Markus Kurze: Herrn Striegel fehlt der Blick über den Tellerrand
Zur Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Polizeibeamtinnen- und beamten individuell im Einsatz zu kennzeichnen, äußert sich Markus Kurze, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, wie folgt:
„Sebastian Striegel greift mit seiner Forderung wieder einmal zu kurz. Er übersieht, dass nicht nur Demonstranten vor groben Gewalteinwirkungen geschützt werden sollten, sondern auch die sich im Einsatz befindlichen Polizeibeamtinnen- und beamten!
Wie bereits in der Halleschen Erklärung vom 25. Mai 2012 niedergeschrieben, stehen wir einer individuellen Kennzeichnung von Beamtinnen und Beamten skeptisch gegenüber. Angesichts zunehmender Gewaltakte gegen die Polizei, haben Beamtinnen und Beamte verständlicherweise die Sorge, im Privatleben Opfer von Gewaltakten zu werden.
Wir verurteilen überzogene Gewalt gegen Demonstranten, aber wir müssen auch unsere Beamtinnen und Beamten davor schützen, zur privaten Zielscheibe von Gewalt zu werden. Ein solcher Schutz ist durch eine individuelle Kennzeichnung nicht mehr gewährleistet. Wo eine Identifizierung über Gruppenkennzeichnungen oder interne Zeugenbefragungen möglich ist, erscheint eine zusätzliche Kennzeichnung sowieso als überflüssig.“
Kay Barthel: Debatte geht am eigentlichen Problem vorbei!
Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, äußert sich zu der momentanen Debatte über eine steuerliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher mit klassischen Ehen:
„Nachhaltige Steuerpolitik muss nach unserer Vorstellung auf lange Sicht bestimmte soziale Verhaltensweisen, wie z.B. den Wunsch nach einem Kind, befördern. Das Einkommenssteuerrecht muss deshalb insgesamt zeitgemäß und familienfreundlich umgebaut werden. Anstatt das bestehende System weiter zu ‚verschlimmbessern‚, sollte man sich endlich einmal der Diskussion über ein einfaches, gerechtes und familienfreundliches System stellen. So richtig die Diskussion um die Gleichstellung in diesem einzelnen Punkt auch sein mag, so sehr geht sie an dem eigentlichen Problem vorbei. Das aktuelle Einkommenssteuerrecht benachteiligt hauptsächlich Familien mit Kindern. In einer Zeit, die durch flächendeckende Geburtenrückgänge und gesellschaftliche Überalterung gekennzeichnet ist, müssen wir darüber nachdenken, wie wir bei jenen für Entlastung sorgen, welche sich noch für Kinder entscheiden. Nur diese Paare haben auch einen tatsächlichen Mehraufwand, der steuerlich wesentlich stärker anerkannt werden sollte. Es ist ein Anachronismus, dass Steuervergünstigungen im Einkommenssteuerrecht immer noch nicht an das Vorhandensein von Kindern geknüpft sind.
Der richtige Weg ist eine Umschichtung innerhalb des Systems: künftig sollen nur noch die Partnerschaften entlastet werden, die durch das Versorgen von Kindern auch größere Aufwendungen zu tragen haben. Es kann nicht richtig sein, dass inzwischen fast die Hälfte des Splittingeffektes bei kinderlosen Paaren ankommt.
Der Splittingvorteil bei kinderlosen Paaren sollte künftig entweder wesentlich geringer ausfallen oder ganz abgeschafft werden. Egal, ob es sich um das klassische Modell der Ehe oder um eingetragene Lebenspartnerschaften handelt. Das eingesparte Geld kann dann zugunsten der Partnerschaften mit Kindern eingesetzt werden, ohne dass mehr Geld in das System investiert werden muss. Das ist unsere Vorstellung einer systematischen Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zum Familiensplitting“, so Barthel.
André Schröder: Zusätzliche Belastungen für Autofahrer darf es nicht geben
Zur Diskussion über die mögliche Einführung einer PKW-Maut erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder:
„Das Autobahn- und Fernstraßennetz in Deutschland ist im europäischen Vergleich überdurchschnittlich gut. Insbesondere die Autobahnen sind statistisch gesehen die sichersten Verkehrswege in Deutschland überhaupt. Deswegen dürfen keine Anreize gesetzt werden, durch die sich der Verkehr von der Autobahn auf die Landstraße und die Ortsdurchfahrt verlagert.“
„Richtig ist: Für die notwendige Instandhaltung des Straßenverkehrsnetzes in Deutschland müssen auch öffentliche Mittel bereitstehen. Der (bayerische) Ruf nach einer PKW-Maut allein taugt aber noch nicht für eine sachliche Diskussion. Denn bereits heute fließen dem Fiskus durch KfZ-Steuer und Mineralölsteuer rund 53 Mrd. Euro jährlich zu. Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Straßenverkehrsinfrastruktur beliefen sich zuletzt jedoch auf lediglich 17 Mrd. €. Bevor also über neue Belastungen nachgedacht wird, müssen vorhandene Gelder endlich auch vollständig in die Instandhaltung der Straßen zurückfließen, statt im globalen Haushalt zu versickern. Mobilität muss bezahlbar bleiben. Deswegen kann es nicht darum gehen, den Bürger noch weiter zu belasten. Bedingung jeder PKW-Maut muss eine Entlastung der Autofahrer an anderer Stelle sein. Einnahmen müssten zudem unmittelbar und komplett zweckgebunden in den Straßenbau zurückfließen.“
Schröder warnte gleichzeitig davor, die Maut-Diskussion auf dem Rücken ausländischer Autofahrer auszutragen:
„Ich kann politisch nachvollziehen, dass Herr Seehofer im Transitland Bayern vor allem die ausländischen Autobahnnutzer zur Kasse bitten möchte. Denn die können ihm eine Mauteinführung bei der nächsten bayerischen Landtagswahl auch nicht übel nehmen. Klar ist aber auch, dass der Anteil ausländischer PKW auf deutschen Bundesfernstraßen noch immer unter fünf Prozent liegt. Ausländische Autofahrer allein werden also die Instandhaltung der deutschen Straßen nicht finanzieren können, es sei denn, man möchte sie mit exorbitanten Beträgen belasten und sie so auch gleich noch von ihren beliebten Urlaubszielen in Deutschland fernhalten. Aufgrund der großen Entfernungen in Deutschland ist zudem völlig unzweifelhaft, dass auch ausländische Autofahrer bereits heute über die Mineralsteuer zur Instandhaltung der deutschen Straßen beitragen würden, wenn diese Einnahmen endlich vollständig zweckgebunden eingesetzt würden.
Ulrich Thomas: Sachsen-Anhalt ging weit über seine Schmerzgrenze hinaus
Ulrich Thomas, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, hat die Solarförderung im Land als „beispiellos“ bezeichnet. Insgesamt seien hierzulande ca. 170 Mio. Euro an Förderung und zur Kreditabsicherung in eine einzige Branche geflossen.
Thomas spricht von einer schallenden Ohrfeige für die Opposition, welche immer wieder beklagen würde, die Landesregierung unternehme zu wenig für die Solarbranche.
„Die aktuellen Forderungen der Opposition erinnern an einen ausgetrockneten Teich, an dem um jeden Preis Frösche angesiedelt werden sollen. Auch wenn Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE einen recht lockeren Umgang mit Steuergeldern pflegen, ist jetzt nicht die Zeit für noch mehr Förderung. Jetzt muss besonnen agiert werden. Es gilt, die strukturellen Probleme der Solarbranche aufzuarbeiten und den Rückfluss von Steuergeldern sicherzustellen.
Die Grünen haben in ihrer Regierungszeit ein EEG auf den Weg gebracht, das ausschließlich auf monetäre Anreize setzt. Dies führt nun dazu, dass zunehmend ausländische Anbieter von der deutschen Subventionierung profitieren. Dieser ‚Webfehler? lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Es ist daher unredlich, Kritik an der Förderpolitik des Landes zu üben. Die üppige Förderung hat mit Sicherheit nicht zur Krise der deutschen Solarwirtschaft geführt. Sachsen-Anhalt ist stattdessen an die Grenzen des politisch Verantwortbaren gegangen.
Es wäre schön, wenn sich die Opposition genauso für die vielen kleinen und mittelständischen Firmen einsetzen würde, die den Großteil des heimischen Steueraufkommens generieren. Wenn diese in Schieflage geraten, kommen weder Linke noch Grüne, sondern der Insolvenzverwalter“, so Thomas abschließend.
André Schröder: Maßgaben sind Solidarität und Leistungsorientierung
Zur aktuellen Diskussion um den Länderfinanzausgleich und der damit verbundenen Klage der Geberländer wie beispielsweise Bayern erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Der Länderfinanzausgleich muss neu geordnet werden. Dabei steht fest, dass nicht nur die Solidarität der Geberländer weiterhin eingefordert wird, sondern schon jetzt Überlegungen angestellt werden müssen, einen Länderfinanzausgleich aufzubauen, der über das Jahr 2019 hinaus tragfähig ist. Dabei muss neben der notwendigen Solidarität auch der Leistungsgedanke eine stärkere Rolle spielen.“
Der Fraktionsvorsitzende stellt dabei eine Analogie zum neuen Finanzausgleichgesetz des Landes her, wo geplant sei, den Kommunen bei eigenen Sparbemühungen mehr Geld zu belassen. Dies schaffe Anreize zu sparen und fördere gleichzeitig die Leistungsorientierung.
Zugleich bekennt sich Schröder zur Schuldenbremse in Sachsen-Anhalt. Gefährlich seien hingegen die Überlegungen der Linken, das Sparen allein auf die „Sozialstaatsabbaurhetorik“ zu reduzieren und es damit für unnötig und gefährlich zu erklären.
Markus Kurze: Abwegig und falsch
Markus Kurze, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sowie Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, hat heute jüngste Überlegungen des italienischen Ministerpräsidenten Mario Monti zurückgewiesen:
„Ich kann nachvollziehen, dass im Zuge der Staatsschuldenkrise in Europa schwierige Fragen aufgeworfen werden, die zum Teil auch unorthodoxe Antworten provozieren. Aber eine Rechnung ,Mehr Europa durch weniger parlamentarische Begleitung‘ wird nicht aufgehen.
Wer eine Loslösung der Regierung von den Parlamenten fordert, vergisst den Wesensgehalt jeder parlamentarischen Demokratie: die Verpflichtung der Regierung gegenüber dem gewählten Parlament und damit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Die gewählten Volksvertreter sind es, die den Bürgerinnen und Bürgern am Ende den ,Sinn‘ von EU-Regelungen, wie beispielsweise der EU-Glühbirnenverordnung, oder Vorschläge, wie die einer jährlichen TÜV-Prüfung für PKW, erklären sollen. Gerade die künftige Integration Europas verlangt eine engere parlamentarische Begleitung und Kontrolle, um derartige Fehlentwicklungen wie die Verschuldungskrise zukünftig zu verhindern. Denn was nutzt ein Konsens unter Europas Regierungen, wenn die Bürger Europas die Entscheidungen der europäischen Staats- und Regierungschefs nicht mittragen. Erst will Monti unsinnigerweise noch mehr Beteiligung Deutschlands an der Finanzrettung. Nun fordert er auch noch die Aushebelung der Parlamente. Er soll seine Hausaufgaben in Italien machen, bevor er zu den anderen schaut!“, so Kurze.
André Schröder: Arbeit muss sich lohnen!
Im Zuge eines Auftritts des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, in der MDR-Sendung „Fakt ist …!“, wird noch einmal die Position der CDU im Land Sachsen-Anhalt in der Lohndebatte deutlich gemacht.
„Die CDU wird in Sachsen-Anhalt der tariflichen Lohnfindung weiterhin Vorrang vor gesetzlichen Festlegungen einräumen. Trotz eines Neins zu einem gesetzlichen Mindestlohn muss sich Arbeit aber lohnen! Lohnuntergrenzen der Tarifpartner, die für Branchen und Regionen allgemeinverbindlich gelten, sind daher notwendig.
Eine leistungsgerechte Bezahlung ist kein linkes Randthema, sondern gehört in die Mitte der Gesellschaft. Minijobs, Zeitarbeit und andere flexible Arbeitszeitmodelle haben ihre Berechtigung, dürfen aber Vollzeitbeschäftigung nicht verdrängen und keine unverhältnismäßigen Lohnabschläge zur Folge haben.
Die CDU-Landtagsfraktion wird an der erfolgreichen Wirtschaftspolitik für Sachsen-Anhalt festhalten, die in den letzten fünf Jahren dazu geführt hat, dass etwa 27.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden sind. Darüber hinaus bekennen wir uns zum Equal-Pay-Prinzip (gleicher Lohn wie die Stammbelegschaft, nach Einarbeitungszeit) in der Zeitarbeiter-Branche und zu einem Förderbonus für die Beschäftigung höher Qualifizierter in der heimischen Wirtschaft. Ebenso wird bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem neuen Vergabegesetz Tariftreue honoriert werden“, so Schröder abschließend.
André Schröder: Arbeit muss sich lohnen!
Im Zuge eines Auftritts des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, in der MDR-Sendung „Fakt ist …!“, wird noch einmal die Position der CDU im Land Sachsen-Anhalt in der Lohndebatte deutlich gemacht.
„Die CDU wird in Sachsen-Anhalt der tariflichen Lohnfindung weiterhin Vorrang vor gesetzlichen Festlegungen einräumen. Trotz eines Neins zu einem gesetzlichen Mindestlohn muss sich Arbeit aber lohnen! Lohnuntergrenzen der Tarifpartner, die für Branchen und Regionen allgemeinverbindlich gelten, sind daher notwendig.
Eine leistungsgerechte Bezahlung ist kein linkes Randthema, sondern gehört in die Mitte der Gesellschaft. Minijobs, Zeitarbeit und andere flexible Arbeitszeitmodelle haben ihre Berechtigung, dürfen aber Vollzeitbeschäftigung nicht verdrängen und keine unverhältnismäßigen Lohnabschläge zur Folge haben.
Die CDU-Landtagsfraktion wird an der erfolgreichen Wirtschaftspolitik für Sachsen-Anhalt festhalten, die in den letzten fünf Jahren dazu geführt hat, dass etwa 27.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden sind. Darüber hinaus bekennen wir uns zum Equal-Pay-Prinzip (gleicher Lohn wie die Stammbelegschaft, nach Einarbeitungszeit) in der Zeitarbeiter-Branche und zu einem Förderbonus für die Beschäftigung höher Qualifizierter in der heimischen Wirtschaft. Ebenso wird bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem neuen Vergabegesetz Tariftreue honoriert werden“, so Schröder abschließend.
CDU startet Energietour 2012 in Osterweddingen
Unter dem Motto „Faire Energiepreise – Sichere Arbeitsplätze“ hat die Arbeitsgruppe Wissenschaft und Wirtschaft der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am Dienstag, 26. Juni 2012, ihre Energietour 2012 in Osterweddingen bei der Firma Euroglas gestartet.
Steigende Energiepreise sind ein zunehmendes Problem für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt. Insbesondere energieintensive Wirtschafts- und Industriebereiche werden unter den stetig wachsenden Stromkosten leiden.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulrich Thomas, erklärt dazu: „Wir müssen aufpassen, dass wir den Nachhaltigkeitsgedanken in der Energiepolitik nicht über die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stellen. Daher halten wir es für dringend geboten, mit der Wirtschaft Sachsen-Anhalts in den engen Dialog zu treten. Mittelfristig wird es nur über einen Mix aus konventioneller und regenerativer Energieerzeugung möglich sein, die Grundlastfähigkeit abzusichern und künftige Kostensteigerungen abzufedern.“
Umweltausschuss beschließt höhere Zuwendungen für Naturparks und sichert Mittel für die „Bildung für nachhaltige Entwicklung“
Auf der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses zum Nachtragshaushalt wurden von den Regierungsfraktionen etliche Änderungen eingebracht. Alle Veränderungen konnten im Zuge von Umschichtungen gedeckt werden und verursachen somit keine neuen Schulden. Der Nachtragshaushalt wurde wegen der Finanzierung des Landesanteils an STARK III sowie dem Ausgleich des Einnahmerückganges der Kommunen bei Hartz IV notwendig.
Im Umweltausschuss wurde demnach u.a. die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Naturparke beschlossen. Dazu Ralf Bergmann und Jürgen Stadelmann, umweltpolitische Sprecher von SPD- und CDU-Landtagsfraktion: „Naturparke haben neben den Großschutzgebieten eine herausragende Bedeutung für den Naturschutz und die Umweltbildung. Wie in den Biosphärenreservaten, wird in den Naturparken die nachhaltige Entwicklung von Mensch und Biosphäre durch Pilotprojekte besonders gefördert.“
Die Arbeit der Naturparke werde dabei wesentlich durch ehrenamtliches Engagement getragen. Mit der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 50.000 Euro solle insbesondere die Umweltbildung und der Bereich Öffentlichkeitsarbeit gestärkt werden. „Auch ist die Erhöhung der finanziellen Mittel als Wertschätzung der Arbeit der Naturparke insgesamt zu verstehen“, so Ralf Bergmann weiter.
Jürgen Stadelmann, äußerte sich hierzu: „Trotz durch die EU gesperrter Mittel ist es geglückt, die Förderung der ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung? zu sichern. So können die vorliegenden Anträge noch 2012 bewilligt werden. Diese sollen möglichst zeitnah, Ende 2012 / Anfang 2013, realisiert werden. So können Maßnahmen zur auslaufenden UN-Dekade ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung? umgesetzt werden und der förderwürdige Ansatz, dass das Bewusstsein für Nachhaltigkeit im Kopf und im Kindesalter beginnt, unterstützt werden.“