Jens Kolze / Rüdiger Erben: Koalition bringt Änderungen zum Rettungsdienstgesetz auf den Weg
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 4. Oktober 2012 werden die Koalitionsfraktionen einzelne Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rettungswesens (Drs. 6/1255) auf den Weg bringen. Darauf einigten Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, und Rüdiger Erben, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, im Ergebnis der intensiven Beratungen.
Die Eckpunkte sind:
- Sicherung der Wasser und Bergrettung: Vereinbarungen über die Nutzungsentgelte bzw. über jährliche Pauschalen der Wasser- und Bergrettung werden gesetzliche Pflicht. Sie sollen insbesondere den Ersatz der sächlichen Aufwendungen für die Wasser- oder Bergrettung enthalten. Dieser Punkt war von vielen Praktikern angemahnt worden.
- Engere Verzahnung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz: In Zukunft wird der Katastrophenschutz als Teil des Rettungsdienstes definiert. Damit sollen nur noch Bewerber für Rettungsdienstleistungen in Frage kommen, die ihre Fähigkeit zur Mitwirkung im Katastrophenschutz nachweisen können. Das gewährleistet die notwendige Verzahnung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Zudem sehen die Eignungskriterien für die Leistungserbringer bestimmte, notwendige Fähigkeiten zur Mitwirkung im Katastrophenfall vor.
- Übertragung der Rettungsdienste an geeignete Leistungserbringer: Die Landkreise und Kreisfreien Städte sollen sich als zuständige Aufgabenträger grundsätzlich geeigneter dritter Leistungserbringer (z.B. DRK, ASB oder JOHANNITER) durch Dienstleistungskonzession bedienen. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Insolvenz eines Leistungserbringers) sollen die Landkreise bzw. Kreisfreien Städte diese Leistungen selbst erbringen dürfen.
Dazu erklärt Jens Kolze: „Die vorliegenden Änderungen bringen ein modernes Rettungsdienstgesetz auf den Weg, das den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt dort ermöglicht, wo er hingehört, nämlich vor Ort! Jetzt haben sowohl die Aufgabenträger als auch die Leistungserbringer einen sicheren Rahmen, im dem sie ihre verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben können, schließlich ist der Rettungsdienst als unmittelbarer Helfer in Gefahren- und Notsituationen ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Im Nachgang der Anhörung hat uns insbesondere die finanzielle Situation der Wasser- und Bergwacht beschäftigt. Die Wasser- und Bergrettung wird in der Regel durch ehrenamtliche Rettungskräfte sichergestellt. Die Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, dass sich die ehrenamtliche Tätigkeit auch im Leistungsspektrum durch Ersatz der sächlichen Aufwendungen abbilden muss, haben wir entsprechend aufgenommen.
Der Kompromiss wird morgen in unserer Fraktion vorgestellt.“
Rüdiger Erben erklärte: „Die Ausgestaltung der Rechtsgrundlagen für den Rettungsdienst kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Mit der stärkeren Verzahnung des Katastrophenschutzes in den Rettungsdienst erhält die meist ehrenamtliche Tätigkeit im Katastrophenschutz eine zentrale Bedeutung innerhalb des Gesetzes.
Zudem haben wir mit der nunmehr enthaltenen Regelung zur Finanzierungssicherheit der Wasser- und Bergrettung im Land Sachsen-Anhalt eine wichtige Baustelle zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes beseitigen können.“
André Schröder / Hardy Peter Güssau: Ein für beide Seiten tragbarer Kompromiss zeichnet sich ab
Zur Billigung des Beratungsstands der 14. Schulgesetznovelle in der heutigen Fraktionssitzung geben der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, und der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hardy Peter Güssau, folgende Erklärung ab:
„Es zeichnet sich ein für beide Koalitionspartner tragbarer Kompromiss ab. Die Beratungen sind so weit fortgeschritten, dass am 10. Oktober eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse gegeben werden kann. Die CDU hat den Verhandlungen ihren Stempel aufgedrückt, indem wichtige Passagen der Novelle keine Nachteile für das bestehende gegliederte Schulwesen nach sich ziehen werden. Die Inklusion soll – so sind sich die Koalitionspartner einig – zukünftig an allen Schulen Sachsen-Anhalts angestrebt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die personellen und die sächlichen Ressourcen vorhanden sind und die baulichen Bedingungen an den Schulen dies ermöglichen. Die CDU konnte den Erhalt des bestehenden Förderschulwesens durchsetzen, um so Kindern, die nach wie vor besondere Hilfe benötigen, gezielte Förderung anzubieten.
Das Modell der Gemeinschaftsschule wird bei weitem nicht so umgesetzt werden, wie der Koalitionspartner bzw. das Kultusministeriums dies noch im November 2011 in einem ersten Konzept vorgesehen hatten. So wird es keine ‚Basisstufe‛ (Sjg. 5-8) und keine ‚Profilstufe‛ (Sjg. 9 und 10) geben. Die Gemeinschaftsschule wird ebenfalls nicht die Primarstufe (Sjg. 1-4) umfassen. Ferner wird es explizit möglich sein, dass sich eine Gemeinschaftsschule in eine Schule des bestehenden Schulwesens rückumwandelt. Der Schritt zu einer Gemeinschaftsschule ist also nicht irreversibel.
Wichtig war uns als CDU auch das Thema Schülerbeförderung: Hier wird es so sein, dass die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Sekundarschule und zum nächstgelegenen Gymnasium erstattet werden, sofern die Eltern ihr Kind auf eine dieser Schulen schicken wollen.
Insgesamt zeichnet sich ein für die CDU günstiges Verhandlungsergebnis ab. Die jetzt vereinbarten Ziele der Novelle tragen wir ohne Abstriche mit, um so der Koalitionsvereinbarung vom Beginn der Legislaturperiode Geltung zu verschaffen.“
Einladung Auswärtiger Fraktionstag der CDU-Landtagsfraktion in Alexisbad
Die CDU-Landtagsfraktion ist zu einem auswärtigen Fraktionstag am kommenden Dienstag, 02. Oktober 2012, in Alexisbad zu Gast. Medienvertreter sind zu folgenden Vor-Ort-Terminen der Facharbeitsgruppen herzlich eingeladen:
Gemeinsamer Besuch der CDU-Fraktion des „Jüdischen Friedhofs“ Harzgerode.
AG Inneres und AG Recht und Verfassung und Gleichstellung
ca.10:00 Uhr Arbeitsbesuch Revierstation Harzgerode
Unterstraße 12
06493 Harzgerode
Telefon: 039484/ 723790
AG Bildung und Kultur und AG Bundes- und Europaangelegenheiten
ca.10:00 bis 11:00 Uhr Besuch Grundschule „Weißer Garten“ Harzgerode
Weißer Garten 2
06493 Harzgerode
ca. 11:20 bis 11:45 Besuch der Ev. Kirche St. Marien
Marktplatz 6
06493 Harzgerode
AG Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und AG Umwelt
ca.10:00 Uhr Arbeitsbesuch „Unterharzer Waldhof“
Silberhütte
Kreisstraße
06493 Harzgerode OT Silberhütte
Mobil: Herr Presch 0174/ 3258011
AG Arbeit und Soziales
ca. 10:00 Uhr Mehrgenerationenhaus Kita Regenbogenland
Integrative Kindertagesstätte
in Kooperation mit dem Pflegeheim „Goldener Herbst“
Feldstraße 6
06493 Harzgerode
Telefon: 039484/ 2491
AG Landesentwicklung und Verkehr
ca. 10:00 Uhr Arbeitsbesuch Ortsteil Königerode
Zweckverband Wasserversorgung
Dorfstraße 91 a,
Sitzungssaal Gemeindeverwaltung 06493 Harzgerode, Ortsteil Königerode
AG Finanzen
ca. 10:00 Uhr Rathaus Stadt Harzgerode
Marktplatz 1
06493 Harzgerode
Telefon: 039484/ 7476100
AG Wissenschaft und Wirtschaft
ca. 10:00 Uhr Ostharz Elektrotechnik GmbH
Geschäftsführer Dipl.-Ing. Karl-Heinz Jahns
Allee 4
06493 Harzgerode
Tel.: 039484/94038
Im Anschluss an die Vor-Ort-Termine findet eine nichtöffentliche Fraktionssitzung im Morada Hotel Alexisbad statt.
In Auswertung des Fraktionstages sind Medienvertreter sowie Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen zu einem
Pressegespräch mit anschließender Bürgersprechstunde
am Dienstag, 02. Oktober 2012,
um 15.00 Uhr,
im Morada Hotel Alexisbad,
Kreisstraße 10, 06493 Alexisbad.
Als Ansprechpartner stehen der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, sowie die CDU-Wahlkreisabgeordnete Angela Gorr zur Verfügung.
Frank Scheurell: Schienenbonus muss fallen
Der Deutsche Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Entwurf des sogenannten Bundesimmissionsschutzgesetzes. Bereits im Vorfeld der Beratungen im Deutschen Bundestag deutet sich an, dass die Koalitionsfraktionen den Schienenbonus abschaffen wollen. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die CDU-Fraktion steht für Vernunft, auch in der Verkehrspolitik. Denn alle Verkehrsträger haben Stärken und Schwächen. Und gerade dort, wo das nahezu lärmfreie Schiff in Ungnade fallen soll, wird natürlich immer mehr auf die Schiene verlegt werden.
Deswegen ist der Schutz der Bürger vor Bahnlärm ein ganz zentrales Anliegen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag ernst machen in der Sache der Bekämpfung des Bahnlärms. Die Abschaffung des Schienenbonus ist hierfür ganz entscheidend. Als Relikt aus einer anderen Zeit ist er nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Zusammen mit der Umrüstung der Bremstechnik an Güterwagen im Rahmen des Pilotprogramms ‚Leiser Güterverkehr‛ und dem zum Fahrplanwechsel 2012 in Kraft tretenden System der lärmabhängigen Trassen-Preise, ist dies ein weiterer Schritt in Richtung weniger Bahnlärm.“
Hintergrund:
Der Schienenbonus ist ein bei der Bewertung von Geräuschemissionen an Schienenwegen berücksichtigter Korrekturfaktor. Entscheidend für die Bewertung ist also nicht die reale Lärmemission, sondern der sogenannte Beurteilungspegel. Seit 1990 wird dieser auf der Schiene um 5 dB(A) geringer angesetzt als auf der Straße – mit der Folge, dass Lärmschutzvorkehrungen auf der Schiene bei gleicher Lärmemission erst später erforderlich werden als auf der Straße. Die Lärmschutzvorschriften sind an der Schiene also weniger streng als auf der Straße. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag wollen dies nun ändern. Denn mit einer Absenkung des Schienenbonus steigt auch der Anreiz, Modernisierungen an den Schienenwegen durchzuführen und moderne Flüstertechnik zu verbauen.
Einladung Auswärtiger Fraktionstag der CDU-Landtagsfraktion in Alexisbad
Die CDU-Landtagsfraktion ist zu einem auswärtigen Fraktionstag am kommenden Dienstag, 02. Oktober 2012, in Alexisbad zu Gast. Medienvertreter sind zu folgenden Vor-Ort-Terminen der Facharbeitsgruppen herzlich eingeladen:
Gemeinsamer Besuch der CDU-Fraktion des „Jüdischen Friedhofs“ Harzgerode.
AG Inneres und AG Recht und Verfassung und Gleichstellung
ca.10:00 Uhr Arbeitsbesuch Revierstation Harzgerode
Unterstraße 12, 06493 Harzgerode
AG Bildung und Kultur und AG Bundes- und Europaangelegenheiten
ca.10:00 bis 11:00 Uhr Besuch Grundschule „Weißer Garten“ Harzgerode
Weißer Garten 2, 06493 Harzgerode
ca. 11:20 bis 11:45 Besuch der Ev. Kirche St. Marien
Marktplatz 6, 06493 Harzgerode
AG Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und AG Umwelt
ca.10:00 Uhr Arbeitsbesuch „Unterharzer Waldhof“
Silberhütte
Kreisstraße , 06493 Harzgerode
OT Silberhütte
AG Arbeit und Soziales
ca. 10:00 Uhr Mehrgenerationenhaus Kita Regenbogenland
Integrative Kindertagesstätte
in Kooperation mit dem Pflegeheim „Goldener Herbst“
Feldstraße 6, 06493 Harzgerode
AG Landesentwicklung und Verkehr
ca. 10:00 Uhr Arbeitsbesuch Ortsteil Königerode
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz
Sitzungssaal Gemeindeverwaltung Dorfstraße 91 a, 06493 Harzgerode
Ortsteil Königerode
AG Finanzen
ca. 10:00 Uhr Rathaus Stadt Harzgerode
Marktplatz 1, 06493 Harzgerode
AG Wissenschaft und Wirtschaft
ca. 10:00 Uhr Ostharz Elektrotechnik GmbH
Allee 4, 06493 Harzgerode
Im Anschluss an die Vor-Ort-Termine findet eine nichtöffentliche Fraktionssitzung im Morada Hotel Alexisbad statt.
In Auswertung des Fraktionstages sind Medienvertreter sowie Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen zu einem
Pressegespräch
mit anschließender Bürgersprechstunde
am Dienstag, 02. Oktober 2012,
um 15.00 Uhr,
im Morada Hotel Alexisbad,
Kreisstraße 10, 06493 Alexisbad.
Als Ansprechpartner stehen der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder, sowie die CDU-Wahlkreisabgeordnete Angela Gorr zur Verfügung.
Ulrich Thomas: Entwicklung der Solarbranche macht Sachsen-Anhalt zu schaffen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, sieht das Land wirtschaftlich gut aufgestellt.
Die aktuellen Zahlen seien Momentaufnahmen, in denen sich vor allem die angespannte Lage der Solarindustrie und ihrer Zuliefer-Firmen widerspiegele.
„Die Krise der Solarbranche geht mittlerweile in das dritte Jahr. Leider gibt es inzwischen zahlreiche Unternehmen, die aufgegeben haben oder insolvent sind. Das schlägt sich auch in anderen Branchen wie der Glasindustrie, den Maschinenbauern oder in der Branche der Elektrotechnik nieder. Die konjunkturelle Entwicklung kühlt insgesamt ab. Das wirkt sich eben auch auf Sachsen-Anhalt aus“, so Thomas.
Bernhard Daldrup: Energiewende mit Augenmaß gelingt nur mit den Landwirten
„Die Flächenkonkurrenz zwischen Ernährung und Energie-Erzeugung wächst. Auch wenn der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Sachsen-Anhalt für 2010 erstmalig zurückgegangen ist, verringert sich der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche von Jahr zu Jahr“, so der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Bernhard Daldrup.
„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Konkurrenz ‚Teller oder Tank‛. Zwar gab es bis Ende 2011 234 Biogasanlagen, aber bereits mit Stand März 2012 befanden sich 21 weitere in Planung. Davon zwei Biomethananlagen mit einer Kapazität von jeweils 700 Kubikmeter pro Stunde. Das EEG setzt hier also falsche Anreize. Vor allem kleine und reststoffbasierte, also Gülle betriebene Biogasanlagen sollten gefördert werden. Ein weiteres Beispiel für die Fehlsteuerung des EEG ist der 110 Meter breite Streifen an Bundesstraßen und Bahnstrecken. Auch hier fördert das EEG den Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche, zu Gunsten von Photovoltaik.
Steigende Pacht- und Bodenpreise im Land zählen ebenfalls zu den Nebeneffekten. Die staatliche Subventionierung bewirkt, dass beispielsweise Unternehmen, die eine Biogasanlage errichten, deutlich höhere Preise zahlen können für den Landerwerb als ansässige Landwirte. Diese vielen Marktverzerrungen können nicht Sinn der Energiewende sein“, so Daldrup.
Der jetzt geplante Trassen-Ausbau dürfe nicht wieder zulasten der Landwirte beziehungsweise unter Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche geschehen. Es müssen vernünftige Regelungen zur Kompensation gefunden werden, wenn ein Flächenverlust für die Landwirtschaft nicht zu vermeiden ist, so Daldrup abschließend.
Markus Kurze: Parlamentsrechte werden gestärkt
Der Landtag hat heute mit den Stimmen der Koalition einen Beschluss gefasst, der die Informationsrechte des Parlaments in EU-Angelegenheiten spürbar stärkt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Mit dem Beschluss erhält der Landtag künftig detaillierte Informationen über den Inhalt und die Hintergründe von EU-Vorhaben. Angesichts solcher Vorstöße wie einer EU-weiten Glühbirnenpolizei, dem Abiturzwang im Pflegebereich oder der jährlichen TÜV-Untersuchung für Pkw muss der Landtag hier seine Verantwortung gegenüber den Bürgern wahrnehmen. Denn klar ist: Die EU sollte nur dann Regelungen treffen, wenn Bund und Land die entsprechenden Aufgaben tatsächlich nicht selbst erfüllen können. Mit dem Zugewinn an Informationen sind die Möglichkeiten des Parlaments verbessert, frühzeitig Bedenken gegen zu weitreichende EU-Vorschläge geltend zu machen.“
Frank Bommersbach: Das Gebot der Stunde ist Aufklärung, nicht Skandalisierung
„Keine Frage, für die Sicherheitsbehörden in unserem Land sind es schwere Tage. Wir müssen in der letzten Zeit immerwährend von schweren Versäumnissen seit Bekanntwerden der Terrorzelle ‚Nationalsozialistischer Untergrund‛ erfahren“, so die Äußerung des Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontroll-Kommission, Frank Bommersbach, von der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt.
„Ich stimme zu, dass die Aufklärung bundesweit an einigen Stellen nicht so optimal läuft, wie wir es für richtig halten. Sowohl das Bundesinnenministerium als auch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt ziehen hier jedoch die richtigen Konsequenzen.
Die Erkenntnis, dass über viele Jahre hinweg unbehelligt Rechtsterroristen mordend durch Deutschland ziehen konnten, macht uns deutlich, dass wir auch für Vorschläge zu einer umfassenden Verfassungsschutzreform offen sein müssen. Wir brauchen einen personell gut aufgestellten und qualifiziert ausgebildeten Verfassungsschutz.
Erste Erkenntnis aus dem Untersuchungsausschuss im Bundestag ist, dass der bundesweite Informationsaustausch der Verfassungsschutzbehörden gestärkt werden muss, um einen ständigen Informationsabgleich zu sichern. Hierfür müssen, sofern nötig, auch Befugnisse geschaffen oder effektiver ausgestaltet werden. Auch das gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus und die Rechtsextremismus-Datei sind wichtige Bausteine für eine Neuaufstellung.
Es ist durchaus gerechtfertigt, von einer Pannenserie während der Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle zu sprechen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden mussten in den letzten Tagen aber viel härtere, markige, gar beleidigende Worte erdulden. Da wird von Staatsversagen gesprochen, von einem strukturellen Versagen, vom Schutz aktiver Neonazis. Wir fordern mehr Respekt gegenüber denjenigen ein, die immerwährend für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger bereitstehen.
Es geht einigen, und das sage ich hier ganz offen, nicht um Aufklärung, sondern vielmehr um Skandalisierung. Mit dem Ziel, die Gunst der Stunde zu nutzen, um den Verfassungsschutz endlich abschaffen zu können. Und da ist jedes Mittel recht. Wir werden das jedoch nicht zulassen. Der Verfassungsschutz ist unverzichtbarer Teil für die Sicherheitsarchitektur in unserem Land. Verfassungsfeinde, diejenigen die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen wollen, müssen frühzeitig erkannt und beobachtet werden. Wer die Abschaffung der verdeckten Ermittlungstätigkeit fordert, der gefährdet die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.
Und eines möchte ich ganz deutlich und unmissverständlich, auch als Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission sagen: Wer konkrete Hinweise aus parlamentarischen Gremien verbreiten sollte, die aus guten Gründen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, oder wer gar die Veröffentlichung der Namen von V-Leuten oder der Identität von Personen fordert, die verdeckte Ermittlungsarbeit leisten, der gefährdet Leib und Leben von Menschen. Wer bewusst geheime Informationen für sein eigenes Profil-Streben oder zur Selbstinszenierung streut, der disqualifiziert sich für das Thema demokratische Kontrolle der Geheimdienste.“, so Bommersbach.
Edwina Koch-Kupfer / Siegfried Borgwardt: Die unterschiedlichen Realitäten der Wirtschaftsunternehmen müssen berücksichtigt werden
Zum Beschluss des Landtags zur Unterstützung einer Bundesratsinitiative zur Einführung einer gesetzlichen Mindestquote für die verhältnismäßige Besetzung mit Männern und Frauen erklärt Edwina Koch-Kupfer, gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion:
„Obwohl Frauen einen Großteil der Erwerbstätigen auf dem Arbeitsmarkt und über die Hälfte der Hochschulabsolventen stellen, sind sie in Führungspositionen noch immer unterpräsentiert. Deshalb brauchen wir gezielte Initiativen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Parteien, in den Chefetagen der Wirtschaft und in der Landesverwaltung. Das war, ist und bleibt immer Bestreben der CDU-Fraktion. Ein wirklich ökonomisch vernünftiger Ansatz, da zahlreiche Studien beweisen, dass sich Frauen in Führungspositionen positiv auf den Erfolg des Unternehmens auswirken. Ein Schlüssel zur Demografie ist daher die gut ausgebildete, junge Frau. Wir können es uns nicht erlauben, auf ihre Potenziale zu verzichten.
Die CDU-Fraktion stand einer gesetzlich geregelten Frauenquote grundsätzlich immer offen gegenüber. Unserer Auffassung nach sind jedoch ganz genaue Vorgaben notwendig, ab welcher Unternehmensgröße eine Regelung greifen soll. Eine für alle Unternehmen unabhängig von der Betriebsgröße staatlich verordnete und auf reine Ergebnisgleichheit abzielende Frauenquote lehnen wir als nicht praktikabel ab. Wir wollen, dass in jedem Fall den unterschiedlichen Realitäten in den Wirtschaftsunternehmen Rechnung getragen wird. Durch eine gesetzliche Regelung der Frauenförderung können doch im Hinblick auf stärkere Eingriffe in die unternehmerische Freiheit nicht die Mittelständler ins Visier genommen werden.
Der Beschluss des Landtags vom heutigen Tage wird diesen Anforderungen gerecht. Die Initiative sieht für Aufsichts- und Verwaltungsräte börsenorientierter und mitbestimmter Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote für die Besetzung mit Männern und Frauen vor. Durch lange Übergangsfristen und eine zweistufige Einführung erhalten die Unternehmen die ausreichende Möglichkeit, qualifizierte Frauen zu rekrutieren. Wir befürworten die vorgesehene, nur lediglich finanziell wirkende Sanktion, da hierdurch die Handlungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen möglichst wenig eingeschränkt wird. Durch Berichts- und Informationsmechanismen wird eine öffentliche Wahrnehmung der Entwicklung gewährleistet. Ausdrücklich begrüßen wir die eng auszulegende Härtefallklausel zum Unterschreiten der Mindestquote für die Fälle, wenn geeignete Führungskräfte des unterrepräsentierten Bereichs trotz entsprechender ernsthafter Bemühungen ausnahmsweise nicht verfügbar sind.“
Abschließend ergänzt Siegfried Borgwardt, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt:
„Die Kritikpunkte vergangener Vorschläge und Gesetzentwürfe werden durch diese Initiative ausgeräumt. Insbesondere die rechtssicheren Sanktionsmöglichkeiten eröffnen nunmehr einen mehrheitsfähigen Weg.“