Musikschulen sollen auch weiterhin auskömmlich finanziert werden
Zur heutigen Debatte um die Absicherung der Arbeit der Musikschulen in Sachsen-Anhalt geben der kulturpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Andreas
Schumann, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Fraktion, Angela Gorr, folgendes Statement ab:
„Musikschulen werden durch den Landeshaushalt mit dem Ziel finanziert, die Arbeit der Musikschulen so zu fördern, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche in den Genuss von musikalischer Bildung gelangen können. Die Nachwuchsgewinnung an ausgebildeten Musiklehrern stellt ein weiteres Problem dar, dem wir uns dringend annehmen müssen“, so Schumann.
„Es gilt allerdings uneingeschränkt die Feststellung, nach der Musikschulen einen hervorragenden Beitrag zur musischen und kulturellen Bildung in unserem Land leisten. Diesen Beitrag gilt es vor allen Dingen auch in der Fläche aufrechtzuerhalten. Deshalb streben wir ausreichende Vorsorge im kommenden Haushalt an“, ergänzt Angela Gorr abschließend.
Ergebnisse der Tarifverhandlungen müssen berücksichtigt werden
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, stellt aufgrund der irreführenden Meldungen über die Berechnungen der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft Folgendes klar:
„Selbstverständlich müssen die tariflichen Vereinbarungen für Lehrkräfte vom 1. Januar 2018 an die Schulen in freier Trägerschaft weitergegeben werden. Dies ist nicht zu diskutieren. Ein anderer Sachverhalt betrifft die Frage, ab wann die Berücksichtigung der Erfahrungsstufe 5 für Lehrkräfte im Privatschuldienst vorgenommen werden soll. Die CDU erwartet in dieser Frage eine Lösung zu den unterschiedlichen Auffassungen des VDP und des Ministeriums für Bildung.“
Schulen in freier Trägerschaft benötigen angemessene Finanzhilfe
In der heutigen Debatte um die Situation der Schulen in freier Trägerschaft nimmt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, wie folgt Stellung:
„Die Forderung, den Schulen in freier Trägerschaft auch in Zukunft die nötige Finanzhilfe zur Sicherung ihrer Tätigkeit zu garantieren, ist berechtigt.
Der Übergangszeitraum muss meiner Ansicht nach mithilfe der vereinbarten Übergangsfinanzierung sichergestellt werden. Die politischen Verantwortungsträger erwarten daher eine zeitnahe und akzeptable Verordnung, die die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft wertschätzt.
Ich verweise dennoch auf die notwendige Auswertung des Gutachtens gemäß §18g Schulgesetz, die gegenwärtig erfolgt, und an die sich eingehende Beratungen mit den freien Trägern anschließen werden.“
Bildungsminister und Koalitionsfraktionen einig: Bestehende Gesetze überprüfen
Bildungsminister Marco Tullner sowie die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Koalitionsfraktionen begrüßen die Entscheidung, das Verfahren um das Zeigen des Hitlergrußes an einer Berufsschule durch die Generalstaatsanwaltschaft zu überprüfen. Zudem sei das klare und schnelle Handeln von Schulleiter und Lehrkraft beispielgebend.
„Wir müssen aufpassen, dass Anspruch und Wirklichkeit von Schule in diesem Fall nicht auseinanderklaffen. Ich bin den Lehrkräften vor Ort für ihre klare Haltung sehr dankbar. Auch in Schulen muss es klare Grenzen geben. Verfassungsfeindliche Symbole oder der Hitlergruß dürfen an Schulen in keiner Weise akzeptiert werden. Wenn bestehende Gesetze dies allerdings nicht unmissverständlich abbilden, müssen diese Gesetze geändert werden“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner.
Die bildungspolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen dieses Vorhaben. „Die Schulen in unserem Land brauchen Klarheit und Rechtssicherheit. Einerseits sind Schulen ein öffentlicher Raum, auf der anderen Seite soll die Klassengemeinschaft keine Öffentlichkeit darstellen. Wir werden gemeinsam mit den Rechtspolitikern überprüfen, ob hier Nachholbedarf besteht. Sollten Gesetze auf Landes- oder Bundesebene geändert werden müssen, werden wir diesen Weg gehen und entsprechende Initiativen im Landtag oder Bundesrat auf den Weg bringen“, erklärten Angela Gorr, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion sowie Wolfgang Aldag, bildungspolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion.
CDU-Fraktion begrüßt Entscheidung des Bundesrates
Zur heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung über den Digital-Pakt gibt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, folgendes Statement ab:
„Ich begrüße ausdrücklich die zustimmende Entscheidung des Bundesrates zum Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung über den Digital-Pakt. Damit wird der Weg geebnet, um die erforderlichen technischen wie auch die Lehr-Lern-Infrastrukturen an unseren Schulen zu etablieren, die nötig sind, um unseren Schülerinnen und Schülern ein modernes Lernumfeld zu bieten.
Das Land wird einen Eigenanteil an der Gesamtsumme von 137,583 Mio. Euro von 10 Prozent erbringen müssen. Die Kommunen wiederum sind mit 90 Prozent am Landesanteil beteiligt. Dies ist aus meiner Sicht gut investiertes Geld. Zuwendungen können sowohl staatliche wie auch freie Schulen erhalten.
Ich warne aber davor, in dieser Maßnahme schon die Garantie für gute Schulleistungen zu sehen. Lernerfolg wird auch zukünftig von der Qualität des Unterrichts abhängen.“
Bildungsfreistellungsgesetz bekannter machen
Zur heutigen Beratung über Freistellungen von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz), erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Das Bildungsfreistellungsgesetz und seine Ziele eignen sich nicht für eine politische Instrumentalisierung. Für die Zukunft gilt es, das derzeitige Gesetz bekannter zu machen, um so mehr Interessierte für Veranstaltungen zu gewinnen, denn das Gesetz ist bisher eher unbekannt. Die geringen Zahlen der Teilnahme legen eher den Schluss nahe, dass das Gesetz keine besondere Strahlkraft hat.
Daher ist es sinnvoll, auch mit den für Wirtschaft und Arbeit zuständigen Kollegen zu prüfen, welche Inhalte für das Format Bildungsfreistellung geeignet sind und sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern als so wichtig angesehen werden, dass für beide Seiten die Akzeptanz von Bildungsfreistellung erhöht wird.“
Aufruf zum zivilen Ungehorsam?
Zur aktuellen Diskussion zum Umgang mit Schülerdemonstrationen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„In respektloser Weise äußert sich der bildungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Thomas Lippmann, in seiner heutigen Pressemitteilung gegenüber unserem Bildungsministerium.
Seine Unterstellung, das Ministerium würde nicht abwägen zwischen Demonstrationsrecht und Schulpflicht entbehrt jeder Grundlage. Offensichtlich ist der Landtagsabgeordnete Herr Lippmann weiter in seiner ehemaligen Tätigkeit als Gewerkschaftsfunktionär verhaftet. Als Politiker gelten auch für ihn die vom Landtag mehrheitlich verabschiedeten Gesetze als rechtlicher Rahmen. Dazu gehört, dass Schulpflichtverletzungen laut Schulgesetz Sachsen-Anhalt, § 84 Abs. 3, eine Ordnungswidrigkeit darstellen und gegen Erziehungsberechtigte ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden kann.
Gleichzeitig ist das Demonstrationsrecht ein grundgesetzlich verankertes demokratisches Recht, das den Schülerinnen und Schülern unseres Landes zusteht. Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen weltweiten Diskussion zum Klimaschutz wollen wir unsere Jugendlichen dazu anregen, sich mit diesem Thema in der Schule und ebenso außerhalb des Unterrichts auseinanderzusetzen. Genau dieses passiert an unseren Schulen, wie man beispielsweise bei den derzeit überall stattfindenden Tagen der Offenen Tür feststellen kann.
Der Umgang mit dem Zielkonflikt Schulpflicht und Demonstrationsrecht ist im Schreiben des Ministeriums für Bildung an die Schulleitungen, das Herr Lippmann seiner Pressemitteilung beigefügt hat, in verantwortungsvoller Weise aufbereitet worden. Aus meiner Sicht verbietet sich ein grundsätzlicher Aufruf zum ‚Schülerstreik‛, wie er durch die Aktionen von ‚Fridays for Future‛ in Gang gesetzt wurde.
Dessen ungeachtet müssen sowohl die Schulen wie auch die Eltern und letztendlich auch die Schülerinnen und Schüler ihre jeweilige Verantwortung wahrnehmen und zu den Konsequenzen, wie Unterrichtsausfall, stehen.“
Finanzierung durch Landesmittel für kommende Jahre gesichert
Im Landeshaushalt sind die Mittel für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt eingeplant. Dies begrüßen der Parlamentarische Geschäftsführer sowie bundes- und europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze, und die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Angela Gorr.
„Schulsozialarbeit ist ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Schulbildung. Dementsprechend ist es zu befürworten, dass trotz des voraussichtlichen Auslaufens des EU-Programms nun das Land Mittel für die Jahre 2020 und 2021 sicherstellt, um die unterschiedlichen Projekte im Land auch weiterhin finanzieren zu können,“ stellt Kurze erfreut fest.
„Insbesondere auch aus bildungspolitischer Sicht ist die gesicherte Finanzierung der zukünftigen Schulsozialarbeit ein Erfolg. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter leisten oft einen wichtigen Beitrag zum Schulklima und beeinflussen den Umgang zwischen Kindern, Lehrern und Eltern positiv“, betont Gorr.
Hintergrund:
Für den Fall, dass das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds (OP ESF) und die daraus bisher erhaltenen EU-Mittel für die Schulsozialarbeit 2020 auslaufen, sind im Landeshaushalt 2019 Mittel für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von ca. 33 Millionen Euro festgeschrieben. Somit ist die Finanzierung der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt über das EU-Programm hinaus gesichert.
CDU-Fraktion lehnt Aufhebung des Ordnungswidrigkeiten-Paragraphen im Schulgesetz ab
Die CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt lehnt die Streichung des Ordnungswidrigkeiten-Paragraphen 84 im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Nachdruck ab. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin Angela Gorr:
„Wir halten Sanktionsmaßnahmen im Falle von Verstößen gegen schulgesetzliche Normen strikt für nötig.
Die Fälle, in denen es tatsächlich bis zum Schularrest kommt, sind in ihrer Zahl verschwindend gering. Diese liegt deutlich unter 1 Prozent bezogen auf die Gesamtschülerzahl im Land. Die Opposition in Gestalt der LINKEN instrumentalisiert hier einen Einzelfall wie den jüngsten, tragischen Vorfall in Halle.
Es ist bei diesem Fall zu hinterfragen: Über ein Jahr haben die zuständigen vorgeschalteten Behörden in Halle offensichtlich versagt. Wie ist es dazu gekommen? Diese Frage muss noch geklärt werden.
Uns als CDU-Fraktion geht es im § 84 um eine allgemeine, für jedermann geltende, stufenweise Sanktionierung von Fehlverhalten, die Schüler wie auch Eltern gleichermaßen erreicht und in die Pflicht nimmt.“
Lehrkräfte können zukünftig ihre Überstunden vergüten lassen
In Anerkennung der Leistungen des Lehrerpersonals, das zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung viele Überstunden leistet, hat der Finanzausschuss in seiner heutigen Sitzung einen Beschluss zur Vergütung von Überstunden gefasst.
Die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben dazu vereinbart, den Paragrafen 63 des Landesbeamtengesetzes zu ändern.
Lehrkräfte können in Zukunft entscheiden, ob sie ihre Überstunden vergüten lassen wollen oder diese durch Freizeitausgleich abbauen. Eine finanzielle Vergütung ist nun schon ab der ersten Stunde Mehrarbeit möglich.
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Überstunden besser bezahlt werden müssen. Sie haben sich verständigt, dass die Vergütungsätze nach oben angepasst werden.
Unabhängig davon, werden die Koalitionsfraktionen alles dafür tun, dem Lehrermangel durch weitere Einstellungen zu begegnen, damit Überstunden zur Ausnahme werden und nicht die Regel bilden.