Siegfried Borgwardt: Keine gesellschaftspolitische Frage, sondern ein rechtsstaatliches Problem
„Unzweifelhaft bestand auch nach dem zweiten Weltkrieg durch die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen ein Klima der Angst und gesellschaftlichen Ächtung“, so Siegfried Borgwardt, parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. Thema ist die Zustimmung des Landtags zur Unterstützung der „Initiative des Landes Berlin für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten“.
„Kernfrage ist nicht, ob wir damit leben können, dass es Männer gibt, die deswegen vorbestraft sind, weil sie homosexuell sind. Kernfrage ist vielmehr, ob auf rechtsstaatlichem Wege zustande gekommene und rechtskräftige Urteile einfach so zur freien Disposition des Gesetzgebers stehen und als Unrecht bezeichnet werden. Dies ist keine gesellschaftspolitische Frage, sondern vielmehr ein rein rechtsstaatliches Problem.
Durch die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Beschlussempfehlung wird nunmehr die Landesregierung gebeten, sich im Bundesrat der ‚Initiative des Landes Berlin für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten‛ anzuschließen. Das Grundanliegen der Initiative der Berliner Koalitionsfraktionen ist es, eine formelle Aufhebung der entsprechenden Strafurteile sowie eine daraus resultierende Entschädigung ernsthaft nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
Die Mindesterwartung der CDU-Fraktion ist es, dass wir durch eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise Wege finden müssen, im Sinne der Garantie des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung die Ehre der Betroffenen wieder herzustellen. Weiterhin geht es darum, ihnen notwendige Hilfestellungen, sofern es diese für die einzelnen Betroffenen bedarf, zu geben“, so Borgwardt abschließend.
Ulrich Thomas: Die LINKEN sind erneut gescheitert
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat betont, dass es in Sachsen-Anhalt auch in Zukunft keine arbeitsplatzvernichtenden Mindestlöhne gibt.
„Das war immer so und das bleibt auch so, unabhängig von der Interpretation und den Wunschvorstellungen der Opposition. Wir stehen für existenzsichernde Löhne unter Wahrung des Grundsatzes der Lohnfindung durch die Tarifpartner ein.
Natürlich gibt es das politische Bekenntnis aller Parteien und Landesregierungen, dafür zu sorgen, dass Löhne auskömmlich sind. Diese dürfen aber nicht am grünen Tisch und losgelöst von regionaler und branchenspezifischer Leistungsfähigkeit erfolgen. Die CDU steht seit Konrad Adenauer für die Stärkung der Tarifautonomie. Der billige Versuch der Opposition, einen Keil in die Regierungsfraktionen zu treiben, ist erneut gescheitert“, so Thomas.
Frank Scheurell: Verkehrssicherheit ist oberstes Gebot
Zu den Planungen der Bundesregierung, vor fest installierten Radarfallen künftig straffrei warnen zu dürfen, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Das oberste Gebot ist und bleibt die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Um sie zu gewährleisten, kann es auch keine Denkverbote geben. Fest installierte Radarkontrollen befinden sich in der Regel an Unfallschwerpunkten. Berufspendlern sind diese zwar ohnehin in der Regel bekannt. Gerade aber Ortsunkundige können durch frühzeitige Hinweise durch das Navigationssystem im Auto oder die mobile Apps auf diese Unfallschwerpunkte und mögliche Kontrollen hingewiesen werden. Solche Hinweise können durchaus einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten und sollten entsprechend geprüft werden.
Die Verantwortung jedes Einzelnen für sich und alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt. Klar ist aber auch: Eine Grenze zwischen Verkehrssicherheit und Abzocke muss es geben.“
André Schröder: Beim Mindestlohn muss die Tarifautonomie gewahrt werden
„Die CDU-Landtagfraktion will existenzsichernde Löhne unter Wahrung des Grundsatzes der Lohnfindung durch die Tarifpartner. Der Koalitionsausschuss hat heute diese Linie bestätigt, so dass auch die Debatte um politisch festgelegte Lohnuntergrenzen im Vergabegesetz endgültig beendet ist.
Die Koalitionsfraktionen werden einen entsprechenden Alternativantrag in der kommenden Landtagssitzung einbringen.
Eine Tarifkommission, die bundeseinheitlich für alle Branchen und Regionen eine Lohnfestlegung trifft und sogar in geltende Tarifverträge vor Ort eingreift, wäre problematisch. Genau darauf hatte der Ministerpräsident zu Recht hingewiesen. Eine Unterstützung der Initiative Thüringens wird daher maßgeblich von den weiteren Beratungen im Bundesrat abhängen.
Bei dem Thema stehen wir kurz vor dem Ziel. Die Versuche der LINKEN, die Koalition zu spalten, sind gescheitert“, so André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Markus Kurze: Erste konkrete Verbesserungen am Entwurf erzielt
Der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Markus Kurze, begrüßt die ersten gestern konkret beschlossenen Verbesserungen für Festveranstalter im Zuge der GEMA-Tarifreform. Hintergrund ist ein gestern zwischen der GEMA und den größten deutschen Schützenverbänden unterzeichneter Gesamtvertrag.
„Als CDU-Landtagsfraktion haben wir die laufenden Verhandlungen zur GEMA-Tarifreform von Beginn an begleitet und frühzeitig für einen offenen Dialog über konkrete Erleichterungen für die Veranstalter geworben. Daher begrüßen wir auch den Abschluss des Gesamtvertrages zwischen der GEMA und den deutschen Schützenverbänden. Hiervon kann ein positives Signal auch für andere Veranstalter und ehrenamtliche Vereine ausgehen. Der Vertrag zwischen der GEMA und den Schützenverbänden greift insbesondere auch die Forderung der CDU nach einem Brauchtumsrabatt für Vereine auf. Gerade sie sind es, die wesentlichen Anteil am gesellschaftlichen Zusammenleben in den ländlichen Räumen haben“, so Kurze.
Jürgen Stadelmann: WissenschaftsCampusHalle leistet einen wichtigen Beitrag für Sachsen-Anhalt
Während ihrer auswärtigen Arbeitsgruppensitzung lernte die Umweltarbeitsgruppe der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt den WissenschaftsCampusHalle (WCH) kennen. Dieser wurde vor einigen Monaten, im Juni 2012, eröffnet. Die Arbeitsgruppe Umwelt unterhielt sich unter anderem mit einem der beiden Sprecher des WCH, Prof. Ludger Wessjohann.
„Der Campus für pflanzenbasierte Bioökonomie in Halle ist ein Leuchtturm mit internationaler Ausstrahlung, von denen wir mehr im Lande brauchen.
Der Wissenschaftscampus Halle vereint weltweit führende Experten auf dem Gebiet der Pflanzen-, Agrar-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und dient der Förderung einer Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Es wird an der Lösung gesellschaftlicher Fragen gearbeitet sowie auch anwendungsorientiert für den späteren wirtschaftlichen Einsatz geforscht. Somit leistet der WCH einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität Sachsen-Anhalt“, so der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jürgen Stadelmann.
Hintergrund:
Der Campus knüpft an die historische Tradition der Martin-Luther-Universität auf dem Gebiet der Agrarwissenschaften an. So entstand dort der erste Lehrstuhl für Landwirtschaft, den 1863 Prof. Julius Kühn einnahm. Heute wird am WCH geforscht, um angesichts knapper werdender Ressourcen auch zukünftig ausreichend Nahrungs- und Futtermittel zur Verfügung stellen zu können oder auch, um Alternativen zu fossilen Energieträgern zu finden. In den verschiedenen Forschungseinrichtungen unter anderem des Leibniz-Instituts werden Wege gesucht, wie die pflanzenbasierte Wertschöpfung erhöht und die Ernährung verbessert werden kann. Bioökonomie umfasst hierbei alle industriellen und wirtschaftlichen Sektoren und ihre dazugehörigen Dienstleistungen, die biologische Ressourcen produzieren, ver- und bearbeiten oder in irgendeiner Form nutzen. Durch Beschluss der durch die Bundesregierung geschaffenen Nationalen Forschungsstrategie für Bioökonomie wurden die Grundlagen zur Gründung des WCH 2010 gelegt.
Nachhaltiger Grundstücksverkehr und Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag und Sachsen-Anhalt, und Bernhard Daldrup, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, laden am Freitag, 14. September, zu der Veranstaltung „Nachhaltiger Grundstücksverkehr und Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt“ ein. Zweck dieser Veranstaltung ist es, zu betonen, welchen Stellenwert eine ausgewogene Verteilung von Grund und Boden hat sowie welche Maßnahmen zukünftig ergriffen werden müssen, um einen nachhaltigen Grundstücksverkehr und Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt zu erhalten. Bernhard Daldrup und Gabriele Brakebusch, Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie stellvertretende Fraktionsvorsitzende, führen als Moderatoren durch die Veranstaltung.
Wir möchten Sie herzlich einladen zur
Veranstaltung
Nachhaltiger Grundstücksverkehr und
Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt
am Freitag, 14. September 2012,
um 10 Uhr,
Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau,
Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg (Saale).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anja Grothe
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie stellvertretende Pressesprecherin
Nachhaltiger Grundstücksverkehr und Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
André Schröder, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag und Sachsen-Anhalt, und Bernhard Daldrup, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, laden am Freitag, 14. September, zu der Veranstaltung „Nachhaltiger Grundstücksverkehr und Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt“ ein. Die Veranstaltung soll zeigen, welchen Stellenwert eine ausgewogene Verteilung von Grund und Boden hat und welche Maßnahmen zukünftig ergriffen werden müssen, um einen nachhaltigen Grundstücksverkehr und Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt zu erhalten. Bernhard Daldrup und Gabriele Brakebusch, Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie stellvertretende Fraktionsvorsitzende, führen als Moderatoren durch die Veranstaltung.
Wir möchten Sie herzlich einladen zur
Veranstaltung
„Nachhaltiger Grundstücksverkehr und
Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt“
am Freitag, 14. September 2012,
um 10 Uhr,
Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau,
Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg (Saale).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anja Grothe
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
sowie stellvertretende Pressesprecherin
Jens Kolze / Markus Kurze: Das Rettungsdienstgesetz – die großen Ziele des Gesetzes stimmen
Zur Anhörung des ersten Entwurfs des Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Organisation des bodengebundenen Rettungsdienstes ist eine zentrale Aufgabe. Ergebnis der Anhörung ist, dass die großen Ziele des Gesetzes stimmen. Folgende Aspekte des Gesetzentwurfs in konsequenter Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind:
– Für eine höhere Rechtssicherheit und für die Vorhaltung einer qualitativ hochwertigen Versorgung wird die Einführung des Konzessionsmodells anstelle des bisherigen Submissionsmodells bei enger Einbindung der Leistungserbringer (u.a. DRK, ASB, JUH, Malteser, DLRG und Bergwacht) vorgesehen, die seit Jahrzehnten für unser Land einen ordentlichen Rettungsdienst erbringen.
– Es wird eine klarstellende Abgrenzung der Aufgaben der Wasser- und Bergrettung zum Rettungsdienst in die Novellierung aufgenommen.
– Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung ist die dem Ärztemangel geschuldete stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser bei der Notarztversorgung.
– Primär soll der Rettungsdienst durch die Leistungserbringer und Hilfsorganisationen sicher gestellt werden.
– Der Gesetzentwurf gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Empfehlung, gemeinsame integrierte Rettungsleitstellen zu betreiben. Es wird jedoch keinen zwangsweisen Zusammenschluss von Rettungsdienstleitstellen geben.
– Das Eignungskriterium des Massenanfalls von Kranken und Verletzten wird bei der Konzessionsvergabe berücksichtigt.
– Aufgrund der für den Rettungsdienst hohen Bedeutung der Qualifikation der unmittelbar im Rettungsdienst Tätigen und zur Gewährleistung einer landesweit einheitlichen und hohen Qualität wird unmittelbar durch Gesetz festgelegt wie Rettungsfahrzeuge (z. B. RTW, KTW) zu besetzen sind.“
„Die Kernpunkte des Gesetzes sind Garantien der Daseinsvorsorge für unsere Bürgerinnen und Bürger im Land Sachsen-Anhalt. Es freut mich besonders, dass als Eignungskriterium im Rahmen der Auswahl von Leistungserbringern auch die Frage der Gewährung einer tarifgerechten Vergütung berücksichtigt und die Hilfsfrist von 12 Minuten in unserem Heimatland beibehalten werden. Schon heute wird die Hilfsfrist, in der der Rettungswagen mit Notarzt beim Erkrankten oder Verunfallten sein muss, zu 95 Prozent vorbildlich realisiert“, ergänzt Markus Kurze, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion.
„Wir werden nunmehr die Stellungnahmen und die Anhörung mit dem Ziel auswerten, spätere Probleme bei der Anwendung des Gesetzes in praktischer und rechtlicher Hinsicht aus dem Weg zu räumen. Insbesondere die finanzielle Situation der Wasser- und Bergwacht wird uns beschäftigen. Die Wasser- und Bergrettung wird in der Regel durch ehrenamtliche Rettungskräfte sicher gestellt. Die Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, dass sich die ehrenamtliche Tätigkeit auch im Leistungsspektrum durch Ersatz der sächlichen Aufwendungen abbilden muss, unterstützen wir mit Nachdruck“, so Kurze und Kolze abschließend.
Jens Kolze: Antrag der Linken zur Konzessionsabgabe auf Trinkwasser war und ist obsolet
Zur heutigen Beratung des Antrags „Keine Zwänge zur Konzessionsabgabe auf Trinkwasser“ im Innenausschuss erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt:
„Bereits vor dem Antrag der LINKEN in der Julisitzung des Landtages stand aufgrund der Rücknahme des Erlasses ‚Konzessionsabgaben bei Trinkwasserzweckverbänden‛ fest, dass Trinkwasserzweckverbände, die die Trinkwasserversorgung von Gemeinden übernommen haben, von Gemeinden nicht zur Zahlung einer Konzessionsabgabe verpflichtet werden können. Das Ministerium für Inneres und Sport hat für Rechtsklarheit gesorgt. Der Antrag der Linken war und ist obsolet und hatte allein das Ziel, Ängste beim Endverbraucher zu schüren.
Es war und ist immer Anliegen der CDU-Fraktion, ganz unabhängig von einer rechtlichen Wertung einen spürbaren Gebührenanstieg für den Endverbraucher zu vermeiden, da die Belastungsgrenze für viele Bürgerinnen und Bürger erreicht ist. Die von der LINKEN prognostizierte Preis- und Gebührenerhöhung wird es nicht geben. Die rechtssicheren Festlegungen des Ministeriums unterstützen die Bemühungen der Trinkwasserverbände, Trinkwasser so kostengünstig wie möglich anzubieten.“