlichkeit nicht vermittelbare Verträge zwischen Anstalten und ihren Führungskräften müssen der Vergangenheit angehören“, sagte Kurze.
92 Prozent der Sachsen-Anhalter sind laut einer Umfrage der CDU-Fraktion nicht bereit, die steigenden Kosten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten über höhere Rundfunkbeiträge zu finanzieren. „Das bestärkt uns in unserem deutlichen Nein zu weiteren Beitragserhöhungen“, betonte Kurze erneut.
Kurze: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist wichtig, aber zu teuer
66 Prozent der Sachsen-Anhalter beurteilen den aktuellen Rundfunkbeitrag als zu hoch. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor. Nur 7,7 Prozent der Befragten sind bereit, die steigenden Kosten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiter über höhere Beiträge zu finanzieren. Für eine Senkung des Rundfunkbeitrags sprechen sich mehr als 52 Prozent der Sachsen-Anhalter aus.
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist richtig und wichtig“, betonte der medienpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Markus Kurze. „Er ist aber an vielen Stellen zu groß und zu teuer. Es gibt zu viel Gleiches vom Gleichen. Wenn sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukunftsfest aufstellen will, brauchen wir eine Konkretisierung des Auftrages und eine Neuausrichtung innerhalb des dualen Rundfunksystems im Gesamtchor aller Anbieter“, so Kurze.
92 Prozent der Sachsen-Anhalter sind laut der Umfrage nicht bereit, die steigenden Kosten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten über höhere Rundfunkbeiträge zu finanzieren. „Das bestärkt uns in unserem deutlichen Nein zu weiteren Beitragserhöhungen“, sagte der medienpolitische Sprecher.
Mehr als 74 Prozent sehen „dringenden Reformbedarf“ bei ARD, ZDF und Deutschlandradio. Den sieht auch die CDU-Landtagsfraktion: „Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen wieder ausgewogener werden und in ihrer Struktur unbedingt schlanker“, so Kurze. Wie dies gelingen könne, werde auf Initiative der CDU-Fraktion unter anderem in der Enquete-Kommission zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Landtag beraten.
Laut Umfrage halten 75 Prozent der Sachsen-Anhalter eine unabhängige und verlässliche Informationsquelle für notwendig. 76 Prozent sprechen sich jedoch dafür aus, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk streng an die Erfüllung seines Kernauftrages halten sollte. Bei der Frage nach der Nutzung wird klar: Die öffentlich-rechtlichen Sender werden gut genutzt. Rund 70 Prozent der Befragten haben innerhalb der 14 Tage vor der Befragung ARD und ZDF geschaut, gefolgt vom MDR, den knapp 60 Prozent geschaut haben.
Hintergrund: Die CDU-Fraktion wollte wissen, wie die Sachsen-Anhalter zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zur Gebührenfinanzierung stehen. Sie hat aus diesem Grund eine repräsentative Bürgerumfrage unter Sachsen-Anhaltern in Auftrag gegeben. Das Marktforschungsunternehmen infas quo hat mittels Online-Interviews und Telefoninterviews im Februar und März 2023 die Einschätzung der Bürger zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Sachsen-Anhalt erfragt sowie den von den Bürgern gewünschten Umgang mit dem Rundfunkbeitrag. Befragt wurden 1117 Sachsen-Anhalter.
Medien – Kurze: Auftrag und Struktur straffen, informieren statt missionieren, Gremien stärken
Zum heute beschlossenen Dritten Medienänderungsstaatsvertrag sagt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die heutige Verabschiedung des Staatsvertrages ist ein wichtiges Zeichen der Politik. Es ist uns gelungen, journalistische Standards noch präziser zu formulieren. Die Stärkung der senderinternen Gremien ermöglicht nun eine noch stärkere Kontrolle bei Personal- und Finanzentscheidungen der Rundfunkanstalten. Als CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sagen wir aber auch ganz deutlich, dass dieser Staatsvertrag nur ein weiterer kleiner Schritt zu den so dringend benötigten Reformen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ist. In unserem Entschließungsantrag haben wir deutlich gemacht, dass es weiterer Reformen bedarf, um die Akzeptanz des Rundfunks zu stärken. Wir fordern dazu Augenmaß und Zurückhaltung bei der Anmeldung des Rundfunkbeitrages. Weitere finanzielle Aufwüchse und steigende Bedarfsforderungen sind nicht mehr zu vermitteln. In den aktuell schweren Zeiten für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft bedarf es eines verlässlichen und akzeptierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, von den öffentlich-rechtlichen Sendern Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung in einem angemessenen und auftragsgerechten Umfang zu erhalten.“
Medien – Kurze: Die Forderungen aus Sachsen-Anhalt hallen in der gesamten Bundesrepublik
Als CDU-Landtagsfraktion schließen wir uns den bundesweiten Forderungen nach effizienten Strukturreformen innerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an.
Dazu sagt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Markus Kurze:
„Vor einiger Zeit erschien es für viele als utopische Fantasie: Ein kleines Bundesland stemmt sich gegen den unüberwindbaren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Mit unserer damaligen Entscheidung, der geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrages nicht zuzustimmen, standen wir lange Zeit einsam im politischen Raum. Die Zeit hat sich gewandelt und nun werden immer mehr Stimmen laut, die unseren Vorstellungen von einem bedarfsgerechten und verschlankten Rundfunk zustimmen.
Die Aussagen des nordrhein-westfälischen Medienministers sind bei uns auf offene Ohren gestoßen. Strukturelle Veränderungen, anwachsende Pensionsfonds und aufgeblähte Redaktionen belasten jeden einzelnen Beitragszahler. Wir appellieren an die Rundfunkanstalten, bei den aktuell laufenden Bedarfsanmeldungen für den Rundfunkbeitrag mit Augenmaß zu agieren. Statt immer mehr zu fordern, sollten die Sender die Chance ergreifen, Vertrauen zurückzugewinnen und den Fokus auf Ihren Kernauftrag zu legen.“
Bedarfsanmeldung des ÖRR für die Beitragsjahre 2025-2028, Kurze: Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk muss jetzt die Chance nutzen, um Vertrauen zurückzugewinnen.
Seit einigen Tagen ist in der Presse von einem Forderungspapier der ARD zu lesen. Dabei könnten Mittel für die Rundfunkanstalten angemeldet werden, welche den monatlichen Beitrag für alle Zahler von 18,36€ auf bis zu 25,19€ steigen ließe. Für die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ist dies ein absolut falsches und nicht nachvollziehbares Agieren der Rundfunkanstalten.
Der medienpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Markus Kurze erklärt dazu:
„Die aktuellen finanziellen Herausforderungen belasten jeden Bürger erheblich. Inflation und enorm steigende Energiepreise sind nur zwei Faktoren, welche uns alle zwingen, den Gürtel enger zu schnallen. Aus unserer Sicht kommen die Überlegungen zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages zur Unzeit. Als Fraktion fordern wir Zurückhaltung und Augenmaß von den verantwortlichen Rundfunkanstalten, sowie die Stabilität des aktuellen Rundfunkbeitrages.
Das aktuelle Vertrauen in den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk ist belastet und die bisherigen Versuche es zurückzugewinnen, sind lediglich Tropfen auf den heißen Stein. Viele Nationen um uns herum gehen verschiedene Wege, um die Rundfunkgebühren stabil zu halten oder gar zu senken. Frankreich oder Österreich machen es aktuell vor.
Wir empfehlen, den Anstalten ebenfalls offen über alle Möglichkeiten zu diskutieren, finanzielle Belastungen zu reduzieren. Als CDU-Fraktion zeigen wir seit Jahren Einsparpotentiale auf. Die bekannt gewordenen Fälle von Misswirtschaft und einer strukturellen Selbstbedienungsmentalität haben den Diskurs angefacht und geben uns Recht. Wir schließen uns den Aussagen unseres Staatsministers Rainer Robra an, dass die Anstalten ganz offiziell überfinanziert seien.“
Hintergrund:
Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten wird durch die Sender bis Ende April 2023 angemeldet und an die KEF gegeben. Diese „Rundfunkfinanzierungskommission“ gibt dann eine verpflichtende Empfehlung für die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Kurze: Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss zurückgewonnen werden – Enquete-Kommission wird den strukturellen Reformprozess begleiten
Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt wurde heute eine Enquete-Kommission zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Leben gerufen. Nach zuletzt gehäuften Fehlverhalten von Führungskräften in verschiedenen Rundfunkanstalten hat die Mehrzahl der Parlamentarier heute ein deutliches Zeichen gesetzt, den strukturellen Reformprozess beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch stärker begleiten zu wollen. Ziel der Kommission ist es, das Vertrauen in den beitragsfinanzierten Rundfunk zu stärken, um dadurch die Akzeptanz der Bürger zu erhalten.
Der medienpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, sagt dazu:
„Es ist unsere parlamentarische Pflicht, alle Möglichkeiten auszunutzen, um das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückzugewinnen. Dazu haben wir bereits in der Vergangenheit zahlreiche Vorschläge unterbreitet, für die wir zu Unrecht gescholten wurden. Als Fraktion sehen wir großes Potenzial für einen nachhaltigeren Umgang mit den finanziellen Ressourcen der Beitragszahler.
Lange Zeit standen wir im politischen Raum mit unseren Forderungen alleine, doch hat sich der Wind mittlerweile gedreht. Das bestärkt uns noch mehr darin, für strukturelle Reformen zu kämpfen und somit den Rundfunk zukunftsfest auszugestalten. Nur eine weitreichende Akzeptanz in allen Teilen unserer Gesellschaft kann die Grundlage der Sendeanstalten sein. Dazu werden wir unsere Vorschläge zu strukturellen Veränderungen auch in der Arbeit der Enquete-Kommission deutlich machen.“
Hintergrund:
Die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt hat gemeinsam mit den Koalitionspartnern und der Fraktion DIE LINKE einen Antrag ins Plenum gebracht, welcher die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Ziel hat. Die Kommission wird aus 13 Mitgliedern bestehen und Vorschläge zur Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Rundfunkanstalten unterbreiten. Die CDU-Fraktion wird in der Kommission mit fünf Mitgliedern vertreten sein.