Kay Barthel: Sachsen-Anhalt muss sich nicht vor dem Fiskalpakt fürchten
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel, hält eine von der Fraktion Die Linke beantragte Ablehnung des europäischen Fiskalpaktes im Bundesrat für den falschen Weg. Er wirft der Fraktion mangelnde Sparbereitschaft vor.
„Die Schuldenkrise hat die Schwächen der Eurozone aufgedeckt. Die mangelnde Bereitschaft zu sparen und die ungezügelte Schuldenpolitik vieler Staaten haben uns geradewegs in die Krise geführt. Der Verzicht auf straf- und sanktionsbewährte Stabilitätsmechanismen in Europa war ein Fehler, der schnellstens korrigiert werden muss“, erklärte Barthel.
Es sei richtig und notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um die erkannten Schwächen zu beseitigen.
„Das Ziel unserer Bundeskanzlerin, durch Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie durch eine bessere Koordinierung der Finanz- und Wirtschaftspolitik Europa wettbewerbsfähiger zu machen, unterstützen wir ausdrücklich. Unser eigener Doppelhaushalt ist strukturell ausgeglichen und wir bestreiten unsere Ausgaben bereits jetzt aus laufenden Einnahmen. Das wird mit der CDU-Fraktion auch in Zukunft so bleiben und ich bin froh, dass in diesem Punkt auch mit unserem Koalitionspartner und dem Finanzminister eine grundsätzliche Einigkeit besteht. Sachsen-Anhalt muss sich nicht vor dem Fiskalpakt fürchten. Wir lehnen es daher auch ab, dieses Thema für politisches Taktieren zu missbrauchen.
Es gibt keine Alternative zu Haushaltsdisziplin und Schuldenabbau. Nur ein wirtschaftlich starkes Europa wird zu einer echten Stabilitätsunion werden, die sich im globalen Wettbewerb behaupten kann. Das geht nur mit dem Fiskalpakt und nicht ohne ihn“, so Barthel abschließend.
Ulrich Thomas: Die Hausaufgaben sind schon lange erledigt!
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, bescheinigt dem Land eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien. Dieser an sich löbliche Umstand führe jedoch zunehmend zu Problemen, welche sich vor allem negativ auf die regionale Preisgestaltung für Strom auswirkten.
„Die Landesregierung benötigt gewiss keine klugen Ratschläge der Grünen im Hinblick auf die Fortentwicklung regenerativer Energien. Wir überbieten schon heute locker den durch die Bundesregierung für das Jahr 2020 geforderten Anteil von 30 Prozent. Allerdings wirkt sich dies nicht positiv für die Stromkunden in Sachsen-Anhalt aus, da diese hierzulande einen höheren Strompreis bezahlen müssen als in Bayern oder Baden-Württemberg“, so Thomas.
Dieser fordert erneut einen bundesweiten und solidarischen Lastenausgleich. Es könne nicht sein, dass die Nordländer mit ihren hohen Anteilen an regenerativen Energien die Klimabilanz der gesamten Bundesrepublik verbessern, gleichzeitig aber mit höheren Kosten belastet werden.
Kay Barthel: Familiensplitting für alle, die sich für Kinder entscheiden!
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Kay Barthel, hält einen Abbau steuerlicher Diskriminierung im Einkommenssteuerrecht für längst überfällig. Jedoch setze der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der heutigen Landtagssitzung dazu einen völlig falschen Schwerpunkt.
„Steuerliche Diskriminierung findet eben nicht in erster Linie bei eingetragenen Lebenspartnerschaften statt, sondern benachteiligt zu aller erst Familien mit Kindern. Sie sind die eigentlichen Verlierer im Einkommenssteuerrecht und die Dimension des Problems ist ungleich größer. In einer Zeit, die durch flächendeckende Geburtenrückgänge und gesellschaftliche Überalterung gekennzeichnet ist, sollten wir lieber darüber nachdenken, wie wir bei denen für Entlastung sorgen, die sich für Kinder entscheiden. Es ist ein Anachronismus, dass Steuervergünstigungen im Einkommenssteuerrecht immer noch nicht an das Vorhandensein von Kindern geknüpft sind. Haben sich doch die Familienverhältnisse seit der Einführung des Ehegattensplittings im Jahre 1958 wesentlich geändert. Der inzwischen 54 Jahre alte und überholte Ansatz sollte in seiner negativen Wirkung nicht noch verstärkt werden. Das Einkommenssteuergesetz bedarf dringend einer Überarbeitung, da es schon jetzt die falschen Adressaten erreicht. Unsere Antwort lautet deshalb: Familiensplitting“, erklärt Barthel.
Das Vorreiter-Land für das Modell des Familiensplittings sei Frankreich. Dort werde nicht der Trauschein oder die eingetragene Lebenspartnerschaft begünstigt, sondern die zu versorgenden Kinder. Kinderreiche Paare zahlen in Frankreich praktisch keine Einkommensteuer, während in Deutschland mit zunehmender Kinderzahl eine steuerliche Benachteiligung wachse.
„Das französische Modell ist nach unserer Auffassung nachahmenswert und familienpolitisch vorbildlich. Vor allem wäre es auch eine geeignete Antwort auf den demografischen Wandel. Das Einkommenssteuerrecht muss zeitgemäß und familienfreundlich umgebaut werden. Eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Einkommenssteuerrecht wird dann auch verfassungsrechtlich nicht mehr erforderlich sein“, so Barthel weiter.
Jens Kolze: „Für eine effektive Aufgabenwahrnehmung unverzichtbar“
Die Koalitionsfraktionen haben am heutigen Tage das Auslaufen der Befugnis zum Einsatz des IMSI-Catchers durch den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt verhindert. Hierzu erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist der IMSI-Catcher ein notwendiges technisches Hilfsmittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren. Er ist zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar. Der Verfassungsschutz zählt etwa 1.000 Personen zum islamistisch-terroristischen Spektrum in Deutschland. Über 250 Personen, welche Bezüge nach Deutschland haben, liegen Erkenntnisse vor, dass sie nach Afghanistan und Pakistan zwecks terroristischer Ausbildung gereist sind. Ein Rechtsstaat muss wehrhaft sein! Die Umsetzung der Forderung von BÜNDNIS 90/DIE Grünen zur Abschaffung des Verfassungsschutzes würde die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger gefährden.
Der Einsatz des IMSI-Catchers erfolgte bisher lediglich in einem einzigen Fall und erging unter ganz strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die Daten Dritter unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. Drittbetroffene bleiben somit anonym. Die Koalitionsfraktionen brauchen bei der Entfristung der Befugnis zum Einsatz des IMSI-Catchers sicher kein schlechtes Gewissen zu haben, auch keins, das Sebastian Striegel heißt.
Wenn Herr Striegel verkündet, dass die Koalitionsfraktionen perspektivisch mit den IMSI-Catcher Inhalte von Telefongesprächen entschlüsseln wollen, so handelt es sich um eine unwahre und boshafte Behauptung. Und wer bei der Diskussion über den IMSI-Catcher über ‚Wege in den Überwachungsstaat? spricht oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in ehrverletzender Weise beschimpft, dass ‚der Verfassungsschutz eine aus der Logik des Kalten Krieges heraus agierende Spitzelbhörde? sei, der denkt und handelt nicht im Sinne der Sicherheit unserer Bevölkerung.“
Katrin Budde / André Schröder: Koalition will Vermessungspflicht für Gartenlauben abschaffen – Auch Lauben mit Bestandsschutz sollen profitieren
Gärten sind das älteste Kulturgut der Menschheit. Auch heute prägen sie mit der Kleingartenkultur das Gesicht unserer Städte und Gemeinden „Kleingärten sind unverzichtbarer Bestandteil kommunalen Lebens“, wie es der Deutsche Städtetag in seinen Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens feststellt. Dabei stellt insbesondere die demografische Entwicklung das Kleingartenwesen vor große Probleme. So ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Kleingärten in Sachsen-Anhalt von derzeit 116.000 auf ca. 85.000 im Jahr 2020 sinken wird.
Die Gartenfreunde verwiesen in Gesprächen mit SPD- und CDU-Fraktion auf unnötige bürokratische Hürden. Ein besonderes Ärgernis sei die regelmäßigen Gebühren für die Vermessung von Lauben. Diese werden bei erheblichen baulichen Veränderungen an Kleingartenlauben sowie bei der Neuerrichtung von Gartenlauben fällig, da derzeit eine gesetzliche Regelung eine Pflicht zur Vermessung der Lauben besteht. „Das ist absolut unnötig“, erklärte Katrin Budde, SPD-Landesvorsitzende und Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. „Bei Umbauten trifft das regelmäßig den Kleingartenverein. Das ist aus unserer Sicht eine Überregulierung.“
Budde stellte dazu ein entsprechendes Gesetzesvorhaben vor. „Wir wollen das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) ändern und die Vermessungspflicht einfach aufheben“, erklärte die Fraktionschefin. Danach soll die bislang kostenpflichtige Vermessung in Zukunft entfallen, wenn in Kleingärten Lauben baulich verändert werden oder Kleingärtner eine neue Laube errichten. Wichtig sei, so André Schröder, Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, dass in dem Gesetzesvorhaben eine Klarstellung des Gebäudebegriffs vorgenommen werde. „Die Klarstellung des Gebäudebegriffs im Gesetz eröffnet die Chance, unnötige Kosten von den Gartenfreunden abzuwenden“, so Schröder.
Die Koalition will dabei auch die Besonderheiten der neuen Bundesländer berücksichtigen. „Unser Entwurf sieht vor, dass auch die Lauben über 24 m², für die Bestandsschutz besteht, von der Regelung profitieren“, so Budde. „Die absurde Diskussion wie bei den Rundfunkgebühren, wo die ostdeutschen Lauben benachteiligt werden sollten, braucht kein Mensch nochmal.“
Markus Kurze: „Der Entwurf des Rettungsdienstgesetzes ist die konsequente Umsetzung der Koalitionsvereinbarung“
Zur anstehenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes und der Kabinettsbefassung noch vor der Sommerpause erklärt Markus Kurze, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Der Regierungsentwurf ist die konsequente Umsetzung der Koalitionsvereinbarung. Der Gesetzentwurf steht auf rechtssicheren Füßen und berücksichtigt die Interessen unserer Hilfsorganisationen, der Kommunen und des Ehrenamtes (Katastrophenschutz). Die großen Ziele des Gesetzes stimmen. Die nun geäußerte Kritik am Regierungsentwurf ist unnötig. Wir brauchen kein schlechtes Gewissen in der Koalition zu haben, auch keins, das Rüdiger Erben heißt.
Wasser- und Bergrettung dienen in erster Linie dem Zweck, verunglückte Personen aus Notlagen im Wasser oder unwegsamen Gelände zu befreien. Diese Aufgabe obliegt den Gemeinden als typische Hilfeleistung nach dem Brandschutzgesetz. Es ist nicht richtig, wenn eine fehlende finanzielle Beteiligung der Kommunen angemahnt wird. Lediglich in den Fällen, in denen ein Tatbestand der Hilfeleistung nach dem Brandschutzgesetz nicht erfüllt ist, werden die Kräfte der Wasser- oder Bergrettung subsidiär tätig und fanden deswegen im alten Rettungsdienstgesetz keine Erwähnung.
In der Novelle wird eine klarstellende Abgrenzung der Aufgaben der Wasser- und Bergrettung zum Rettungsdienst aufgenommen. Zugleich wird festgelegt, dass neben den sonstigen Konzessionen für den bodengebundenen Rettungsdienst weitere Konzessionen für Aufgaben des Wasserrettungs- oder des Bergrettungsdienstes erteilt werden können, soweit dies im Einzelfall aus geographischen Gründen geboten ist.
Die finanzielle Situation der Wasser- und Bergwachten wird auch Thema in der Anhörung zur Kabinettsbefassung sein. Wir werden diesen Punkt auch im Gesetzgebungsverfahren mit der dafür gebotenen Gründlichkeit beraten, um auch zukünftig die Rettung von Badenden und Bergwanderern aus Gefahrensituationen gewährleisten zu können.“
André Schröder zu den Geschehnissen in Insel
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, hat angesichts der jüngsten Geschehnisse in Insel Gewaltaktionen scharf verurteilt und gleichzeitig den Sicherheitskräften für ihr beherztes und besonnenes Agieren vor Ort gedankt.
„Angesichts der aktuellen Entwicklung bleibt die fraktionsübergreifende Entschließung des Landtages vom November 2011 traurig aktuell. So scharf Übergriffe vor Ort auch in Zukunft zu verurteilen sind, so fragwürdig ist die Umsetzung einer von allen gewollten Realisierungsstrategie in diesem Umfeld.
Der Landtag ist auch in Zukunft gut beraten, in dieser Frage keine parteipolitische Auseinandersetzung zu führen. Die Landesregierung genießt in der CDU-Landtagsfraktion Vertrauen, im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit die Probleme vor Ort zu lösen.“
Ulrich Thomas: Strafzölle wären für ein Exportland wie Deutschland verheerend
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nach Strafzöllen für Solaranlagen strikt zurückgewiesen.
Die meisten ausländischen Solarmodule würden schließlich auf deutschen Anlagen produziert, deren Betriebe könne man so auch gleich mit verbieten.
„Gottlob ist der RGW seit 22 Jahren Geschichte. Das scheint sich aber noch nicht bis zu den Grünen herumgesprochen zu haben“, so Thomas. Das Problem seien nicht die chinesischen Billigzellen, sondern ein EEG, das mit seinen üppigen Subventionen ganz selbstverständlich ausländische Mitbewerber anlocke. Darüber hinaus würden Strafzölle die Fehler der deutschen Solarindustrie legitimieren. Dass es der Branche schlecht gehe, liege gewiss nicht an der üppigen Förderung, welche die deutschen Stromkunden noch über Jahrzehnte schwer belasten werde.
Hardy Peter Güssau: CDU zeigt ihre Handschrift beim Schulgesetz
Zu der heutigen zweiten Kabinettbefassung zur Schulgesetznovelle erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hardy Peter Güssau:
„Ein Vergleich der ursprünglich durch das Kultusministerium vorgelegten Konzeption zur Einführung der Gemeinschaftsschule und der nunmehr eingebrachten Kabinettvorlage lässt eindeutig die Handschrift der CDU-Landtagsfraktion in den Beratungen erkennen.
Wir konnten uns mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen durchsetzen:
- Die Kostenfreiheit auch für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum nächstgelegenen Gymnasium wurde vereinbart.
- Die Zustimmung des Ausschusses für Bildung und Kultur bei der Formulierung der Ausführungsbestimmungen in Verordnungen wurde vereinbart.
- Die mögliche Aktualisierung des Konzeptes einer Gemeinschaftsschule und damit die Rückumwandlung in eine Schulform des gegliederten Schulwesens wurden aufgenommen.
- Die Streichung der Passage, nach der die Gemeinschaftsschule als Ganztagsschule zu führen ist. Damit wird keine der zukünftig existierenden Schulformen bevor- oder benachteiligt.
Es ist bekannt, dass das Konzept der Gemeinschaftsschule kein Konzept der CDU war und ist. Dennoch tragen wir unter den oben genannten Prämissen dieses Konzept unseres Koalitionspartners mit. Ob es noch weitere Änderungen an der Kabinettvorlage bzw. dem Gesetzentwurf geben wird, werden die parlamentarischen Beratungen ab Juni 2012 zeigen.“
Jens Kolze: Der IMSI-Catcher ist als notwendiges technisches Hilfsmittel und für eine effektive Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar
Zu der am heutigen Tage im Innenausschuss stattgefundenen Beratung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Im Land Sachsen-Anhalt ermächtigt das Verfassungsschutzgesetz die Verfassungsschutzbehörden dazu, durch technische Mittel den Standort eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes sowie dessen Geräte- und Kartennummer zu ermitteln. Der IMSI-Catcher ist eine Basisstation für Mobilfunk, mit der die Polizei Handys orten kann. Der IMSI-Catcher ist ein notwendiges technisches Hilfsmittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren und damit zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar und muss daher beibehalten werden. Dieser Einschätzung scheinen sich die Bündnisgrünen durch ihren im Innenausschuss vorgelegten Änderungsantrag wohl nunmehr auch im Grunde nach anzuschließen.
Nachdem Herr Striegel in der Plenardebatte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als eine „aus der Logik des Kalten Krieges heraus agierende Spitzelbehörde“ in ehrverletzender Weise beschimpft hat, warf er den Koalitionsfraktionen nunmehr vor, auf dem Weg in den Überwachungsstaat zu sein. Herr Striegel verkennt, dass der vorgelegte Änderungsantrag zum Teil dem Zweilesungsgebot nicht Rechnung trägt und im Übrigen eine Evaluierung bereits vorliegt und daher eine Zustimmung der Koalitionsfraktionen nicht erfolgt ist.
Die Äußerung des Herrn Striegel, dass die Koalitionsfraktionen perspektivisch auch Kommunikationsinhalte mit erfassen wollen, ist schlichtweg unwahr. Eine entsprechende Eingriffsermächtigung ist und wird im Gesetz nicht vorgesehen. Bei Herrn Striegel besteht offensichtlich ein großes Misstrauen gegenüber unserem Rechtsstaat, das wir jedoch nicht teilen. Aus seiner Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission sollte ihm bekannt sein, dass eine effektive parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes besteht.“