Ulrich Thomas: Tragbares Gesetz beschlossen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat das heute beschlossene Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt als tragbar bezeichnet.
„Es ist den Koalitionsfraktionen gelungen, ein Vergabegesetz zu erstellen, das auf eine praktikable und anwendungsorientierte Handhabung ausgerichtet ist. Der Entwurf der Fraktion DIE LINKE hätte hingegen die Wirtschaft und die Kommunen mit nicht zu verantwortendem bürokratischen Mehraufwand belastet. Die Koalition hat verhindert, dass politisch motivierte Mindestlöhne Arbeitsplätze und Unternehmen gefährden.
Die Kommunen sind nun aufgerufen, die Schwellenwerte und Gestaltungsspielräume des Gesetzes wirtschaftsfördernd für Mittelstand und Handwerk zu nutzen. Wir wollen möglichst kleine Ausschreibungslose, damit unsere heimische Wirtschaft stärker von öffentlichen Aufträgen profitiert. Die Nichtanwendung des Vergabegesetzes unterhalb der Schwellenwerte ist ein Angebot, das die Kommunen von zusätzlichem bürokratischen Aufwand entlastet und die regionale Wertschöpfung stärkt“, so Thomas abschließend.
Markus Kurze / Petra Grimm-Benne: KiföG-Einigung – Ganztagsbetreuung für alle Kinder ab August 2013 und stufenweise Verbesserung des Betreuungsschlüssels
Nach der Einbringung des Kinderförderungsgesetzes hatte der Landtag im Rahmen der Gesetzesberatung im September eine Anhörung mit Trägern, Erzieherinnen, Vertretern der Eltern und Fachleuten durchgeführt. „Das war eine sehr gute und konstruktive Anhörung“, erklärten Markus Kurze, stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, und Petra Grimm-Benne, parl. Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion. „Wir haben die Anregungen sehr intensiv diskutiert und werden wesentliche Punkte in das KiföG aufnehmen.“
Die Koalitionsfraktionen haben sich daraufhin am Dienstag in Abstimmung mit dem Sozialminister auf die Inhalte des Kinderförderungsgesetzes geeinigt und werden entsprechende Änderungen in der nächsten Woche in den Sozialausschuss einbringen.
Das Kinderförderungsgesetz wird folgende Eckpunkte haben:
- I. Ganztagsanspruch:
Ab dem 1. August 2013 wird ein Ganztagsanspruch von bis zu zehn Stunden für alle Kinder eingeführt.
- II. Gestaltung der Elternbeiträge:
Die Elternbeiträge werden nach dem Umfang der vereinbarten Stunden gestaffelt. Mehrkind-Familien werden entlastet. Die Summe der von Familien mit zwei und mehr Kindern zu entrichtenden Elternbeiträge wird nicht höher ausfallen als 160 Prozent des Elternbeitragswertes, der für das älteste Kita-Kind fällig werden würde.
- III. Verbesserung der Bedingungen für die Erzieherinnen:
Der Mindestpersonalschlüssel wird in zwei Stufen verbessert. Ab dem 1. August 2013 wird der Mindestpersonalschlüssel im Bereich der 3-6jährigen von 1:13 auf 1:12 verbessert. Ab dem 1. August 2015 verbessert er sich bei den 0-3jährigen von 1:6 auf 1:5. Das war eine wesentliche Forderung in den Anhörungen.
- IV. Verbesserung der Bildungsqualität:
Das Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“ wird nicht nur Leitlinie sein, sondern in Zukunft als verbindliche Grundlage für die frühkindliche Bildung in den Kindertagesstätten im Kinderförderungsgesetz verankert.
- V. Finanzierung:
Die Änderungen am Gesetzentwurf sind in Bezug auf die Mehrausgaben kostenneutral. Aufgrund des Konnexitätsprinzips trägt das Land die Kosten, die durch die Verbesserung der Standards entstehen, vollständig. Die Gesamtfinanzierung der Kinderbetreuung wird transparent und vereinfacht. Es bleibt bei der Mitfinanzierung der kommunalen Ebene im bisherigen Umfang. Durch die Einführung einer Verhandlungslösung, die ab dem 1. Januar 2015 voll greifen wird, soll für alle Träger von Kindertageseinrichtungen ein Eigenanteil von bis zu 5 v. H. der zu erbringenden Gesamtkosten entfallen. Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach mehr Mitspracherecht wird darüber hinaus durch die Beibehaltung der Satzungshoheit der Gemeinden garantiert.
„Es ist eine Qualität dieser Koalition, dass sie fachliche Anregungen aufnimmt und in ihre Entscheidungen einfließen lässt“, erklärte Markus Kurze. „Wir werden mit der Verbesserung des Betreuungsschlüssels eine zentrale Forderung aus der Anhörung umsetzen. Die Gemeinden behalten ihre Satzungshoheit und die Mitfinanzierung der kommunalen Ebene bleibt auf bisherigem Niveau. Zudem wird es eine Entlastung von Mehrkind-Familien geben. Das war uns als CDU besonders wichtig.“
Dazu erklärte Petra Grimm-Benne: „Es ist uns gemeinsam mit dem Arbeits- und Sozialminister Norbert Bischoff gelungen, das geltende Kinderförderungsgesetz wesentlich zu verbessern. Es gibt wieder einen Ganztagsanspruch für alle Kinder, eine Entlastung der Erzieherinnen und einen klaren, gesetzlich verankerten Bildungsauftrag. Damit ist die bestmögliche Bildung und Betreuung unserer Kinder gesichert.“
Ulrich Thomas: Gewerkschaften im Erkenntnisgewinn bezüglich Mindestlohn weiter als Linke und Grüne
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, begrüßt die Nichtteilnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) am Aktionsbündnis für Mindestlöhne. Damit sei der DGB in seinem Erkenntnisgewinn bereits deutlich weiter als die Opposition im Land.
„Der Deutsche Gewerkschaftsbund scheint erkannt zu haben, dass die meisten Branchen in Sachsen-Anhalt mittlerweile Tariflöhne bezahlen. Angesichts der Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften hat sich das allgemeine Lohngefüge in Ostdeutschland und Sachsen-Anhalt inzwischen deutlich nach oben entwickelt. Ein zentraler und gesetzlich gesteuerter Mindestlohn bildet die Leistungsfähigkeit einer Branche nicht ab und gefährdet stattdessen Arbeitsplätze. Es ist zu begrüßen, dass dies inzwischen auch die Gewerkschaften erkennen. Ein politisch motiviertes Aktionsbündnis ist für den DGB offensichtlich nicht der richtige Ort, um Lohnforderungen ideologisch an der Wirtschaft vorbei zu diskutieren“, so Thomas.
Ulrich Thomas: „Sündenbock Industrie“ – Grüne verschweigen Kosten der Energiewende
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, sieht in steigenden Energiepreisen eine soziale und wettbewerbsgefährdende Benachteiligung von Bürgern und Wirtschaft. Die hohen Energiepreise seien im Wesentlichen das Ergebnis eines falschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das nicht auf Innovation, sondern auf massenhafte Verbreitung gesetzt habe. Die tatsächlichen Energieerzeugungskosten seien in den zurückliegenden zehn Jahren kaum gestiegen. Mit dem aktuellen Rekordanstieg aus der Ökostrom-Umlage steige automatisch auch der Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese würden den Strompreis inzwischen mit gut 50 Prozent belasten.
In diesem Zusammenhang übt Thomas Kritik an Bündnis 90/Die Grünen:
„Eine Kostenlegende wird hier gesponnen. Die Grünen sind nicht die Hüter des Strompreises. Es ist schlichtweg unwahr, wenn sich deren Vertreter heute öffentlich die aktuellen Strompreiserhöhungen kritisieren. Unter Herrn Trittin haben die Grünen die EEG-Umlage eingeführt. Dies war auch der Grund für die massenweise Verbreitung der regenerativen Energien. Seitdem werden nicht nur die Strompreise belastet. Hinzu kommen noch die Nebenkosten wie der Ausbau der Netze, die Beteiligung an Schadensersatzzahlungen, neue Kraftwerke, technisches Equipment und ein teures Energiemanagement. Das alles wird einfach auf den Stromkunden umgelegt, aber in den Berechnungen der Grünen wohlweislich verschwiegen. Stattdessen schaffen sie den ‚Sündenbock Industrie‛, um die tatsächlichen Probleme zu verschleiern.“
Hintergrund:
Nach aktuellen Angaben des Bundesverbands e.V. (BDEW) der Energie- und Wasserwirtschaft müssen die Stromkunden für die Förderung der Ökostromerzeugung im Jahr 2013 voraussichtlich insgesamt knapp 20,4 Milliarden Euro aufbringen. 2012 waren es 14,1 Milliarden, 2011 rund 13,4 Milliarden und im Jahr 2010 fielen erst 8,3 Milliarden Euro an.
Jürgen Stadelmann: Viel Lärm um einen normalen Vorgang
Jürgen Stadelmann, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, äußert sich zu einer Ausschreibung der Bodenverwertungs- und Verwaltungs-GmbH (BVVG) wie folgt:
„Was die Grünen zu einem medialen Skandal hochstilisieren wollen, ist ein normaler Vorgang. Eine Privatisierung in Naturschutzgebieten ist nicht ausgeschlossen. Ebenso wenig die Bewirtschaftung auf den Flächen. Der Käufer der Flächen wird auf die geltenden Naturschutzregelungen hingewiesen. So darf beispielsweise bei landwirtschaftlicher Nutzung keine Gülle aufgebracht werden.
Im Bundes- und Landesnaturschutzgesetz ist ein Vorkaufsrecht ausgeschlossen, wenn der Bund am Rechtsgeschäft beteiligt ist. Zwar ist die BVVG hier der Vertragspartner und nicht der Bund, allerdings ist laut Ausgleichsgesetz für die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke die mit der Privatisierung betraute Stelle gemeint. Eine Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz entfällt hier. Dies ist nach rechtlicher Einschätzung auch auf das naturschutzfachliche Vorkaufsrecht anzuwenden.
Ein Minister ist an Recht und Gesetz gebunden und kann nicht nach Wunsch und Gutdünken diese rechtliche Einschätzung außer Acht lassen“, so Stadelmann abschließend.
Hintergrund:
Die Bodenverwertungs- und Verwaltungs–GmbH hat seit 1992 vor allem die Aufgabe, die ihr vom Bund übertragenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu verkaufen. Die Flächen stehen teilweise auch unter Naturschutz. Vor dem Angebot an Private erstellt das Land Sachsen-Anhalt bei Flächen, wie beispielsweise dem Nationalen Naturerbe (NNE), eine Flächenkulisse unter Einbeziehung der anerkannten Naturschutzvereinigungen. So sind in die Flächenkulisse des NNE rund 4.800 Hektar BVVG-Flächen eingeflossen, wovon rund 2.700 Hektar an Verbände und Stiftungen übertragen wurden. Die angesprochenen Flächen „Gemischtlos in Schmon“ und „Flächen in Grockstädt und Vitzenburg“ wurden nicht in die Flächenkulisse aufgenommen. Dies wurde von den Naturschutzverbänden nicht artikuliert.
André Schröder: Energiewende mit Vernunft und Augenmaß gestalten
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat für die kommende Landtagssitzung eine Aktuelle Debatte zur Energiewende angekündigt.
„Strom muss für alle Bürger und die Wirtschaft bezahlbar bleiben. Wir brauchen eine öffentliche Debatte über die tatsächlichen Ursachen steigender Energiepreise. Die aktuellen Vorschläge von Bundesumweltminister Altmaier zur Weiterentwicklung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) begrüßt meine Fraktion ausdrücklich. Die jetzigen ökonomischen Fehlsteuerungen beim EEG stehen einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende entgegen.
Wir brauchen die Kopplung der Förderung an klare Ausbauziele und eine schnellere Marktintegration bei den Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus brauchen wir eine bessere Koordinierung zwischen den Ländern beim Netzausbau und bessere Anreize für Innovationen, vor allem bei der Energiespeicherung.
Wir werden auf Vernunft und Augenmaß achten! Grüne Ideologen betreiben letztlich eine unsoziale Energiepolitik, wenn sie bestimmte Energieträger als Klimakiller abschaffen wollen und Förder- und Technologieforschung tabuisieren.“
Jürgen Stadelmann: Potenziale für Wasserkraft vorhanden
In der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses wurde auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion eine Anhörung zum Beitrag der Wasserkraft und Pumpspeichertechnik für die Energiewende durchgeführt.
„Auch wenn Sachsen-Anhalt ein Bundesland mit relativ geringem topografischen Gefälle ist und demnach das Potenzial in anderen Bundesländern vergleichsweise höher ist, lohnt sich im Zuge der Energiewende definitiv ein Blick auf die Wasserkraft in Sachsen-Anhalt. Sie eröffnet weitere Potenziale“, so Jürgen Stadelmann, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt.
„Der Verband der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. gab sinnvolle Anregungen, um den Verwaltungsvollzug weiter zu optimieren. Als ein Ergebnis unserer Initiative hat das Umweltministerium angekündigt, zusammen mit dem Wirtschaftsministerium eine Potenzialstudie analog wie beispielsweise in Thüringen zu erarbeiten. Sie soll die Potenziale für Wasserkraftnutzung und Pumpspeichertechnik aufzeigen. Darin sehe ich eine gute Ergänzung für das in Arbeit befindliche neue Energiekonzept unseres Bundeslandes. (mehr …)
Ulrich Thomas: Der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ist eine nationale Aufgabe
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, bezeichnet die EEG-Ausnahmeregelungen als notwendig. Man müsse den Wirtschaftsraum Deutschland in seiner Gesamtheit betrachten. Deutschland sei eine der größten Exportnationen weltweit. Hohe Strompreise würden Hunderttausende Industriearbeitsplätze in energieintensiven Branchen wie der Automobilindustrie, der chemischen Industrie oder beim Maschinenbau gefährden.
„Sollten die Konzerne nicht wettbewerbsfähig bleiben, dann kommen auch die mittelständischen Zulieferer in Schwierigkeiten. Dieser Domino-Effekt wirkt sich dann bis nach Sachsen-Anhalt aus. Die Energiewende darf nicht zu einer Schwächung der deutschen Wirtschaft führen“, so Thomas.
„Gleichzeitig kritisiert er die Opposition. Durch ihre Forderung einer Umlage auch auf die energieintensive Wirtschaft zeigen Linke und Grüne, dass ihnen die Arbeitsplätze völlig egal sind. Deutschland verfügt seit Jahren mit über die höchsten Industriestrompreise. Das aktuelle Beispiel des BMW Zulieferers Faurecia, der Deutschaland in Richtung Tschechien verlässt, sollte aufhorchen lassen“, so Thomas abschließend.
André Schröder: CDU will rasch Klarheit über Nachfolger
„Der Bundestagswahlkampf darf in der täglichen Arbeit eines Landesministeriums keine Rolle spielen“, so André Schröder, Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt, zum Rücktritt von Staatssekretär Heiko Geue.
„Deswegen ist der Schritt Geues konsequent. Wichtiger für Sachsen-Anhalt als Geues persönliche Entscheidung ist, dass das Finanzministerium mit seinen vielgestaltigen Aufgaben schnell einen kompetenten Nachfolger präsentiert. Das SPD-Wahlkampfmanagement darf nicht zu Arbeitshemmnissen in der Landespolitik führen“, so Schröder abschließend.
André Schröder: Der demografische Wandel erfordert Flexibilisierung von Standards
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat sich zur Gestaltung des demografischen Wandels für eine stärkere Abwägung zwischen Kosten und Nutzen von Rechtsvorschriften ausgesprochen. Eine flexiblere Handhabung bestehender Standards sei aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung in Teilräumen des Landes notwendig und müsse auch im Demografie-Konzept der Bundesregierung Eingang finden.
„Flexiblere Standards ermöglichen auch die Ausrichtung von Rechtsvorschriften auf Belastungsobergrenzen für die Bürger im ländlichen Raum. In Zukunft muss alles vermieden werden, was neue Belastungsmomente im ländlichen Raum schafft. Ich begrüße ausdrücklich die Aktivitäten der Landesregierung, eine Standardentlastung auf kommunaler Ebene zu erreichen“, so Schröder.
Haushaltskonsolidierung und Bevölkerungsrückgang ließen keine Alternativen. Wenn die Kapelle nicht länger bezahlt werden könne, dürfe auch kein Radetzky-Marsch verlangt werden.