Schulgesetznovelle gibt den Weg für mehr Flexibilität und mehr Pragmatismus frei
Am heutigen Tag verabschiedete der Landtag nach intensiven Beratungen in den Ausschüssen die Novelle zum Schulgesetz. Dazu die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Die vorliegende Novelle des Schulgesetzes ist geprägt von dem Wunsch nach mehr Flexibilität und pragmatischen Lösungen vor Ort. Wesentliche Bestandteile, wie die CDU-Forderung nach Aufnahme eines Grundschulverbundes in das Schulgesetz, aber auch eine Erhöhung der Finanzhilfe für freie Schulträger als Zwischenlösung bis zum Vorliegen des Gutachtens wurden ergänzt bzw. neu aufgenommen.
Der Grundschulverbund wird außerhalb von Oberzentren oder Mittelzentren im Sinne von § 5 Abs. 3 des Landesentwicklungsgesetzes ermöglicht und kann aus einem Hauptstandort und mindestens einem Teilstandort bestehen. Die Mindestgröße des Teilstandortes beträgt dabei 40 Schülerinnen und Schüler. Zur Bildung eines Grundschulverbundes ist von der Grundschule ein mit dem Schulträger abgestimmtes pädagogisches und organisatorisches Konzept vorzulegen.
Zugunsten der freien Träger wurde die Erhöhung der Finanzhilfe auf 95 Prozent der Personalkosten und die Erhöhung der Sachkosten auf 20 Prozent sowie für Förderschulen auf 30 Prozent des Personalkostenzuschusses beschlossen. Ferner wurde die Aufnahme einer Regelung eines ‚bewährten Trägers‛ beschlossen, nach der eine vorzeitige Finanzhilfe (vor Ablauf der Dreijahresfrist) ausnahmsweise in den Fällen gewährt werden kann, in denen Einvernehmen mit dem öffentlichen Schulträger besteht und in denen die Anerkennungsvoraussetzungen an einer anderen Schule im Land Sachsen-Anhalt bereits erbracht sind. Diese vorzeitige Finanzhilfe soll im zweiten Jahr 75 Prozent und im dritten Jahr 100 Prozent gemäß § 18a Schulgesetz betragen.
Schließlich ist noch zu erwähnen, dass wir die Schulsozialarbeit als wesentliches Element von Schule im Schulgesetz verankert haben. Damit soll die Bereitschaft des Landes dokumentiert werden, die Schulsozialarbeit auch nach Auslaufen der EU-Förderperiode im Jahre 2020 durch Landesmittel abzusichern.“
Bildungsausschuss macht Weg für Schulgesetz frei
Der Bildungsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt hat heute den Weg für die Novelle des Schulgesetzes freigemacht. Eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Landtag wurde mehrheitlich beschlossen. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Angela Gorr:
„Der heutige Beschluss ist ein gutes Signal an die Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt:
• Schulträger erhalten die Möglichkeit, einen Grundschulverbund zu gründen,
• Schulen in freier Trägerschaft erhalten über eine Übergangsfinanzierung höhere finanzielle Mittel und
• das Referendariat für Seiteneinsteiger wird ermöglicht.
Damit setzen wir wichtige Punkte aus der Koalitionsvereinbarung im Bildungsbereich gemeinsam mit dem Ministerium um. Diese Gesetzesnovelle ist in einem konstruktiven Prozess entstanden. Nun gilt es, in den anstehenden Haushaltsberatungen die Grundlagen zu schaffen, dass auch das elementare Ziel einer Unterrichtsversorgung von 103 % erreicht werden kann.“
CDU-Fraktion begrüßt Debatte zur Berufsschulnetzplanung
Auf der kommenden Landtagssitzung werden wir über die Berufsschulnetzplanung debattieren. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Angela Gorr:
„Unser Ziel ist es, attraktive Rahmenbedingungen für junge Menschen zu erhalten und sie bei ihrer Entscheidung für eine Berufsausbildung im Land weiterhin zu unterstützen. Zur Stärkung der Berufsschulen hat der Landtag auf Initiative der CDU-Fraktion bereits vor einem Jahr einen zukunftsweisenden Beschluss gefasst (Drs. 7/1744). Daran halten wir fest.“
Der Sprecher für berufliche Bildung, Thomas Keindorf, ergänzt: „Innovative Berufsschulen sind ein wichtiger Baustein bei der Ausbildung von qualifizierten Fachkräften, die im Land jetzt und künftig gebraucht werden. Zusätzlich leisten Berufsschulen einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung unseres Landes mit seinen vielfältigen ländlichen Regionen.“
Industriekultur in Sachsen-Anhalt gezielt weiterentwickeln
Zu dem heute in den Landtag eingebrachten Antrag der Koalitionsfraktionen zur „Industriekultur in Sachsen-Anhalt“ geben die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur, Angela Gorr, und der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann folgende Stellungnahmen ab:
„Zielsetzung unseres Antrags ist es, ein Konzept zu entwickeln, mit dem die regional identitätsstiftenden Orte und Zeugnisse der Industriekultur in Sachsen-Anhalt für die Nachwelt erhalten bleiben. Dies wird uns nicht in allen Fällen gelingen. Aber es geht nicht nur um die Erhaltung einzelner Standorte und Denkmale oder die museale Darstellung der Industriegeschichte, sondern auch und vor allem um die Nutzbarmachung als außerschulische Bildungsorte zur Vermittlung von technischen, wirtschaftlichen und historischen Zusammenhängen. Ein weiterer Bereich, der in die Thematik hineinreicht, ist der Tourismus, in dessen Masterplan die Industriekultur bereits aufgenommen ist“, so Gorr.
„Die Erstellung des Konzeptes ist als eine Querschnittsaufgabe zu sehen, an der mehrere Ministerien mitarbeiten müssen. Beispielhaft sei auf das Bauhaus-Jubiläum 2019 verwiesen, das überregionale Bedeutung für das Land besitzt und über die Landesgrenzen hinaus ausstrahlt. Daran gilt es anzuknüpfen und auch andere Aspekte der Industriekultur wie ‚Kultur/Denkmalpflege/Heimat- und Traditionspflege‛, ‚Architektur/Baukultur‛, ‚Bildung‛, ‚Wissenschaft und Forschung‛ und ‚Tourismus‛ in den Blick zu nehmen. Wir werden dafür im Landeshaushalt 2019 finanzielle Vorsorge treffen“, so Schumann abschließend.
Landtag befasst sich mit CDU-Initiative zur ökonomischen Bildung
Der wirtschaftspolitische Sprecher, Ulrich Thomas, und die bildungspolitische Sprecherin, Angela Gorr, der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt fordern angesichts einer rückläufigen Selbständigenquote eine verstärkte Vermittlung ökonomischer Zusammenhänge an den Schulen. Im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung wurde heute ein Selbstbefassungsantrag der CDU-Fraktion dahingehend behandelt.
„Ohne wirtschaftliches Basiswissen lassen sich die komplexen Zusammenhänge von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft kaum mehr erfassen. Es müssen wieder grundlegende Kenntnisse über die Strukturen unseres Arbeits- und Wirtschaftslebens vermittelt werden. Ökonomische Bildung muss verstärkt als Bestandteil der Allgemeinbildung verstanden werden. Demzufolge gehört sie zu einem modernen, fächerübergreifenden Inhaltsprofil an Allgemeinbildenden Schulen. Wir nehmen das heutige Fachgespräch im Ausschuss zum Anlass einer vertieften Erörterung des Themas in der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur“, so Gorr.
„In der Gesellschaft hat sich inzwischen ein negativ verzerrtes Unternehmerbild herausgebildet. Wer die Chancen und Risiken eines Unternehmers nicht bewerten kann, der wird sich auch nicht in die Selbständigkeit begeben“, schlussfolgert Thomas. Dieser fordert neben der Vermittlung von ökonomischen Zusammenhängen auch eine Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen. Die zunehmenden bürokratischen Hemmnisse wirken abschreckend.
Schulgesetznovelle nimmt Fahrt auf und kommt auf die Zielgerade
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur fasste dieser mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen und für Arbeit, Soziales und Integration. Dies kommentiert die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, wie folgt:
„Wir bringen die Schulgesetznovelle nunmehr auf die Zielgerade. Wesentliche Bestandteile wie die CDU-Forderung nach Aufnahme eines Grundschulverbundes in das Schulgesetz, aber auch die Erhöhung der Finanzhilfe für freie Schulträger wurden heute in der Novelle ergänzt bzw. neu aufgenommen. Der Grundschulverbund wird außerhalb von Oberzentren oder Mittelzentren im Sinne von § 5 Abs. 3 des Landesentwicklungsgesetzes ermöglicht und kann aus einem Hauptstandort und mindestens einem Teilstandort bestehen. Die Mindestgröße des Teilstandortes beträgt dabei 40 Schülerinnen und Schüler. Zur Bildung eines Grundschulverbundes ist von der Grundschule ein mit dem Schulträger abgestimmtes pädagogisches und organisatorisches Konzept vorzulegen.
Zugunsten der freien Träger wurde die Erhöhung der Finanzhilfe auf 95 Prozent der Personalkosten und die Erhöhung der Sachkosten auf 20 Prozent des Personalkostenzuschusses beschlossen, für Förderschulen auf 30 Prozent des Personalkostenzuschusses. Ferner wurde die Aufnahme einer Regelung eines ‚bewährten Trägers‛ beschlossen, nach der eine vorzeitige Finanzhilfe (vor Ablauf der Dreijahresfrist) ausnahmsweise in den Fällen gewährt werden kann, in denen Einvernehmen mit dem öffentlichen Schulträger besteht und in denen die Anerkennungsvoraussetzungen an einer anderen Schule im Land Sachsen-Anhalt bereits erbracht sind. Diese vorzeitige Finanzhilfe soll im zweiten Jahr 75 Prozent und im dritten Jahr 100 Prozent gemäß § 18a Schulgesetz betragen. Weitere Änderungsanträge betreffen die Präambel in § 1 Schulgesetz, nach der jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf seine Herkunft und seine Ethnie das Recht auf Bildung hat, sowie die verfassungsrechtlich begründete Schulpflicht und deren schulgesetzliche Ausgestaltung. Es wird zukünftig ein Zwangsgeld vorgeschaltet, das die Bedeutung der Schulpflicht zusätzlich betont.
Wir haben als Koalition nach intensiver und ausführlicher Beratung einen wegweisenden Gesetzentwurf der Landesregierung fortgeschrieben, der im Juni 2018 in die abschließende Lesung im Parlament gehen wird.“
Billige Polemik à la Linke
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, hat die Kritik der Fraktion DIE LINKE an der heute gestarteten Ausschreibung für Lehrkräfte entschieden zurückgewiesen.
„Die Kritik der Linksfraktion ist an Polemik nicht zu überbieten. Offenbar fallen Herrn Lippmann keine sachlichen Erwägungen mehr ein. Es wird Zeit, dass auch die Linksfraktion Realitäten wenigstens zur Kenntnis nimmt. Was vor Monaten besprochen und angekündigt wurde, wird jetzt umgesetzt. Wie gegenüber der Volksinitiative angekündigt, startet die Landesregierung die größte Ausschreibungsrunde für Lehrkräfte, die dieses Land bisher gesehen hat. Mit 610 Stellen werden aktuell mehr Stellen ausgeschrieben als noch im September absehbar waren. Zudem wurden in diesem Jahr bereits 230 Lehrkräfte eingestellt.
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt alle Bemühungen der Landesregierung und des Bildungsministers, in diesem Jahr 1.000 neue Lehrkräfte zu binden. Dafür werden alle personellen Möglichkeiten, die der Haushalt, bietet ausgereizt. Gleichzeitig bleiben wir bei dem Ziel, den Personalbestand der Lehrkräfte bereits zu Beginn des kommenden Jahres auf 14.500 vorzuziehen.
Bei allen Öffnungen und Flexibilisierungen, die derzeit notwendig sind, muss aber die Qualität der schulischen Angebote gewahrt bleiben. Die vorgezogenen Qualifizierungsmaßnahmen für Seiteneinsteiger sind dazu ein wichtiger Schritt“, erklärt Angela Gorr.
Begabtenförderung wird neu aufgestellt und modernisiert
Zur heutigen Debatte über die Korrespondenzzirkel im Rahmen der Begabtenförderung im Land erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Unser Ziel ist es die Begabtenförderung neu aufzustellen: So wollen wir landesweit deutlich mehr Schülerinnen und Schüler erreichen, eine größere inhaltliche Vielfalt initiieren und auch einen fachlichen Austausch ermöglichen. Die Angebote müssen zukünftig aktuelle Entwicklungen aufgreifen, und leistungsstarke aber auch potentiell leistungsfähige Schülerinnen und Schüler landesweit ansprechen.
Bisherige Mitwirkende und Träger dürfen versichert sein, dass sie auch weiterhin in die Planungen und Umsetzungsbemühungen eingebunden sein werden. Wir sehen uns als Haushaltsgesetzgeber in der Verantwortung und wollen die Begabtenförderung in Sachsen-Anhalt für die kommenden Jahre sichern.“
Art. 4 Grundgesetz gilt für jedermann – aber nicht schrankenlos
Zur heutigen Debatte um die Wahrung der Rechte und Pflichten der Glaubens-, der Gewissens- und der Bekenntnisfreiheit erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, und der kirchenpolitische Sprecher, Andreas Schumann:
„Vorab festzustellen ist, dass die in unserer Verfassung normierten Grundrechte ein unverhandelbares und unveräusserbares Fundament unseres Staates und unserer Demokratie darstellen. Es ist eine Unterstellung der Fraktion DIE LINKE, wenn sie in ihrem Antrag in Ziffer eins unterschwellig davon redet, die besagten Freiheiten aus Artikel 4 des Grundgesetzes stünden zur Disposition. Nichts davon trifft in irgendeinem Punkt in der Realität des Miteinanders von Staat und Kirchen, aber auch des alltäglichen Lebens unserer Bürgerinnen und Bürger zu“, so Gorr.
„Diesen Vorwurf ausgerechnet von einer Partei zu erfahren, deren Vorgängerin zu DDR-Zeiten – die SED – den Kontakt mit den Kirchen gescheut hat, wie der Teufel das Weihwasser, ist infam. Die Rechte und die Pflichten aus Art. 4 des Grundgesetzes sind auch für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen und moslemischen Glaubens uneingeschränkt gültig. Die Grundrechte aus Artikel 4 des Grundgesetzes sind jedoch nicht schrankenlos, insbesondere im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates und seiner Vertreter.
Alles andere ist bewusste Stimmungsmache im Sinne einer Verunsicherung der Öffentlichkeit. Insofern ist fraglich, wozu der Antrag überhaupt dienen soll“, so Schumann abschließend.
Dem Anliegen der Volksinitiative wurde Rechnung getragen – Anstrengungen der Landesregierung sind erfolgreich
Zu der heutigen Debatte um die Petition der Volksinitiative erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung haben wir die Forderungen der Volksinitiative ernst genommen. Es ist allerdings nicht so, dass die Koalition bzw. die Landesregierung nicht schon von sich aus gehandelt hätte, weil ihr die Sachlage selbstverständlich bekannt ist. So hat das CDU-geführte Ministerium für Bildung bereits mit unkonventionellen Maßnahmen erfolgreich um Bewerberinnen und Bewerber für den Lehrerberuf geworben u. a. indem es außer der Reihe im September 2017 einen Ausschreibungstermin angeboten hat. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode sind über 1000 Lehrkräfte neu eingestellt worden. Dies ist eine grundsätzlich andere Herangehensweise an die Lösung von Problemen als in der vergangenen Legislaturperiode.
Mit vorgezogenen Ausschreibungen und Einstellungen wollen wir die Ziele des Koalitionsvertrages wesentlich früher erfüllen. Die Kompensation von Langzeitkranken und Elternzeit steht für uns an erster Stelle, um den Schulen kurzfristig zu helfen.“