André Schröder: Demografie-Faktor letzte große Baustelle
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat sich klar zu der grundsätzlichen Systematik des FAG bekannt und wichtige Veränderungen vor der zweiten Kabinettsbefassung hervorgehoben. Gleichzeitig bezeichnete Schröder die jetzt geplante Regionalisierung des Demografie-Faktors bei der Bedarfsermittlung für die Kommunen als letzte große Baustelle, für die eine Lösung gefunden werden müsse.
„Der jetzige FAG-Entwurf weist in die richtige Richtung und wird grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt. In der bisherigen Abstimmung mit der Landesregierung haben wir viel erreicht. Dass Sparbemühungen der Kommunen stärker honoriert werden, dass die kommunale Investitionspauschale bei 125 Millionen Euro verstetigt wird, dass ein Vorwegabzug für den kommunalen Straßenbau erhalten bleibt und dass es künftig besondere Ergänzungszuweisungen für die Schülerbeförderung und die Kreisstraßenunterhaltung gibt, zeigt eindeutig den Gesprächserfolg der CDU-Fraktion im bisherigen Verfahren!
Zusammen mit der besseren Berücksichtigung der Preissteigerungsrate werden die kommunalen Zuweisungen 2013 im FAG auf 1,6 Milliarden Euro steigen. Im Nachtragshaushalt werden wir entsprechende Mehrausgaben veranschlagen“, kündigte Schröder an.
Handlungsbedarf bestehe weiterhin beim regionalisierten Demografie-Faktor, der kreisangehörige Städte und Gemeinden insbesondere in den kommenden Jahren zu stark belaste. Hier müsse weiterhin ein Kompromiss gesucht werden, betonte Schröder.
Ulrich Thomas: Linke mit Gedächtnisverlust – DDR war einer der größten CO2-Emittenten in Europa
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, zeigt sich verwundert über die Aussagen der Linken zur Braunkohle.
„Man reibt sich schon perplex die Augen. Nahezu die gesamte Energieversorgung der DDR basierte auf Braunkohle. Die DDR war einer der größten CO2-Emittenten in ganz Europa. Kohle wurde damals ohne Rücksicht auf Verluste abgebaggert. Entschädigungen gab es kaum. Wer nicht folgsam war, wurde zwangsumgesiedelt. Allein im Tagebau Espenhain fielen 20 Ortschaften der Devastierung zum Opfer. Da zählten Historie und Archäologie nur wenig. Wäre die Wende nicht gekommen, hätten wir hierzulande nicht nur ein neues Kernkraftwerk, sondern wir würden immer noch Braunkohle in Größenordnungen verbrennen. Und das ohne Filter und mit antiquierter Technik. Die Beseitigung der Folgen des DDR-Raubbaus hat den Steuerzahler seit 1993 bereits über 9,3 Milliarden Euro gekostet. In den nächsten Jahren ist eine weitere Milliarde erforderlich. Es ist einfach lächerlich, wenn die Linken den Ausstieg aus der Braunkohle fordern. Ich staune gelegentlich, wie flüchtig das Gedächtnis und der Sinneswandel bei jener Partei sind, die damals in der Verantwortung stand, aber bis heute jede Mitschuld konsequent ablehnt“, so Thomas.
Dieser betont weiterhin die Bedeutung der Braunkohle für die Grundlastfähigkeit der deutschen Energieversorgung. Man wisse heute nicht, mit welcher Technologie die Energieversorgung der Zukunft sichergestellt wird. Solange keine grundlastfähige Alternative gefunden werde, sei die subventionsfreie Braunkohle für eine unabhängige und preisgerechte Energieversorgung nötig, betont Thomas.
Kay Barthel / Krimhild Niestädt: Zusätzliche Mittel für Wirtschaftsförderung, Forschung und Innovation im Nachtragshaushalt
In seiner heutigen Sitzung berät der Finanzausschuss die Änderungen des Haushaltsgesetzes 2012/2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012/2013). „Mit unseren Änderungen reagieren wir auf die Entwicklung in den Bereichen Forschung, Innovation und Wirtschaftsförderung“, erklärten die finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Kay Barthel, und der SPD-Fraktion, Krimhild Niestädt am Rande der Beratungen. „Dazu haben wir zusätzlich drei wichtige Vorhaben im Nachtragshaushalt verankert.“
Erstens: Die Fraunhofer-Gesellschaft bekommt zusätzliche Mittel für eine Projektgruppe zur Erforschung altersbedingter Erkrankungen in Höhe von 280.000 Euro im Jahr 2012 und 4,1 Mio. Euro im Jahr 2013. Insgesamt werden in den nächsten fünf Jahren Mittel in Höhe von 16,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Projektgruppe wird Multiplikationseffekte wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Art durch eine Vernetzung im mitteldeutschen Wirtschaftsraum mit Unternehmen, Instituten und Universitäten erzeugen. Darüber hinaus gilt sie als attraktiver Arbeitgeber für hochqualifiziertes Wissenschafts-Personal und wird Arbeitsplätze in Forschung und Entwicklung schaffen. Das ist ein zusätzlicher Beitrag zur Reduzierung der Abwanderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Region Mitteldeutschland.
Zweitens: Die Verpflichtungsermächtigung der Hochschulen wird für die folgenden Jahre um 5,7 Millionen Euro erhöht. Über die Rahmenvereinbarung Forschung und Innovation werden rund 400 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen finanziert. Ihre Arbeitsverträge müssen bis zum Ende der Förderperiode 2015 verlängert werden, um ihre fachlichen Kompetenzen für unser Land erhalten und somit weiterhin wettbewerbsfähig sein zu können.
Drittens: Der Bund hat die Mittel für Investitionen in klein- und mittelständische Unternehmen für 2012 um 7,1 Millionen Euro erhöht. Nach dem Willen von CDU und SPD stellt das Land im Nachtragshaushaushalt ebenfalls 7,1 Millionen Euro für die komplette Kofinanzierung zur Verfügung. Damit können in Sachsen-Anhalt 2012 zusätzliche Investitionen in Höhe von rund 60 Millionen angestoßen werden.
Kay Barthel erklärte dazu: „Wir setzen ein klares politisches Zeichen für die Entwicklung unseres Landes und dessen Wettbewerbsfähigkeit. Innovation, Forschung und Wirtschaftsförderung sind für uns auch im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltes bedeutend. Unser Land behält damit seine wissenschaftliche Innovationsfähigkeit. Sachsen-Anhalt bleibt somit weiterhin wettbewerbsfähig und wird sich auch künftig auf hohem Niveau behaupten.“
Krimhild Niestädt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, ergänzte: „Der Nachtragshaushalt ergänzt den ohnehin schon guten und seriösen Doppelhaushalt um wichtige Elemente in Bereichen, die elementar für die weitere Entwicklung des Landes sind. Gute Finanzpolitik heißt eben nicht, blindlings zu sparen, sondern mit den vorhandenen Ressourcen intelligente Politik zum Wohle des Landes zu machen.“
Kay Barthel: Ausgleich struktureller Unterschiede notwendig
„Für die CDU-Landtagsfraktion ist das Ausgleichsgebot ein wesentliches Element des FAG“, so Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt zur aktuellen Debatte um das Finanzausgleichsgesetz. „Ein guter kommunaler Finanzausgleich soll nach unserer Auffassung nicht nur aufgabenangemessen sein. Er muss auch unterschiedliche strukturelle Entwicklungen in solidarischer Weise ausgleichen. Das ist der Grund, weshalb wir uns mit dem neuen Gesetzentwurf beispielsweise für eine Finanzausgleichsumlage und einen stärkeren Ausgleich der Steuerkraftunterschiede in der kommunalen Familie ausgesprochen haben. Weshalb man gerade bei der Bevölkerungsentwicklung vom Ausgleichsgebot abweichen will, können wir nicht nachvollziehen.
Die Bewältigung des demografischen Wandels in Sachsen-Anhalt ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der der ländliche Raum nicht mit dem Problem allein lassen werden darf. Die Verteilung der Kommunalfinanzen darf dabei nicht ignoriert werden. Bei der Anwendung eines einheitlichen Faktors in Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung findet schließlich auch keine Umverteilung zu Lasten kreisfreier Städte statt, da es diesen Ansatz im aktuellen FAG so nicht gibt. Erstmalig im neuen Entwurf wird die Bevölkerungsentwicklung unterschiedlich berücksichtigt. Dies führt zu einer Umverteilung in Richtung kreisfreier Städte.
Die Annahme, dass der Finanzbedarf linear mit dem Bevölkerungsrückgang sinkt, entspricht nicht der Lebenswirklichkeit. Die Aufrechterhaltung von Verwaltungsstrukturen und die Daseinsvorsorge sind teilweise deutlich aufwendiger, wenn wenige Menschen auf großer Fläche verteilt sind. Wenn wir die finanzielle Ausstattung im ländlichen Raum an der regionalen Bevölkerungsentwicklung festmachen, wie im aktuellen Entwurf vorgesehen, verabschieden wir uns von der Idee gleichwertiger Lebensbedingungen in unserem Land. Mit der gleichen Argumentation wollen wir immerhin künftig die Mittel für die Kreisstraßenunterhaltung und Schülerbeförderung als besondere Ergänzungszuweisungen verteilen. Auch hier sind die Länge des Straßennetzes und die Verkehrsbelegung für den Finanzbedarf entscheidend und nicht die Frage, wie viele Menschen entlang der Straße wohnen. Einen regionalen Demografie-Faktor halten wir strukturpolitisch für problematisch und sehen deshalb an dieser Stelle noch Handlungsbedarf,“ erklärt Barthel abschließend.
Ulrich Thomas: Schallende Ohrfeige für energiepolitische Vorstellungen der Grünen
Für den wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, ist das vorgestellte Landesenergiekonzept ein Beleg für die Notwendigkeit eines breiten Energie-Mixes aus regenerativer und konventioneller Verstromung. Thomas macht deutlich, dass man sich durchaus über einen ständig steigenden Anteil regenerativer Energien freuen könne.
„Das tun wir auch. Doch Sonne und Wind sind so unsicher wie die Planvorgaben in einem sozialistischen DDR-Betrieb. Trotz utopischer Werte blieben die Regale in den Geschäften dennoch stets leer.
Die CDU-Fraktion steht für eine unabhängige und preisstabile Energieversorgung. Diese lässt sich angesichts der mangelnden Grundlastfähigkeit regenerativer Energien in der Zukunft nur mit der heimischen und subventionsfreien Braunkohle organisieren. Das aktuell vorgestellt Konzept ist eine schallende Ohrfeige für Bündnis 90/Die Grünen. Demnach wird die hochgelobte und teure Solarenergie im Jahr 2030 gerade einmal fünf Prozent der Gesamtenergieversorgung übernehmen können. Großtechnische Speichermöglichkeiten sind nicht in Sicht.
Die Empfehlung, weiterhin auf einen breiten Energie-Mix zu setzen, ergibt sich aus folgendem Grund: der Notwendigkeit, die Grundlast sicherzustellen und die Verteuerung durch die EEG-Subventionen auszugleichen. Das alles haben die Grünen bisher bestritten. Nun haben sie es sogar schriftlich“, so Thomas.
Siegfried Borgwardt / Ralf Wunschinski: Der Schutz der Allgemeinheit muss gewahrt bleiben
Zum Fall Silvio Titsch erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Der aktuelle Fall des geflohenen Schwerverbrechers Titsch führt uns allen vor Augen, dass neben einem berechtigten Anliegen der Resozialisierung der Straftäter der Schutz der Allgemeinheit unbedingt gewahrt werden muss! Erfahrungsgemäß haben Gefangene vorrangig das Bestreben, Lockerungen zu erhalten. Es ist richtig, dass die Vorbereitung für ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung bereits in der Vollzugsanstalt einsetzt. Wir werden uns aber immer dafür stark machen, dass Lockerungen für den Gefangenen nur unter der Voraussetzung erprobt und gewährt werden, dass der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe nicht entzieht oder die Lockerungen nicht zur Begehung weiterer Straftaten missbraucht. Grundlage hierfür muss eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall sein.
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung zum Fall Titsch eingehend berichten. Wir sind alle gut beraten, die Ergebnisse der Prüfung der Ereignisse in der Wohnung und den Bericht des Ministeriums abzuwarten.
Es wird immer Schwerpunkt unserer Justiz- und Rechtspolitik sein, einen gerechten Strafvollzug zu gewähren, der vorrangig das Interesse der Bevölkerung an Sicherheit und Schutz vor Intensiv- und Rückfalltätern berücksichtigt. Aus diesem Grund lehnen wir auch die im Musterentwurf des Landesstrafvollzugsgesetzes von zehn Bundesländern vorgesehene täterfreundliche Regelung konsequent ab, zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten bereits nach fünf Jahren Langzeitausgang zu gewähren. Der Fall Titsch bekräftigt uns in unserer Forderung mit Nachdruck.“
Abschließend erklärt Ralf Wunschinski, Vorsitzender des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung: „Derzeit ist in Sachsen-Anhalt ein Einsatz der elektronischen Fußfessel zur Entlassungsvorbereitung und bei Vollzugslockerungen nicht vorgesehen. Hierzu laufen jedoch in anderen Bundesländern Modellprojekte. Deren Ergebnisse, Erfahrungen und Analysen müssen auch in Sachsen-Anhalt ausgewertet werden. Es ist für uns grundsätzlich durchaus vorstellbar, zukünftig auch bei Vollzugslockerungen zum Schutz der Allgemeinheit eine solche elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen.“
Ulrich Thomas: Fehler darf man gern bei den Herren Schröder und Trittin geltend machen
In Hinblick auf die Situation der Solarindustrie hat der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, Kritik an Bundes- und Landesregierung verbeten. Weiterhin erhebt er schwere Vorwürfe gegenüber der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung. Diese habe ein EEG eingeführt, das nicht die Innovation, sondern die Investition gefördert habe. Das EEG sei damals von rot-grün als marktverzerrendes Instrument mit dem ideologischen Ziel ins Leben gerufen worden, regenerative Energien um jeden Preis und unabhängig vom technologischen Stand in die deutsche Energielandschaft einzuführen. Sovello sei, so Thomas, nicht in existenziellen Nöten, weil die Subventionierung zu gering sei. Die üppige Förderung in Deutschland habe die tatsächlichen Produktionskosten im Hinblick auf die wahren Marktkosten über Jahre hinweg verschleiert.
„Man kann sich nur noch über den Realitätsverlust der aktuellen Kritiker wundern. Deren Lösungsvorschläge, wie noch mehr Förderung und Marktabschottung, erinnern stark an Planwirtschaft, die noch nirgendwo funktioniert hat. Seit Jahren steigt die installierte Leistung drastisch an, aber die Gewinne der deutschen Solarindustrie gehen genauso schnell zurück. Solange die deutsche Solarindustrie ein Alleinstellungsmerkmal hatte, konnte sie gut vom EEG leben. Jetzt muss sie sich dem globalen Wettbewerb stellen und es wird plötzlich deutlich, dass man leider vielfach qualitativ und produkttechnisch nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Wir bedauern sehr, dass aktuell über 1000 Arbeitsplätze zur Disposition stehen. Die Landesregierung wird daher auch weiterhin das Unternehmen bei einer geeigneten Investorensuche unterstützen“, so Thomas abschließend.
Jürgen Stadelmann: Umsetzung der Richtlinien als oberste Priorität
Zehn Jahre sind seit der Hochwasser-Katastrophe in Sachsen-Anhalt mittlerweile vergangen. Ihre Folgen waren für die Bevölkerung noch lange spürbar. Die Defizite im Hochwasserschutz des Landes wurden deutlich. In diesen Tagen wird die Thematik in der Politik und den Medien aufgearbeitet. Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jürgen Stadelmann, äußert sich dazu wie folgt:
„Die 2002 angerichteten Schäden beliefen sich auf 1,3 Mrd. Euro. Weitere meteorologische Ereignisse wie dieses sind nicht auszuschließen. Aus diesem Grund wurden Richtlinien zur Prävention in der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2020 festgeschrieben. Mit dem Grundsatz, so ist es zu lesen, dass Vorgehensweisen national und international für einen optimalen Hochwasserschutz abgestimmt werden. Die Umsetzung der Richtlinien als Schutz- und Vorsorgemaßnahmen über das Land hinaus muss für die Gewährleistung eines effektiven Hochwasserschutzes oberste Priorität im Doppelhaushalt haben.“
André Schröder: Personalmanagement ist nicht nur bei Lehrern gefragt
Vor dem Hintergrund anwachsender Kritik an fehlenden Lehrkräften in Sachsen-Anhalt hat sich André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, zum Personalabbauziel im Koalitionsvertrag bekannt. Gleichzeitig hat er die Umsetzung von Reformen gefordert, um den jährlichen Stellenkorridor flexibel handhaben zu können.
Die notwendige Suche nach Lehrkräften dürfe nicht auf Dauer auf dem Rücken der übrigen Landesverwaltung ausgetragen werden.
„Mit der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts soll sich der Stellenbestand in den kommenden Jahren um insgesamt 8000 reduzieren. Damit wird bis 2019 das Ziel verbunden, 19 Vollbeschäftigteneinheiten pro 1000 Einwohner zu erreichen. Wer Schwerpunktsetzungen in Teilbereichen, wie bei den Lehrkräften, weiter forciert, erreicht schnell das Ende der Fahnenstange, wenn in kleinen Schulen zwar noch unterrichtet wird, dafür aber beispielsweise Straßenmeisterdienste, Forstbewirtschaftung oder Antragsbearbeitung im Landesverwaltungsamt nicht mehr stattfinden.
Ein strategisches Personalmanagement muss daher flexible Stellenkorridore ermöglichen, um die Arbeitsfähigkeit der gesamten Landesverwaltung zu gewährleisten. Die Koalition wird hier Druck machen“, kündigt Schröder an.
Die Erledigung öffentlicher Aufgaben müsse auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der Aufbau der öffentlichen Verwaltung sei in einem Landesorganisationsgesetz klar zu definieren. Darüber hinaus sei eine schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit für Beamte auf 67 Jahre entsprechend der Regelung für Tarifbeschäftigte umzusetzen.
Außerdem müssten die verabredeten Reformschritte zur Erzielung einer höheren Verwaltungseffizienz umgesetzt werden. Als Beispiel nannte Schröder die Einführung des digitalen amtlichen Liegenschaftskatasters (ALKIS) in Sachsen-Anhalt, mit dem über 200 Verwaltungsstellen entfallen könnten. Obwohl im Doppelhaushalt eine finanzielle Absicherung erfolgt sei, fehlten derzeit noch die Umsetzungsschritte.
Frank Scheurell: Sacharbeit statt oppositioneller Beißreflexe
Zur Mitteilung des parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Striegel, seine Fraktion unterstütze das vom Abgeordneten Erdmenger beantragte Organstreitverfahren beim Landesverfassungsgericht, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Scheurell:
„In der Sache ging es den GRÜNEN einmal um die Frage, ob die Vergabe des sogenannten Elektronetzes Nord an die DB Regio AG den geltenden Vergabevorschriften entspricht. Die GRÜNEN bezweifeln, dass es sich bei der Vergabe des Elektronetzes Nord an die DB Regio AG tatsächlich um eine sogenannte ‚vorteilhafte Gelegenheit? gehandelt habe, mit der das Land die gewählte Vergabeform begründet. Die CDU-Landtagsfraktion hat keinerlei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vergabe des Elektronetzes Nord an die DB Regio AG. Gegenteilige Fakten scheinen auch den GRÜNEN nicht vorzuliegen. Anders ist nicht zu erklären, warum man jetzt nicht mehr in dieser Sache argumentiert, sondern sich im Verfassungsrecht verhakt.
Der Vorwurf der Opposition, nicht ausreichend über das Regierungshandeln informiert zu sein, ist so alt wie der Parlamentarismus. Auf ausreichende Information Wert zu legen, ist das gute Recht jedes Oppositionspolitikers. Parlamentarischer Minderheitenschutz bedeutet aber auf der anderen Seite nicht, dass eine Regierung nur noch das verkündet, was GRÜNE denken. Ich fordere die GRÜNEN auf, ihre Unterstellungen über angebliche Mauscheleien und Korruption bei der Vergabe des Elektronetzes Nord unverzüglich anhand von Fakten zu belegen. Herr Erdmenger und die GRÜNEN sollten sich einmal bei den Bürgerinnen und Bürgern im Lande erkundigen, ob ihnen eher an einem funktionierenden Öffentlichen Personennahverkehr gelegen ist oder an den oppositionellen Beißreflexen der GRÜNEN.“