Borchert: Zukunftssichere Bildungspolitik ideologiefrei und ganzheitlich gestalten
Zur Unterrichtsversorgung an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sagt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Carsten Borchert: „Es genügt nicht, panikartig auf die schlechte Unterrichtsversorgung an Sekundarschulen und an Gemeinschaftsschulen hinzuweisen, um dann auf sehr schlichte Art „Lösungen“ anbieten zu wollen, die nur neue Probleme hervorrufen.“ Damit bezieht er sich auf eine Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE.
Fakt ist: Die Unterrichtsversorgung wird bis 2025 ein gravierendes Problem an fast allen Schulen bleiben, weil die Schülerzahlen bis dahin ansteigen werden.
Ab 2025 werden die Schülerzahlen aller Voraussicht nach sinken, so dass sich die Situation entspannt. „Bis dahin werden wir weiterhin Seiten- und Quereinsteiger in den Lehrerberuf aufnehmen – aber mit Maß. Primäres Ziel muss es sein, über das Lehramtsstudium genügend Nachwuchs zu gewinnen. Die Voraussetzungen an unseren Universitäten haben wir durch eine entsprechende Zahl an Studienplätzen geschaffen“, sagt Borchert. Trotz erfolgreicher Maßnahmen zur Personalgewinnung und zur Ausbildung kommen noch nicht genügend Lehrkräfte im Beruf nach.
„Wir brauchen bis dahin Lösungen, die noch vor kurzem als heilige Kühe angesehen wurden. Dazu gehört die Bildung größerer Klassen, sofern es die baulichen Voraussetzungen an den Schulen zulassen. Zudem müssen die Schulleiter vor Ort Vertretungslehrkräfte einstellen können“, macht der bildungspolitische Sprecher deutlich.
„Man kann nicht – wie die LINKE vorschlägt – Lehrkräfte dauerhaft von einer Schulform in eine andere schachbrettartig transferieren, in der Annahme das Problem der Unterrichtsversorgung sei damit gelöst. Wenn sich ein junger Lehrer zu Beginn seines Studiums für eine bestimmte Schulform entscheidet, dann hat er das Recht an dieser Schulform eingesetzt zu werden. DIE LINKE sollte sich überlegen, ob sie für die Anforderungen der zukünftigen Bildungspolitik die richtigen Antworten gefunden hat. Ganzheitliches Herangehen und abgewogene Lösungspakete sind jetzt gefragt“, so Borchert abschließend.
Stehli: CDU-Fraktion verurteilt Kirchenschändung an der Frauenberg-Kirche in Nordhausen
Der kirchenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Stephen Gerhard Stehli, hat die Schändung an der Frauenberg-Kirche in Nordhausen verurteilt:
„Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut in Deutschland und zu Recht durch unser Grundgesetz geschützt. Sie wird durch gegenseitigen Respekt mit Leben erfüllt. Das Christentum gehört zu den entscheidenden Wurzeln und Fundamenten der freiheitlichen und demokratischen Ordnung Deutschlands.
Die muslimisch-religiös begründeten Zerstörungshandlungen, die am Inventar und an christlichen Kunstgegenständen der Frauenberg-Kirche in Nordhausen durch einen afghanischen Flüchtling vorgenommen wurden, sind auf das Schärfste zurückzuweisen. Solche Handlungen stellen einen eklatanten Missbrauch der Religionsfreiheit dar und müssen von den Strafverfolgungsbehörden geahndet und mit der notwendigen und auch präventiven Härte des Gesetzes endlich bestraft werden.
Die religiöse Freiheit auch des Christentums sind ebenso zu schützen wie die kulturelle Identität in Deutschland. Nur so kann gegenseitige Toleranz in religiösen Fragen in Volk und Gesellschaft im Sinne eines gemeinsamen Miteinanders zum allseitigen Nutzen funktionieren.“
Bildungspolitik, Borchert: AfD-Antrag zur Aufhebung von Schutzmaßnahmen an Schulen nicht glaubwürdig
In der heutigen Landtagsdebatte zum Antrag der AfD-Fraktion entsprechende Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit SARS-CoV2-Pandemie an Schulen in Sachsen-Anhalt aufzuheben sagt, der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Carsten Borchert:
„Der Antrag der AfD geht von falschen Tatsachen bzw. unrichtigen Behauptungen aus. Schon jetzt gilt, Sachsen-Anhalt ist maskenfrei im Unterricht: Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen im Unterricht, im Schulsport oder im Freien keine Maske tragen. Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt ausschließlich im Schulgebäude in den Fluren, wo viele Kontakte zu erwarten sind.
Fest steht: Die Pandemie ist nicht vorüber. Steigende Inzidenzen bei den Neuinfektionen und steigenden Zahlen von erkrankten Patienten auf den Intensivstationen unserer Krankenhäuser erlauben es nicht, geltende Schutzmaßnahmen leichtfertig in Frage zu stellen oder gar aufzuheben.“
„Die Virologen haben unisono erklärt, dass das Tragen einer Maske wirksam vor einer Ansteckung mit einer COVID-19-Infektion schützt. Regelmäßige Testungen erleichtern die Bekämpfung des Virus durch die Eingrenzung von vorhandenen Infektionsherden. Eingesetzte Luftfilter sind ebenso hilfreich wie sinnvoll. Wir sind noch nicht wieder im Normalzustand angelangt und können deshalb nicht von normalen Bedingungen an unseren Schulen ausgehen. Wer das der Öffentlichkeit zu vermitteln versucht, handelt verantwortungslos und ignorant.“
Borchert: Teilnahme an Klimastreik während des Schulunterrichts verletzt Schulpflicht
Zu dem heute stattfindenden Klimastreik von Schülerinnen und Schülern im gesamten Bundesgebiet und in Sachsen-Anhalt sagt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Carsten Borchert:
„Die Bewältigung der Klimakrise ist ein wichtiges Ziel das uns alle angeht. Zur Förderung der Umsetzung der Klimaziele ist die Durchführung eines Streiks ein geeignetes Mittel. Eins ist aber auch klar: Die Schülerinnen und Schüler verletzen bei der Teilnahme am Klimastreik ihre Schulpflicht, wenn sie dem Unterricht fernbleiben. Das ist nicht tolerabel und schon gar nicht akzeptabel. So sind heute seit 10:00 Uhr mehrere Aktionen in Sachsen-Anhalt geplant, die klar in die Unterrichtszeit fallen.
Eine Teilnahme in dieser Zeit kann nicht widerspruchslos hingenommen werden. Gerade nach dem durch Corona bedingten Unterrichtsausfall an den Schulen ist jede Unterrichtsstunde, an der die Schülerinnen und Schüler jetzt nicht teilnehmen, eine zu viel. Die Schulbehörden und die Schulleitungen sind aufgerufen, mit geeigneten Mitteln die Schülerinnen und Schüler von der Schulpflicht zu überzeugen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Schulpflicht zu ergreifen.“
Neue Musik in Sachsen-Anhalt braucht neue Impulse
In der heutigen Fragestunde des Landtages wurde das Thema „Impuls-Festival“ behandelt. Dazu erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, und der kulturpolitische Sprecher, Andreas Schumann:
„Das von der Landesregierung erarbeitete Konzept zum Musikland Sachsen-Anhalt beinhaltet wegweisende Aspekte, die alle Facetten vom Barock bis zur Moderne umfasst. Es macht deutlich, dass zeitgenössische Musik für uns auch zukünftig einen hohen Stellenwert hat und innerhalb des Konzepts alle Sparten weiterentwickelt werden müssen. Ziel muss sein, Musikern und Komponisten aus Sachsen-Anhalt eine – auch bundesweite – Plattform zu bieten, um deren Bekanntheit zu erhöhen. In das Konzept müssen auch Theater und Orchester eingebunden,“ führt Andreas Schumann aus.
„Impuls hat in den vergangenen 11 Jahren durchaus Erfolge vorzuweisen. Neue Musik ist aber kein Selbstzweck für Einzelne, sondern muss um Akzeptanz werben. Das Land Sachsen-Anhalt muss neue Begegnungen und Ideen zulassen, neue Impulse setzen dürfen,“ bemerkt Angela Gorr abschließend.
Abschlussprüfungen regulär möglich
Zur aktuellen Diskussion um die Durchführung von Abschlussprüfungen an den Schulen in Sachsen-Anhalt erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Es wird gegenwärtig eine Scheindiskussion um die Durchführung von Abschlussprüfungen geführt. Im Jahr 2020 fanden an unseren Schulen trotz der Pandemie die Abschlussprüfungen statt, um unseren Schülerinnen und Schülern beim bundesweiten Wettbewerb um Ausbildungs- und Studienplätze keine Steine in den Weg zu legen.
In diesem Jahr wurden aus dem gleichen Grund bewusst und zielgerichtet die Abschlussklassen seit Jahresbeginn im Präsenzunterricht beschult. Darüber hinaus wurden flexible Möglichkeiten der Benotung eröffnet, um Benachteiligungen auszugleichen.
Somit ist der Rückschluss auf angeblich irreguläre Bedingungen nicht angebracht. Hinzu kommt, dass die Schülerinnen und Schüler direkten Kontakt und Austausch mit ihren Lehrkräften haben und hatten. Die Prüfungsvorbereitungen sind deshalb genauso möglich und durchführbar wie sonst auch.
Die Forderung der Gewerkschaft GEW läuft damit ins Leere. Würde man der GEW folgen, wäre eine Stigmatisierung des Abschlussjahrgangs 2021 die Folge. Dies wäre nicht im Interesse der Schülerinnen und Schüler und ihrer späteren beruflichen Zukunft.“
Rede der bildungspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, zum Beschluss des Erwachsenenbildungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Vizepräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die Erwachsenenbildung ist in der Verfassung unseres Bundeslandes in § 30 als dritte Säule des Bildungswesens festgeschrieben: Dort heißt es in Satz 1 „Träger von Einrichtungen…der Erwachsenenbildung sind neben dem Land und den Kommunen auch freie Träger.“ Und in Satz 2: …“Die Erwachsenenbildung ist vom Land zu fördern.“ Damit wird einerseits ihre Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger festgeschrieben, andererseits auf die gewünschte Trägervielfalt hingewiesen. Und ebenso festgeschrieben ist die finanzielle Unterstützung des
lebenslangen Lernens.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das derzeit gültige Erwachsenenbildungsgesetz stammt aus dem Jahr 1992, es bildet also seit fast 30 Jahren die Grundlage für die staatliche Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt.
Schon seit mehreren Wahlperioden wurde eine Überarbeitung des Gesetzes im politischen Raum diskutiert – und nun ist es endlich so weit, dass im Ein-vernehmen mit den Verantwortlichen für die Erwachsenenbildung im Land und im Einvernehmen mit dem Landesausschuss für Erwachsenenbildung, dem gesetzlich verankerten Beratungsgremium des Kultusministeriums, ein neues Gesetz erarbeitet wurde. Die Veränderungen im Gesetz sind geprägt von gesellschaftlichen Veränderungen wie zum Beispiel dem Einfluss der Digitalisierung auf alle Lebensbereiche – oder der dringenden Notwendigkeit, sich dem Schwerpunktbereich Alphabetisierung und Grundbildung weiter zuzuwenden, einem Thema, das lange im Verborgenen schlummerte und nun endlich, sogar unter der Schirmherrschaft unseres Ministerpräsidenten, Akzeptanz gefunden hat.
Eine schon immer bedeutsame Forderung der anerkannten Einrichtungen der
Erwachsenenbildung ist die Planungssicherheit. Mit der neuen Fördersystematik, so hoffe ich, wird hier eine Verbesserung eintreten, die, das weiß ich, durch die damit verbundene Wertschätzung ihrer Arbeit zur Förderung der Motivation bei den Erwachsenenbildnerinnen und Erwachsenenbildnern führen wird.
Auch die themenbezogene Bezuschussung für Bildungsveranstaltungen, die sich mit gesellschaftlich besonders relevanten Inhalten befassen, ist zu begrüßen. Natürlich hat es auch bisher schon politische Bildung oder Medienbildung an unseren Einrichtungen gegeben.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Land hat nun eine gewisse Steuerungsfunktion und kann damit das Risiko abmildern, dass für manche Themenbereiche die Bürgerinnen und Bürger erst aufgeschlossen werden müssen. Ein positives Beispiel in den zurückliegenden Jahren sind Kursveranstaltungen zu ehrenamtlichen Themen oder der Umgang mit PC,Laptop oder Handy für ältere Menschen, die damit lernen, sich eine ganz neue Welt zu erschließen. Die Festlegung der Themenschwerpunkte durch eine Verordnung, die vorher diskutiert wird, scheint mir auch ein Beitrag für Partizipation im Sinne von Mitspracherecht. Minister Tullner hat sich in seiner Rede zu den finanziellen Festlegungen geäußert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
selbstverständlich kann man immer mehr fordern, sowohl in der Summe als auch hinsichtlich des vorgesehenen Zeitraums. Ich kann Ihnen versichern, dass ich es nicht für vorstellbar gehalten hätte, ein solches Gesetz hier verabschieden zu dürfen, das in inhaltlicher und auch in finanzieller Hinsicht so weitreichend ist und damit die Wertschätzung gegenüber dem lebenslangen Lernen in Gesetzesform in solcher Weise zum Ausdruck bringt.
Ein herzliches Dankeschön an das Bildungsministerium, den LAEB und alle Mitwirkenden, die in einem beispielhaften Prozess des miteinander Diskutierens und des miteinander um die beste gemeinsame Lösung Ringens die Entstehung und letztendlich die Akzeptanz dieses Gesetzes ermöglicht haben.
Hohes Haus, Erwachsenenbildung ist nicht häkeln. Erwachsenenbildung bringt Menschen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen und Bildungshintergründen zusammen und leistet damit einen großen Anteil am gesellschaftlichen Zusammenhalt, ganz im Sinne von Inklusion. Und – Erwachsenenbildung erfüllt meinen Anspruch auf gleichwertige Lebensqualität in Sachsen-Anhalt, denn sie ist überall für uns da, in den Städten und in den Dörfern.
Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf.
Berufsorientierung auch in Zeiten der Corona-Pandemie ermöglichen
Die duale Berufsausbildung in Sachsen-Anhalt gerät durch die Corona-Pandemie unter Druck. Nach aktuellen Zahlen hat sich der Trend sinkender Bewerberzahlen auf einen Ausbildungsplatz im Corona-Jahr 2020 fortgesetzt. Zur heutigen Landtagsdebatte um die duale Ausbildung erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr:
„Die CDU-Fraktion nimmt die aktuelle Entwicklung bei den Bewerberzahlen auf einen Ausbildungsplatz in Zeiten der Corona-Pandemie sehr ernst. Uns ist es wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ein Leben nach der Schule vorbereitet werden. Dazu zählt auch die Sicherstellung der Ausbildung und der Abschlüsse der Absolventinnen und Absolventen der Abschlussjahrgänge 2021 und 2022 berufsbildender Schulen.“
Der Sprecher für berufliche Bildung, Thomas Keindorf, ergänzt: „Der Rückgang an geschlossenen Ausbildungsverträgen im zurückliegenden Jahr beruht vor allem darauf, dass aufgrund der Corona-Eindämmungsverordnungen nicht alle Jugendlichen mit Berufsorientierungsmaßnahmen erreicht werden konnten. Durch geeignete Maßnahmen, etwa dem Ausbau von Online-Angeboten, wollen wir Berufsorientierung an allen Schulformen fortsetzen. Die Entscheidung, Schülerpraktika während der Corona-Pandemie durchzuführen, liegt, in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium, bei den Unternehmen. Diese ist mit einer rechtssicheren Grundlage zu untersetzen.“
CDU Forderungen umgesetzt: Erweitertes Bildungsangebot von ARD und ZDF während Schul-Lockdown entspricht Kernauftrag
Der medienpolitische Sprecher, Markus Kurze und die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, begrüßen die erweiterten Lernangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Schülerinnen und Schüler während der Schulschließungen:
„Durch den Schul-Lockdown müssen leider erneut ganze Schulklassen in Sachsen-Anhalt Zuhause beschult werden. Die derzeitige Erweiterung der außerschulischen Bildungsangebote, u. a. von MDR und KiKA bieten eine sinnvolle Ergänzung des eigentlichen Unterrichtsstoffes. Der Öffentlich-Rechtliche zeigt damit, dass er sich wieder verstärkt auf seinen Kernauftrag konzentriert. Das ist eine wesentliche Forderung der CDU-Fraktion. Diese Lerninhalte sollten aber nicht nur im Internet, sondern primär im Fernsehprogramm der Sender angeboten werden“, so Markus Kurze.
Angela Gorr ergänzt: „Ich begrüße die mehrmedialen Lernangebote von ARD und ZDF zusätzlich zum Distanzunterricht. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern aller Klassenstufen und aller Fächer von der Grundschule bis zum Abitur Inhalte, die das schulische Lernen unterstützen. Ich bin mir sicher, dass dadurch auch die Eltern entlastet werden. Zugleich müssen wir auch das schulische digitale Lernen Zuhause stärken und die dafür notwendige Infrastruktur der Internet-Lernplattformen für die Lehrkräfte und die Lernenden weiter verbessern.“
Auswahl Lernangebote der Öffentlich-Rechtlichen während des Distanzunterrichts:
https://www.mdr.de/wissen/gernelernen-schlau-trotz-lockdown-100.html
https://www.br.de/alphalernen/index.html
https://www.planet-schule.de/sf/spezial/zuhause-lernen/index.php
https://schule.zdf.de/
https://kurz.zdf.de/A26/
https://www.presseportal.de/pm/6535/4806282
https://www.ard.de/die-ard/#/Corona-Bildung-und-Schule-100
Schulstart nach den Weihnachtsferien – Noch nicht im Normalbetrieb starten
„Angesichts der derzeitigen Corona-Infektionslage und der 7-Tage-Inzidenz in Sachsen-Anhalt ist anzuraten, den Unterricht ab dem 11. Januar noch nicht im Normalbetrieb zu starten. Die Entwicklung der Infektionszahlen ist zurzeit nicht vorhersehbar, die Auswirkungen des Freizeitverhaltens nach Weihnachten stehen noch aus“, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, zur aktuellen Diskussion um die Öffnung der Schulen.
„Für die weiteren Entscheidungen sollten einige Aspekte Berücksichtigung finden: Für die Klassen 1 – 6 muss bei Aufhebung der Präsenzpflicht eine Betreuung gewährleistet sein, wenn die Eltern sich nicht zuhause um die Kinder kümmern können bzw. wenn Homeschooling nicht möglich ist.
Für die älteren Schülerinnen und Schüler kann das Wechselmodell eine Option sein. Hier sollten die Schulleitungen ihre personellen und sächlichen Ressourcen flexibel einsetzen können. Inzwischen sind zahlreiche Schulen mit mobilen Endgeräten ausgestattet worden, die wie im Landkreis Harz in Abstimmung mit den Schulleitungen je nach Bedarf beantragt werden konnten und individuell eingesetzt werden können.
Für die Zukunft unserer Jugendlichen sind möglichst Abschlüsse zu gewährleisten, die bundesweit vergleichbar sind und sie nicht benachteiligen durch einen ‚Abschluss light‛. Ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber konkurrieren nicht nur mit den von Corona betroffenen Jahrgängen, sondern auch mit jungen Leuten, die nach der Schule zunächst andere Wege gewählt haben wie ein Freiwilliges Jahr. Für unsere Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen ist es daher unabdingbar, ihnen den Unterrichtsstoff für die Prüfungen im Präsenzunterricht zu vermitteln, aus Gründen des Gesundheitsschutzes im besten Falle in geteilten Klassen, wenn es die Räumlichkeiten und die personellen Bedingungen der Schule zulassen.
Ein wichtiger Baustein für den Gesundheitsschutz an unseren Schulen sind die für alle Lehrerinnen und Lehrer vorgesehenen Tests am 7. und 8. Januar. Auch wenn die überwiegende Zahl der Schulen bisher nicht als Hotspots gelten, müssen daneben aus Sicht der CDU-Fraktion alternative Testformen für Schülerinnen und Schüler entwickelt werden, die einfach und handhabbar sind.“