Änderung Kommunalverfassung
Krull: Rechtssicherheit schaffen – Höhe der Kreisumlage regeln
Zu den geplanten Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes erklärt der kommunalpolitische Sprecher, Tobias Krull, der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Mit den Änderungen der Kommunalverfassung wollen wir Rechtssicherheit bei der Erhebung der Kreisumlage schaffen. Sowohl die kreisangehörigen Gemeinden als auch die Landkreise haben das berechtigte Interesse, über ausreichend Finanzmittel zu verfügen.“
Krull betont: „Zahlreiche erfolgreiche Klagen von Gemeinden gegen die Höhe der Kreisumlage machen den Handlungsbedarf deutlich. Mit dem Änderungsvorschlag soll eine finanzielle Überforderung der einzelnen Gemeinden verhindert werden. Die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen sollen dabei entscheidungsrelevant sein – nicht die geschätzten Einnahmen und Ausgaben. Damit beschreitet Sachsen-Anhalt juristisches Neuland, aber als Land der Moderne gehen wir hier wieder einmal voran.“
„Davon unbenommen bleiben das Klageverfahren des Landeskreises Mansfeld-Südharz und des Salzlandkreises vor dem Bundesverfassungsgericht für eine ausreichende Finanzausstattung. Eine weitere Anpassung ermöglicht, dass Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden für ihre Veröffentlichungen die Internetpräsenz der Verbandsgemeinde nutzen können“, sagt der Krull abschließend.