Einladung
Die CDU-Landtagsfraktion ist zu einem auswärtigen Fraktionstag am kommenden Dienstag, 22. November 2011, im Landkreis Börde Wahlkreis 09 zu Gast. Medienvertreter sind zu folgenden Vor-Ort-Terminen der Facharbeitsgruppen herzlich eingeladen:
AG für Finanzen
10.00 Uhr- Rathaus – Stadtverwaltung Oschersleben
11.30 Uhr Marktplatz 1, 39387 Oschersleben
Informationsgespräch zum Thema Stadtentwicklung und FAG
AG für Bildung und Kultur
10.00 Uhr – Europaschule Bbs Oschersleben
11.30 Uhr Burgbreite 2-3, 39387 Oschersleben
Führung und Gesprächsrunde mit Informationen zur Europaschule
AG für Wissenschaft und Wirtschaft
10.00 Uhr- Wilo AG
11.30 Uhr Anderslebener Str. 161, 39387 Oschersleben
Vorstellung und Besichtigung des Betriebes
AG für Inneres / AG für Recht, Verfassung und Gleichstellung
10.30 Uhr- Amtsgericht Oschersleben
11.30 Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben
Vorstellung und Besichtigung des Amtsgerichtes sowie Gespräch zur Sicherheit im Gebäude
AG für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien / AG für Landesentwicklung und Verkehr
10.00 Uhr- Motorsport Arena Oschersleben GmbH
11.30 Motopark Allee 20-22, 39387 Oschersleben
Vorstellung und Besichtigung des Rennsportbetriebes
AG für Arbeit und Soziales
10.00 Uhr- Matthias-Claudius-Haus, Werkstatt für Behinderte
11.30 Neubrandsleber Weg 10b, 39387 Oschersleben
Vorstellung und Besichtigung der Werkstatt
AG für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten / AG für Umwelt
10.00 Uhr- Agrarfrost GmbH & Co.KG
11.30 Anderslebener Str. 68-70, 39387 Oschersleben
Vorstellung und Besichtigung des Betriebes
Im Anschluss an die Vor-Ort-Termine findet eine nichtöffentliche Fraktionssitzung im Hotel Motopark statt.
In Auswertung des Fraktionstages sind Medienvertreter und Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen zu einem
Pressegespräch mit anschließender Bürgersprechstunde
am Dienstag, 22. November 2011,
um 15 Uhr,
im Hotel „Motopark“
Motopark Allee 20, 39387 Oschersleben.
Als Ansprechpartner stehen der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, sowie die CDU-Wahlkreisabgeordnete Gabriele Brakebusch zur Verfügung.
André Schröder: Politische Lohnhöhe hat im Landesrecht nichts zu suchen
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion André Schröder begrüßt den Beschluss des Bundesparteitages zur Einführung einer allgemein verbindlichen tariflich vereinbarten Lohnuntergrenze und fordert die rasche Bildung der geplanten Kommission durch die Tarifpartner.
„Es ist im Interesse Sachsen-Anhalts, dass die CDU den Beschluss von Leipzig gegenüber ihrem Koalitionspartner in Berlin durchsetzt und rasche Fortschritte erzielt. Der demografische Wandel und die verstärkte Suche nach guten Fachkräften in allen Branchen warten nicht auf die Politik. Klarheit ist gefragt, damit sich harte Arbeit lohnt!
Die CDU wird im Landtag in der Vergabe- und Förderpolitik auf die Einhaltung von Mindeststandards achten, auf die sich Arbeitgeber und Gewerkschaften verständigt haben. Politische Lohnhöhen in einem Landesvergabegesetz zu verankern, halten wir aber weiterhin für falsch. Entsprechende Überlegungen der SPD in Sachsen-Anhalt sind mit Blick auf den Koalitionsvertrag mit uns nicht zu machen“, so Schröder.
André Schröder: Sachsen-Anhalt hat als Vorbild gedient
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, begrüßt die auf dem Bundesparteitag der CDU in Leipzig getroffenen Beschlüsse, am gegliederten Schulsystem mit gerechten Bildungschancen für alle festzuhalten und mit dem undurchsichtigen Wirrwarr verschiedenster Schulformen aufzuhören.
Schröder sagte hierzu: „Die CDU Deutschland hat mit der Annahme des Antrages Ihren Willen bewiesen, die Bildungspolitik in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten. Hierbei kann das Schulwesen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als Vorbild für ein bundesweites Modell dienen. Mitteldeutschland befand sich seit 1990 auf dem Gebiet der Bildungspolitik in einer Vorreiterrolle, die weitsichtige Rücksicht nahm auf die demographische Entwicklung der Schülerzahlen. Diese Entwicklung hat nun auch ganz Deutschland erreicht.“
„In Sachsen-Anhalt gibt es bereits seit 1990 keine eigenständige Hauptschule mehr. Vielmehr können in der Sekundarschule als Regelschule sowohl der Hauptschulabschluss als auch der Realschulabschluss bzw. der erweiterte Realschulabschluss erworben werden. Mit der Einführung der Sekundarschule ist also kein Abbruch in den schulischen Angeboten verbunden gewesen. Im Gegenteil: demographische Notwendigkeit und Leistungsangebot wurden in Einklang gebracht“, so Schröder weiter.
Einzig der Begriff „Oberschule“ ruft Bedenken hervor, denn er ist historisch wie systematisch irreführend. Mit „Oberschule“ wurde und wird in vielen Bundesländern (z. B. Berlin) eigentlich das Gymnasium gemeint. Der Begriff kennzeichnet also eher eine Schulform, die durch die Existenz der gymnasialen Oberstufe (Sekundarbereich II) charakterisiert ist, als eine Schulform wie die Sekundarschule bis zur 10. Klasse (Sekundarbereich I).
„Im Zusammenhang mit der aktuellen bildungspolitischen Diskussion auf dem Parteitag möchte ich erneut die Forderung erheben, mittelfristig das sogenannte „Deutschlandabitur“ einzuführen. Wir sollten die Chance nicht vergeben, durch einheitliche Prüfungsanforderungen in allen Bundesländern gleichwertige Abiturabschlüsse erlangen zu können. Dies würde der vielfach geäußerten Kritik an unserem Bildungsföderalismus ein wenig die Spitze nehmen und zu einer Befriedung der regelmäßig wiederkehrenden Diskussion beitragen. Die Kultusministerkonferenz sollte keineswegs aus ihrer Verantwortung entlassen werden, sondern weiter konstruktiv an der Verwirklichung dieses Zieles arbeiten“, so Schröder abschließend.
Ulrich Thomas warnt vor verdrehter Diskussion
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat vor einer überzogenen Debatte zu sog. Ostalgie-Symbolen gewarnt.
Die aktuelle Diskussion beziehe sich auf politische Signets aus der DDR-Zeit. Dies habe überhaupt nichts mit einer Aversion gegen ostdeutsche Produkte oder Unternehmen zu tun. „Wir sind sehr froh, dass sich nach über 20 Jahren deutscher Einheit viele ostdeutsche Firmen erfolgreich am Markt behaupten. Zahlreiche ehemalige DDR-Produkte haben nicht nur Kultstatus, sondern in vielen Bereichen sogar eine Marktführerschaft errungen“, so Thomas.
Wer nun bewusst beginne politische Symbole, Markenzeichen und Unternehmen aus der DDR-Zeit in einen Topf zu werfen, schade nicht nur den Herstellern selbst, sondern verdrehe das berechtigte Anliegen einer breiten Auseinandersetzung mit dieser Thematik.
Jens Kolze: Die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Strukturprinzipien des Grundgesetzes sind für uns nicht disponibel – wer staatliche Gewalt ausübt, muss selbstverständlich verfassungstreu sein
Zur Entscheidung im Fall Battge und den Reaktionen der Oppositionsfraktion DIE LINKE erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Die Grundfrage jedes Verfassungsstaates ist, wie liberal ein streitbarer Verfassungsstaat gegenüber denjenigen sein kann und muss, die seine Grundprinzipien nicht bejahen oder sogar bekämpfen. Extremisten sind erklärte Feinde der Demokratie und dürfen nach unserer Ansicht im öffentlichen Dienst, in kommunalen Vereinen und Verbänden keine Chance erhalten. Wer gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt, sollte von der Mitbestimmung der Geschicke unserer Gemeinden und unseres Landes ferngehalten werden. Wir halten es für selbstverständlich, dass ein Bewerber für den öffentlichen Dienst seine strikte Loyalität für den demokratischen Verfassungsstaat erklären und auch danach handeln muss.
Wir nehmen es in diesen Zusammenhang mit Erstaunen zur Kenntnis, dass die Fraktion DIE LINKE nunmehr fordert, dass „der Landesgesetzgeber aktiv werden muss, um das geltende Recht so auszugestalten, dass bekennende Rechtsextreme in Sachsen-Anhalt nicht Amtsträger sein können und dürfen.“ Wir möchten daran erinnern, dass wir am 07. Juli 2011 hierzu eine Aktuelle Debatte im Landtag durchgeführt haben. Als Denkanstoß zur Verhinderung einer Kandidatur von Rechtsextremisten für öffentliche Ämter haben wir die Möglichkeit der Einrichtung eines sogenannten Extremistenbeschlusses, der die Notwendigkeit einer Erklärung zur Verfassungstreue definiert, vorgeschlagen und alle zu einem gemeinsamen offenen Meinungsbildungsprozess eingeladen. DIE LINKE hat sich diesem Meinungsbildungsprozess ausdrücklich verweigert. Man muss nunmehr feststellen, dass eine Debatte hierzu durch DIE LINKE nicht ehrlich geführt wird“, so Kolze abschließend.
Einladung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die in unseren letzen Veranstaltungen zur „Finanzsituation der Kommunen in Sachsen-Anhalt“ angekündigten Endergebnisse eines Gutachtens als Grundlage für eine erneute Novellierung des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes liegen nunmehr vor. Auf der dritten und letzten Veranstaltung zu diesem Gutachten wollen wir gern mit Ihnen diskutieren.
Konferenz „Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt“
am Donnerstag, 17. November 2011,
um 17.00 Uhr,
im Maritim Hotel Halle.
Prof. Dr. Martin Junkernheinrich von der Forschungsgesellschaft für Raumfinanzpolitik mbH wird anhand seines Gutachtens erläutern, welche Aufgaben zukünftig auf welchem Niveau zu erfolgen haben und welche Finanzzuweisungen damit einhergehen sollten.
Als Diskussionspartner begrüßen wir auch Vertreter des Landkreistages Sachsen-Anhalt, des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Landräte und Bürgermeister. Details zum Ablauf entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sandra Hietel
Pressesprecherin
André Schröder: 8,50 Euro Mindestlohn wird nicht im Vergabegesetz des Landes verankert
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat in Reaktion auf eine Pressemitteilung des arbeitsmarktpolitischen Sprechers der SPD, Andreas Steppuhn, dem Koalitionspartner verbale Abrüstung empfohlen.
„Die Forderung von gesetzlichen Einheitslöhnen ohne regionale Unterschiede wird von uns nicht mitgetragen. Im geplanten Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird die Zahl von 8,50 Euro nicht verankert werden“, stellte Schröder klar.
„Die CDU hält die soziale Marktwirtschaft und die Abkehr von Dumpinglöhnen für miteinander vereinbar. Eine flächendeckende Lohnuntergrenze, die nicht politisch, sondern von den Tarifpartnern ausgehandelt wird, ist keine Programmrevolution für die Union, sondern Ausdruck schon früher eingeforderter Leistungsgerechtigkeit. Der Satz: ‚Arbeit muss sich lohnen!? gilt für uns weiter.“
Jürgen Weigelt: Änderung des Schulgesetzes nur 1. Schritt
Zur verabschiedeten Schulgesetznovelle führt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jürgen Weigelt, aus:
„Als Vertreter der Koalitionsfraktion CDU kann ich mit dem verabschiedeten Entwurf der Schulgesetznovelle nur teilweise gut leben. Die CDU unterstützt durchaus den ersten Schritt der Schaffung eines Landesschulamtes als Schulaufsichtsbehörde. Davon verspreche ich mir in der Tat Effizienzgewinne, wenn Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht in einer Hand liegen. Wie der zweite Schritt einer ‚Einbeziehung des LISA?, der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen ist, aussehen wird, werden die Beratungen der nächsten Monate zeigen.
Die Minimierung der Zahl der zentralen Klassenarbeiten ist in ihren Auswirkungen genau zu prüfen. Wir werden aufpassen, dass durch die Verringerung der Zahl nicht auch die Qualität des Instruments der Messung von Schulqualität an Schärfe einbüßt. Hier könnte ich mir vorstellen, zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Überprüfung der Praxis vorzunehmen, um ggf. nachzujustieren.“
Markus Kurze: Beitragsstabilität ist gesichert
Der Landtag wird heute über den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag abstimmen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze:
„Die Reform der Rundfunkfinanzierung und ihre Umstellung auf eine Wohnungsabgabe ist notwendig, da die derzeit erhobene Gebühr auf Fernseh- und Radiogeräte nicht mehr zeitgemäß ist. Während der Beratungen hat sich die CDU-Fraktion stets für die Stabilität des künftigen Beitrags eingesetzt. Eine Ablehnung des Staatsvertrages, wie von den Linken bereits gefordert, hat zwangsläufig höhere Gebühren und somit höhere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zur Folge. Stabile Beiträge und eine klare Begrenzung auf den eigentlichen Programmauftrag sind für uns notwendig, um die Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichern.
Wir haben uns bereits vor der Unterzeichnung durch die Regierungschefs der Länder im Dezember 2010 erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Zusatzbelastungen für Betriebe, beispielsweise aufgrund der Zahl ihrer Mitarbeiter, nicht unverhältnismäßig steigen. Auf unser Betreiben hin ist im Landtag nun noch einmal ein Beschluss gefasst worden, die Veranlagung von nicht-privaten, gewerblich genutzten Kfz und von Kleingartenanlagen mit Lauben, die größer als 24 Quadratmeter sind, im Zuge einer zeitnahen Evaluierung entfallen zu lassen.
Die Landesregierung ist gebeten, darauf hinzuwirken, dass es mittelfristig zu keiner weiteren Beitragserhöhung kommt und die sich im Zuge der Reform ergebenden Mehreinnahmen für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden.“
Eduard Jantos: Familien im Mittelpunkt – „Elterngeld II“ einführen
Am 8. September 2011 sind die familienpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU in Berlin zur Fortsetzung ihrer Beratungen vom Frühjahr d.J. in Wiesbaden zusammengekommen. Sie sprachen unter anderem mit der familienpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, über aktuelle Themen.
Für die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt nahm der familienpolitische Sprecher, Eduard Jantos, an der Tagung teil. Dabei betonte er: „Für uns besitzt die Familie höchste Priorität. Das Sachsen-Anhalt Vorreiter in Sachen Familienpolitik ist, zeigt auch unsere bereits installierte Unterstützung kinderloser Paare, denn seit Juli 2010 erhalten diese finanzielle Förderung für den zweiten, dritten und vierten Versuch einer künstlichen Befruchtung.“
Am Ende der Tagung wurde folgende gemeinsame Erklärung verabschiedet:
„Die Familienpolitik der Union in Bund und Ländern ist insbesondere dem Kindeswohl und der Wahlfreiheit für Familien verpflichtet. Familien erweisen unserer Gesellschaft unschätzbare Dienste. Sie schulen fürs Leben, sorgen für Schwache und Kranke und bewirken gesellschaftliche Erneuerung, die allen zu Gute kommt. Sie verdienen Vertrauen und Ermutigung, Unterstützung und Anerkennung. Mit Blick auf aktuelle familienpolitische Vorhaben heißt dies für uns:
„Elterngeld II“ im zweiten Lebensjahr – als Anerkennung für Familienarbeit und Beitrag zur elterlichen Wahlfreiheit
Eltern erbringen mit der Erziehung ihrer Kinder eine große Leistung für das Gemeinwohl. Sie sind Leistungsträger der Gesellschaft. Wer sich für Familie entscheidet, stärkt das soziale Netz unserer Gesellschaft. Wir wollen die Leistung der Familienarbeit stärker anerkennen und auch finanziell honorieren. Wir begrüßen die Diskussion um die Ausgestaltung des Betreuungsgeldes, zum Beispiel als „Elterngeld II“: Mütter oder Väter, die sich auch im zweiten Lebensjahr ihres Kindes in erster Linie den Erziehungsaufgaben widmen wollen, sollten dafür den Elterngeld-Sockelbetrag von derzeit 300 EUR erhalten.
Ein solches „Elterngeld II“ trägt mehreren Erfordernissen Rechnung: Es fördert die Bildungsfähigkeit von Kindern, die in hohem Maße von der emotionalen Stabilität in den ersten Lebensjahren abhängt. Es erweitert die finanziellen Handlungsspielräume von Familien, wenn sie es am dringendsten benötigen. Es schafft – im Verbund mit Elterngeld, Elternzeit und flexiblen Teilzeitregelungen – wertvolle Familienzeit zur Begleitung der Kinder im immer anspruchsvolleren Prozess ihrer Bildung und Entwicklung hin zur Eigenständigkeit.
Wir Christdemokraten und Christsozialen stehen für die Freiheit, den eigenen Lebensentwurf zu wählen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Wahlfreiheit und Spielräume für Familien zu erhalten oder neu zu schaffen. Das „Elterngeld II“ als Ermutigung, sich den Erziehungsaufgaben in der sensiblen Kleinkindphase vorrangig selbst zu widmen, ist ein wichtiger Beitrag zur elterlichen Wahlfreiheit. Erforderlich sind des Weiteren vielfältige Optionen zur flexiblen Kinderbetreuung und familienfreundlichere Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt für Mütter und Väter.
Kinderschutz ist wichtige Aufgabe – Bundesgesetz stärkt präventive Hilfen und sorgt für Qualitätsentwicklung
Das neue Bundeskinderschutzgesetz schafft mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche. Es ermöglicht, dass zielgerichteter auf Eltern zugegangen wird, um sie im Bedarfsfall zu unterstützen. Besonders begrüßen wir, dass der Grundsatz „Kinderschutz vor Datenschutz“ in konkreten Regelungen umgesetzt wird. Beispielsweise wird die Weitergabe von Informationen an das Jugendamt ermöglicht, ohne dass ein Arzt, ein Psychologe oder eine Hebamme seine berufliche Schweigepflicht verletzt. Dies gibt den Fachkräften Rechtssicherheit. Insgesamt erwarten wir vom neuen Gesetz eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten, um aktiv den Schutz der Kinder voranzubringen. Ein „Jugendamts-Hopping“ von Eltern, um sich der Beratung und Betreuung zu entziehen, wird künftig nahezu ausgeschlossen sein; stattdessen werden Familien in Notlagen auch bei Wohnortwechseln durchgehend betreut werden können.
Wir begrüßen des Weiteren, dass hauptamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Personen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden. Hiermit wird eine zentrale Empfehlung des Runden Tisches Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.
Besonders positiv bewerten wir den Einsatz von Familienhebammen in der Beratung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Familien nach der Geburt eines Kindes. Familienhebammen werden in einigen Bundesländern bereits mit großem Erfolg eingesetzt. Es ist uns wichtig, dass dabei funktionierende Strukturen nicht gefährdet und vor Ort gewonnene Erfahrungen berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf den weiteren Gesetzgebungsprozess erwarten wir, dass die Länder bei der Entscheidung über die Finanzierung ebenso einbezogen werden wie bei der fachlichen Ausgestaltung.
Unterstützung kinderloser Paare mit Kinderwunsch – Wunscheltern sollen entlastet werden
Kinder sind unsere Zukunft und eine Bereicherung für die Gesellschaft. Es gibt in Deutschland leider sehr viele Paare, die ungewollt kinderlos bleiben. Dies hat vielfältige Gründe. Neben bestehenden Adoptionsmöglichkeiten bietet auch die moderne Medizin bietet jedoch Chancen, diesen Paaren zu helfen.
2004 hat die rot-grüne Regierung die Kostenübernahme bei der Kinderwunschbehandlung stark eingeschränkt. Gerade durchschnittlich verdienende Paare stoßen beim gegenwärtigen Finanzierungsmodus – 50% Eigenanteil bei den ersten drei Behandlungen – an ihre Grenzen. Wir wollen deshalb nach Wegen suchen Eltern bei der Kinderwunschbehandlung stärker als bisher zu entlasten.“