Hochschulmedizingesetz
Tullner: Die Weiterentwicklung der Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt ist möglich
Die Änderung des Hochschulmedizingesetzes wurde heute in erster Beratung im Landtag behandelt. Dazu sagt Marco Tullner, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Nach langem Warten liegt nun die Novelle des Hochschulmedizingesetzes vor. Bereits in den letzten beiden Wahlperioden waren Novellierungen des Gesetzes vereinbart. Enthalten sind notwendige technische Änderungen, die es den beiden Standorten ermöglichen, sich den Herausforderungen der Zukunft besser zu stellen. Auch wenn es in Detailfragen, z.B. zur Finanzierung, zum Aufsichtsrat und zur Kooperation untereinander noch Fragen zu klären gilt, bietet der Entwurf eine gute Grundlage für weitere Beratungen.“
Tullner sagt weiter: „Was leider völlig ausgeblendet bleibt, sind die Fragen des Krankenhauskonzeptes für Sachsen-Anhalt, in dem die Universitätsmedizin in Halle und Magdeburg eine entscheidende Rolle spielen müssen. Weder die Kooperationen am jeweiligen Standort, die Rolle für die weitere medizinische Versorgung im ganzen Land, noch die Frage bundespolitischer Reformbestrebungen werden ausreichend berücksichtigt.“