Kay Barthel: Niedersächsischer Weg wäre eine gute Lösung
Die Arbeitsgruppe für Finanzen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt trifft sich heute zu einer Klausurtagung mit dem Arbeitskreis Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages in Hannover.
Die Gespräche werden sich auf die aufgabenangemessene Ausstattung bei gleichzeitiger Entschuldung der Kommunen sowie die Vergabe von IT-Dienstleistungen an die Anstalt öffentlichen Rechts „dataport“ konzentrieren.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Kay Barthel, erläutert die Anlässe des Treffens:
„Im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichgesetzes ist es unserer Arbeitsgruppe für Finanzen wichtig, praktische Erfahrungen und Einschätzungen mit den niedersächsischen Kollegen zu diskutieren. Niedersachsen hat als eines der ersten Bundesländer Maßnahmen zur Entschuldung der kommunalen Familie ergriffen und einen Zukunftsvertrag unterzeichnet. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern beinhaltet der niedersächsische Weg neben einer finanziellen und nachhaltigen Entschuldungslösung auch ressortübergreifende Strukturveränderungen sowie eine Reform zur bürgernahen Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Die Vorbereitungen des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt zum Beitritt in den Trägerverbund ,dataport´, der als einziger IT-Dienstleister der deutschen Verwaltung gemeinsam von Bundesländern und Kommunen getragen wird, laufen aktuell. IT-Dienstleistungen zur Bereitstellung und Unterhaltung eines Landesdatennetzes sollen an ihn vergeben werden. Niedersachsen ist hier schon einen Schritt weiter und hat ,dataport´ bereits für einen Teilbereich verpflichtet. Uns interessieren daher die Erfahrungen zur Leistungsfähigkeit der derzeitigen Konstellation mit ,dataport´ in Niedersachsen. Die Erledigung von hoheitlichen Aufgaben durch ,dataport´ und die Beteiligung der regionalen Wirtschaft im Rahmen einer Ausschreibung des Netzbetriebes halten wir für einen möglichen Weg für Sachsen-Anhalt, der zu prüfen wäre.“
Markus Kurze: Landtag sendet Stopp-Signal
Der Landtag hat heute einstimmig einem interfraktionellen Antrag zugestimmt, der im Zuge der GEMA-Tarifreform 2013 einen sinnvollen Interessenausgleich fordert. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze:
„Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein hohes Gut. Wer Werte schafft, muss auch von dieser Leistung profitieren können. Die GEMA sichert daher den rechtlichen Anspruch der Kulturschaffenden an einer angemessenen Vergütung ihrer geistigen Leistung. Hierauf hat sie aber auch ein politisch gewolltes Monopol. Gerade deswegen muss sie ihren Auftrag sehr verantwortungsbewusst wahrnehmen. Ein Grundrecht auf Raubkopie gibt es nicht. Genauso aber ist die GEMA kein Selbstbedienungsladen. Bei Weitem nicht alle GEMA-Einnahmen sind in den letzten Jahren auch an die Urheber abgeflossen. Deswegen gilt, es bei der künftigen Tarifgestaltung Maß zu halten und unverhältnismäßige Mehrbelastungen zu vermeiden.“
Markus Kurze: Rettungsdienstgesetz auf gutem Weg
Zur Einbringung des ersten Entwurfes des Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze:
„Bereits in der letzten Wahlperiode gab es Überlegungen, das Rettungsdienstgesetz des Landes zu novellieren. Zu einer grundsätzlichen Novellierung des Gesetzes kam es jedoch nicht mehr. Wir haben es beim neuen Rettungsdienstgesetz mit einer ganz neuen Qualität der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung zu tun. Das große Ziel ist Rechtssicherheit. Der Weg über die Vergabe von Konzessionen ist hierbei der rechtssicherste Weg. Für die Vorhaltung einer qualitativ hochwertigen Versorgung bedarf es einer engen Einbindung der Hilfsorganisationen (u. a. DRK, ASB, JUH, Malteser, DLRG und Bergwacht) im Land, die seit Jahrzehnten für unser Land einen ordentlichen Rettungsdienst erbringen.
Wichtige Punkte sind aus Sicht der CDU-Fraktion die tarifgebundene Entlohnung, die dem Ärztemangel geschuldete engere Einbindung der Krankenhäuser, die primäre Sicherstellung des Rettungsdienstes durch die Leistungserbringer und Hilfsorganisationen, die Berücksichtigung des Eignungskriteriums des Massenanfalls von Kranken und Verletzten bei der Konzessionsvergabe sowie die Beibehaltung der Hilfsfrist von 12 Minuten. Dies bedeutet, dass ein Rettungswagen mit Notarzt innerhalb von 12 Minuten beim Erkrankten oder dem Verunfallten vor Ort sein muss. Dies wird in Sachsen-Anhalt schon jetzt zu 95 Prozent realisiert. Diese Kernpunkte des Gesetzes sind Garantien der Daseinsvorsorge für unsere Bürgerinnen und Bürger im Land Sachsen-Anhalt.
Im Entwurf wurden auch die speziellen Aufgaben der Wasser- und Bergrettung berücksichtigt. Die Formulierung einer solchen gesetzlichen Pflichtaufgabe im Rettungsdienstgesetz unter Berücksichtigung der geographischen Gegebenheiten sehen wir derzeit jedoch skeptisch, da die Gefahr besteht, dass wir hinter dem derzeitigen Rechtszustand zurückfallen würden. Nach § 1 Brandschutzgesetz besteht diese Pflicht im gesamten jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes und des Katastrophenschutzes.“
CDU-Fraktion gratuliert Frau Neumann-Becker
Die CDU-Landtagsfraktion gratuliert Frau Birgit Neumann-Becker herzlich zur Wahl als Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
„Der Landtag hat bereits im ersten Anlauf einer geheimen Wahl die hohe Hürde einer Zweidrittelmehrheit übersprungen. Das ist ein deutliches Zeichen für die so wichtige Neubesetzung des Amtes, zu dem meine Fraktion entscheidend beigetragen hat.
Wir freuen uns, dass Frau Neumann-Becker die Wahl gewonnen hat. Ihre Biographie und bisherige Arbeit zeichnen sie als geeignete Besetzung der Position aus. Ihr authentischer Bezug zu dem Amt sowie ihre Erfahrung als Pfarrerin werden sich positiv auf die Arbeit mit den Opferverbänden auswirken. Wir wünschen ihr viel Erfolg und viel Kraft für ihre neue Aufgabe und sind davon überzeugt, dass sie diese mit Engagement und dem nötigen Feingefühl zu aller Zufriedenheit voll ausfüllen wird“, so André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Jens Kolze: Die Bierflasche als Lifestyle unterstützen wir nicht
Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, zur morgigen ersten Beratung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA):
„Es ist erklärtes Ziel der CDU, dass sich die Menschen in Sachsen-Anhalt ohne Angst vor Straftaten und Gewalt sicher und wohl fühlen sollen. Dieses Sicherheitsgefühl ist Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität und kann als entscheidender Standortfaktor für die Wirtschaft und für zukünftige Investitionen in Sachsen-Anhalt gesehen werden.
In diesem Sinne wird in die Juli-Sitzung des Plenums der Entwurf zur Novellierung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingebracht. Bündnis90/Die Grünen sprechen von der Aushöhlung der Bürgerrechte und von einem der repressivsten Polizeigesetze der Republik. Das sind nur Nebelkerzen. Die Novelle ist unter strikter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig ausgearbeitet worden. Wir betrachten die Novelle als eine sinnvolle Weiterentwicklung eines der modernsten Polizeigesetze Deutschlands. Sie gewährleistet sowohl Rechtssicherheit als auch Handlungsfähigkeit zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. Die Novelle ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur Sachsen-Anhalts in konsequenter Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen.
Ein aus Sicht der CDU-Fraktion wichtiger Punkt ist die vorgesehene Ermächtigung, mit einer Gefahrenabwehrverordnung präventiv gegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit vorzugehen und die damit häufig verbundene Folgekriminalität zu senken. Ziel ist, Kommunen im Kampf gegen alkoholbedingte Straftaten und Ordnungsstörungen an Brennpunkten vor allem in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden wirksam zu unterstützen. Ob Randalierer, Vandalismus, Sachbeschädigungen, Lärmbelästigungen, Gewaltexzesse oder Verunreinigungen – Schuld und Begleiter ist oft der Alkohol. Die Bierflasche als Lifestyle unterstützen wir nicht. Wer diese Novelle verhindern will, schwächt bewusst oder unbewusst die öffentliche Sicherheit und Ordnung.“
Dietmar Krause: „Das Sportfördergesetz ist auf einen guten Weg gebracht.“
Zur morgigen ersten Beratung zum Entwurf des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (Sportfördergesetz) erklärt Dietmar Krause, sportpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Der Sport ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Sport hat eine hohe Integrationskraft und ist von besonderer Bedeutung für die Gesundheit, die Sozialbeziehungen und die Freizeitgestaltung unserer Gesellschaft. Der organisierte Sport ist der quantitativ bedeutsamste Träger bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft.
Kernziele des Sportfördergesetzes sind die Förderung bestmöglicher Rahmenbedingungen für den Breiten-, den Leistungs-, Gesundheits- und den Behindertensport sowie die Förderung des Sportstättenbaus.
Ein aus Sicht der CDU-Fraktion wesentlicher Punkt ist das ganz neue Verfahren zur Ausreichung von Landesmitteln zur Unterstützung der Sportorganisationen. Dies bedeutet im Kern eine Entlastung des Ehrenamtes und durch die pauschalen Zuschüssen für die Sportorganisationen nach klaren Kriterien eine sinnvolle Abkehr vom bisherigen sehr aufwändigen Zuwendungssystem. Das finden wir gut und richtig.
Eines möchten wir ganz unmissverständlich sagen. Die vom Landessportbund geforderte Ausreichung der finanziellen Zuschüsse des Landes an die Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Landesfachverbände durch den Landessportbund nach eigenen Kriterien, lehnen wir kategorisch ab. Der LSB befindet sich im gegenwärtigen Zeitpunkt in der Konsolidierung. Wir sind gut beraten, dem LSB die Last zu nehmen, Empfänger der Zuwendungen und Verwalter der Sportfördermittel zu sein.“
„Die Bereitstellung kommunaler Sportanlagen für eine gebührenfreie Nutzung durch gemeinnützige Sportvereine gehört traditionell zu einem Kernstück kommunaler Sportförderung. Durch das Sportfördergesetz wird nunmehr endlich die alte Verordnung zur Sicherung und Nutzung von Sporteinrichtungen im öffentlichen Eigentum aus dem Jahr 1990 ersetzt“, ergänzt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kolze.
Ulrich Thomas: Entwicklung von Speichertechnologien ist größte technologische Herausforderung
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, betrachtet die großtechnische Sicherstellung von Speicherkapazitäten für regenerative Energiearten als technologische Haupt-Herausforderung der nächsten Jahrzehnte.
„Die aktuellen Speichermöglichkeiten begrenzen die Verbreitung regenerativer Energien. Der Durchbruch wird erst dann gelingen, wenn deren Grundlastfähigkeit hergestellt werden kann. Momentan gibt es noch keinen erkennbaren technologischen Weg. Der Zubau weiterer Wind- und Solaranlagen muss künftig eng an die Fortschritte in der Speichertechnologie gebunden werden. Der Zubau regenerativer Energien wiederum erfolgt aktuell ausschließlich aus monetären Gründen. Dieser darf sich in Zukunft aber nur noch an ökonomischen und technologischen Belangen orientieren.
Wenn es Deutschland gelingt, das Problem der Speichertechnologie zu lösen, dann steht der Verbreitung regenerativer Energien nichts mehr im Weg. Bis das Ziel jedoch erreicht ist, muss eine grundlastfähige Verstromung aus konventioneller Energieerzeugung für einen Übergangszeitraum organisiert werden“, so Thomas abschließend.
Frank Scheurell: Weniger ist manchmal mehr!
Zur heutigen ersten Lesung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion, Frank Scheurell:
„Diese Koalition redet nicht nur über die Herausforderungen des demografischen Wandels, sondern sie unternimmt konkrete Maßnahmen. Die Abschaffung der Vermessungspflicht für Gartenlauben in Kleingartenanlagen ist eine solche konkrete Maßnahme. Gerade bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung bedeutet weniger Regulierung häufig deutlich mehr Bürgernähe. Das wollen wir auch im Kleingartenwesen ermöglichen. Nach der heutigen ersten Lesung werden wir im zuständigen Ausschuss noch über einige gesetzestechnische Feinheiten reden. Die Botschaft aber ist klar: In Kleingartenanlagen wird es künftig keine Vermessungspflicht von Gartenlauben mehr geben.“
André Schröder: Mit Engagement und Feingefühl
Die CDU-Landtagsfraktion gratuliert Frau Birgit Neumann-Becker herzlich zur Wahl als Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
„Der Landtag hat bereits im ersten Anlauf einer geheimen Wahl die hohe Hürde einer Zweidrittelmehrheit übersprungen. Das ist ein deutliches Zeichen für die so wichtige Neubesetzung des Amtes, zu dem meine Fraktion entscheidend beigetragen hat.
Wir freuen uns, dass Frau Neumann-Becker die Wahl gewonnen hat. Ihre Biographie und bisherige Arbeit zeichnen sie als geeignete Besetzung der Position aus. Ihr authentischer Bezug zu dem Amt sowie ihre Erfahrung als Pfarrerin werden sich positiv auf die Arbeit mit den Opferverbänden auswirken. Wir wünschen ihr viel Erfolg und viel Kraft für ihre neue Aufgabe und sind davon überzeugt, dass sie diese mit Engagement und dem nötigen Feingefühl zu aller Zufriedenheit voll ausfüllen wird“, so André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Jürgen Stadelmann: Weitere Anstrengungen für Klimaschutz notwendig
Die Landesregierung hat, wie in der Koalitionsvereinbarung beschlossen, einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2020 von Sachsen-Anhalt vorgestellt. Im Klimaschutzprogramm wurden im Jahr 2010 wichtige Ansätze und Vorhaben formuliert, um den negativen Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken. Diese müssen nun implementiert werden. „Es geht insbesondere um Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien“, so der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jürgen Stadelmann.
Das Klima in Sachsen-Anhalt wird sich laut einer von Sachsen-Anhalt herausgegebenen Vulnerabilitätsstudie regional in unterschiedlicher Weise ändern. Es sind eine Zunahme der Niederschläge im Winter und eine Abnahme im Sommer zu erwarten. Die Durchschnittstemperatur wird voraussichtlich um mindestens zwei Grad Celsius steigen und damit das Risiko von Extremereignissen wie Hitzewellen und Hochwasser.
„Die Flächennutzer, Land- und Forstwirte sowie der Naturschutz stehen vor neuen Herausforderungen, Risiken und Chancen. Auch das Gesundheitswesen, die Wirtschaft, der Katastrophenschutz, die Kommunen, Bildungsträger und jeder Bürger müssen sich auf Veränderungen einstellen. Hier setzt das Land mit einem Klimaschutzprogramm richtig an. Allerdings gibt es in einigen Bereichen noch Defizite, beispielsweise bei der energetischen Sanierung der Landesliegenschaften, der klimaschutzgerechteren Fassung der Beschaffungs- und Dienstwagenrichtlinie des Landes oder auch bei Maßnahmen des Klimaschutzes.
Für den Klimaschutz benötigen wir in Zukunft genügend Personal und Haushaltsmittel. Zusätzliche Anstrengungen zur Umsetzung der formulierten Ziele müssen unternommen werden. Denn Klimaschutz und die Begleitung des Klimawandels sind nicht allein Aufgaben des Umweltschutzes oder des Umweltministeriums, sondern von uns allen. Der Schulterschluss zwischen den Ministerien ist gefragt, damit auch die öffentliche Verwaltung als positives Beispiel dienen kann“, so Stadelmann abschließend.