Nach Anschlag in Magdeburg
Tschernich-Weiske: Anpassung des Opferhilfefonds für schnelle und wirksame Hilfe der Betroffenen
Nach dem Anschlag am 20. Dezember 2024 in Magdeburg spricht sich die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske, nach der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses dafür aus, die Richtlinie für den Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt anzupassen:
„Die geplante Erhöhung finanzieller Mittel für den Opferhilfefonds sollte nur der erste Schritt sein. Auch die Vorgaben für die Hilfen müssen angepasst werden. Konkret könnte die Einschränkung entfallen, dass Hilfeleistungen subsidiär sind, also gegebenenfalls mit anderen Leistungen verrechnet werden. Hier sollte ungeachtet anderer Hilfen immer pauschal und unkompliziert entschädigt werden können. Außerdem bin ich für eine ergänzende Regelung, dass ohne zeitaufwändige Prüfungen Geld an Betroffene ausgezahlt werden kann, die zum Beispiel psychisch belastet sind. Für die Veränderungen wäre die Richtlinie, über die Gewährung einer einmaligen Hilfeleistung zur Unterstützung von Opfern schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung, anzupassen.“
Tschernich-Weiske sagt weiter: „Wer Opfer einer solchen schrecklichen Tat wird, braucht nicht nur Mitgefühl, sondern vor allem konkrete Unterstützung. Wir müssen hier entschlossen handeln und dafür sorgen, dass die Betroffenen schnell finanzielle Hilfe erhalten. Das sind wir den Betroffenen schuldig und es wäre ein starkes Signal für die Opferhilfe und ein Zeichen der Solidarität.“
„Unser Ziel muss es sein, die Opferhilfe nach dem grausamen Anschlag in Magdeburg effizient und unbürokratisch zu machen. Die Novellierung wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Als CDU-Fraktion setzen wir uns dafür ein. Die Betroffenen dürfen nicht im bürokratischen Dschungel stecken bleiben – sie verdienen schnelle und wirksame Hilfe“, so Tschernich-Weiske abschließend.