Sprecher
Detlef Gürth
Vorsitzender und Sprecher der AG Infrastruktur und Digitales
Mitglieder der Arbeitsgruppe
Sven Czekalla
Sprecher für Digitalisierung
Thomas Krüger
Stellv. Vorsitzender Sprecher für Regionalplanung und Landesentwicklungsplan
Elke Simon-Kuch
Stellv. Ausschussvorsitzende Sprecherin für Strukturwandel, Sprecherin für Flurneuordnung, Vermessungswesen und Katasterangelegenheiten | Frauenpolitische Sprecherin Sprecherin für Abfallwirtschaft
Thomas Staudt
Sprecher für Städtebauordnung und Wohnungswesen
Referent und Kontakt
Ralf Klar
Referent für Infrastruktur und Digitales
Jacqueline Drewes
Sekretariat des Parlamentarischen Geschäftsführers Markus Kurze, der AG Infrastruktur und Digitales sowie der AG Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur, Enquete-Kommission zum ÖRR
Für eine zukunftsfähige Landesentwicklung und einen zielgerichteten Verkehrsausbau!
Die CDU-Fraktion bekennt sich klar zu allen Vorhaben der Bundes-und Landesverkehrswegeplanung und den Festlegungen des Landesentwicklungsplans. Denn wir wissen: Investitionen in die Infrastruktur sind Inves titionen in die Entwicklung des Landes. Sachsen-Anhalt mit seiner zentralen Lage braucht leistungsfähige Verkehrswege, um in Deutschland und Europa wettbewerbsfähig zu bleiben. Darum treiben wir den Ausbau der Infrastruktur weiter entschlossen voran. Der größte Erfolg der jungen Legislatur ist der zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Landesregierung geschlossene Vergleich, durch den die A 14 in Richtung Norden vom Abschnitt Dolle bis zur Anschlussstelle Lüderitz weitergebaut werden kann. Baubeginn des Abschnittes zwischen Tangerhütte und Lüderitz soll noch im Sommer 2018 sein. Ein weiterer Erfolg ist der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Stendal-Osterburg. Für die A 143, Westumfahrung Halle, soll zum Ende dieses Jahres das Baurechtsverfahren abgeschlossen werden, sodass dann mit dem Bau begonnen werden kann und der Netzschluss zwischen der A 14 und der A 38 hergestellt wird.
Prioritäres Vorhaben bei den Haushaltsberatungen war die Finanzierung des Landesstraßenbaus. Dieses Ziel haben wir erreicht. Die Haushaltsmittel für den Landesstraßenbau wurden auf 85 Millionen Euro im Jahr aufgestockt. Ebenso haben wir uns dafür eingesetzt, dass ab dem Jahr 2020 die wegfallenden Mittel aus dem Entflechtungsgesetz des Bundes für den kommunalen Straßenbau bedarfsgerecht sichergestellt werden. Über Landtagsinitiativen machen wir uns im Zuge der Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für die Verwaltung der Bundesautobahnen, vor allem für die Beschäftigten der Straßenbauverwaltungen, stark.
Wir fordern,
- kein „Rosinenpicken“ bei der Übernahme von Personal durch den Bund,
- die Einrichtung dezentraler und regionaler Organisationseinheiten der zukünftigen Infrastrukturgesellschaften,
- Transparenz beim Aufbau der Bundesinfrastrukturgesellschaft.
Notwendig ist auch der zielgerichtete Ausbau des Schienennetzes.
Wir wollen
- die zentralen Bahnverbindungen des Landes weiter beschleunigen und
- die Anbindung zwischen Ober- und Mittelzentren, der Touristikregionen sowie der Industrie- und Gewerbestandorte verbessern.
Die Elbe als überregionale Wasserstraße hat eine hohe Bedeutung sowohl für den Güterverkehr als auch für die touristische Nutzung. Die CDU-Fraktion setzt sich für die weitere Anerkennung der Elbe als Bundeswasserstraße und den Erhalt ihrer wirtschaftlichen Schiffbarkeit ein. Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, den Güterverkehr von der Straße auf die Schienen- und Wasserwege zu bringen. Darüber hinaus bekennt sich die CDU-Fraktion zum Luftverkehr als einen Motor der wirtschaftlichen Entwicklung für Sachsen-Anhalt.
Die CDU-Fraktion achtet sehr genau darauf, dass neben dem Neubau noch notwendiger Straßenverkehrsachsen auch bestehende Straßen und Brücken instand gehalten und Schäden so schnell wie möglich ausgebessert werden. Straßen und Autobahnen verursachen Lärm und bedeuten einen Eingriff in die natürliche Umgebung von Tieren und Pflanzen. Die CDU-Fraktion ist hier die Stimme der Vernunft. Wir wollen dafür sorgen, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen unseres Landes nicht hinter den Interessen des Natur- und Umweltschutzes zurückstecken müssen. Das bedeutet, die Lärmbelastung wird durch innovative Verkehrsleitsysteme und Technologien für alle Beteiligten so gering wie möglich gehalten. So ist auf Initiative der Koalitionsfraktionen ein Konzept zur Ladeinfrastruktur erarbeitet worden, um die Voraussetzungen für die Nutzung der E-Mobilität zu schaffen.
Die CDU-Fraktion will zudem die umfassende Mobilität der Menschen durch ein qualitativ hochwertiges Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unter Nutzung flexibler Bedienformen langfristig verlässlich sichern.
Der durch die CDU-Fraktion initiierte Modellversuch „Moped mit 15“ wird von den Jugendlichen in den mitteldeutschen Ländern sehr gut angenommen. Neben Sachsen und Thüringen beteiligen sich mittlerweile auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an diesem Modellprojekt. Aufgrund der guten Ergebnisse wurde es um zwei Jahre bis 2020 verlängert.
Mit dem Radverkehrswegeplan hat das Land konkrete Zielmarken auch für die Stärkung des nichtmotorisierten Individualverkehrs festgeschrieben. Erhebliche Mittel wurden in der politischen Verantwortung der CDU seit 2002 in den Neubau und die Instandsetzung von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen gesteckt. Dieses Radverkehrssystem werden wir weiterhin stärken. Insgesamt sollen 126 Radwegevorhaben mit einer Gesamtlänge von 317 km im Geltungszeitraum bis 2030 in unserem Land geplant und gebaut werden.
Der Stadtumbau, der städtebauliche Denkmalschutz und die Aktivierung der Stadt- und Ortsteilzentren sind nach wie vor die Schwerpunkte innerhalb der Städtebauförderung, um lokale und regionale Identitäten zu sichern sowie die städtebauliche, infrastrukturelle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu stärken.
Wir wollen u. a.,
- eine Senkung der Hürden zur Auszahlung des kommunalen Eigenanteils bei Städtebauförderprojekten, auch bei Haushaltsnotlagekommunen, um die notwendigen Investitionen im Städtebau und Stadtumbau zu erreichen.
- die Stärkung der privaten Wohneigentumsbildung durch die landeseigene Wohneigentumsförderung und das Baukindergeld verstetigen.
- die vom Bund bereitgestellten Mittel der sozialen Wohnraumförderung nutzen, um den Wohnwert vorhandener, aber leerstehender Bausubstanz erheblich aufzuwerten.
Auch im Bereich der Städtebauförderung konnten wir aufgrund zusätzlicher Mittel des Bundes mehr Geld in den Haushalt einstellen. Dem Land stehen damit jährlich 14 Millionen Euro für die Städtebauförderung zur Verfügung.
Mit der Änderung des Landesentwicklungsgesetzes haben wir die Möglichkeit eröffnet, dem Wildwuchs von Windkraftanlagen Einhalt zu geben. So ist es möglich, mit weniger, aber neueren Anlagen mehr Energie zu erzeugen und damit den technischen Fortschritt im Sinne der Bevölkerung zu nutzen.