Jens Kolze: „Polizeiliche Deeskalationstaktiken dürfen nicht zu einem scheinbar rechtsfreien Raum führen.“
Die CDU-Fraktion hat sowohl den Betonplattenwurf in Magdeburg als auch den Brandanschlag auf das Polizeirevier in Dessau-Roßlau zum Thema im Landtag gemacht. Hierzu erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Im Rahmen unserer Selbstbefassungsanträge im Innenausschuss hat uns das Ministerium für Inneres und Sport ausführlich über die Attacken aus dem Antifa-Haus in der Alexander-Puschkin-Straße in Magdeburg, als auch über den Brandanschlag auf das Polizeirevier in Dessau-Roßlau im Januar dieses Jahres berichtet.
Es ist erschreckend, dass für bestimmte kriminell-extremistische Gruppen Angriffe auf fahrende Kfz, Katapultvorrichtungen mit Stahlkugeln, brennende Funkstreifenwagen, hinterhältige Angriffe mit Wurfgeschossen und das Verbarrikadieren in Wohnhäusern scheinbar ganz legitime Mittel der politischen Auseinandersetzung sind. Wir sind jedenfalls der Auffassung, dass allein das reflexartige Verurteilen von extremistischer Gewalt nicht mehr genügt. Es müssen auch konkrete Handlungsstrategien für die Zukunft aufgezeigt werden. Hierzu zählt zum Beispiel auch, dass bestimmte polizeiliche Deeskalationstaktiken überdacht werden müssen. Deeskalation zu betreiben heißt, angepasst und abgestuft vorzugehen. In diesem Spannungsfeld ist immer abzuwägen, ob Gespräche, Information oder Platzverweise als polizeiliches Mittel ausreichend sein werden, oder ob schnell und konsequent vorgegangen werden muss. Ziel ist die Verhinderung einer sich aufschaukelnden Gefährdungssituation. Bestimmte Konfliktsituationen können aber nur unter Anwendung polizeilicher Zwangsmittel gelöst werden, andernfalls ist unsere Polizei handlungsunfähig.
In diesem Zusammenhang ist es uns gänzlich unverständlich, dass zum Beispiel in der Alexander-Puschkin-Straße mit unabhängigen Anwälten über mehrere Stunden hinweg mit Kriminellen Verhandlungen über die Durchführung polizeilicher Maßnahmen und Ermittlungen geführt werden müssen. Deeskalation ist jedenfalls dann nicht angebracht, wenn ein scheinbar rechtsfreier Raum geschaffen wird.
Für uns sind polizeiliche Eingriffsmaßnahmen und die Grundlagen unseres Rechtsstaates nicht verhandelbar. Andernfalls kommt dies einer Kapitulation unseres Rechtsstaates gleich“, so Kolze abschließend.
Problem der Hortbetreuung von Förderschülern ist kurz- und mittelfristig gelöst
Zu den bekanntgewordenen Vereinbarungen des Sozialministeriums mit dem Kultusministerium über die Hortbetreuung von Förderschülern, erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jürgen Weigelt:
„Die gestern im Ausschuss für Bildung und Kultur vorgestellte Lösung ist eine Lösung auf kurz- und mittelfristige Sicht. Ich begrüße ausdrücklich die Absicht des Sozialministeriums und des Kultusministeriums, für die betroffenen Familien zeitliche Angebote zu entwickeln, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung der Kinder ermöglicht. Insgesamt ist außerhalb der Ferienzeiten ein Kontingent von zehn Stunden am Tag vorgesehen, in denen die betroffenen Kinder in der Schule oder im Hort beaufsichtigt werden. In den Ferienzeiten will das Sozialministerium eine ganztägige Betreuung garantieren.
Darüber hinaus müssen auch Lösungen für die Schüler erarbeitet und in den Blick genommen werden, die das 14. Lebensjahr bereits überschritten haben. Insgesamt ist das vereinbarte Gesamtpaket aber ein solches, das eine positive Würdigung verdient.“
Jens Kolze: „Verschärfung des Waffenrechtes ist notwendig!“
Zur aktuellen Diskussion hinsichtlich der Unterstützung einer Bundesratsinitiative zur Erweiterung der Regelanfrage der Waffenbehörden auf den Verfassungsschutz erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Ich halte eine Erweiterung der Regelabfrage auf den Verfassungsschutz für zielführend. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Schon jetzt sind die Behörden bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung dazu verpflichtet, eine Regelanfrage unter anderem bei der örtlichen Polizeidienststelle vorzunehmen. Die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen nämlich in der Regel Personen nicht, die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die zum Beispiel gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind.
Eine umfassende Beurteilung durch Erweiterung dieser Regelanfrage auf den Verfassungsschutz ist zweckmäßig, zumal diese Erkenntnisquellen insbesondere nur Verfassungsschutzbehörden haben. Die bereits jetzt bestehende Möglichkeit zur Erweiterung der Ermittlungen durch eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz sollte durch eine Änderung des Waffengesetzes nunmehr die vorgeschriebene Regel werden. Den Vorstoß des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann werde ich unterstützen und als Vorsitzender der Konferenz der innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern weiter thematisieren und auf der nächsten Zusammenkunft der Konferenz abschließend beraten.“
Frank Bommersbach zum neuen Vorsitzenden gewählt
Auf der heutigen konstituierenden Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission wurde der CDU-Abgeordnete, Frank Bommersbach, zum neuen Vorsitzenden gewählt.
„Parlamentarische Kontrolle ist ein wesentliches Element des grundgesetzlichen Demokratieprinzips. Die Landesregierung ist verpflichtet, die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und auf Verlangen der Kommission auch über Einzelfälle zu unterrichten. Es geht hier um nicht weniger als die Kontrolle der Landesregierung in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes.
Wir haben die Erhöhung der Mitgliederzahl der Parlamentarischen Kontrollkommission von 4 auf 5 Mitglieder des Landtages beschlossen. Nach unserem Verständnis trägt dies eindeutig zu einer noch ausgewogeneren Beurteilung der Tätigkeit des Verfassungsschutzes bei. Auf die CDU-Fraktion, als größte Fraktion im Landtag, entfallen zwei Sitze in der Kommission. Aus unserem Selbstverständnis als stärkste Fraktion in diesem hohen Hause heraus, stellen wir auch den Vorsitz.
Ich bin mir dieser wichtigen Aufgabe in diesem Parlamentsgremium bewusst, gerade auch vor dem Hintergrund der schrecklichen und verachtenswerten Verbrechen der rechtsextremen terroristischen Vereinigung NSU. Ich möchte jedoch betonen, dass die parlamentarische Kontrolle ein zentrales Bindeglied zwischen Gewaltenteilung und Demokratieprinzip und nicht etwa Ausdruck eines speziellen Misstrauens gegen die Exekutive oder gegen bestimmte Behörden ist“, so Bommersbach abschließend.
Frank Bommersbach zum neuen Vorsitzenden gewählt
Auf der heutigen konstituierenden Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission wurde der CDU-Abgeordnete, Frank Bommersbach, zum neuen Vorsitzenden gewählt.
„Parlamentarische Kontrolle ist ein wesentliches Element des grundgesetzlichen Demokratieprinzips. Die Landesregierung ist verpflichtet, die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und auf Verlangen der Kommission auch über Einzelfälle zu unterrichten. Es geht hier um nicht weniger als die Kontrolle der Landesregierung in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes.
Wir haben die Erhöhung der Mitgliederzahl der Parlamentarischen Kontrollkommission von 4 auf 5 Mitglieder des Landtages beschlossen. Nach unserem Verständnis trägt dies eindeutig zu einer noch ausgewogeneren Beurteilung der Tätigkeit des Verfassungsschutzes bei. Auf die CDU-Fraktion, als größte Fraktion im Landtag, entfallen zwei Sitze in der Kommission. Aus unserem Selbstverständnis als stärkste Fraktion in diesem hohen Hause heraus, stellen wir auch den Vorsitz.
Ich bin mir dieser wichtigen Aufgabe in diesem Parlamentsgremium bewusst, gerade auch vor dem Hintergrund der schrecklichen und verachtenswerten Verbrechen der rechtsextremen terroristischen Vereinigung NSU. Ich möchte jedoch betonen, dass die parlamentarische Kontrolle ein zentrales Bindeglied zwischen Gewaltenteilung und Demokratieprinzip und nicht etwa Ausdruck eines speziellen Misstrauens gegen die Exekutive oder gegen bestimmte Behörden ist“, so Bommersbach abschließend.
Jens Kolze: „Verschärfung des Waffenrechtes ist notwendig!“
Zur aktuellen Diskussion hinsichtlich der Unterstützung einer Bundesratsinitiative zur Erweiterung der Regelanfrage der Waffenbehörden auf den Verfassungsschutz erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Ich halte eine Erweiterung der Regelabfrage auf den Verfassungsschutz für zielführend. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Schon jetzt sind die Behörden bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung dazu verpflichtet, eine Regelanfrage unter anderem bei der örtlichen Polizeidienststelle vorzunehmen. Die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen nämlich in der Regel Personen nicht, die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die zum Beispiel gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind.
Eine umfassende Beurteilung durch Erweiterung dieser Regelanfrage auf den Verfassungsschutz ist zweckmäßig, zumal diese Erkenntnisquellen insbesondere nur Verfassungsschutzbehörden haben. Die bereits jetzt bestehende Möglichkeit zur Erweiterung der Ermittlungen durch eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz sollte durch eine Änderung des Waffengesetzes nunmehr die vorgeschriebene Regel werden. Den Vorstoß des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann werde ich unterstützen und als Vorsitzender der Konferenz der innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern weiter thematisieren und auf der nächsten Zusammenkunft der Konferenz abschließend beraten.“
Jürgen Weigelt: Problem der Hortbetreuung von Förderschülern ist kurz- und mittelfristig gelöst
Zu den bekanntgewordenen Vereinbarungen des Sozialministeriums mit dem Kultusministerium über die Hortbetreuung von Förderschülern, erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jürgen Weigelt:
„Die gestern im Ausschuss für Bildung und Kultur vorgestellte Lösung ist eine Lösung auf kurz- und mittelfristige Sicht. Ich begrüße ausdrücklich die Absicht des Sozialministeriums und des Kultusministeriums, für die betroffenen Familien zeitliche Angebote zu entwickeln, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung der Kinder ermöglicht. Insgesamt ist außerhalb der Ferienzeiten ein Kontingent von zehn Stunden am Tag vorgesehen, in denen die betroffenen Kinder in der Schule oder im Hort beaufsichtigt werden. In den Ferienzeiten will das Sozialministerium eine ganztägige Betreuung garantieren.
Darüber hinaus müssen auch Lösungen für die Schüler erarbeitet und in den Blick genommen werden, die das 14. Lebensjahr bereits überschritten haben. Insgesamt ist das vereinbarte Gesamtpaket aber ein solches, das eine positive Würdigung verdient.“
Ausschuss Recht, Verfassung und Gleichstellung
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich am 01.02.2012 in vertraulicher Sitzung ausführlich mit den Vorwürfen sexueller Belästigung in der Staatskanzlei, die von einer ehemaligen Mitarbeiterin erhoben worden sind, befasst. Es wurde deutlich, dass es offensichtlich Versäumnisse bei der Verfolgung derartiger Vorwürfe durch ein nicht einwandfreies Verfahren innerhalb der Staatskanzlei gegeben hat. Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Robra, inzwischen die Festlegung getroffen hat, dass ihm Vorfälle sexueller Belästigung innerhalb von drei Tagen zur Kenntnis zu bringen sind. Der Ausschuss hat die Landesregierung aufgefordert, allgemeine Verfahrensgrundsätze zum Umgang mit Vorgängen sexueller Belästigungen in allen Landesbehörden zu erarbeiten. Das Gremium ist weiterhin einvernehmlich der Auffassung, dass es unbenommen davon den Betroffenen auch möglich sein muss, sich in solchen Situationen vertraulich an die Gleichstellungs- bzw. an die Antidiskriminierungsbeauftragten der jeweiligen Behörden zu wenden. Um sich ein Überblick darüber zu verschaffen, ob und in welchem Umfang Vorwürfe sexueller Belästigung auch in anderen Landebehörden erhoben worden sind und wie mit diesen umgegangen wurde bzw. wird, kam der Ausschuss überein, in einer weiteren vertraulichen Sitzung am 09.03.2012 die Gleichstellungsbeauftragen der anderen Ressorts sowie des Landesverwaltungsamtes, des Landesrechnungshofes und des Landtages anzuhören.
Peter Rotter: Kompromiss in greifbarer Nähe
Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Rotter, sieht nach einer Kenntnisnahme des Sachstandes zur Novellierung des Kifög durch die CDU-Fraktion, einen Kompromiss in greifbare Nähe gerückt. Die Bewegung der SPD bei der stufenweisen Einführung des Ganztagsanspruchs begrüßt er in diesem Zusammenhang.
„Die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen sind sich in inhaltlichen Fragen weitestgehend einig. Dies sei beispielsweise bei der Stärkung der Elternrechte, beim sogenannten Geschwisterbonus und bei der Erhöhung der Transparenz in der Datenerfassung zur Ausfinanzierung der Träger und Kommunen der Fall.
Die CDU-Landtagsfraktion wird in den kommenden Gesprächen weiterhin die Verzahnung der Kinderförderung mit der Hortbetreuung thematisieren, sowie die ungeklärte Finanzierungslücke ansprechen, die sich trotz Stufenplan für die Haushaltsjahre 2015/2016 ergibt. Über die Details der stufenweisen Verbesserungen müsse weiter geredet werden.
Hinsichtlich der Auswirklung der Kifög-Pläne auf unserer Städte, Gemeinden und Landkreise, wollen wir in einen offenen Dialog treten. Bereits vor Einbringung des Gesetzes in den Landtag, sollen die Auswirkungen auf die Kommunen dadurch geklärt sein“, so Rotter.
Ulrich Thomas weist Kritik am Vergabegesetz zurück
Die CDU-Landtagsfraktion hat die Kritik des allgemeinen Arbeitgeberverbandes als schwer nachvollziehbar zurückgewiesen. Zwar sei das Verfahren in der durchgeführten Eile sicherlich zu optimieren, aber der jetzige Entwurf orientiere sich im Wesentlichen an den Wünschen nach einem praktikablen Vergabegesetz.
„Mindestlöhne, Lohnuntergrenzen und soziale Standards sind weitgehend aus dem aktuellen Gesetzentwurf verbannt worden. Dem hat auch der Koalitionspartner in den Verhandlungen zugestimmt. Jetzt werden wir in ein geordnetes Anhörungsverfahren eintreten, bei dem alle Seiten ihren Standpunkt deutlich machen können“, so der wirtschaftspolitische Sprecher Ulrich Thomas.