Katrin Budde / André Schröder: Gordische Knoten sind gelöst
Solide Finanzen sind die Grundlage für die Handlungsfähigkeit unseres Landes und unserer Kommunen. Im Zuge der Beratungen zum Haushalt und zum Finanzausgleichsgesetz streben die Koalitionsfraktionen von CDU und SDP eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen an.
Dazu erklären Kathrin Budde (SPD) und André Schröder (CDU), Vorsitzende ihrer Fraktionen: „Unsere Kommunen müssen auf eigenen Füßen stehen und über die dazugehörigen finanziellen Mittel verfügen können. Nach Gesprächen mit dem Landes-Finanzminister, Jens Bullerjahn, haben wir weitere festgezogene Knoten lösen können. So wird die kommunale Investitionspauschale für die kommenden zwei Jahre auf einem stabilen Niveau bleiben. Daneben müssen FAG-Überzahlungen aus dem Jahr 2009
Katrin Budde / André Schröder: Koalitionsfraktionen begrüßen Bündnis für starke Kommunen – Maßnahmenpaket greift viele kommunale Anliegen auf
Finanzausgleichsgesetz
Der Finanzminister hat heute im Kabinett ein BÜNDNIS FÜR STARKE KOMMUNEN vorgelegt. Das ist ein Maßnahmenbündel für die Stärkung der Kommunen in Sachsen-Anhalt. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD begrüßen diese Maßnahmen. „Wir haben in den letzten Wochen intensive Gespräche mit den Kommunen geführt“, erklärten die Faktionsvorsitzenden Katrin Budde (SPD) und André Schröder (CDU). „Das Paket des Finanzministers greift viele kommunale Anliegen auf. Die Koalition geht damit einen deutlichen Schritt auf die Kommunen zu.“
Besonders erfreut zeigten sich die Fraktionen über die Stabilisierung der Investitionspauschale und die Befreiung der Kommunen von den Altlasten aus der Städtebauförderung vor 1996. „Es ist wichtig, dass die Kommunen investieren können, um sich gut zu entwickeln“, so Budde und Schröder. „Das betrifft ja auch Programme des Landes, die sonst nicht vollständig in Anspruch genommen werden könnten.“ Zu der Befreiung zahlreicher Kommunen von Zinsforderungen wegen nicht fristgerecht eingesetzter Städtebaufördermittel in den Jahren 1991 bis 1995 erklärten die Fraktionschefs: „Das ist schon seit langem ein gemeinsames Anliegen. Diese Altlasten hängen den Kommunen wie ein Klotz am Bein. Sie schleppen das seit fast zwei Jahrzehnten mit sich herum. Es ist gut, dass damit jetzt Schluss ist.“
Gemeinsames Ziel der Koalition mit dem Maßnahmenpaket und mit der anstehenden Novellierung des Finanzausgleichgesetzes (FAG) ist die vernünftige Finanzausstattung der Kommunen. „Solide Finanzen sind die Grundlage für die Handlungsfähigkeit unseres Landes und unserer Kommunen“, erklärten Budde und Schröder. „Unsere Kommunen müssen auf eigenen Füßen stehen und über die dazugehörigen finanziellen Mittel verfügen können.“
Bestandteile des BÜNDNISSES FÜR STARKE KOMMUNEN:
1. Stabilisierung der Kommunalen Investitionspauschale. Geringfügige Absenkung von 128
Mio. € auf 125 Mio. € in 2013 (ursprünglich 73 Mio. €).
2. Aufteilung der Rückzahlung aus Überzahlungen der FAG-Abrechnung 2009
3. Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung von Einnahmeausfällen aus der
Absenkung der Hartz-IV-SoBEZ
4. Teilentschuldungsprogramm Stark II
5. Investitionsprogramm Stark III
6. Neuer Fonds zum Ausgleich von Schwankungen im Gewerbesteueraufkommen der
Kommunen – Stark IV
7. Befreiung von Zinsforderungen gegen zahlreiche Kommunen wegen nicht fristgerecht
eingesetzter Städtebaufördermittel in den Jahren 1991 bis 1995
8. Überplanmäßige Ausgabe zur Abmilderung von Lasten nach der Gemeindegebietsreform
in Höhe von 30 Mio. €
Bernhard Daldrup: Energiewende nicht zu Lasten der Landwirtschaft umsetzen
Vom 11. bis 13. September 2011 sind die agrarpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU in Schleswig-Holstein zu Beratungen zusammengekommen.
Für die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt nahm der agrarpolitische Sprecher, Bernhard Daldrup, an der Tagung teil. Dazu erklärte er: „Die Agrarsprecher sind sich einig, dass es im Zuge der Energiewende keinen Naturschutzausgleich für Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien geben darf (z.B. für die Errichtung von Windrädern oder Leitungsneubau). Wertvolle landwirtschaftliche Produktionsflächen dürfen nicht vermehrt für solche Dinge in Anspruch genommen werden. Kurz gesagt: die Energiewende darf nicht zu Lasten der Landwirtschaft umgesetzt werden.“
Die Agrarsprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen sprachen sich weiterhin geschlossen gegen die Einführung eines Bundesträgers der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Deutschland aus. Sollte dieser dennoch eingeführt werden, so werde man dies an einige konkrete Bedingungen knüpfen. In den Diskussionsprozess müssen alle Betroffenen mit einbezogen werden, nicht nur der Bauernverband. So wurden bislang beispielsweise die Waldbesitzer nur unzureichend in den Entscheidungsfindungsprozess integriert. Darüber hinaus wolle Daldrup die Kritik auch auf Bundesebene ansprechen. Ein Kabinettsbeschluss wird für September erwartet.
Neben den thematischen Gesprächsrunden absolvierten die Agrarier ein umfangreiches Besuchsprogramm. Die Besonderheiten des Bundeslandes Schleswig-Holstein sowie regionale Probleme wurden dabei aufgegriffen. Auf dem Programm standen:
– Besuch des Holsteiner Verbandes für Pferdezucht zum Thema Schenkelbrand bei Pferden,
– Besuch der Peter Kölln KGaA in Elmshorn und der
– Außenstelle der Godeland Vermarktungsgesellschaft in Hemmingstedt – eines Zusammenschlusses von Erzeugerorganisationen und Handelshäusern: Gewächshausproduktion, beheizt durch Abwärme einer Raffinerie,
– Besuch des Deutschen Milchkontors (DMK) in Hohenwestedt.
Brigitte Take: Sorgen der Menschen und zielgerichtete Lösungen stehen im Mittelpunkt
Auf der heutigen konstituierenden Sitzung des Ausschusses „Grundwasser, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ haben sich die Mitglieder unter Vorsitz der Abgeordneten Brigitte Take, über den aktuellen Sachstand der Thematik und die Arbeitsweise des Ausschusses verständigt.
Der Ausschuss begleitet die Arbeit der Landesregierung und befasst sich mit den konkreten Ursachen und Folgen den entstandenen Grundwasser- und Vernässungsproblemen. Zielgerichtete Lösungsansätze und die erforderlichen Finanzierungsinstrumente sollen erarbeitet bzw. dargestellt werden.
Minister Dr. Aeikens berichtete bereits über erste Ergebnisse der Arbeit der regionalen Arbeitsgemeinschaften. Unter anderem fand eine Fragebogenauswertung zur Ursachenanalyse statt, aus der sich folgende Hauptursachen herauskristallisierten:
– Melioration/Drainage
– Rückgang der Wasserentnahme durch Haushalte und Industrieanlagen
– Gewässerunterhaltung
– Bebauung bzw. die unzweckmäßige Versickerung
– Einstellung des Bergbaus
„Die Sorgen der Menschen stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Durch Anhörungen und Vor-Ort Termine soll den Betroffenen zielgerichtet und langfristig geholfen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Aufarbeitung der Probleme und die Lösungsfindung nicht kurzfristig erfolgen kann, sondern mit der gebotenen Sorgfalt und Nachhaltigkeit stattfinden muss“, so Take abschließend.
Ulrich Thomas begrüßt Gesetzentwurf zur Anhebung der Umsatzsteuergrenze
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dauerhaften Anhebung der Umsatzsteuergrenze für Unternehmen auf 500.000 Euro begrüßt.
„Das ist eine echte Wirtschaftsfördermaßnahme, die den Unternehmen eine verbesserte Liquidität ermöglicht. Es ist gut, dass sie jetzt deutschlandweit einheitlich gelten soll“, so Thomas.
Normalerweise müsse eine Firma in dem Moment Steuern abführen, wenn es die Rechnung erstellt und wenn es über der Umsatzsteuergrenze liege. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass die Firma zwar noch kein Geld vom Kunden bekommen hatte, aber steuerlich für das Finanzamt in Vorleistung treten musste. Von der dauerhaften Anhebung der Umsatzsteuergrenze würden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die in Sachsen-Anhalt die Unternehmenslandschaft maßgeblich prägen, profitieren. Dem Fiskus entstünde kein Schaden, weil er seine Steuern nur zeitlich versetzt bekäme.
Eduard Jantos: Familien im Mittelpunkt – „Elterngeld II“ einführen
Am 8. September 2011 sind die familienpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU in Berlin zur Fortsetzung ihrer Beratungen vom Frühjahr d. J. in Wiesbaden zusammengekommen. Sie sprachen unter anderem mit der familienpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, über aktuelle Themen.
Für die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt nahm der familienpolitische Sprecher, Eduard Jantos, an der Tagung teil. Dabei betonte er: „Für uns besitzt die Familie höchste Priorität. Das Sachsen-Anhalt Vorreiter in Sachen Familienpolitik ist, zeigt auch unsere bereits installierte Unterstützung kinderloser Paare, denn seit Juli 2010 erhalten diese finanzielle Förderung für den zweiten, dritten und vierten Versuch einer künstlichen Befruchtung.“
Am Ende der Tagung wurde folgende gemeinsame Erklärung verabschiedet:
„Die Familienpolitik der Union in Bund und Ländern ist insbesondere dem Kindeswohl und der Wahlfreiheit für Familien verpflichtet. Familien erweisen unserer Gesellschaft unschätzbare Dienste. Sie schulen fürs Leben, sorgen für Schwache und Kranke und bewirken gesellschaftliche Erneuerung, die allen zu Gute kommt. Sie verdienen Vertrauen und Ermutigung, Unterstützung und Anerkennung. Mit Blick auf aktuelle familienpolitische Vorhaben heißt dies für uns:
„Elterngeld II“ im zweiten Lebensjahr – als Anerkennung für Familienarbeit und Beitrag zur elterlichen Wahlfreiheit
Eltern erbringen mit der Erziehung ihrer Kinder eine große Leistung für das Gemeinwohl. Sie sind Leistungsträger der Gesellschaft. Wer sich für Familie entscheidet, stärkt das soziale Netz unserer Gesellschaft. Wir wollen die Leistung der Familienarbeit stärker anerkennen und auch finanziell honorieren. Wir begrüßen die Diskussion um die Ausgestaltung des Betreuungsgeldes, zum Beispiel als „Elterngeld II“: Mütter oder Väter, die sich auch im zweiten Lebensjahr ihres Kindes in erster Linie den Erziehungsaufgaben widmen wollen, sollten dafür den Elterngeld-Sockelbetrag von derzeit 300 EUR erhalten.
Ein solches „Elterngeld II“ trägt mehreren Erfordernissen Rechnung: Es fördert die Bildungsfähigkeit von Kindern, die in hohem Maße von der emotionalen Stabilität in den ersten Lebensjahren abhängt. Es erweitert die finanziellen Handlungsspielräume von Familien, wenn sie es am dringendsten benötigen. Es schafft – im Verbund mit Elterngeld, Elternzeit und flexiblen Teilzeitregelungen – wertvolle Familienzeit zur Begleitung der Kinder im immer anspruchsvolleren Prozess ihrer Bildung und Entwicklung hin zur Eigenständigkeit.
Wir Christdemokraten und Christsozialen stehen für die Freiheit, den eigenen Lebensentwurf zu wählen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Wahlfreiheit und Spielräume für Familien zu erhalten oder neu zu schaffen. Das „Elterngeld II“ als Ermutigung, sich den Erziehungsaufgaben in der sensiblen Kleinkindphase vorrangig selbst zu widmen, ist ein wichtiger Beitrag zur elterlichen Wahlfreiheit. Erforderlich sind des Weiteren vielfältige Optionen zur flexiblen Kinderbetreuung und familienfreundlichere Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt für Mütter und Väter.
Kinderschutz ist wichtige Aufgabe – Bundesgesetz stärkt präventive Hilfen und sorgt für Qualitätsentwicklung
Das neue Bundeskinderschutzgesetz schafft mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche. Es ermöglicht, dass zielgerichteter auf Eltern zugegangen wird, um sie im Bedarfsfall zu unterstützen. Besonders begrüßen wir, dass der Grundsatz „Kinderschutz vor Datenschutz“ in konkreten Regelungen umgesetzt wird. Beispielsweise wird die Weitergabe von Informationen an das Jugendamt ermöglicht, ohne dass ein Arzt, ein Psychologe oder eine Hebamme seine berufliche Schweigepflicht verletzt. Dies gibt den Fachkräften Rechtssicherheit. Insgesamt erwarten wir vom neuen Gesetz eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten, um aktiv den Schutz der Kinder voranzubringen. Ein „Jugendamts-Hopping“ von Eltern, um sich der Beratung und Betreuung zu entziehen, wird künftig nahezu ausgeschlossen sein; stattdessen werden Familien in Notlagen auch bei Wohnortwechseln durchgehend betreut werden können.
Wir begrüßen des Weiteren, dass hauptamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Personen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden. Hiermit wird eine zentrale Empfehlung des Runden Tisches Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.
Besonders positiv bewerten wir den Einsatz von Familienhebammen in der Beratung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Familien nach der Geburt eines Kindes. Familienhebammen werden in einigen Bundesländern bereits mit großem Erfolg eingesetzt. Es ist uns wichtig, dass dabei funktionierende Strukturen nicht gefährdet und vor Ort gewonnene Erfahrungen berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf den weiteren Gesetzgebungsprozess erwarten wir, dass die Länder bei der Entscheidung über die Finanzierung ebenso einbezogen werden wie bei der fachlichen Ausgestaltung.
Unterstützung kinderloser Paare mit Kinderwunsch – Wunscheltern sollen entlastet werden
Kinder sind unsere Zukunft und eine Bereicherung für die Gesellschaft. Es gibt in Deutschland leider sehr viele Paare, die ungewollt kinderlos bleiben. Dies hat vielfältige Gründe. Neben bestehenden Adoptionsmöglichkeiten bietet auch die moderne Medizin Chancen, diesen Paaren zu helfen.
2004 hat die rot-grüne Regierung die Kostenübernahme bei der Kinderwunschbehandlung stark eingeschränkt. Gerade durchschnittlich verdienende Paare stoßen beim gegenwärtigen Finanzierungsmodus – 50 Prozent Eigenanteil bei den ersten drei Behandlungen – an ihre Grenzen. Wir wollen deshalb nach Wegen suchen, Eltern bei der Kinderwunschbehandlung stärker als bisher zu entlasten.“
Uwe Harms: Die Linken fordern die Auflösung des Bundeswehrstandortes in Letzlingen
Der altmärkische Abgeordnete Uwe Harms zu der von der Linken geforderten Auflösung des Gefechtsübungszentrums Heer in der Colbitz-Letzlinger Heide:
„Auch die Linken müssen anerkennen, dass die Bundeswehr am Standort Letzlingen die Einsatzkräfte darin schult, verantwortungsvoll – unter Einsatz ihres Lebens – Menschen in Krisenregionen zu schützen. Gegenüber unseren Mitbürgern, die diese Arbeit wahrnehmen ist die Haltung der Linken zutiefst unsolidarisch.“
Auszug aus dem Antrag der Linken zur Landtagsdebatte, Wulf Gallert:
„Deswegen ist die Forderung nach einer generellen Aufrechterhaltung aller Bundeswehrstandorte falsch, da vor allem der Truppenübungsplatz Colbitz-Letzlinger Heide ausdrücklich als Trainingszentrum für Kriegseinsätze im Ausland ausgebaut wurde.“
Tel. Uwe Harms: 0172 9769722
Jens Kolze: Die Linke will das modernste Gefechtsübungszentrum Europas auflösen
Zur heutigen Debatte um die Bundeswehrstrukturreform erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Die von der Linken geforderte Auflösung des Bundeswehrstandortes in der Colbitz-Letzlinger Heide zeugt von Intoleranz und Unkenntnis! Die Bundeswehr sichert Frieden, Freiheit und Sicherheit. Es geht in den Einsätzen um Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus. An dieser Stelle möchten wir auch an die Anschläge vom 11. September erinnern, die sich am Sonntag zum zehnten Mal jähren und etwa 3000 Menschen das Leben gekostet haben.“
Den Schwerpunkt der aktuellen Einsatzrealität der Bundeswehr bilden friedensstabilisierende Maßnahmen. Im Gefechtsübungszentrum Heer in Letzlingen werden die Soldatinnen und Soldaten für diese Einsätze ausgebildet. „Wie kann man in veränderten sicherheitspolitischen Lagen die Auflösung des modernsten Gefechtsübungszentrums Europas fordern“, fragt sich der altmärkische Abgeordnete Uwe Harms.
„Auch die wirtschaftliche Bedeutung des Standortes für die ländliche Region Altmark und die verlässliche Unterstützung der Truppen im Katastrophenfall, sollte man nicht vergessen“, so Harms, der auch während der Debatte sein Unverständnis über die Forderung der Linken deutlich zum Ausdruck brachte.
„Wir fordern die Linke auf, aufzuwachen, im Heute zu Leben und die Leistungen der Bundeswehr für den internationalen Frieden anzuerkennen. Aber mit dem hier und jetzt hat die Linke ja bekanntermaßen Schwierigkeiten, denn allzu oft hängen sie in ihren sozialistischen Träumerein fest“, so Kolze abschließend.
Hardy Peter Güssau: Ja zum Mopedführerschein mit 15
Der Verkehrspolitiker der CDU-Fraktion im Landtag, Hardy Peter Güssau, hat die Entscheidung des Landtags begrüßt, Sachsen-Anhalt an einem wissenschaftlichen Modellversuch zur Einführung eines Mopedführerscheins ab 15 Jahren zu beteiligen.
„Mit diesem Beschluss haben wir die Weichen dafür gestellt, dass sich Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den beiden mitteldeutschen Ländern Sachsen und Thüringen an einem gemeinsamen Modellversuch beteiligt. Dieser soll auf wissenschaftlicher Grundlage neue Erkenntnisse liefern, welche Möglichkeiten ein früherer Führerscheinerwerb für Kleinkrafträder bietet.
Die frühere fundierte theoretische und praktische Fahrschulausbildung dient nicht nur dem verantwortungsbewussten Verhalten der Jugendlichen im öffentlichen Straßenverkehr, sondern vor allem ihrer Mobilität. Sie gewährleistet im Zuge der demografischen Entwicklungen ihre gesellschaftliche Teilhabe. Das ist ein wichtiges Zeichen für die jungen Leute im ländlichen Raum, die weite Wege zum Ausbildungsplatz, zur Schule oder Sportverein in Kauf nehmen müssen“, erläutert Güssau.
Güssau warb dafür, dass sich die Landesregierung jetzt zeitnah mit dem Bund und den Ländern Sachsen und Thüringen über die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Modellversuchs verständigt.
Jürgen Barth / Bernhard Daldrup: Landgestüt und Landesweingut sollen an Landgesellschaft Sachsen-Anhalt gehen
Die Landesregierung plant die Veräußerung des Landgestüts Prussendorf und des Landesweingutes, um mit den Einnahmen ohne Neuverschuldung EU- und Bundesmittel für Investitionen zu binden.
Dazu erklären Jürgen Barth (SPD) und Bernhard Daldrup (CDU), agrarpolitische Sprecher ihrer Fraktionen: „Das Landgestüt und das Landesweingut sollen an die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt verkauft werden. Das ist ein guter Kompromiss. Er stellt sicher, dass die von den Landesbetrieben bisher wahrgenommenen Funktionen nicht verloren gehen. Beide Betriebe tragen zum positiven Image des Landes bei und dabei soll es auch bleiben. Mit dem Verkauf sind neben den Einnahmen für das Land durchaus weitere positive Aspekte verbunden. Durch die Umwandlung des Landgestüts in eine GmbH erhält das Unternehmen deutlich mehr unternehmerische Flexibilität und auch Verantwortung, um am Markt erfolgreich agieren zu können. Zudem kann durch die Landgesellschaft eine Flächenarrondierung vorgenommen werden, die sich auf das Betriebsergebnis positiv auswirken wird.“
Einen Weiterverkauf des Landgestüts und des Landesweingutes durch die Landgesellschaft schließen beide Sprecher aus.